Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Soldat - Begründung der Versetzung - Disziplinarverfahren - Wehrdienstgericht - Dienstpflichtverletzung - Vorwurf mangelnder Eignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.11.1973 - I WB 159.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Entscheidungen über die Verwendung eines Soldaten und damit auch über eine Versetzung sind Maßnahmen des militärischen Vorgesetzten, für deren Anfechtung nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (BVerwGE 46, 175 ff.).Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar, die daran anschließende Ermessensentscheidung jedoch nur auf Ermessensfehler (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217; 46, 175 ff.).
Eine solche Maßnahme, welche die Versetzung als Strafe erscheinen ließe, wäre in aller Regel rechtswidrig, ganz abgesehen davon, daß sie als abschließende Maßnahme grundsätzlich nur nach Prüfung der Schuldfrage und nach Anhörung des Soldaten erfolgen dürfte (BVerwGE 46, 175 ff.).
Dem Senat ist es folglich verwehrt, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung die Annahme zugrunde zu legen, der Antragsteller habe ein vorsätzliches oder fahrlässiges Dienstvergehen begangen (BVerwGE 46, 175, 178, 180).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76
Solidaritätsadresse
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Für sie darf zwar im Rahmen des Erfordernisses des militärischen Dienstes und mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu erhalten, nach Art. 17 a GG das Grundrecht der freien Meinungsäußerung durch gesetzlich begründete Pflichten, wie sie im Soldatengesetz im einzelnen normiert sind (vgl. u.a. §§ 7, 15, 17 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 6 SG), beschränkt werden (BVerfGE 44, 197, 202). - BVerwG, 12.04.1978 - 2 WDB 24.77
Soldat - Verletzung von Dienstpflichten - Öffentliche politische Veranstaltung
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Den Soldaten, auch den Vorgesetzten, steht aber das Recht zu, sich in Wort und Schrift kritisch mit politischen Fragen, auch mit verteidigungspolitischen Fragen, auseinanderzusetzen und sich dabei auch in Widerspruch zur Meinung von Vorgesetzten und Kameraden zu setzen (vgl. hierzu BVerwGE 63, 37; vgl. auch die "Information für Kommandeure 2/1984" der Bundeswehr vom 23. März 1984).
- BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 89.80
Befehl - Zuständiger Vorgesetzter - Soldat - Dienstliche Unterkünfte - Anlagen - …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Der besondere Wertgehalt dieses Grundrechts in der freiheitlichen Demokratie führt zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede und vergleichbarer Meinungsäußerungen in allen Bereichen, namentlich im öffentlichen Leben (BVerwGE 73, 237 f. m.w.N.). - BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Das Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung ist als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar, die daran anschließende Ermessensentscheidung jedoch nur auf Ermessensfehler (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 43, 215, 217; 46, 175 ff.). - BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 31.85
Fortsetzungsfeststellungsklage - Ermessensentscheidung - Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Das - in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - erforderliche berechtigte Interesse an der nunmehr begehrten Feststellung ist schon deshalb gegeben, weil der Antragsteller die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für finanzielle Nachteile, die er nach seiner Darstellung durch die angefochtene Versetzung erlitten hat, angekündigt hat (vgl. BVerwG NVwZ 1987, 229). - BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86
Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef - …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers hat der 2. Wehrdienstsenat die Disziplinarmaßnahme vom 20. Februar 1986 und den Beschwerdebescheid vom 30. Mai 1986 mit Beschluß vom 6. März 1987 - 2 WDB 11/86 - aufgehoben und folgender Sachverhalt festgestellt:. - BVerwG, 17.04.1986 - 1 WB 137.85
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 28.86
Diesen Antrag hat der Senat, nachdem er zunächst mit Beschluß vom 20. Dezember 1985 - 1 WB 137/85 - vorläufig die aufschiebende Wirkung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versetzungsverfügung des BMVg vom 3. Dezember 1985 angeordnet hatte, mit Beschluß vom 17. April 1986 - 1 WB 137/85 - zurückgewiesen.
- BVerwG, 14.06.2023 - 2 WD 11.22
Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
Die in § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG festgelegte Verpflichtung stellt - ebenso wie § 8 SG - auch nicht in Frage, dass ein Soldat in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen seine Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 GG) und seine Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) in Anspruch nimmt oder in Wahrnehmung der ihm zustehenden Grundrechte an Erscheinungen oder Entwicklungen in Staat und Gesellschaft Kritik übt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 1 WB 28.86 - NZWehrr 1989, 80) und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse einschließlich - mit den verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln - des Verfassungsrechts - wie etwa durch die vom früheren Soldaten erstinstanzlich angesprochene Stärkung plebiszitärer Elemente - eintritt (BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2003 - 2 WDB 2, 03 - BVerwGE 119, 206 …und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 18.20 - BVerwGE 173, 1 Rn. 23). - BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 75.99
Untersagung der Anbringung eines Aushangs mit privaten Meinungsäußerungen zu …
§ 15 Abs. 1 Satz 1 SG stellt jedoch ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG und damit eine zulässige Beschränkung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG dar (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [291 ff.]; 44, 197 [201 f.]; Beschlüsse vom 31. August 1977 - BVerwG 1 WB 119.77 - <BVerwGE 53, 327 [insoweit nicht veröffentlicht]>, vom 6. August 1981 - BVerwG 1 WB 89.80 - < BVerwGE 73, 237 [f.]>, vom 18. Februar 1982 - BVerwG 1 WB 57.80 - und vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 28.86 - <NZWehrr 1989, 80 [f.]>).Auch sein Recht, sich außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen politisch zu betätigen und für seine politische Meinung zu werben, bleibt von dem Verbot unberührt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 28.86 - <NZWehrr 1989, 80 [f.]>, vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 WB 87.90 -
ZBR 1991, 345 = NVwZ 1992, 65 [BVerwG 28.05.1991 - 1 WB 87/90]> und vom 10. März 1998 - BVerwG 1 WB 70.97 - <BVerwGE 113, 204 [BVerwG 10.03.1998 - 1 WB 70/97] [207] = Buchholz 235.0 § 29 Nr. 1> m.w.N.). - BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86
Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef - …
Dieser hat das Verfahren mit Beschluß vom 17. April 1986 - 1 WB 28/86 - bis zum Abschluß des hier zur Entscheidung stehenden Wehrdisziplinarbeschwerdeverfahrens ausgesetzt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Akten dieses Verfahrens sowie auf die Akten 1 WB 28/86 und 1 WB 137/85 des beim 1. Wehrdienstsenat anhängigen Versetzungsbeschwerdeverfahrens nebst den dortigen Beiakten verwiesen, die der Senat zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat.
- BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04
Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten …
Die in § 8 SG festgelegte Verpflichtung stellt auch nicht in Frage, dass ein Soldat in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen seine durch Art. 4 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses in Anspruch nimmt oder in Wahrnehmung der ihm zustehenden Grundrechte an Erscheinungen oder Entwicklungen in Staat und Gesellschaft Kritik übt (vgl. u. a. Beschluss vom 18. Mai 1988 BVerwG 1 WB 28.86) und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse einschließlich des geltenden Verfassungsrechts innerhalb des dafür von der Verfassung in Art. 79 Abs. 3 GG gezogenen Rahmens und mit den verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln - etwa durch die Mitgliedschaft und die Betätigung in Vereinigungen - eintritt (vgl. dazu u. a. Beschluss vom 18. November 2003 BVerwG 2 WDB 2, 03). - BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 18.20
Wegversetzung aus dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst wegen …
Die in § 8 SG festgelegte Verpflichtung stellt auch nicht in Frage, dass ein Soldat in den durch die Rechtsordnung gezogenen Grenzen seine Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 GG) und seine Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) in Anspruch nimmt oder in Wahrnehmung der ihm zustehenden Grundrechte an Erscheinungen oder Entwicklungen in Staat und Gesellschaft Kritik übt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1988 - 1 WB 28.86 - NZWehrr 1989, 80) und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse einschließlich des geltenden Verfassungsrechts mit den verfassungsrechtlich zulässigen Mitteln - etwa durch die Mitgliedschaft und die Betätigung in Vereinigungen - eintritt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. November 2003 - 2 WDB 2, 03 - BVerwGE 119, 206 [214]). - BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87
Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des …
Denn bei der Entscheidung über Wehrbeschwerden gegen Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar durch den Vorwurf eines Dienstvergehens veranlaßt sind, ist der Senat im Interesse der Rechtssicherheit an die tatsächlichen Feststellungen und die rechtliche Würdigung hinsichtlich des angeschuldigten Sachverhalts gebunden, auf denen bzw. der der Freispruch von diesem Vorwurf beruht (BVerwG Beschluß vom 18. Mai 1988 - 1 WB 28/86). - BVerwG, 24.06.1993 - 2 C 19.91
Verweigerung einer Beförderung zum Gefreiten auf Grund eines eingeschränkt …
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