Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 28.08.2024 | BVerwG, 27.08.2024

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,28880
BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,28880)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,28880)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,28880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,28880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; dienstliche Maßnahme; Feststellungsinteresse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO, § 19 Abs 1 S 3 WBO, § 21 Abs 2 S 1 WBO
    Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; dienstliche Maßnahme; Feststellungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Duldung einer COVID-19-Impfung

  • datenbank.nwb.de

    Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; dienstliche Maßnahme; Feststellungsinteresse

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23
    Dieser muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - NZWehrr 2010, 161 m. w. N.).

    Eine Aufklärungspflicht hinsichtlich eines möglichen Feststellungsinteresses obliegt dem Senat nicht (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - NZWehrr 2010, 161 m. w. N.).

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. …und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18

    Antrag auf Feststellung der Befangenheit; dienstlich anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - juris Rn. 26 ff. und vom 21. März 2019 - 1 WB 38.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer; …

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2024 - 1 WB 40.23
    Etwas anderes gilt nur für solche, eine andere Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen, die diese wesentlich prägen (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 7.18 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.03.2025 - 2 WD 17.24
    Rn. 48 Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesministerium der Verteidigung dem Bundesverwaltungsgericht in beim 1. Wehrdienstsenat geführten Verfahren mitgeteilt hat, am 28. Mai 2024 den Vorschlägen des Wehrmedizinischen Beirats vom 22. Mai 2024, die Duldungspflicht für alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu einer bloßen Empfehlung einer Impfung gegen COVID-19 herabzustufen, und dem dies unterstützenden Votum des Kommandos des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, gefolgt zu sein (vgl. BVerwG, Einstellungsbeschlüsse vom 1. März 2024 - 1 W-VR 11.22 -, vom 19. Juni 2024 - 1 WB 46.22 - und vom 1. Oktober 2024 - 1 W-VR 8.24 -, sowie streitige Beschlüsse vom 5. September 2024 - 1 WB 25.24 -, vom 26. September 2024 - 1 WB 44.24 -, vom 26. September 2024 - 1 WB 41.24 -, vom 26. September 2024 - 1 WB 43.24 - und vom 26. September 2024 - 1 WB 40.23 -).
  • BVerwG, 10.04.2024 - 1 W-VR 20.23

    Verpflichtung eines Soldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung; Entfallen des …

    Rn. 6 Mit Schreiben vom 20. Februar 2024 sicherte das Bundesministerium der Verteidigung dem Antragsteller zu, ihn bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache (1 WB 40.23 ) nicht durch Befehl der Duldung einer Covid-19-Schutzimpfung auszusetzen; insoweit würden auch keine disziplinaren Maßnahmen gegen den Antragsteller ergriffen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31105
BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,31105)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,31105)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,31105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,31105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.09.2024 - 1 WB 50.22

    Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Rn. 2 2. Der Antragsteller begründet die Besorgnis der Befangenheit mit dem Verhalten der drei Richter in dem von einem Dritten betriebenen Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 50.22 , das am 29. Mai 2024 von denselben Richtern mündlich verhandelt wurde.

    Rn. 3 In der mündlichen Verhandlung am 29. Mai 2024 zu dem dieselbe Rechtsfrage betreffenden Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 seien - ebenso wie in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 - wesentliche Teile der Rechtmäßigkeitsprüfung unterlassen worden.

    Ausweislich der dienstlichen Stellungnahmen des Vorsitzenden Richters ... und der Richterin ... seien in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 , BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 50.22 keine Feststellungen zu der Frage getroffen worden, ob ein Dritter - und nicht die damalige Bundesministerin der Verteidigung - die Anordnung getroffen habe, die Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema aufzunehmen, obgleich ein Zuständigkeitsmangel zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führe.

    Vielmehr hätten sowohl der Vorsitzende Richter ... als auch die Richterin ... in der mündlichen Verhandlung am 29. Mai 2024 (BVerwG 1 WB 50.22 ) erklärt, ihnen habe die Anordnung der damaligen Bundesministerin für Verteidigung vom 24. November 2021 nicht vorgelegen.

    Diese Frage sei jedoch - ausweislich des Schreibens des Bevollmächtigten des Antragstellers vom 28. Juni 2024 im Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 - umstritten, worauf unbefangene Richter hingewiesen hätten.

    Dass im Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 nach Eingang der Stellungnahmen der Parteien nun über die fraglichen Rechtsfragen entschieden werden solle, ändere daran nichts.

    Nachdem im noch anhängigen Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 diesbezügliche Zweifel geäußert worden sind, hat der 1. Wehrdienstsenat ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 29. Mai 2024 dem durch die Anforderung der Anordnung der Ministerin vom 24. November 2021 Rechnung getragen, was zusätzlich die Annahme des Soldaten widerlegt, die Richter verschlössen sich bewusst Umständen, denen ein Verfahrensbeteiligter Bedeutung beimisst.

    Die wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richter haben insoweit in der mündlichen Verhandlung zum Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 als ihre vorläufige Rechtsauffassung zum Ausdruck gebracht, dass es sich bei der Änderung des Basisimpfschemas nicht um einen Befehl, bei dem nach § 19 Abs. 1 Satz 2 WBO kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse erforderlich ist, sondern um eine andere Maßnahme handele, bei der gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung Voraussetzung ist.

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Zudem leitet er sie aus Beschlüssen des 1. Wehrdienstsenats vom 7. Juli 2022 in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 ab, in denen der Vorsitzende Richter ... und die Richterin ... mitgewirkt haben und in denen die Aufnahme der Impfung gegen den Covid-19-Erreger in das Basisimpfschema für rechtmäßig befunden wurde (vgl. BVerwGE 176, 138 ff.).

    Rn. 3 In der mündlichen Verhandlung am 29. Mai 2024 zu dem dieselbe Rechtsfrage betreffenden Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 seien - ebenso wie in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 - wesentliche Teile der Rechtmäßigkeitsprüfung unterlassen worden.

    Ausweislich der dienstlichen Stellungnahmen des Vorsitzenden Richters ... und der Richterin ... seien in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 , BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 50.22 keine Feststellungen zu der Frage getroffen worden, ob ein Dritter - und nicht die damalige Bundesministerin der Verteidigung - die Anordnung getroffen habe, die Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema aufzunehmen, obgleich ein Zuständigkeitsmangel zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung führe.

    Rn. 7 Der dienstlichen Äußerung des Vorsitzenden Richters ... möge man zwar entnehmen, dass kein Vorsatz bestanden habe, bestimmte Fragen in den bisherigen Covid-19-Verfahren nicht zu prüfen; dies ändere jedoch nichts an der zumindest in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 unterlassenen Zuständigkeits- und damit Rechtmäßigkeitsprüfung, womit eine vorsätzliche Verletzung der Amtsermittlungspflicht vorliege.

    Die Aufklärung bis dato unstreitiger Umstände drängte sich seinerzeit mangels Anhaltspunkten für die Anordnung durch eine dritte Person nicht auf (BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4), so dass es sich innerhalb pflichtgemäßen Ermessens (BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - juris Rn. 4 m. w. N.) bewegte, in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 eine Aufklärung insoweit nicht für erforderlich zu erachten.

  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedarf es nicht, weil im Ablehnungsverfahren keine abschließende Entscheidung zur Sache getroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 26 m. w. N.).

    Denn das sich gegen den ganzen Spruchkörper richtende Ablehnungsgesuch wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Richter eine Vorentscheidung getroffen oder Handlungen vorgenommen haben, die nach der Prozessordnung vorgeschrieben sind oder sich aus der Stellung des Richters ergeben (vgl. LSG NRW…, Beschluss vom 20. April 2018 - L 12 AS 235/17 - juris Rn. 28; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 29 ff.).

    Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG;… BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 8 und vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 43 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 8 …und vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 43 m. w. N.).

    Die ausschließlich subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht indes nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - Rn. 9 m. w. N.).

    Deshalb kann allein aus der richterlichen Vorbefassung mit einer auch im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 10 m. w. N.).

  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Der Standpunkt dessen, der die Parteilichkeit geltend macht, ist nicht ausschlaggebend; entscheidend ist vielmehr, ob seine Befürchtung auch objektiv berechtigt ist (EGMR, Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 46).

    Dies gilt auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 48; betreffend die Vorbefassung eines Strafrichters OLG Oldenburg…, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 1 Ws 203/22, 1 Ws 204/22 - NJW 2022, 2631 Rn. 10).

  • BVerfG, 27.09.2018 - 1 BvR 426/13

    Nichtannahmebeschluss: keine gerichtliche Hinweispflicht bzgl der Darlegungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Rechtsstaatliche Erfordernisse und namentlich der Anspruch auf rechtliches Gehör gebieten es insoweit geradezu, die Verfahrensbeteiligten auf diese gerichtliche Einschätzung hinzuweisen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2018 - 1 BvR 426/13 - juris Rn. 2; siehe auch § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Die Aufklärung bis dato unstreitiger Umstände drängte sich seinerzeit mangels Anhaltspunkten für die Anordnung durch eine dritte Person nicht auf (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4), so dass es sich innerhalb pflichtgemäßen Ermessens (BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - juris Rn. 4 m. w. N.) bewegte, in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 eine Aufklärung insoweit nicht für erforderlich zu erachten.
  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 B 51.13

    Ersetzung des Augenscheins durch Bauvorlagen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Die Aufklärung bis dato unstreitiger Umstände drängte sich seinerzeit mangels Anhaltspunkten für die Anordnung durch eine dritte Person nicht auf (BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4), so dass es sich innerhalb pflichtgemäßen Ermessens (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - juris Rn. 4 m. w. N.) bewegte, in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 eine Aufklärung insoweit nicht für erforderlich zu erachten.
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit; …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Rn. 13 Bei den Richtern liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 ZPO und § 54 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 …und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor, noch ist deren Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
  • OLG Oldenburg, 10.06.2022 - 1 Ws 203/22

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung in anderem …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2024 - 1 WB 40.23
    Dies gilt auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 48; betreffend die Vorbefassung eines Strafrichters OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 1 Ws 203/22, 1 Ws 204/22 - NJW 2022, 2631 Rn. 10).
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2018 - L 12 AS 235/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • BVerwG, 21.02.2025 - 1 WB 61.24
    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor der Rechtsanwendung durch den Richter schützen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2024 - 1 WB 40.23 - juris Rn. 15 m. w. N.; BFH…, Beschluss vom 18. Januar 1993 - X B 4/92 - juris Rn. 18; BSG…, Beschluss vom 27. April 2021 - B 12 KR 56/20 B - juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,31103
BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,31103)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,31103)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2024 - 1 WB 40.23 (https://dejure.org/2024,31103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,31103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Zudem leitet er die Besorgnis der Befangenheit von Richter ... vor allem aus zwei Entscheidungen des 1. Wehrdienstsenats vom 7. Juli 2022 - BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 - (vgl. BVerwGE 176, 138) ab, an denen dieser mitgewirkt hat und in denen die Aufnahme der Impfung gegen den Covid-19-Erreger in das Basisimpfschema für rechtmäßig befunden worden ist.

    Es stehe zu befürchten, dass Richter ... beeinflusst durch die Art und Weise seiner Mitwirkung in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 nicht unvoreingenommen über das Ablehnungsgesuch gegen die zuständigen Richter entscheiden werde.

    Rn. 7 a) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Ablehnungsgesuch bereits unzulässig ist, weil der Kläger, abgesehen von der Mitwirkung des Richters ..., an den Beschlüssen in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 entgegen § 23a Abs. 1 WBO i. V. m.§ 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 44 Abs. 2 Halbs. 1 ZPO keinen Ablehnungsgrund individuell bezogen auf den an der zu treffenden Entscheidung beteiligten Richter glaubhaft dargelegt hat (BVerwG…, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 20).

    Rn. 13 cc) Auch der Umstand, dass der 1. Wehrdienstsenat in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 das Originaldokument über die originäre Entscheidung der Bundesministerin der Verteidigung nicht angefordert hat, begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit.

    Die Aufklärung eines bis dato unstreitigen Umstandes drängte sich seinerzeit mangels Anhaltspunkten für die Anordnung durch eine dritte Person nicht auf (BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4), so dass es sich innerhalb pflichtgemäßen Ermessens (BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - juris Rn. 4 m. w. N.) bewegte, in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 eine Aufklärung insoweit nicht für erforderlich zu erachten.

  • BVerwG, 05.09.2024 - 1 WB 50.22

    Aufnahme der COVID-19-Schutzimpfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr; …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Rn. 2 2. Der Soldat verweist zur Begründung seines gegen den Richter ... gerichteten Ablehnungsgesuchs im Wesentlichen auf sein gegen die zuständigen Richter gestelltes Ablehnungsgesuch und auf deren Verhalten in dem nicht vom Soldaten betriebenen Wehrbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WB 50.22 , welches am 29. Mai 2024 von denselben Richtern verhandelt wurde und noch nicht entschieden ist.

    Sowohl die entschiedenen Fälle als auch die mündliche Verhandlung im Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 belegten, dass den Fragen, wer wann über die Änderung des Basisimpfschemas entschieden habe, rechtswidrig nicht nachgegangen worden sei und dass die zuständigen Richter diesen Fragen auch nicht mehr nachgehen wollten.

    Letzteres folge auch daraus, dass im Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 gesetzeswidrig ein Feststellungsinteresse verlangt werde.

    Dies gilt auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (…Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 48; betreffend die Vorbefassung eines Strafrichters, OLG Oldenburg…, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 1 Ws 203/22, 1 Ws 204/22 - NJW 2022, 2631 Rn. 10), da Richter ... nicht am bereits verhandelten Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 mitgewirkt hat.

    Nachdem im noch anhängigen Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 diesbezügliche Zweifel geäußert worden sind, hat der 1. Wehrdienstsenat - ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 29. Mai 2024 - dem durch eine Anforderung der Anordnung der Ministerin vom 24. November 2021 Rechnung getragen, was zusätzlich die Annahme des Soldaten widerlegt, das Gericht verschließe sich entscheidungserheblichen Tatumständen.

  • EGMR, 16.02.2021 - 1128/17

    Meng ./. Deutschland - Konventionsverletzung durch Beteiligung eines nicht …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Tatsächliche Anhaltspunkte, die seinen Mutmaßungen Substanz verleihen und die Vermutung richterlicher Unparteilichkeit widerlegen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 32, EGMR, Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 45), werden nicht vorgetragen.

    Der Standpunkt dessen, der die Parteilichkeit geltend macht, ist nicht ausschlaggebend; entscheidend ist vielmehr, ob seine Befürchtung auch objektiv berechtigt ist (EGMR, Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 46).

    Dies gilt auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 48; betreffend die Vorbefassung eines Strafrichters, OLG Oldenburg…, Beschluss vom 10. Juni 2022 - 1 Ws 203/22, 1 Ws 204/22 - NJW 2022, 2631 Rn. 10), da Richter ... nicht am bereits verhandelten Verfahren BVerwG 1 WB 50.22 mitgewirkt hat.

  • BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Der Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bedarf es nicht, weil im Ablehnungsverfahren keine abschließende Entscheidung zur Sache getroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 26 m. w. N.).

    Tatsächliche Anhaltspunkte, die seinen Mutmaßungen Substanz verleihen und die Vermutung richterlicher Unparteilichkeit widerlegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 32, EGMR…, Urteil vom 16. Februar 2021 - 1128/17 - NJW 2021, 2947 Rn. 45), werden nicht vorgetragen.

    Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG;… BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 8 und vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 43 m. w. N.).

  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Einen Ausschluss aus sonstigen Gründen verbietet der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 8 …und vom 5. Oktober 2022 - 1 WB 48.22 - NVwZ 2023, 173 Rn. 43 m. w. N.).

    Die ausschließlich subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht indes nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 9 m. w. N.).

    Deshalb kann allein aus der richterlichen Vorbefassung mit einer auch im anhängigen Verfahren entscheidungserheblichen Rechtsfrage grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 10 m. w. N.).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Glaubhaft zu machen sind nach § 294 ZPO dabei tatsächliche Angaben, aus denen sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Besorgnis der Befangenheit ableitet (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06 - NJW-RR 2007, 776 ;… Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, ZPO § 44 Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Rn. 7 a) Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Ablehnungsgesuch bereits unzulässig ist, weil der Kläger, abgesehen von der Mitwirkung des Richters ..., an den Beschlüssen in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 entgegen § 23a Abs. 1 WBO i. V. m.§ 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 44 Abs. 2 Halbs. 1 ZPO keinen Ablehnungsgrund individuell bezogen auf den an der zu treffenden Entscheidung beteiligten Richter glaubhaft dargelegt hat (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2022 - 9 A 12.21 - NVwZ 2022, 884 Rn. 20).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit; …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Rn. 10 Bei dem Richter liegen weder gesetzliche Ausschließungsgründe nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i. V. m. § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 41 ZPO, § 54 Abs. 2 VwGO, (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - juris Rn. 5 …und vom 11. März 2021 - 1 WB 27.20 - juris Rn. 5) vor noch ist seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt.
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung; …

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Die Aufklärung eines bis dato unstreitigen Umstandes drängte sich seinerzeit mangels Anhaltspunkten für die Anordnung durch eine dritte Person nicht auf (BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4), so dass es sich innerhalb pflichtgemäßen Ermessens (BVerwG…, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - juris Rn. 4 m. w. N.) bewegte, in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 eine Aufklärung insoweit nicht für erforderlich zu erachten.
  • BVerwG, 30.06.2014 - 4 B 51.13

    Ersetzung des Augenscheins durch Bauvorlagen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2024 - 1 WB 40.23
    Die Aufklärung eines bis dato unstreitigen Umstandes drängte sich seinerzeit mangels Anhaltspunkten für die Anordnung durch eine dritte Person nicht auf (BVerwG…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4), so dass es sich innerhalb pflichtgemäßen Ermessens (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 4 B 51.13 - juris Rn. 4 m. w. N.) bewegte, in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 und BVerwG 1 WB 5.22 eine Aufklärung insoweit nicht für erforderlich zu erachten.
  • OLG Oldenburg, 10.06.2022 - 1 Ws 203/22

    Besorgnis der Befangenheit des Richters wegen Vorbefassung in anderem …

  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WB 27.20

    Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen im Antragsverfahren vor den …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2026 - 10 RN 4.25

    Anhörungsrügeverfahren, Ablehnungsgesuch, Befangenheitsantrag, …

    Es soll Verfahrensbeteiligte ausschließlich vor einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters, nicht aber vor einer richterlichen Rechtsanwendung schützen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2024 - 1 WB 40.23 - juris Rn. 12 …und vom 21. Februar 2025 - 1 WB 61.24, 1 WB 20.25 - juris Rn. 13, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht