Rechtsprechung
| BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; WBO § 19 Abs. 1, § 21; BHO § 48; SLV in der vor dem 5. Juni 2021 geltenden Fassung § 40
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- rechtsinformationen.bund.de
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 19 Abs 1 WBO, § 21 WBO
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Wolters Kluwer
Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Versagung des Aufstiegs bei Fehlen einer entsprechenden Empfehlung betreffend die Befähigung zu einem Laufbahnaufstieg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Versagung des Aufstiegs bei Fehlen einer entsprechenden Empfehlung betreffend die Befähigung zu einem Laufbahnaufstieg
- datenbank.nwb.de
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fehlende Empfehlung eines Vorgesetzten kann nicht der Versagung des Dienstaufstiegs dienen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 32.20
Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Rn. 33 Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes beruhen auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und stehen mit dieser in Einklang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 17 ff.).Durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch nicht gegen die für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten bestehende Höchstaltersgrenze in § 48 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BHO (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 30 ff.).
Denn § 48 Abs. 3 BHO erwähnt ausdrücklich den Fall der Umwandlung eines Zeit- in ein Berufssoldatenverhältnis und bestimmt, dass "in diesen Fällen" die Ausnahmevorschrift für bestehende Versorgungsanwartschaften eingreift (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 52).
Da der Gesetzgeber bei der Übernahme eines 40-jährigen Bewerbers ins Berufssoldatenverhältnis eine 15-jährige Restdienstzeit als ausreichend angesehen hat (BT-Drs. 18/11135 S. 98), liegt der Gedanke nahe, dass auch bei einem älteren Bewerber von einem ausreichenden Erwerb des Anspruchs ausgegangen werden muss, wenn die bereits geleisteten Dienstjahre und die bis zum Erreichen der Pensionsgrenze noch möglichen Dienstjahre in der Gesamtsumme eine Dienstzeit von mindestens 15 Jahren erreichen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 53).
- BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21
Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Rn. 50 aaa) Hierbei ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. einem konkreten Werdegang erfolgt und der Leistungsvergleich unter den Kandidaten derselben Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. desselben Werdeganges vorgenommen wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Buchholz 449.2 SLV 2002 Nr. 9 Rn. 25 f. und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 20 ff.). - BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 73.19
Ablösung von der Ausbildung; Flugsicherungskontrolldienst; Laufbahn der Offiziere …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Rn. 50 aaa) Hierbei ist zunächst nicht zu beanstanden, dass die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in einer konkreten Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. einem konkreten Werdegang erfolgt und der Leistungsvergleich unter den Kandidaten derselben Ausbildungs- und Verwendungsreihe bzw. desselben Werdeganges vorgenommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 73.19 - Buchholz 449.2 SLV 2002 Nr. 9 Rn. 25 f. …und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 10.21 - juris Rn. 20 ff.).
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Erst später eintretende tatsächliche Veränderungen sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 - BVerwGE 161, 59 Rn. 44 …und vom 11. Juli 2019 - 1 WDS-VR 4.19 - juris Rn. 29). - BGH, 10.02.2016 - XII ZB 104/14
Versorgungsausgleich: Artgleichheit der Anrechte in der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Zeitsoldaten haben aber während ihrer aktiven Dienstzeit eine alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht entweder auf Nachversicherung in der Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung bei einer soldaten- oder beamtenrechtlichen Altersversorgung, weil sie nach Ablauf ihrer Dienstzeit in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Berufssoldat oder als Beamter übernommen werden können (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1981 - IVb ZB 659/80 - BGHZ 81, 100 und vom 10. Februar 2016 - XII ZB 104/14 - NJW-RR 2016, 452 Rn. 10). - BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80
Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Zeitsoldaten haben aber während ihrer aktiven Dienstzeit eine alternativ ausgestaltete Versorgungsaussicht entweder auf Nachversicherung in der Rentenversicherung oder auf Dienstzeitanrechnung bei einer soldaten- oder beamtenrechtlichen Altersversorgung, weil sie nach Ablauf ihrer Dienstzeit in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Berufssoldat oder als Beamter übernommen werden können (BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 1981 - IVb ZB 659/80 - BGHZ 81, 100 …und vom 10. Februar 2016 - XII ZB 104/14 - NJW-RR 2016, 452 Rn. 10). - BVerwG, 28.03.2018 - 1 WB 8.17
Altersdiskriminierung; Kosten-Nutzen-Analyse; Laufbahn; Offiziere des …
Auszug aus BVerwG, 31.03.2022 - 1 WB 50.21
Der Rechtsstreit hat sich hierdurch nicht erledigt, weil eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes rechtlich zulässig ist und nach der Praxis des Bundesministeriums der Verteidigung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen könnte, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2018 - 1 WB 8.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12
Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn …
- BVerwG, 25.06.2026 - 1 WB 64.25
Zulassung eines Soldaten zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen …
Diese normativen Regelungen beruhen zwar in wesentlichen Teilen auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und stehen mit dieser in Einklang (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 17 ff., vom 31. März 2022 - 1 WB 50.21 - ZBR 2022, 348 Rn. 33 …und vom 29. September 2023 - 1 W-VR 13.23 - juris Rn. 16). - BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23
Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage
Diese normativen Regelungen beruhen auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und stehen mit dieser in Einklang (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 17 ff. und vom 31. März 2022 - 1 WB 50.21 - juris Rn. 33). - BVerwG, 29.09.2023 - 1 W-VR 13.23
Mindestanforderungen bei der Zulassung zur Laufbahn der Offizierinnen und …
Diese normativen Regelungen beruhen auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und stehen mit dieser in Einklang (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 17 ff. und vom 31. März 2022 - 1 WB 50.21 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 11 Rn. 33). - BVerwG, 15.09.2025 - 1 W-VR 16.25
Vorläufige Zulassung eines Berufssoldaten zu einem Lehrgang
Diese normativen Regelungen beruhen zwar in wesentlichen Teilen auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) und stehen mit dieser in Einklang (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 WB 32.20 - BVerwGE 171, 357 Rn. 17 ff., vom 31. März 2022 - 1 WB 50.21 - juris Rn. 33 …und vom 29. September 2023 - 1 W-VR 13.23 - BVerwGE 183, 299 Rn. 16). - BVerwG, 22.05.2025 - 1 WB 37.24
Unzureichend begründete Ablehnung eines Laufbahnwechsels
Die Beurteiler konnten vor diesem Hintergrund nicht erkennen, dass sie ohne entsprechende Verwendungsvorschläge in der planmäßigen Beurteilung die Erfolgsaussichten eines Vorschlages oder Antrages auf Laufbahnwechsel selbst dann verschlechtern würden, wenn eine Laufbahnbeurteilung - wie beim Antragsteller - der Soldatin oder dem Soldaten bescheinigte, für den Laufbahnwechsel in außergewöhnlichem Maß geeignet zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom einen 31. März 2022 - 1 WB 50.21 - juris Rn. 65 f.).
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