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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21980
BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22 (https://dejure.org/2023,21980)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2023 - 1 WB 60.22 (https://dejure.org/2023,21980)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 (https://dejure.org/2023,21980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 80 Abs. 1; SG § 3 Abs. 1, §§ 27, 93 Abs. 1 Nr. 2; WBO § 17 Abs. 3 Satz 1; SLV §§ 2, 3
    Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, Art 80 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 SG, § 27 SG, § 93 Abs 1 Nr 2 SG
    Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der einschlägigen Verordnungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften für eine Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung bzgl. der planmäßigen Beurteilung eines Soldaten zum Stichtag (hier: 31. Juli 2021)

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der einschlägigen Verordnungsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften für eine Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung bzgl. der planmäßigen Beurteilung eines Soldaten zum Stichtag (hier: 31. Juli 2021)

  • datenbank.nwb.de

    Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die während des Klageverfahrens aufgehobene Regelbeurteilung - und das Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilungen - und ihre gerichtliche Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anfechtung einer dienstlichen Beurteilung - und die Wertungen des Erst- und Zweitbeurteilers

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beurteilung bei der Bundeswehr: Rechtsvorschriften fehlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidrigkeit der Regelbeurteilung eines Berufssoldaten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dienstliche Beurteilung benötigt gesetzliche Grundlage

Papierfundstellen

  • BVerwGE 180, 116
  • NVwZ 2024, 1849
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass bei Regel- bzw. planmäßigen Beurteilungen die Bildung von Richtwerten in hinreichend großen Verwaltungsbereichen grundsätzlich rechtlich unbedenklich und mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG vereinbar ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 50 und vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 40 zu § 2 Abs. 4 SLV a. F.).

    Dabei orientiert sich Nr. 911 AR A-1340/50 bei der Festlegung einer Mindestgröße von 20 vergleichbaren Soldatinnen und Soldaten an den von der Rechtsprechung akzeptierten Gruppengrößen (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 59, vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 44 …und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 36).

    Rn. 57 Die Verletzung dieser Betreuungspflichten im Beurteilungszeitraum ist zwar unter dem Gesichtspunkt der Personalführung misslich, weil dem beurteilten Soldaten die Möglichkeit genommen wird, die Informations- und "Warnungs"-Funktion dieses Gesprächs zu einer größeren Anstrengung und zu einer Verbesserung seiner Leistungen zu nutzen (vgl. zu alledem noch zur Vorgängerdienstvorschrift BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 31).

    Unabhängig davon kann eine Verletzung der Verfahrensbestimmungen in den Nr. 521 und 525 AR A-1340/50 nicht zu einer Aufhebung der Beurteilung und zur Verpflichtung der beurteilenden Vorgesetzten zur Neufassung führen, weil der Verfahrensfehler - seine Begehung unterstellt - einer Heilung nicht zugänglich ist (vgl. noch zur Vorgängerdienstvorschrift BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 32 m. w. N.).

    Bei der Vergleichsgruppenbildung nach Funktionsebenen werden die Leistungsanforderungen nicht aus dem Statusamt hergeleitet, sondern daran orientiert, welche Anforderungen die durch die Wahrnehmung der im Wesentlichen gleichen Aufgaben gekennzeichneten Dienstposten übereinstimmend stellen (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 40).

    Während aber eine (hier freilich nicht anzunehmende) fehlende Homogenität der Vergleichsgruppe dazu führt, dass die Soldaten nicht miteinander verglichen werden dürfen, führt die fehlende Größe der Vergleichsgruppe nur dazu, dass die Richtwerte keine unmittelbare Anwendung finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 46).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m. w. N. …und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 23).

    Rn. 39 Losgelöst von dem Merkmal des Eingriffs unterliegt dem Vorbehalt des Gesetzes aber auch die Ausgestaltung eines Rechtsbereichs, der materiell-rechtlich wesentlich von dem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG geprägt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 38 m. w. N.).

    Soweit der Senat bislang angenommen hat, dass in der Ermächtigung zum Erlass der Laufbahnvorschriften (§§ 27, 93 SG) eine ausreichende gesetzliche Regelung für das Beurteilungswesen enthalten ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 40, 42), hält er hieran nicht mehr fest.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass bei Regel- bzw. planmäßigen Beurteilungen die Bildung von Richtwerten in hinreichend großen Verwaltungsbereichen grundsätzlich rechtlich unbedenklich und mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 50 …und vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 40 zu § 2 Abs. 4 SLV a. F.).

    Dabei orientiert sich Nr. 911 AR A-1340/50 bei der Festlegung einer Mindestgröße von 20 vergleichbaren Soldatinnen und Soldaten an den von der Rechtsprechung akzeptierten Gruppengrößen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 59…, vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - BVerwGE 141, 113 Rn. 44 …und vom 12. August 2014 - 1 WB 38.13 - juris Rn. 36).

    Hat das Bundesministerium der Verteidigung Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen, an denen sich die Beurteilungspraxis im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ständig orientiert, kann das Gericht ferner prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den normativen Regelungen für Beurteilungen in Einklang stehen (BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 30 m. w. N.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Für die Einzelbewertungen kann er auch ein Ankreuzverfahren vorsehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 11).

    Die vom Antragsteller vermisste Begründung der ihn betreffenden Leistungsbewertungen ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes nicht zwingend erforderlich, weil die diesbezüglichen Einzelbewertungen im Eröffnungsgespräch erläutert und im Gerichtsverfahren plausibilisiert werden können (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 18 ff. …und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 32 f.).

    Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 31 bis 34 m. w. N.).

    Denn hier muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 36).

    Rn. 65 cc) Die Regelbeurteilung war aber deshalb rechtswidrig, weil die Bewertung seiner Leistung im Beurteilungszeitraum nicht nachvollziehbar erläutert worden und der Dienstherr damit seiner Verpflichtung zur Plausibilitätssicherung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. …sowie Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 47).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Dienstliche Beurteilungen sind das maßgebliche Instrument der Personalsteuerung, mit dem über das grundrechtsgleiche Recht der Soldatinnen und Soldaten auf "ein angemessenes berufliches Fortkommen" entschieden wird (vgl. zum Beamtenrecht BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - BVerfGE 141, 56 Rn. 31, 36; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 31).

    Die grundlegenden Vorgaben für ihre Erstellung müssen in Rechtsnormen geregelt werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 32).

    Wesentlich und damit vom Gesetzgeber selbst zu regeln sind die Entscheidung über das Beurteilungssystem (Regelbeurteilungen oder bloße Anlassbeurteilungen, ggf. Letztere als Ausnahme der Erstgenannten) und die Vorgabe der Bildung des abschließenden Gesamturteils unter Würdigung aller Einzelmerkmale (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 34 m. w. N.).

    Weitere Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen, wie z. B. den Rhythmus von Regelbeurteilungen, den Inhalt der zu beurteilenden Einzelmerkmale von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, die Festlegung der Funktionen derjenigen Personen, die an der Erstellung der dienstlichen Beurteilung mitzuwirken haben, den Beurteilungsmaßstab und die Vorgaben für die Vergabe der höchsten sowie der zweithöchsten Note (Richtwerte) können demgegenüber aufgrund einer hinreichend bestimmten Verordnungsermächtigung auch dem Verordnungsgeber übertragen werden (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - BVerwGE 173, 81 Rn. 37).

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Rn. 26 Zwar ist die Rechtsprechung zu dem bis zum Ablauf des 30. Juli 2021 geltenden System der Beurteilungen von Soldatinnen und Soldaten davon ausgegangen, dass sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die dazu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 22 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 21).

    Ein Soldat kann jedoch eine Beurteilung mit der Begründung anfechten, sie verstoße gegen Rechte, die ihm in Bezug auf die Erstellung von Beurteilungen eingeräumt sind (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 Rn. 27 m. w. N. und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 23).

    Rn. 65 cc) Die Regelbeurteilung war aber deshalb rechtswidrig, weil die Bewertung seiner Leistung im Beurteilungszeitraum nicht nachvollziehbar erläutert worden und der Dienstherr damit seiner Verpflichtung zur Plausibilitätssicherung nicht nachgekommen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. sowie Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 47).

    In einer solchen Situation liegt es vielmehr am Soldaten klarzustellen, hinsichtlich welchen Werturteils und aus welchem Grund er einen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 46).

  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Rn. 26 Zwar ist die Rechtsprechung zu dem bis zum Ablauf des 30. Juli 2021 geltenden System der Beurteilungen von Soldatinnen und Soldaten davon ausgegangen, dass sowohl eine dienstliche Beurteilung als auch die dazu abgegebene Stellungnahme eines höheren Vorgesetzten selbstständig anfechtbare Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 22 m. w. N. …und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 21).

    Rn. 30 Dass es in verfahrensrechtlicher Hinsicht jeweils nach Abschluss der Erst- und der Zweitbeurteilung mit einer formalisierten Bekanntgabe gegenüber dem Beurteilten (vgl. Nr. 701 ff., 922 AR A-1340/50) deutliche Zäsuren zwischen den einzelnen Beurteilungsbestandteilen gibt (s. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 25), führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Rn. 55 aa) Dienstliche Beurteilungen sind gerichtlich nur beschränkt nachprüfbar, weil den Vorgesetzten bei ihrem Werturteil über die Eignung, Befähigung und Leistung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - juris Rn. 38…, vom 21. März 2019 - 1 WB 6.18 - juris Rn. 28 …und vom 26. November 2020 - 1 WRB 2.19 - juris Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Sie verfolgt auch denselben Zweck, eine "inflationäre" Vergabe hoher Notenstufen zu verhindern und hinreichend differenzierte dienstliche Beurteilungen sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 50).

    Er übt seinen Beurteilungsspielraum jedoch nur dann rechtmäßig aus, wenn er die Beurteilungsbeiträge in seine Überlegungen einbezieht und Abweichungen nachvollziehbar begründet (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rn. 23).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Vor dem Hintergrund, dass dienstliche Beurteilungen in einer großen Zahl vergleichbarer Fälle zeitgleich erlassen werden, hat die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ein Recht des Dienstherrn zur Standardisierung und Vereinfachung der dienstlichen Beurteilungen anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 ).

    Rn. 65 cc) Die Regelbeurteilung war aber deshalb rechtswidrig, weil die Bewertung seiner Leistung im Beurteilungszeitraum nicht nachvollziehbar erläutert worden und der Dienstherr damit seiner Verpflichtung zur Plausibilitätssicherung nicht nachgekommen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 20 f. …sowie Beschluss vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 - NVwZ-RR 2019, 54 Rn. 47).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Die vom Antragsteller vermisste Begründung der ihn betreffenden Leistungsbewertungen ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gebots effektiven Rechtsschutzes nicht zwingend erforderlich, weil die diesbezüglichen Einzelbewertungen im Eröffnungsgespräch erläutert und im Gerichtsverfahren plausibilisiert werden können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 18 ff. und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 32 f.).

    Rn. 66 Entspricht der Soldat diesen Anforderungen, etwa im Beschwerdeverfahren, ist der Dienstherr gehalten, der Kritik nachzugehen und sich mit ihr auseinanderzusetzen, um seiner Plausibilisierungspflicht zu genügen und hierdurch die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung zu wahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - BVerwGE 161, 240 Rn. 37).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22
    Eine Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt aber vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f. zu Steuergesetzen und BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 zu Beihilfevorschriften …und Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 zum äußeren Erscheinungsbild der Soldaten).

    Rn. 48 Eine andere Bewertung ist erst dann angezeigt, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum nicht tätig wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 ).

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …

  • BVerwG, 04.02.2016 - 1 WB 30.15

    Stellungnahme des Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung; …

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst; …

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt; …

  • BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09

    Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der …

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WRB 2.19

    Dienstliche Beurteilung; Gebot der Widerspruchsfreiheit; Neufassung; …

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 38.13

    Bewertung einer Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten eines Berufssoldaten …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2011 - 1 L 86/10

    Dienstliche Regelbeurteilung eines Bundesbeamten; eigenständige …

  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …

  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 45.21

    Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten; Änderung des Anforderungsprofils …

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 40.18

    Beschwerde eines Zeitsoldaten gegen die Art und Weise der Durchführung einer …

  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Kontinuierliche Potenzialbetrachtung der Unteroffiziere mit Portepee

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 47.08

    Beurteilung; vorgezogene Beurteilung; Stellungnahme; Entwicklungsprognose; …

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 35.95

    Eignung für einen bestimmten Dienstposten - Diskriminierung wegen einer …

  • BVerwG, 25.11.2021 - 1 WB 28.20

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung eines Soldaten

  • BVerwG, 28.11.2024 - 1 WB 30.24

    Planmäßige Beurteilung und Personalentwicklungsbewertung; …

    Die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - zur Personalentwicklungsbewertung mache er sich zu eigen.

    Rn. 28 Nach Maßgabe der Entscheidung des Senats vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - sei die Personalentwicklungsbewertung aufzuheben.

    Denn im Rahmen des seit dem 31. Juli 2021 geltenden Beurteilungssystems stellt allein die dienstliche Beurteilung und nicht deren von dem Erst- und dem Zweitbeurteiler gefertigten Anteile die mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 32).

    Denn die am Beurteilungsstichtag 31. Juli 2021 geltenden Vorschriften der §§ 2, 3 SLV und die hierzu ergangenen Allgemeinen Regelungen (AR) A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten" konnten auch vor Inkrafttreten von § 27a SG in der Fassung vom 20. Dezember 2023 für eine Übergangszeit weiter angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 35 ff. m. w. N.).

    Für diese Übergangszeit ist auch dem Antragsteller die Anwendung der Vorgaben der AR A-1340/50 in der zum Beurteilungsstichtag geltenden Fassung zumutbar, weil bislang in gefestigter Rechtsprechung stets vom Ausreichen der Ermächtigungsgrundlage der Beurteilungsbestimmungen ausgegangen worden ist und weil nicht festzustellen ist, dass die für seine Beurteilung maßgeblichen Bestimmungen der AR A-1340/50 ebenso wie ihre Vorgängerbestimmungen materiell-rechtlich verfassungsrechtlichen Vorgaben ihrem Inhalt nach nicht genügen und seine Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte verletzen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 49 ff. m. w. N.).

    Die Verletzung der in Nr. 521 und Nr. 525 AR A-1340/50 statuierten Betreuungspflichten im Beurteilungszeitraum führt allerdings nicht zur Aufhebung der Beurteilung und zur Verpflichtung zu einer Neuerstellung (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 55 bis 58 m. w. N.).

    Für die Einzelbewertungen kann er auch - wie hier - ein Ankreuzverfahren vorsehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 11 und Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 60 ff.).

    Rn. 57 Allerdings muss der Dienstherr die Leistungsbewertung nachvollziehbar und plausibel erläutern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 65 ff. m. w. N.).

    Rn. 64 (a) Den grundgesetzlichen und gesetzlichen Vorgaben nach ist zwar das System der Berücksichtigung von Richtwertvorgaben nach Maßgabe von § 3 Abs. 2 und 3 SLV und die hierfür erforderliche Bildung von Vergleichsgruppen als solches nicht zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 50 ff. m. w. N.).

    Nach Nr. 1 der Anlage 15.1 ("Übersicht Vergleichsgruppen gemäß § 3 Absatz 2 SLV") zur AR A-1340/50 dürfen Soldatinnen und Soldaten mit Leitungsfunktion grundsätzlich nicht mit Soldatinnen und Soldaten der Vergleichsgruppe ohne Leitungsfunktion verglichen werden (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 75).

  • BVerwG, 30.04.2026 - 1 WB 42.25

    Planmäßige Beurteilung eines Soldaten zum Sichtag (hier: 31.07.2023); Begründen …

    Denn diese Regelungen durften für eine Übergangszeit weiter angewendet werden, weil bei Aufhebung aller darauf gestützten Beurteilungen ein Zustand entstanden wäre, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt wäre als bei einer vorübergehenden weiteren Anwendung dieser Vorschriften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff. m. w. N.).

    Rn. 38 Wird die Entscheidung trotz des fehlenden Einverständnisses des Beurteilten noch am Tag der Erörterung getroffen, so kann sie jedenfalls nicht im Sinne des § 46 VwVfG auf dieser verfahrensfehlerhaften Voreiligkeit beruhen, wenn der beurteilende Vorgesetzte im weiteren Verlauf des Beschwerdeverfahrens erklärt, dass er auch nach nochmaligem Überdenken an der Beurteilung festhält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 59).

    Rn. 46 Die Bildung einer Vergleichsgruppe nach der Funktionsebene war zulässig (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 50 ff. m. w. N.).

    Dies gilt auch dann, wenn besondere dienstliche Aufgaben und Tätigkeiten für eine fremde Dienststelle nicht über einen zusammenhängenden längeren Zeitraum, aber kontinuierlich bzw. fortlaufend über kürzere nicht zusammenhängende Zeiträume wahrgenommen werden (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 71).

    Für die Einzelbewertungen kann er auch - wie hier - ein Ankreuzverfahren vorsehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 11 und Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 60 ff.).

    Rn. 57 Allerdings muss die Leistungsbewertung nachvollziehbar und plausibel erläutert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 65 ff. m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …

    Rn. 93 Die Anordnung einer übergangsweisen Fortgeltung einer verfassungswidrigen Norm kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn und soweit deren Anwendung unerlässlich ist, um grundrechtlich geschützte Rechtspositionen zu wahren oder die Funktionsfähigkeit der staatlichen Verwaltung sicherzustellen; die vorübergehende Fortgeltung der Regelungen wird dann trotz ihrer Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht in Kauf genommen, um noch verfassungsfernere Zustände zu vermeiden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 13. Januar 1982 - 7 C 95.80 -, BVerwGE 64, 308 = juris Rn. 22;… Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = juris Rn. 16;… Urteil vom 30. August 2012 - 2 C 23.10 -, BVerwGE 144, 93 = juris Rn. 16;… Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 -, BVerwGE 164, 304 = juris Rn. 35;… Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, BVerwGE 173, 81 = juris Rn. 40;… Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 -, juris Rn. 45; BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 = juris Rn. 36).

    28.17 -, BVerwGE 164, 304 = juris Rn. 35 f.; Beschluss vom 26. Januar 2023 - 1 WB 41.21 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 -, juris Rn. 45; BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 -, BVerfGE 109, 190 = juris Rn. 167) bzw. ein Fall gewandelter Verfassungsinterpretation vorliegt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, BVerfGE 41, 251 = juris Rn. 36).

    Darüber hinaus müssen die Regelungen, die durch das Gericht trotz ihrer Unwirksamkeit weiter zur Anwendung gebracht werden sollen, grundsätzlich zumindest ihrem Inhalt nach verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, insbesondere verhältnismäßig sein, und insoweit muss deren weitere Anwendung dem in seinen Rechten Betroffenen zumutbar sein (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16.94 -, BVerwGE 98, 324 = juris Rn. 16; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 -, BVerwGE 121, 103 = juris Rn. 20;… Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 -, BVerwGE 164, 304 = juris Rn. 36; Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 -, juris Rn. 49; siehe auch BVerfG…, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 -, BVerfGE 109, 190 = juris Rn. 174 ff.).

  • BVerwG, 19.12.2024 - 1 WB 21.24

    Planmäßige Beurteilung und Personalentwicklungsbewertung; Berücksichtigung des …

    Rn. 30 Insbesondere hat der Antragsteller mit Recht die Regelbeurteilung und die Personalentwicklungsbewertung insgesamt und nicht lediglich den Anteil des Zweitbeurteilers zum Gegenstand seines Antrages gemacht (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 32).

    Denn die am Beurteilungsstichtag 31. Juli 2021 geltenden Vorschriften der §§ 2, 3 SLV und die hierzu ergangenen Allgemeinen Regelungen (AR) A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten" konnten auch vor Inkrafttreten von § 27a SG in der Fassung vom 20. Dezember 2023 für eine Übergangszeit weiter angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 35 ff. m. w. N.).

    Für diese Übergangszeit ist auch dem Antragsteller die Anwendung der Vorgaben der AR A-1340/50 in der zum Beurteilungsstichtag geltenden Fassung zumutbar, weil bislang in gefestigter Rechtsprechung stets vom Ausreichen der Ermächtigungsgrundlage der Beurteilungsbestimmungen ausgegangen worden ist und weil nicht festzustellen ist, dass die für seine Beurteilung maßgeblichen Bestimmungen der AR A-1340/50 ebenso wie ihre Vorgängerbestimmungen materiell-rechtlich verfassungsrechtlichen Vorgaben ihrem Inhalt nach nicht genügen und seine Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte verletzen würden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 49 ff. m. w. N.).

    Die Bildung einer Vergleichsgruppe nach der Funktionsebene war zulässig (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 50 ff. m. w. N.).

    Um die Gefahr einer schematischen Umsetzung zu vermeiden, sind sie vielmehr als Orientierungsrahmen zu betrachten, bei dessen Anwendung dem zuständigen Beurteiler ein Ermessensspielraum eingeräumt ist; die Annahme einer Bindung an die besagten Vorgaben wäre jedenfalls ermessensfehlerhaft (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 78).

    Für die Einzelbewertungen kann er auch - wie hier - ein Ankreuzverfahren vorsehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 11 und Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 60 ff.).

    Rn. 64 Allerdings muss die Leistungsbewertung nachvollziehbar und plausibel erläutert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 65 ff. m. w. N.).

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 64.22

    Personalentwicklungsbewertung aufgehoben

    Mit Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - Rn. 32 hat der Senat entschieden, dass die Regelbeurteilung (planmäßige Beurteilung) nach dem neuen, zum 31. Juli 2021 in Kraft getretenen Beurteilungssystem (Version 4 der Allgemeinen Regelung A-1340/50 über die "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten") eine einheitliche, alle Bestandteile (Anteil Erstbeurteiler und Anteil Zweitbeurteiler) übergreifende dienstliche Maßnahme darstellt und im gerichtlichen Antragsverfahren nur als solche Einheit angefochten werden kann.

    Rn. 24 Ebenso wie bei der Regelbeurteilung (vgl. dort BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - Rn. 31) ergeben sich auch bei der Personalentwicklungsbewertung aus der Qualifikation als einheitliche dienstliche Maßnahme keine Einschränkungen im Rechtsschutz für die Soldatinnen und Soldaten.

    Rn. 37 bb) Anknüpfend an diese auch für das Soldatenrecht geltenden Grundsätze hat der Senat mit Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - (…Rn. 36 ff.) entschieden, dass dem Beurteilungswesen der Soldaten derzeit eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende gesetzliche Grundlage fehle.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - (…Rn. 44 ff.) entschieden, dass die bis zum 30. Juli 2021 geltenden Beurteilungsbestimmungen für die Übergangszeit bis zur Schaffung einer hinreichenden normativen Grundlage anwendbar bleiben.

  • BVerwG, 29.10.2024 - 1 WB 36.23

    Potenzialfeststellung bedarf gesetzlicher Grundlage

    Rn. 38 aa) Regelungen, die in das grundrechtsgleiche Recht der Soldaten auf ein dienstliches Fortkommen nach Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) eingreifen oder die dieses Recht maßgeblich ausgestalten, unterliegen dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. zum gesamten Folgenden zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 36 ff. und - 1 WB 64.22 - BVerwGE 180, 140 Rn. 32 ff.).

    Dies betraf insbesondere das gesamte Feld der dienstlichen Beurteilungen, die die maßgebliche Grundlage in allen Auswahlverfahren und für alle Maßnahmen der Personalentwicklung bilden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 41 ff.).

    Eine Abweichung von der Unanwendbarkeitsfolge kommt vor allem in Betracht, wenn die Rechtsprechung in der Vergangenheit von der Rechtmäßigkeit eines Handelns durch Verwaltungserlass ausgegangen ist und wenn durch die mangelnde Beachtung einer Verwaltungsvorschrift in einer Übergangszeit ein Zustand entstünde, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt ist als die bisherige Lage (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 2 BvL 1/09 - BVerfGE 150, 345 Rn. 81 f.; BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 …sowie Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 - BVerwGE 164, 304 Rn. 35 und vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff.).

  • BVerwG, 26.03.2026 - 1 WB 44.25
    Dies betreffe etwa die Antragsteller aus den Verfahren BVerwG 1 WB 27.24 und BVerwG 1 WB 60.22 .

    Der Antragsteller aus dem Verfahren BVerwG 1 WB 60.22 sei kein verallgemeinerungsfähiges Beispiel und der Antragsteller aus dem Verfahren BVerwG 1 WB 27.24 verfüge nicht über eine aktuelle Beurteilung.

    Rn. 15 a) Die Entscheidung, auf eine Neufassung der planmäßigen Beurteilung des Antragstellers zu verzichten, stellt ebenso wie die hier begehrte planmäßige Beurteilung als solche (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 32) eine mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 WB 36.24 - juris Rn. 16).

    Dieser kann die nähere Ausgestaltung nicht allein der Verwaltung überlassen (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 37 ff. m. w. N.).

    Rn. 23 c) Die am Beurteilungsstichtag 31. Juli 2021 geltenden Vorschriften der §§ 2 und 3 SLV und die hierzu ergangenen Allgemeinen Regelungen A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten" konnten aber für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten von § 27a SG in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 392) weiter angewandt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff. m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24

    Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt

    Rn. 22 Unerheblich ist, ob Generalstaatsanwalt A dem B mit E-Mail vom 19. April 2024 (vgl. Anlage der Antragstellerin zur Antragsbegründung vom 3. Juni 2024, Bl. 83 der Gerichtsakte des VG; ebenso in der unfolierten Papierbeiakte G des Verwaltungsgerichts) zuvor (vor der dem Auswahlverfahren zugrundeliegenden dienstlichen Anlassbeurteilung des Staatsrats C vom 13. Juli 2023) einen weder in der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamburg geführten Personalnebenakte noch sonst in den Personalakten enthaltenen noch dem Beigeladenen bekannten Beurteilungsentwurf - um nichts anderes handelt es sich bei einer Erstbeurteilung, solange noch die Zweitbeurteilung zur Vollständigkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - Ls 3 und Rn. 32; siehe auch Nr. 3.4 BeurtRL-StA HH, der sogar erst auf die eröffnete und zur Personalakte gelangte Endfassung abstellt) - übersandt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2025 - 1 A 842/23

    Mindestdienstzeit; Mindestdienstalter; Wartezeit; Standzeit; Verweildauer; …

    Rn. 28 So ausdrücklich etwa Battis, in: Sachs, Grundgesetz, 10. Aufl. 2024, GG Art. 33 Rn. 24 (Besetzung der Eingangsämter) und Rn. 26 (Besetzung der Ämter innerhalb des öffentlichen Dienstes), Hense, in:Epping/Hillgruber, BeckOK Grundgesetz, 61. Edition, Stand: 15. März 2025, GG Art. 33 Rn. 9, und OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2010 - 1 A 2859/07 -, juris, Rn. 125; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 -, juris, Rn. 7, 10 und 20 ff, sowie Beschlüsse vom 29. August 2023- 1 WB 60.22 -, juris, Rn. 38 ff., vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, juris, Rn. 35 f., und vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, juris, Rn. 43, 52.
  • BVerwG, 26.06.2025 - 1 WB 1.25

    Rechtswidrigkeit einer Personalentwicklungsbewertung als Folge der …

    Denn diese Regelungen durften für eine Übergangszeit weiter angewendet werden, weil bei Aufhebung aller darauf gestützten Beurteilungen ein Zustand entstanden wäre, der von der verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt wäre als bei einer vorübergehenden weiteren Anwendung dieser Vorschriften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 44 ff. m. w. N.).

    Rechtlich nicht zu beanstanden ist das System der Berücksichtigung von Richtwertvorgaben nach Maßgabe von § 3 Abs. 2 und 3 SLV und die hierfür erforderliche Bildung von Vergleichsgruppen (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 50 ff. m. w. N.).

    Nach Nr. 1 der Anlage 15.1 ("Übersicht Vergleichsgruppen gemäß § 3 Absatz 2 SLV") zur AR A-1340/50 dürfen Soldatinnen und Soldaten mit Leitungsfunktion grundsätzlich nicht mit Soldatinnen und Soldaten der Vergleichsgruppe ohne Leitungsfunktion verglichen werden (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwGE 180, 116 Rn. 75).

    Unterbleibt dies ohne triftigen Grund, betrifft dieser Fehler bei der Personalführung jedoch einen Zeitpunkt nach der dienstlichen Beurteilung und nicht das Beurteilungsverfahren im engeren Sinne (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2023 - 1 WB 60.22 - BVerwG 180, 116 Rn. 55 ff. m. w. N. ).

  • BVerwG, 30.01.2025 - 1 WB 35.24

    Planmäßige Beurteilung, Zuordnung in eine Vergleichsgruppe mit Leitungsfunktion

  • BVerwG, 30.04.2026 - 1 WB 28.25
  • BVerwG, 25.09.2025 - 1 WB 36.24

    Verzicht der personalbearbeitenden Stelle auf Neufassung einer aufgehobenen …

  • BVerwG, 30.10.2024 - 1 WB 27.24

    Zuordnung zu einer Vergleichsgruppe nach Funktionsebenen

  • OVG Sachsen, 09.12.2024 - 2 B 150/24

    Aufstiegsausbildung; Polizei; Auswahlinstrumente; Computertest; Strukturiertes …

  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831

    Ausreichende Begründung einer beamtenrechtlichen Beurteilung

  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 17.25

    Verzicht auf die Neuerstellung einer planmäßigen Beurteilung und einer …

  • BVerwG, 07.04.2026 - 1 WNB 4.24
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2023 - 4 S 37.23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eine Vorsitzendenstelle am Kammergericht

  • BVerwG, 29.01.2026 - 1 WB 10.25

    Erfolgreicher Antrag gegen die Ausklammerung der Zeit einer Kommandierung zum …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2024 - 1 A 3232/20

    Beschränkte Überprüfbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Beamten; Treffen …

  • BVerwG, 24.04.2024 - 1 WB 68.22

    (Erfolgloser) Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen eine Sonderbeurteilung

  • BVerwG, 28.08.2025 - 1 WB 22.24

    Erfolgreicher Verpflichtungsantrag bei dienstlicher Beurteilung

  • BVerwG, 30.04.2025 - 1 WB 62.24

    Nachträgliche Änderung der Regelbeurteilung und der Personalentwicklungsbewertung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2024 - 10 S 10.24

    Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung; Begründung des Gesamturteils; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2025 - 1 A 840/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2025 - 1 A 841/23
  • VG Schleswig, 29.07.2026 - 24 B 23/26
  • VG Köln, 12.11.2025 - 23 K 7568/25
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2025 - 1 A 837/23

    Konkurrentenstreitverfahren eines Soldaten wegen der Besetzung einer …

  • BVerwG, 11.12.2025 - 1 WB 9.25
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2025 - 10 S 30.24

    Beurteilungssysteme mit zwei Beurteilern; übereinstimmende Beurteilung; …

  • VG München, 10.07.2024 - M 21b K 22.137

    Anforderungen an die nach den "Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen …

  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 13.22

    Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …

  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 9.22

    Zurückeisung der Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 11.22

    Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …

  • VG Cottbus, 24.01.2025 - 9 L 528/24

    Aufhebung der Beurteilung, Auswahlvermerk, Beurteilungsrichtlinien, Darlegung von …

  • BVerwG, 10.12.2024 - 1 WNB 3.24
  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 12.22

    Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …

  • OVG Bremen, 23.06.2025 - 2 LA 140/25

    Beamtenrecht; Verfassungsmäßigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystem - …

  • BVerwG, 09.10.2023 - 1 WNB 10.22

    Prozessordnungsgemäße Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur …

  • VG Köln, 30.07.2025 - 23 K 5159/22
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