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Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 15.05.2017

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15917
OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,15917)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.05.2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,15917)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,15917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Vergütung des Vormunds bei fehlender förmlicher Verpflichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 17.11.2016 - 18 WF 1167/16
    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
    Rn. 9 Allerdings ist die Tätigkeit eines Vormunds bei fehlender persönlicher Verpflichtung gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn ein Versagen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. zuletzt OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, Az. 18 WF 1167/16, FamRZ 2017 S. 458f; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine Obliegenheit des Vormundes dem gegenüber Zweifel zu hegen oder zu äußern und eine förmliche Verpflichtung einzufordern, findet sich jedoch weder im Gesetz noch ist dies dem Wesen der förmlichen Bestellung von Vormündern eigen (…vgl. Anm. Keuter in FamRZ 2017, S. 460f zu OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, AZ: 18 WF 1167/16).

  • OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17

    Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
    Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann (OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist.
  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16

    Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.05.2017 - 1 WF 73/17
    Rn. 9 Allerdings ist die Tätigkeit eines Vormunds bei fehlender persönlicher Verpflichtung gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn ein Versagen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. zuletzt OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, Az. 18 WF 1167/16, FamRZ 2017 S. 458f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18905
OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,18905)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.05.2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,18905)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. Mai 2017 - 1 WF 73/17 (https://dejure.org/2017,18905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung der Tätigkeit des Vormunds trotz fehlender förmlicher Verpflichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1412
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 17.11.2016 - 18 WF 1167/16
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17
    Allerdings ist die Tätigkeit eines Vormunds bei fehlender persönlicher Verpflichtung gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn ein Versagen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. zuletzt OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, Az. 18 WF 1167/16, FamRZ 2017 S. 458f; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Eine Obliegenheit des Vormundes dem gegenüber Zweifel zu hegen oder zu äußern und eine förmliche Verpflichtung einzufordern, findet sich jedoch weder im Gesetz noch ist dies dem Wesen der förmlichen Bestellung von Vormündern eigen (…vgl. Anm. Keuter in FamRZ 2017, S. 460f zu OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, AZ: 18 WF 1167/16).

  • OLG Dresden, 10.03.2017 - 20 WF 179/17

    Höhe der Vergütung des Vormundes; Rückforderung einer Überzahlung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17
    Denn auch wenn die Feststellung der berufsmäßigen Vormundschaft grundsätzlich nur im Wege der Beschlussergänzung nach § 54 FamFG mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann ( OLG Dresden, Beschluss vom 10.03.2017, Az. 20 WF 179/17 - juris Rn. 25f), ergibt sich aus dem Wortlaut des Beschlusses vom 15.01.2016 eindeutig, dass eine Berichtigung erfolgt ist.
  • OLG Frankfurt, 19.09.2016 - 6 WF 125/16

    Vergütung des gerichtlich "bestellten" Umgangspflegers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.05.2017 - 1 WF 73/17
    Allerdings ist die Tätigkeit eines Vormunds bei fehlender persönlicher Verpflichtung gleichwohl zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten, wenn ein Versagen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. zuletzt OLG Dresden, Beschluss vom 17.11.2016, Az. 18 WF 1167/16, FamRZ 2017 S. 458f; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2017 - 4 WF 138/17

    Ein Rechtmittel ist nicht bekannt geworden.

    Die Tätigkeit eines Vormunds kann aber auch bei fehlender persönlicher Verpflichtung ausnahmsweise dann zu vergüten und Aufwendungsersatz zu leisten sein, wenn ihre Verweigerung den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widerspräche (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. Mai 2017 - 1 WF 73/17 - zit. n. juris;… OLG Dresden, FamRZ 2017 S. 458 f., Rz. 26; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 19.09.2016, Az. 6 WF 125/16 - juris, Rz. 9 m.w.N.).
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