Rechtsprechung
| OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Pflichtverteidigerbestellung: Beiordnung eines Verteidigers mit weit entferntem Kanzleisitz im Strafvollstreckungsverfahren
- Judicialis
StGB § 67 d; ; StGB § ... 67 e; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 141 Abs. 4; ; StPO § 142 Abs. 1; ; StPO § 142 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 142 Abs. 1 S. 3 2. HS; ; StPO § 464 Abs. 1; ; StPO § 464 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren; Glaubhaftmachung eines hinreichend vertieften besonders intensiven Vertrauensverhältnisses als Voraussetzung der Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 22.11.2007 - 23 StVK 192/07
- OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 348 (Ls.)
- StV 2008, 531
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Dabei ist das Ermessen des Vorsitzenden durch die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1997 Gesetz gewordene Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO unter Beachtung zuvor vom Bundesverfassungsgericht aufgestellter Grundsätze (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239) aber dahin eingeschränkt worden, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss; macht der Beschuldigte daher von seinem Bezeichnungsrecht Gebrauch und benennt er einen Anwalt seines Vertrauens, so ist ihm dieser grundsätzlich als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen (…vgl. BVerfGE a. a. O; BVerfG StV 2002, 601, 602; BGH NJW 2001, 237, 238). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Vielmehr ist im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung, die dem Beschuldigten - vorliegend dem Untergebrachten - einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung gibt, unter Abwägung aller Umstände zu prüfen, ob ausnahmsweise die Bestellung eines auswärtigen Pflichtverteidigers in Betracht kommt (BGHSt 43, 153, 155 f.). - BGH, 25.10.2000 - 5 StR 408/00
Vorrang der Beiordnung eines benannten Rechtsanwalts auch bei vorheriger …
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Dabei ist das Ermessen des Vorsitzenden durch die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1997 Gesetz gewordene Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO unter Beachtung zuvor vom Bundesverfassungsgericht aufgestellter Grundsätze (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239) aber dahin eingeschränkt worden, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss; macht der Beschuldigte daher von seinem Bezeichnungsrecht Gebrauch und benennt er einen Anwalt seines Vertrauens, so ist ihm dieser grundsätzlich als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen (…vgl. BVerfGE a. a. O; BVerfG StV 2002, 601, 602; BGH NJW 2001, 237, 238).
- BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Dabei ist das Ermessen des Vorsitzenden durch die mit dem Strafverfahrensänderungsgesetz 1997 Gesetz gewordene Neufassung des § 142 Abs. 1 StPO unter Beachtung zuvor vom Bundesverfassungsgericht aufgestellter Grundsätze (BVerfGE 9, 36, 38; 39, 238, 239) aber dahin eingeschränkt worden, dass bei der Auswahl des Verteidigers auch dem Interesse des Beschuldigten, von einem Anwalt seines Vertrauens verteidigt zu werden, ausreichend Rechnung getragen werden muss; macht der Beschuldigte daher von seinem Bezeichnungsrecht Gebrauch und benennt er einen Anwalt seines Vertrauens, so ist ihm dieser grundsätzlich als Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen (…vgl. BVerfGE a. a. O; BVerfG StV 2002, 601, 602; BGH NJW 2001, 237, 238). - OLG Hamm, 27.04.1999 - 1 Ws 111/99
Ausländer, der deutschen Sprache nicht mächtig, Dolmetscher, bedingte Entlassung, …
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Auch im Vollstreckungsverfahren muss in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger bestellt werden, wenn die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgemäß wahrzunehmen, das gebieten (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. auch OLG Hamm NStZ-RR 1999, 319;… Meyer-Goßner StPO, 50. Aufl., § 140 Rn. 33 m. w. N.). - OLG Stuttgart, 18.02.1988 - 3 Ws 36/88
Bestellung eines Verteidigers; Benennung durch den Beschuldigten; Gerichtsbezirk; …
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Vornehmlich dann, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, kann das Auswahlermessen des Vorsitzenden eingeschränkt oder sogar auf Null reduziert sein, so dass die Ablehnung der Bestellung des vom Beschuldigten gewünschten (ggf. ortsfernen) Verteidigers ermessensfehlerhaft sein kann (OLG Düsseldorf StV 2000, 412; OLG Stuttgart StV 1989, 521; OLG Koblenz StV 1995, 118, 119). - OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vetrauens; Ortsfremder Anwalt
Auszug aus OLG Rostock, 29.01.2008 - I Ws 1/08
Vornehmlich dann, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht, kann das Auswahlermessen des Vorsitzenden eingeschränkt oder sogar auf Null reduziert sein, so dass die Ablehnung der Bestellung des vom Beschuldigten gewünschten (ggf. ortsfernen) Verteidigers ermessensfehlerhaft sein kann (OLG Düsseldorf StV 2000, 412; OLG Stuttgart StV 1989, 521; OLG Koblenz StV 1995, 118, 119).
- LG Kleve, 27.11.2015 - 181 StVK 284/15
Pflichtverteidigerbestellung, Ortsnähe, Pflichtverteidigerauswahl im …
Daraus ergibt sich, dass die Bestimmung des Verteidigers grundsätzlich im Ermessen des Vorsitzenden liegt (OLG Rostock, Beschluss vom 29.01.2008 - 1 Ws 1/08, StV 2008, 531).Je weiter der Kanzleisitz eines beizuordnen Pflichtverteidigers vom Gerichtsort entfernt ist, je größer die daraus resultierenden Schwierigkeiten sachgerechter Verteidigungstätigkeit und ordnungsgemäßer Verfahrensdurchführung und je höher naturgemäß die daraus folgenden Mehrkosten sind, desto höhere Anforderungen sind an die Substantiierung und die Tiefe des Vertrauensverhältnisses zwischen Beschuldigten und dem gewünschten Anwalt zu stellen; dies gilt auch für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für das Verfahren zur Überprüfung der Fortdauer einer Unterbringung (OLG Rostock, Beschluss vom 29.01.2008 - 1 Ws 1/08, StV 2008, 531).
- OLG Naumburg, 05.11.2009 - 1 Ws 676/09
Bestellung des auswärtigen Vertrauensanwalts zum Pflichtverteidiger im …
Gerade dann, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenem und Verteidiger besteht, kann das Auswahlermessen des Vorsitzenden eingeschränkt oder sogar auf Null reduziert sein (…Senat aaO.; OLG Rostock, StraFo 2008, 206, 207).
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Rechtsprechung
| OLG München, 08.01.2008 - 1 Ws 1/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Zuschlag, freiwilliger Aufenthalt, Therapie
- Burhoff online
Freiwillige Therapie, Haftzuschlag
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Freiwillig in der Therapie - nicht auf freiem Fuß?
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütungsrechtliches Gleichsetzen einer Inhaftierung oder einer zwangsweisen Unterbringung mit einem freiwilligen Aufenthalt in einer Therapieeinrichtung
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