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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 12.05.2017

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27806
OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17 (https://dejure.org/2017,27806)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2017 - 1 Ws 104/17 (https://dejure.org/2017,27806)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17 (https://dejure.org/2017,27806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 310 Abs 2 StPO, § 456 StPO, § 458 Abs 2 StPO, § 462 Abs 1 StPO, § 83 Abs 1 JGG
    Vollstreckung eines Jugendarrests: Zuständigkeit für die Entscheidung über Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Arrestaufschubs durch den Vollstreckungsleiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 83 Abs. 1; JGG § 83 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtliche Einordnung der Entscheidung des Vollstreckungsleiters über einen Aufschub der Vollstreckung eines Jugendarrests

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichtgewährung von Vollstreckungsaufschub eines Jugendarrests durch Vollstreckungsleiter ist ein Justizverwaltungsakt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung der Entscheidung des Vollstreckungsleiters über einen Aufschub der Vollstreckung eines Jugendarrests; Gerichtliche Zuständigkeit für Einwendungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 724
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 3 Ws 382/04

    Verlegung der Ladung zur Verbüßung eines Dauerarrestes; Vollstreckung eines …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17
    Voraussetzung für die Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde ist jedoch, dass das zuständige Beschwerdegericht entschieden hat (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2004 - 3 Ws 382/04, juris; OLG Celle VRS 123, 226, 227 m. w. N.;… Löwe-Rosenberg/Matt, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 9 m. w. N.;… SK-StPO/Frisch, 5. Aufl., § 310 Rn. 7 f.).

    Rn. 15 (2) Bei der danach in Rede stehenden Entscheidung vom 26. April 2017, keinen Aufschub der Vollstreckung des Jugendarrests zu gewähren, handelt es sich nicht um eine in § 83 Abs. 1 JGG genannte Entscheidung und damit auch nicht um eine jugendrichterliche Entscheidung, sondern um einen Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 03.08.2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 13;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 87 Rn. 3) mit der Folge, dass diese Entscheidung selbst dann nicht nach § 83 Abs. 3 Satz 1 JGG angreifbar wäre, wenn es sich um eine Entscheidung des Vollstreckungsleiters und nicht nur um eine solche des Vollzugsleiters handeln würde.

  • BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; gerichtliche …

    Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm…, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15;… MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11;… BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5;… Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.;… Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2022 - 4 Ws 235/21

    Der Ausschluss der weiteren Beschwerde nach § 310 Abs 2 StPO gilt auch, wenn die …

    Rn. 4 Eine Ausnahme von der durch § 310 Abs. 2 StPO bedingten Einschränkung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG macht die obergerichtliche Rechtsprechung zwar in Fällen, in denen das Landgericht zur Beschwerdeentscheidung nicht befugt war - etwa weil das statthafte Rechtsmittel nicht die Beschwerde, sondern die Rechtsbeschwerde gem. § 79 OWiG gewesen wäre - oder wenn weder das Amtsgericht noch das Beschwerdegericht zuständig waren und mithin der Rechtsweg gerade nicht beschritten worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 26. Juni 2012 - 2 Ws 168/12 - juris; Beschluss des 1. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts v. 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 10.10.2024 - 1 Ws 233/24

    Umdeutung eines erneuten Antrags auf Gewährung von Vollstreckungsaufschub in …

    Rn. 8 Zwar wäre in der hier vorliegenden Konstellation die Jugendkammer gem. §§ 458 Abs. 2, 456, 462a Abs. 2 S. 1 StPO i.V.m. §§ 83 Abs. 2 Nr. 1, 82 Abs. 1 JGG grundsätzlich zuständiges Gericht für Entscheidungen über Einwendungen gegen die Entscheidung des Jugendrichters als Vollstreckungsleiter gewesen (vgl. OLG Saarbrücken Beschl. v. 21.6.2017 - 1 Ws 104/17, BeckRS 2017, 119038 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 Ws 104/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,111269
OLG Frankfurt, 12.05.2017 - 1 Ws 104/17 (https://dejure.org/2017,111269)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2017 - 1 Ws 104/17 (https://dejure.org/2017,111269)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2017 - 1 Ws 104/17 (https://dejure.org/2017,111269)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 112 Abs 2 Nr 2 StPO
    Zum Haftgrund der Fluchtgefahr beim Vorwurf der Geiselnahme in Tateinheit mit Körperverletzung und gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung

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Verfahrensgang

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