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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 Ws 105/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4995
OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 Ws 105/13 (https://dejure.org/2013,4995)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 1 Ws 105/13 (https://dejure.org/2013,4995)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 1 Ws 105/13 (https://dejure.org/2013,4995)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Vermeidung eines Überprüfungsdefizits im Maßregelvollzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 Ws 105/13
    Die Wahrung der Grundrechte des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und Art. 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, 29. November 2011, 2 BvR 1665/10) gebietet es, deren verfahrensrechtlichen Absicherung durch die Bestimmung einer Höchstfrist zur Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung auch insoweit Geltung zu verschaffen, dass im Hinblick auf den bisherigen Gesamtverlauf der Unterbringung kein - zeitliches - Überprüfungsdefizit durch die im Einzelfall nicht korrigierte Verlängerung der einzelnen Überprüfungszeitabstände eintritt und gegebenenfalls über die weiteren Jahre hinweg perpetuiert wird.

    Die Wahrung der Grundrechte des Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und Art. 104 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2011, 2 BvR 1665/10) gebietet es, deren verfahrensrechtlichen Absicherung durch die Bestimmung einer Höchstfrist zur Überprüfung auch insoweit Geltung zu verschaffen, dass im Hinblick auf den bisherigen Gesamtverlauf der Unterbringung kein - zeitliches - Überprüfungsdefizit durch die im Einzelfall nicht korrigierte Verlängerung der einzelnen Überprüfungsabstände eintritt und gegebenenfalls über die weiteren Jahre hinweg perpetuiert wird.

  • OLG Hamm, 01.06.2023 - 3 Ws 178/23

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Strafvollstreckungskammer zum …

    Dies ist für die turnusmäßigen Überprüfungen nach § 67e StGB im Hinblick auf den Fristbeginn mit der vorangehenden turnusmäßigen Überprüfung nach dieser Vorschrift anerkannt (etwa: OLG Köln, Beschluss vom 04. September 2013 - 2 Ws 303/13 -, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 Ws 105/13 -, juris).
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