Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GVG § 51.
Amtsenthebung eines Schöffen; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei als gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 51 GVG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 51
Amtsenthebung eines Schöffen; Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei als gröbliche Pflichtverletzung im Sinne des § 51 GVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 24.01.2019 - 3221/1a-130
- OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 104
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13
Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19
Auch nach Auffassung des Senats kommt als gröbliche Pflichtverletzung im vorgenannten Sinn insbesondere die Mitgliedschaft in einer Partei in Betracht, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber nicht nach Art. 21 Abs. 2 GG verboten ist (vgl. BR-Drucks. 539/10 S. 21;… Degener in: SK-StPO, 5. Aufl., § 51 GVG Rn. 1;… Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 51 GVG Rn. 4;… Duttge/Kangarani in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 51 GVG Rn. 1;… Goers in: BeckOK GVG, 1. Ed. (1.9.2018), § 51 Rn. 11; a.A. LAG Hamm, MDR 1993, 55 zum ArbGG;… Schuster in MK-StPO, 1. Aufl., § 51 GVG Rn. 4;… Adams in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 22 Rn. 27); zumindest dies gilt dann, wenn diese Verfassungsfeindlichkeit vom Bundesverfassungsgericht - wie hinsichtlich der NPD mit Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvR 1/13 [richtig: 2 BvB 1/13 - d. Red.] - (juris) erfolgt - festgestellt worden ist (…vgl. zu dieser Einschränkung Duttge/Kangarani in: Dölling/Duttge/König/Rössner, a.a.O.). - BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08
Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue
Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2019 - 1 Ws 111/19
Im Hinblick darauf, dass ehrenamtliche Richter einer besonderen Pflicht zur Verfassungstreue unterliegt, haben die Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten, dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassungs und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen (zu vgl. BVerfG NJW 2008, 2568).
- OLG Hamm, 17.02.2025 - 1 Ws 13/25
Enthebung des Amtes als Schöffin aufgrund grober Amtspflichtverletzungen
Rn. 23 Vor diesem Hintergrund kommt als gröbliche Pflichtverletzung insbesondere die Mitgliedschaft in einer Partei in Betracht, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, aber nicht nach Art. 21 Abs. 2 GG verboten ist (vgl. BR-Drucks. 539/10 S. 21;… Degener in: SK-StPO, 5. Aufl., § 51 GVG Rn. 1;… Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 51 GVG Rn. 4;… Duttge/Kangarani in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 51 GVG Rn. 1;… Goers in: BeckOK GVG, 1. Ed. (1.9.2018), § 51 Rn. 11; a.A. LAG Hamm, MDR 1993, 55 zum ArbGG;… Schuster in MK-StPO, 1. Aufl., § 51 GVG Rn. 4;… Adams in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 22 Rn. 27); zumindest gilt dies dann, wenn diese Verfassungsfeindlichkeit vom Bundesverfassungsgericht, § 21 Abs. 4 GG, festgestellt worden ist (…vgl. zu dieser Einschränkung Duttge/Kangarani in: Dölling/Duttge/König/Rössner, a.a.O.) (Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - III-1 Ws 111/19 -, Rn. 8, juris; Senat…, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 Ws 258/17 -, Rn. 4, juris). - OLG Brandenburg, 19.12.2024 - 2 AR 2/24 Eine zur Amtsenthebung führende gröbliche Verletzung der Amtspflichten ist insoweit darin begründet, dass der Schöffe für eine Partei auftritt und kandidiert, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt; dass die Partei nicht gemäß Art. 21 Abs. 2 GG verboten ist, steht dem nicht entgegen, wenn die Verfassungsfeindlichkeit vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 12. März 2019 - III-1 Ws 111/19, zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19 (2 Ws 94/19) |
Volltextveröffentlichung
- Oberlandesgericht Bremen
StGB § 56f Abs. 1
Strafprozessrecht
Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 32 (Leitsatz)
StGB § 56f Abs. 1 Satz 2
Verfahrensgang
- LG Bremen - 74 BRs 143/19
- OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19 (2 Ws 94/19)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- OLG Brandenburg, 21.10.2019 - 1 Ws 102/19
Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. BGH…, Beschluss vom 18.06.2009 - StB 29/09, juris Rn. 4, NStZ 2010, 83;… Fischer, 66. Auflage, § 56f StGB Rn. 8; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 Ws 146/16 und zuletzt Beschluss vom 18.07.2019 - 1 Ws 94/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19; Beschluss vom 10.09.2019 - 1 Ws 112/19).Die Regelung bezieht Fälle ein, in denen entweder noch nicht bekannt war, dass der Verurteilte bereits während der laufenden Bewährungszeit zu einer einbezogenen Strafe neue Taten begangen hat oder in denen ein Widerruf der früheren Strafaussetzung wegen der neuen Taten insbesondere mit Blick auf die Unschuldsvermutung nicht möglich war (…vgl. BT-Drucks. 16/3038, S. 58; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19;… Fischer, 66. Aufl., § 56f StGB Rn. 3c).
Dabei nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, dass ein Verurteilter von einem Widerruf der Strafaussetzung unter Anwendung des § 56f Abs. 2 StGB nur unter strengeren Voraussetzungen als denen verschont werden kann, die für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 1 StGB maßgebend sind (siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.01.1974 - Ws 197/73, juris Ls., MDR 1974, 593; zuletzt u.a. Beschluss vom 18.07.2019 - 1 Ws 94/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19; Beschluss vom 10.09.2019 - 1 Ws 112/19).
- OLG Celle, 24.08.2010 - 2 Ws 285/10
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat nach einer in eine …
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass ein Widerruf auch auf Grundlage des § 56f Abs. 1 S. 2, 2. Alt StGB dann nicht zulässig sei, wenn nach der Aussetzungsentscheidung im Zuge der nachträglichen Gesamtstrafenbildung solche Straftaten bekannt werden, die zwar nach der ersten, aber noch vor der zweiten Verurteilung begangen worden sind, deren Strafen in die nachträglich gebildete Gesamtstrafe einbezogen worden sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - 2 Ws 285/10, juris Rn. 7 ff.;… Schönke/Schröder-Kinzig, 30. Aufl., § 56f StGB Rn. 5;… Kindhäuser/Neumann/Paeffgen- Ostendorf, 5. Aufl., § 56f StGB Rn. 3).Nach dieser Vorschrift könne aber nur eine nach der Aussetzungsentscheidung begangene Straftat einen Widerruf rechtfertigen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - 2 Ws 285/10, juris Rn. 10).
Die angeführten dogmatischen Bedenken rechtfertigen es jedenfalls nicht, den Anwendungsbereich des § 56f Abs. 1 S. 2, 2. Alt. StGB dieser Zielsetzung des Gesetzgebers zuwider auf Nachtaten zu reduzieren, die zwischen der zweiten Aussetzungsentscheidung und der Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung begangen worden sind (so wohl OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2010 - 2 Ws 285/10, juris Rn. 17, ungeachtet dessen, dass sich auf diese Weise die angeführten dogmatischen Bedenken gar nicht ausräumen ließen) oder sie gar ganz für unanwendbar zu erklären.
- OLG Bremen, 24.01.1974 - Ws 197/73
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Dabei nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung an, dass ein Verurteilter von einem Widerruf der Strafaussetzung unter Anwendung des § 56f Abs. 2 StGB nur unter strengeren Voraussetzungen als denen verschont werden kann, die für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 1 StGB maßgebend sind (siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.01.1974 - Ws 197/73, juris Ls., MDR 1974, 593; zuletzt u.a. Beschluss vom 18.07.2019 - 1 Ws 94/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19; Beschluss vom 10.09.2019 - 1 Ws 112/19).
- OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei noch nicht rechtskräftiger …
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
In Ansehung der Gründe des Urteils des Amtsgerichts T. vom 31.07.2017 bestehen auch keine Anhaltspunkte dafür, dass bereits zuvor ein glaubhaftes und nicht widerrufenes richterliches Geständnis abgelegt worden wäre, auf das - bei Kenntnis - eine Feststellung der Nachtat hätte gestützt werden können (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.10.2017 - 1 Ws 118/17, juris Rn. 7 ff., OLGSt StGB § 56f Nr. 64 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 21.03.2019 - 1 Ws 114/18). - BGH, 18.06.2009 - StB 29/09
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Resozialisierung; Berufsausbildung; …
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.06.2009 - StB 29/09, juris Rn. 4, NStZ 2010, 83;… Fischer, 66. Auflage, § 56f StGB Rn. 8; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 Ws 146/16 und zuletzt Beschluss vom 18.07.2019 - 1 Ws 94/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19; Beschluss vom 10.09.2019 - 1 Ws 112/19). - OLG Hamm, 18.09.2014 - 3 Ws 304/14
Widerruf einer Bewährung bei Anlasstat, die zwischen mehreren durch eine …
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Zutreffend wird demgegenüber in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.09.2014 - III-3 Ws 304/14, juris Rn. 13 ff., NStZ-RR 2014, 369; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 12.12.2018 - 4 Ws 293/18, juris Rn. 11 ff., Justiz 2019, 66) darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der Norm auch den Fall erfasst, dass nach der Aussetzungsentscheidung eine Straftat bekannt wird, die der Verurteilte nach der ersten nachträglich in die Gesamtstrafe einbezogenen Verurteilung begangen hat. - OLG Stuttgart, 12.12.2018 - 4 Ws 293/18
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung in einer bestimmten Konstellation
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Zutreffend wird demgegenüber in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18.09.2014 - III-3 Ws 304/14, juris Rn. 13 ff., NStZ-RR 2014, 369; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.12.2018 - 4 Ws 293/18, juris Rn. 11 ff., Justiz 2019, 66) darauf hingewiesen, dass der Wortlaut der Norm auch den Fall erfasst, dass nach der Aussetzungsentscheidung eine Straftat bekannt wird, die der Verurteilte nach der ersten nachträglich in die Gesamtstrafe einbezogenen Verurteilung begangen hat. - OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 Ws 61/19
Strafverfahren: Auslegungsbedürftigkeit einer Erklärung über die Rücknahme eines …
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Dabei ist nicht Voraussetzung, dass zwischen der früheren und der neuen Tat ein kriminologischer Zusammenhang besteht oder dass sie nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sind (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 20.06.2013 - Ws 85/13; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 13.06.2019 - 1 Ws 61/19). - OLG Bremen, 08.11.2016 - 1 Ws 146/16
Auszug aus OLG Bremen, 17.09.2019 - 1 Ws 111/19
Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. BGH…, Beschluss vom 18.06.2009 - StB 29/09, juris Rn. 4, NStZ 2010, 83;… Fischer, 66. Auflage, § 56f StGB Rn. 8; siehe auch die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.11.2016 - 1 Ws 146/16 und zuletzt Beschluss vom 18.07.2019 - 1 Ws 94/19; Beschluss vom 08.08.2019 - 1 Ws 102/19; Beschluss vom 10.09.2019 - 1 Ws 112/19).
- BGH, 19.09.2024 - StB 42/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …
Dementsprechend müssen die frühere Tat und das neue Delikt nicht einen kriminologischen Zusammenhang aufweisen oder nach Art und Schwere miteinander vergleichbar sein (vgl. Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26 - 27/11 u.a., juris Rn. 35; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 Ws 111/19, juris Rn. 8; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 Ws 31/14, juris Rn. 8; KG…, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 2 Ws 1/23, juris Rn. 11; KG…, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 26. März 1980 - StB 10/80 zu dem Nichterfordernis einer Vergleichbarkeit nach Art und Schwere; ebenso OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388 bezüglich des Nichterfordernisses eines kriminologischen Zusammenhangs; offengelassen hinsichtlich eines kriminologischen Zusammenhangs BGH…, Beschluss vom 24. November 1995 - StB 89/95, BGHR StGB § 56f Abs. 1 Straftat 1). - OLG Celle, 26.08.2022 - 2 Ws 181/22
Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung aus einem …
Rn. 10 Bislang ist umstritten, ob der Widerruf einer durch einen nachträglichen Gesamtstrafenbeschluss gewährten Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund einer weiteren Straftat des Verurteilten allenfalls dann möglich sein könne, wenn diese Tat innerhalb der Bewährungszeit sämtlicher dem Gesamtstrafenbeschluss zugrundeliegender Verurteilungen liegt (so: Senat, 2 Ws 285/10, Beschluss v. 24.08.2010; LG Berlin, 528 Qs 90/13, Beschluss v. 16.09.2013; S/S-Kinzig, StGB, § 56f, Rn 5), oder ob es ausreicht, dass diese Tat innerhalb der Bewährungszeit des als erstes ergangenen einbezogenen Urteils, aber noch vor dem bzw. den nachfolgenden einbezogenen Entscheidungen begangen wurde (so: OLG Hamm, 3 Ws 304/14, Beschluss v. 18.09.2014; OLG Stuttgart, 4 Ws 293/18, Beschluss v. 12.12.2018; OLG Bremen, 1 Ws 111/19, Beschluss v. 17.09.2019). - OLG Naumburg, 13.12.2024 - 1 Ws 494/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anschluss an die Sozialprognose des …
Rn. 14 Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 Ws 111/19 -, Rn. 8; KG Berlin…, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 2 Ws 1/23 -, Rn. 11; jeweils zitiert nach juris;… Fischer, StGB, 71. Auflage, § 56f Rn. 8). - OLG Naumburg, 11.12.2024 - 1 Ws 495/24
Bestellung eines Pflichtverteidigers; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Rn. 19 Grundsätzlich wird diese Erwartung durch jede in der Bewährungszeit begangene Tat von nicht unerheblichem Gewicht in Frage gestellt (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2019 - 1 Ws 111/19 -, Rn. 8; KG Berlin…, Beschluss vom 16. Februar 2023 - 2 Ws 1/23 -, Rn. 11; jeweils zitiert nach juris;… Fischer, StGB, 71. Auflage, § 56f Rn. 8).
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