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Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 23.04.2002

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4769
OLG Oldenburg, 02.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,4769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,4769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. April 2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,4769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewährungsfrist; Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; Bewährungswiderruf; Nachträglicher Vertrauensschutz; Bewährungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 346 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 1 Ws 114/08

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs nach Ablauf der …

    17 Aus Gründen des Vertrauensschutzes wird in der Rechtsprechung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung dann für unzulässig erachtet, wenn seit Rechtskraft der neuen Verurteilung ein erheblicher Zeitablauf (1-2 Jahre) eingetreten ist (…vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1982, S. 273;… OLG Koblenz MR 1985, S. 70: nahezu 2 Jahre;… OLG Bremen StV 1986, S. 166: 1 Jahr; OLG Koblenz OLGSt. Nr. 1: 1 Jahr;… OLG Hamm StV 1985, S. 198: mehr als 9 Monate; siehe auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Köln StV 2001, 412 f.; OLG Oldenburg StV 2003, S. 346).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieses uneingeschränkt Anwendung im Widerrufsverfahren findet (so wohl: OLG Oldenburg StV 2003, 346).

  • OLG Hamm, 05.11.2007 - 3 Ws 605/07

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung nach Ende der Bewährungszeit

    Ähnliches gilt, wenn die Bewährungszeit seit langem abgelaufen ist (OLG Oldenburg Beschl. v. 02.04.2002 - 1 Ws 120/01,StV 2003, 346 LS- 9 Monate).

    Dabei kann dahinstehen, ob dieses uneingeschränkt Anwendung im Widerrufsverfahren findet (so wohl: OLG Oldenburg Beschl. v. 02.04.2002 - 1 Ws 120/01, StV 2003, 346 LS).

  • OLG Hamm, 28.10.2008 - 2 Ws 314/08

    Bewährungswiderruf; Zeitablauf; Ablauf der Bewährungszeit

    Ähnliches gilt, wenn die Bewährungszeit seit langem abgelaufen ist (OLG Oldenburg Beschluss vom 02. April 2002 - 1 Ws 120/01, StV 2003, 346).
  • OLG Oldenburg, 29.11.2022 - 15 EK 3/21
    Soweit der Kläger insoweit einen Beschluss des Landgerichts Oldenburg (1 Ws 120/02, juris) zitiert, ist dieser nicht vergleichbar.
  • OLG Oldenburg, 09.10.2008 - 1 Ws 599/08

    Unzulässigkeit eines möglichen Widerrufs einer Strafaussetzung zur Bewährung …

    Die Zulässigkeit eines Widerrufs der Strafaussetzung nach Ablauf der Bewährungsfrist ist unter anderem davon abhängig, ob der Verurteilte noch mit einer gerichtlichen Reaktion auf ein bestimmtes Bewährungsversagen rechnen muss oder angesichts des Verfahrens und Zeitablaufs darauf vertrauen durfte, dass dieses nicht mehr zum Anlass des Widerrufs genommen werde (vgl. Senatsbeschluss vom 02.04.2002, StV 2003, 346.
  • OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08

    Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der …

    Rn. 9 Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit allerdings dann, wenn die Entscheidung ungebührlich lange hinausgezögert worden ist und der Verurteilte mit ihr nicht mehr zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; OLG Celle NStZ 1991, 206; OLG Karlsruhe StV 2001, 411; OLG Oldenburg StV 2003, 346).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3858
OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UBG § 3; ; UBG § 1 Abs. 1; ; UBG § 3 Abs. 2; ; UBG § 7 Abs. 1; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 304; ; StPO § 112; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 453 c

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung; Unterbringung des Betroffenen ; Voraussetzung der Verbüßung von Strafhaft; Erhebliche gegenwärtige Gefahr; Verweigerung der Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UnterbringungsG LSA; Art. 2, 70, 103 GG; § 66 StGB; § 453c StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung - UnterbringungsG LSA - Verfassungsmäßigkeit - Gesetzgebungskompetenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2573
  • NStZ 2002, 501
  • NStZ 2003, 224 (Ls.)
  • NJ 2002, 490
  • StV 2002, 496
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei …

    Verfassungsrechtlich ist es geboten, das Anordnungsverfahren so rechtzeitig einzuleiten, als sichergestellt sein muss, dass das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig (und zwar bis zur Rechtskraft) durchgeführt ist (so wohl auch Würtenberger/Sydow NVwZ 2001, 1201, 1204; a.M. OLG Naumburg B. v. 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG SA; dass. B. v. 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 -).
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