Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 1 Ws 133/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
BtMG § 35 Abs. 5 Satz 1; ; BtMG § 35 Abs. 6 Nr. 2; ; BtMG § 35 Abs. 7
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des alsbaldigen Beginns der Behandlung derselben Art i.S.d. § 35 Abs. 5 Satz 1 BtMG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Zurückstellens der Strafvollstreckung bzgl. eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters im Falle eines Therapieabbruchs durch den Straftäter bei Bevorstehen der alsbaldigen Fortsetzung der Therapie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 311
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 04.11.1994 - 2 Ws 622/94
Betäubungsmittelstrafrecht: Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 1 Ws 133/03
Diese Nachweise stellen nämlich die Grundlage einer weiteren Fortdauer der Zurückstellung trotz Therapieabbruchs dar, allein die Bereitschaft des Verurteilten zur Aufnahme einer Behandlung reicht hierfür nicht aus (OLG Koblenz NStZ 1995, 294 f.).Die vom Gesetz verwandte Formulierung des "alsbaldigen" Beginns oder der Wiederaufnahme der Behandlung ist nämlich nicht mit dem lediglich auf zeitliche Aspekte abstellenden Kriterium der "Unverzüglichkeit" gleichzusetzen, sondern orientiert sich am Sinn und Zweck der Vorschrift des § 35 BtMG (OLG Koblenz NStZ 1995, 294 f.;… Weber, a.a.O. § 35 Rn. 224 m.w.N.;… Körner, a.a.O., § 35 Rn. 259).
- OLG Karlsruhe, 25.01.1999 - 2 VAs 41/98
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 1 Ws 133/03
Mit dieser Regelung trägt der Gesetzgeber nämlich dem Umstand Rechnung, dass die Überwindung der Sucht oftmals nicht beim ersten Versuch gelingt, sondern hierfür regelmäßig zahlreiche Therapieversuche notwendig sind (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1999, 253 f.).
- OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 3 Ws 699/06
Drogenabhängige Straftäter: "Alsbaldiger" Beginn der Behandlung derselben Art bei …
Andererseits hat der Gesetzgeber mit dieser Regelung gerade dem Umstand Rechnung tragen wollen, daß die Überwindung der Sucht oftmals nicht beim ersten Versuch gelingt, sondern hierfür regelmäßig mehrere Therapieversuche notwendig sind; einem Rückfall kommt daher wie einem eigenmächtigen Behandlungsabbruch nicht die Bedeutung eines endgültigen Fehlschlages der bisherigen Therapiebemühungen zu, vielmehr hängt eine solche Einschätzung unter anderem auch davon ab, ob der Verurteilte seine Bemühungen zur Überwindung der Sucht fortsetzt (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 311, 312; Körner, BtMG, 5. A., § 35 RN 255).Hat ein Verurteilter nach Abbruch einer Therapie sich daher ständig um die Fortsetzung der Behandlung oder die Aufnahme in eine vergleichbare Einrichtung bemüht und dadurch seinen fortbestehenden Willen dokumentiert, so stellt dies auch dann noch einen "alsbaldigen" Beginn einer Behandlung derselben Art im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 BtMG dar, wenn zwischen dem Abbruch der Behandlung und deren Fortsetzung mehrere Monate liegen, sofern entsprechende Bemühungen der Vollstreckungsbehörde bekannt und nachgewiesen sind (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 311, 312).
Zwar lagen weder zum Zeitpunkt des Widerrufs der gewährten Zurückstellung durch die Staatsanwaltschaft am 19.04.2006 noch des angefochtenen Beschlusses vom 01.06.2006 die Zusage eines Kostenträgers und die Bestätigung der Aufnahme in einer Therapieeinrichtung vor, obwohl diese Nachweise grundsätzlich die Grundlage für eine weitere Fortdauer der Zurückstellung trotz Therapieabbruchs darstellen und die bloß erklärte Bereitschaft des Verurteilten zur Aufnahme einer Behandlung hierfür regelmäßig nicht ausreicht (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 311, 312; OLG Koblenz, NStZ 1995, 294, 295).
Der Senat hat jedoch gemäß § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StPO davon abgesehen, auch die notwendigen Auslagen des Verurteilten der Staatskasse aufzuerlegen, weil der Verurteilte erst im Beschwerdeverfahren die den Erfolg seines Rechtsmittels begründeten Unterlagen vorgelegt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26.05.2003 - 1 Ws 133/03 - , zit. nach juris [insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2003, 311]; Meyer-Goßner, StPO, 49. A., § 473 RN 2).
- BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Rn. 18 Gegen die Anwendung der §§ 69, 69a StGB auch auf Fälle, in welchen sich aus der Anlaßtat Indizien dafür ergeben, der Beschuldigte werde zukünftig ein Kraftfahrzeug zur Begehung verkehrs-unspezifischer Straftaten mißbrauchen, hat der 4. Strafsenat in einer Reihe von Entscheidungen - jeweils in nicht tragenden Erwägungen - Bedenken erhoben (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; 2003, 311; Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 4 StR 392/02; 4 StR 409/02; 4 StR 480/02; vom 9. Januar 2003 - 4 StR 488/02; vom 16. Januar 2003 - 4 StR 264/02; vom 13. Mai 2003 - 4 StR 518/02; vgl. dazu Geppert NStZ 2003, 288 ff.; Detter NStZ 2003, 471, 476; Winkler NStZ 2003, 247, 251;… kritisch Geppert in LK 11. Aufl. § 69 Rdn. 34; ders. NStZ 2003, 288 f.;… Kulemeier, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis, 1991, S. 68 ff., 282 ff.; ders. NStZ 2003, 212; Molketin DAR 1999, 536 ff.; Stange StV 2002, 262 f.;… einschränkend auch Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 9. Aufl. 2003, Rdn. 583). - LG München II, 13.12.2021 - 1 JKLs 41 Js 18208/20
Widerruf einer Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Therapieabbruchs
Hat ein Verurteilter nach Abbruch einer Therapie sich daher ständig um die Fortsetzung der Behandlung oder die Aufnahme in eine vergleichbare Einrichtung bemüht und dadurch seinen fortbestehenden Willen dokumentiert, so stellt dies auch dann noch einen "alsbaldigen" Beginn einer Behandlung derselben Art im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 BtMG dar, wenn zwischen dem Abbruch der Behandlung und deren Fortsetzung mehrere Monate liegen, sofern entsprechende Bemühungen der Vollstreckungsbehörde bekannt und nachgewiesen sind (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 311, 312; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 02. August 2006 - 3 Ws 699/06 -, Rn. 11, juris). - OLG Hamm, 28.04.2025 - 1 Ws 110/25
Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 35 Abs. 7 S. 2 BtMG ; , …
Hat ein Verurteilter nach Abbruch einer Therapie sich daher ständig um die Fortsetzung der Behandlung oder die Aufnahme in eine vergleichbare Einrichtung bemüht und dadurch seinen fortbestehenden Willen dokumentiert, so stellt dies auch dann noch einen "alsbaldigen" Beginn einer Behandlung derselben Art im Sinne des § 35 Abs. 5 Satz 1 BtMG dar, wenn zwischen dem Abbruch der Behandlung und deren Fortsetzung mehrere Monate liegen, sofern entsprechende Bemühungen der Vollstreckungsbehörde bekannt und nachgewiesen sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.05.2003 - 1 Ws 133/03 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.08.2006 - 3 Ws 699/06 - juris).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hinreichender Tatverdacht; Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens; Bestreitende Einlassung des Angeklagten; Beweiskonstellation von Aussage gegen Aussage; Belastende Aussagen von Zeugen; Bewertung der wesentlichen ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.04.1996 - 3 StE 4/96
Voraussetzungen der Verbindung zweier anklagereifer Strafsachen unterschiedlicher …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.Der von der Staatsanwaltschaft gemäß ihrer Abschlussverfügung vom 16. Oktober 2002 eingeschlagene, vom Gesetz zwar nicht vorgesehene, grundsätzlich jedoch zulässige Weg (vgl. BGH NStZ 1996, 447), Anklage zur Strafkammer des Landgerichts zu erheben, um eine Verbindung dieser Sache mit dem dort gegen den Täter M. bereits anhängigen Verfahren zu erreichen, kann im Beschwerdeverfahren nicht weiter verfolgt werden.
- BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f). - BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f).
- BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91
Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte - …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Steht wie vorliegend der bestreitenden Einlassung lediglich die belastende Aussage eines anderen Angeklagten gegenüber, sind auch nahe liegende Motive einer möglichen Falschbeschuldigung, insbesondere die Erwartung einer Milderung der eigenen Strafe oder eines sonstigen Vorteils, in die Überlegungen mit einzubeziehen (BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244 m.w.N.). - BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94
Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 S. 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6 f). - OLG Koblenz, 12.02.2003 - 1 Ws 986/02
Weinrecht, Blankettstrafnorm, Blankettvorschrift, Blankettnorm, Straflosigkeit, …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2003 - 1 Ws 133/03
Dem Senat bleibt daher nur die Möglichkeit, das Hauptverfahren vor dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu eröffnen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - 1 Ws 986/02 -).
- OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12
Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung …
Die Entscheidung, welchen Angaben in einer solchen Beweissituation zu folgen ist, ist daher nur nach lückenloser Aufklärung und unter umfassender Einbeziehung sowie sorgfältiger Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (BGH, in st. Rspr. vgl. nur Urt. 1 StR 94/98 v. 29.7.98, BGHSt 44, 153, 158 f.; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03;… OLG Düsseldorf, Beschl. 1 Ws 203/07 v. 2.7.07, juris Rn. 8 = NStZ-RR 2008, 348).Rn. 10 Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 Abs. 1 StPO entsprechend (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 133/03 v. 27.3.03).
- OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07
Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten …
11 b) Weiter lassen die Urteilsgründe eine Analyse der Zeugenaussage vermissen, der in der gegebenen Beweissituation besondere Bedeutung zukommt (BGH StV 2000, 243, 244; Senatsbeschluss 1 Ws 133/03 vom 27.3.2003). - OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06
Beweiswürdigung bei Aussage eines einzigen Belastungszeugen
Die Entscheidung, welchen Angaben in dieser Beweissituation zu folgen ist, ist unter umfassender Einbeziehung und Würdigung aller dafür bedeutsamen Umstände zu treffen (…BGHR, StPO , § 261 Beweiswürdigung 1 und 14; Indizien 2; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. März 2003 - 1 Ws 133/03 -).
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