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Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 06.07.2023 | KG, 17.05.2023

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43268
OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,43268)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.12.2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,43268)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,43268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 203 StPO, § 210 Abs 2 StPO, § 261 Abs 1 S 2 Nr 4 Buchst b StGB vom 12.06.2015, § 261 Abs 1 S 2 Nr 4 Buchst b StGB vom 20.10.2015, § 261 Abs 8 StGB vom 12.06.2015
    Beschwerde gegen Nichteröffnungsbeschluss bei einer Anklage wegen Geldwäsche im Zusammenhang mit im Ausland erlangten Steuererstattungen

  • IWW

    § 261 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 2 StGB, § 279 DStGB, § 286 DStGB, Art. 193 BStGB, § 196 BStGB, Art. 197 BStGB, Art. 324 BStGB
    StGB, DStGB, BStGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vortäuschung von Aktiengeschäften mittels "Cum-Ex"-Gestaltung in Form von sog. gedeckten Leerverkäufen durch eine kriminelle Organisation; Erstattung angeblich gezahlter Kapitalertragsteuern in Höhe von insgesamt ca. 1,72 Milliarden EUR von den zuständigen Finanzbehörden ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Das Zulassen sinngemäßer Umstellung des Sachverhalts bei Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit lässt die Notwendigkeit der (Katalog-)Vortat als Voraussetzung des Anschlussdelikts ebenso wenig entfallen wie das Genügenlassen von Urteilsfeststellungen hinsichtlich der Vortat nur in groben Zügen (siehe hierzu BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 m. Anm. Raschke, NZWiSt 2019, 148 (152) und die Ausführungen in Ziffer II.2).

    In solchen Fällen wäre bei einem hohen Konkretisierungsbedürfnis eine strafrechtliche Aufarbeitung nicht im Ansatz denkbar (vgl. zum Ganzen Raschke, Anm. zu BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18, NZWiSt 2019, 148).

    Rn. 102 Es reicht daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen einer Verurteilung wegen Geldwäsche aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen zur Vortat jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 und vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, juris).

    Es muss nur ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden können, dass der Gegenstand legal erlangt wurde oder aus einer Nichtkatalogtat stammt (BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 -, juris m.w.N.).

    Weder sind die Identität der geschädigten Personen noch die auf sie im Einzelnen entfallenden Schadenssummen notwendig festzustellen (zu betrügerischen Handlungen im Ausland als Vortat einer Geldwäsche: BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18 -, juris).

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (sog. Umgrenzungsfunktion; siehe hierzu nur BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 448/94 -, juris).

    Rn. 100 Nur solche inhaltlichen Mängel der Anklageschrift, welche die Umgrenzungsfunktion betreffen, führen zur Unwirksamkeit der Anklage als Prozessvoraussetzung (BGHSt 40, 390, 392) und stehen damit ihrer Zulassung und der Eröffnung des Hauptverfahrens entgegen.

    Demgegenüber lassen Mängel, welche die Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nicht in Frage stellen, sondern lediglich die Informationsfunktion der Anklage beeinträchtigen, deren Wirksamkeit unberührt und rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGHSt 40, 390, 392;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Steuererstattung gegenüber den Finanzbehörden auf der Grundlage von Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäften stellt eine unrichtige Angabe über steuerlich erhebliche Tatsachen im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO dar; sie führt im Fall ihrer positiven Bescheidung zu ungerechtfertigten Steuervorteilen im Sinne des § 370 Abs. 4 Satz 2 AO (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 -, juris).

    Das Wissen der Angeklagten vom Ursprung der inkriminierten Gelder wird in den Fällen der Selbstgeldwäsche insbesondere durch die Mitwirkung an der Vortat - hier dem Vortäuschen von Aktien(ver)käufen ohne erkennbaren anderen Sinn als den der Generierung inhaltlich unzutreffender DCA zu anschließender (vermeintlicher) Steuerrückerstattung - belegt (vgl. zu Indizien für bedingt vorsätzliches Handeln im Rahmen von Steuerhinterziehungen mit Cum-Ex-Bezug insbesondere BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20 -, juris).

  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15

    Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 102 Es reicht daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen einer Verurteilung wegen Geldwäsche aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen zur Vortat jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 und vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, juris).

    Täter und Teilnehmer der Vortat müssen nicht bekannt sein, ebenso wenig Tatort oder Tatmodalität (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2005 - 3 Ws 108/04

    Geldwäschetatbestand: Eigenschaft als Tatobjekt; Erfassung von Ersatzgegenständen

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 63 Ziel der Einführung des § 261 StGB war es, die organisierte Kriminalität u.a. durch Abschöpfung der erlangten Gewinne zu bekämpfen (BT-Drs. 12/989, 1) und das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus organisierter Kriminalität in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu sanktionieren (BT-Drs. 12/989, 26; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

    Demgegenüber lassen Mängel, welche die Bestimmung des Verfahrensgegenstandes nicht in Frage stellen, sondern lediglich die Informationsfunktion der Anklage beeinträchtigen, deren Wirksamkeit unberührt und rechtfertigen es grundsätzlich nicht, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGHSt 40, 390, 392;OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Januar 2005 - 3 Ws 108/04 -, juris).

  • KG, 04.11.2014 - 2 Ws 298/14

    Untreue durch Vorstandsmitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung: …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 108 Die Strafkammer wird gemäß § 76 Abs. 1 GVG noch über ihre Besetzung in der Hauptverhandlung zu entscheiden haben; hierüber hat sie bei der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung zu befinden (…vgl. Diemer in: KK-StPO, 9. Auflage 2023, § 76 GVG Rn. 2; KG Berlin, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 Ws 298/14 -, juris).

    Rn. 111 Eine Kosten- und Auslagenentscheidung des Senats war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. November 2014 - 2 Ws 298/14 -, juris).

  • LG Koblenz, 21.11.2022 - 4 KLs 2050 Js 40313/18

    Keine Geldwäsche bei ausländischen Cum-/Ex-Taten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 15 IV. Mit Beschluss vom 21. November 2022 (Bl. 4655 ff. d.A.) hat die 4. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - des Landgerichts Koblenz die Verfahren 4 KLs 2050 Js 40313/18 und 4 KLs 2050 Js 44287/20 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden (Ziffer 1 des Beschlusses), die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt (Ziffer 2 des Beschlusses), festgestellt, dass die Angeklagten ...[A] und ...[B] für die vorläufige Festnahme, die vollzogene Untersuchungshaft sowie für vollzogene Durchsuchungsmaßnahmen zu entschädigen seien (Ziffer 3 des Beschlusses) und die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse auferlegt (Ziffer 4 des Beschlusses).

    Aus dem Fehlen einer entsprechenden Formulierung im Gesetzeswortlaut lässt sich daher gerade nicht schließen, dass eine sinngemäße Umstellung des Sachverhalts vom Gesetzgeber nicht gewollt war (a.A. Reichling, wistra 2023, 188, (192) und Schwerdtfeger, jurisPR-StrafR 6/2023 Anm. zu LG Koblenz, Beschluss vom 21. November 2022 - 4 KLs 2050 Js 40313/18, die das Fehlen des entsprechenden Gesetzeswortlautes als Argument für die gegenteilige Ansicht heranziehen).

  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Die Einsicht, Unrecht zu tun, hat bereits derjenige, der in dem Bewusstsein eines Verstoßes gegen die rechtliche Ordnung handelt, ohne dass es darauf ankommt, dass er die konkret verletzte Norm kennt (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09 -, juris;… Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 17 Rn. 3).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 99 Darüber hinaus muss die Anklage den Angeschuldigten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über die weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den erhobenen Vorwurf einzustellen und ihre Verfahrensrechte sachgerecht wahrzunehmen (sog. Informationsfunktion; siehe hierzu BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93 -, juris).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.12.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 102 Es reicht daher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Rahmen einer Verurteilung wegen Geldwäsche aus, wenn sich aus den festgestellten Umständen zur Vortat jedenfalls in groben Zügen bei rechtlich zutreffender Bewertung eine Katalogtat nach § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. als Vortat ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15. August 2018 - 5 StR 100/18; Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 4 StR 384/15 und vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, juris).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt …

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09

    Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes; …

  • BGH, 07.04.2016 - 5 StR 332/15

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen; Beauftragtenbegriff; Verbotsirrtum …

  • BGH, 15.10.2013 - StB 16/13

    Verbotene Technologielieferungen in den Iran; Evokationsrecht des …

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 57/16

    Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines sog. missing traders im Rahmen eines …

  • KG, 15.02.2019 - 4 AuslA 10/18

    Auslieferung an Belarus

  • OLG Hamm, 02.12.2014 - 2 Ausl 145/14

    Auslieferung des Verfolgten in die Niederlande zum Zwecke der Strafverfolgung …

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei …

  • BGH, 26.07.2007 - StB 31/07

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Maßregel gegen einen Zeugen

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17925
OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,17925)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.07.2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,17925)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juli 2023 - 1 Ws 22/23 (https://dejure.org/2023,17925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Einziehung, Gegenstandswert, Vermögensabschöpfung, Bedeutung der Anklage, Berechnung mit fiktivem Charakter

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 33 Abs 3 S 3 RVG, § 33 Abs 8 S 1 RVG, § 33 Abs 8 S 2 RVG, Nr 4142 RVG-VV
    Abwehr einer Einziehungsanordnung: Bestimmung des Gegenstandswerts

  • IWW

    § 33 RVG, Nr. 4142 VV RVG
    Gebührenrecht, Einziehung

  • Burhoff online

    Einziehung, Gegenstandswert, Vermögensabschöpfung, Bedeutung der Anklage, Berechnung mit fiktievem Charakter

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Gegenstandswerts anhand objektivem wirtschaftlichen Interesse an Abwehr der Einziehungsanordnung; Nicht ernstliche Vermögensabschöpfung ohne Belang für Gegenstandswert; Fiktive Maßnahmen ohne Relevanz für Gegenstandswert; Nominalwert der titulierten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV - Gegenstandswert von 30 Millionen EUR ist zu hoch

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 7 Nach Nr. 4142 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV) fällt eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene gerichtlich oder außergerichtliche Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (BGH, Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 4).

    Rn. 8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH…, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1;… Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1; Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).

  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 471/18

    Festsetzung des Gegenstandswerts anwaltlicher Tätigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH…, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1;… Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1;… Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob wegen einer Vermögenslosigkeit des Angeklagten erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (BGH, Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, a. a. O. für das Revisionsverfahren; anders für den Arrest: BGH…, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 191/17, juris Rn. 20).

  • BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09

    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Beanstandet die Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren, das Landgericht habe zu Unrecht davon abgesehen, den Verfall von Wertersatz anzuordnen, bemisst sich der Gegenstandswert im Revisionsverfahren nach dem von der Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision verfolgten Ziel, mithin der von ihr erstrebten Höhe der Anordnung des Verfalls von Wertersatz (BGH, Beschluss vom 24.02.2015 - 1 StR 245/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 191/17

    Gebühr des Strafverteidigers: Gegenstandswert für eine zusätzliche …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Es kommt daher nicht darauf an, ob wegen einer Vermögenslosigkeit des Angeklagten erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen (BGH…, Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, a. a. O. für das Revisionsverfahren; anders für den Arrest: BGH, Urteil vom 08.11.2018 - III ZR 191/17, juris Rn. 20).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 447/20

    Erweiterte Einziehung (durch andere rechtswidrige Taten erlangte Gegenstände; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Schließlich vermögen auch die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der erweiterten Einziehung hier schon nach Aktenlage nicht vorlagen (BGH, Beschluss vom 04.03.2021 - 5 StR 447/20, juris Rn. 67 f.;… ferner: Beschluss vom 03.11.2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19.08.2021 - 5 StR 238/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26.10.2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3), die Wertfestsetzung nicht zu beeinflussen.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 166/07

    Festsetzung des Gegenstandswertes für die Tätigkeit des Vertreters der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH…, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1; Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1;… Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.04.2014 - 1 StR 53/13

    Gegenstandswertfestsetzung (Verfall)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 8 Der Gegenstandswert für die Einziehung richtet sich nach dem objektiven wirtschaftlichen Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Anordnung (BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 StR 53/13, juris Rn. 1;… Beschluss vom 07.10.2014 - 1 StR 166/07, juris Rn. 1;… Beschluss vom 29.11.2018 - 3 StR 625/17, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22.05.2019 - 1 StR 471/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Schließlich vermögen auch die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der erweiterten Einziehung hier schon nach Aktenlage nicht vorlagen (BGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 5 StR 447/20, juris Rn. 67 f.; ferner: Beschluss vom 03.11.2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7;… Beschluss vom 19.08.2021 - 5 StR 238/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26.10.2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3), die Wertfestsetzung nicht zu beeinflussen.
  • BGH, 19.08.2021 - 5 StR 238/21

    Rechtsfehlerhafte erweiterte Einziehung von Wertersatz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Schließlich vermögen auch die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der erweiterten Einziehung hier schon nach Aktenlage nicht vorlagen (BGH…, Beschluss vom 04.03.2021 - 5 StR 447/20, juris Rn. 67 f.;… ferner: Beschluss vom 03.11.2020 - 6 StR 258/20, juris Rn. 7; Beschluss vom 19.08.2021 - 5 StR 238/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 26.10.2021 - 5 StR 327/21, juris Rn. 3), die Wertfestsetzung nicht zu beeinflussen.
  • OLG Dresden, 14.02.2020 - 1 Ws 40/20

    Vergütung des Verteidigers bei in Betracht kommender Einziehung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 22/23
    Es genügt, dass sie nach Lage der Sache ernsthaft in Betracht kommt (OLG Dresden, Beschluss vom 14.02.2020 - 1 Ws 40/20, juris Rn. 1; OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.03.2022 - 1 Ws 38/22;… juris Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2007 - 3 Ws 267/07

    Gebühren des Verteidigers für die Beratung im Rahmen der Einziehung und ähnlicher …

  • OLG Oldenburg, 03.12.2009 - 1 Ws 643/09

    Verfahrensgebühr im Verfallsverfahren als reine Wertgebühr nach Maßgabe der zum …

  • BGH, 26.10.2021 - 5 StR 327/21

    Erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen (gegenständliches Vorhandensein)

  • OLG Oldenburg, 06.07.2011 - 1 Ws 351/11

    Maßgebende Höhe des Verfalls der Wertgebühr Nr. 4142 VV RVG richtet sich nach den …

  • OLG Köln, 01.06.2007 - 2 Ws 173/07

    Anwaltsgebühren bei Vertretung des Verfallsbeteiligten - Gegenstandswert nach …

  • OLG Braunschweig, 01.03.2022 - 1 Ws 38/22

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Beratung zur Einziehung; Verfahrensgebühr …

  • OLG Düsseldorf, 23.04.2026 - 4 Ws 70/26

    Einziehung, Gegenstandswert, Anknüpfungspunkt, Anklage

    Als aus der Akte erkennbarem Anhaltspunkt für das objektive wirtschaftliche Interesse des Angeklagten an der Abwehr der Einziehungsanordnung kommt der Anklageschrift erhebliche Bedeutung zu (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Juli 2023, 1 Ws 22/23).

    Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich in einem Umfang des angeklagten Gesamtschadens die Einziehung von Wertersatz beantragt werden würde, haben sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht ergeben (vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Juli 2023, 1 Ws 22/23).

  • LG Duisburg, 08.08.2025 - 82 Qs 15/25

    Strafprozess, Einziehung, Beratung

    Es kommt weder darauf an, ob der Erlass der Maßnahme rechtlich zulässig ist, noch, ob es an einer gerichtlichen Entscheidung über die Einziehung fehlt, noch ist erforderlich, dass die Einziehung ausdrücklich beantragt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2023, 1 Ws 22/23, Rn. 7; OLG Dresden…, Beschluss vom 26.10.2023, 3 Ws 66/23, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).

    Entsprechende Verteidigungsbemühungen sind also schon dann vergütungspflichtig, wenn zur Zeit ihrer Vornahme die Einziehung oder eine diesem Zweck dienende Beschlagnahme nach Lage der Dinge in Betracht kommt (vgl. dazu OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.07.2010, III-1 Ws 183/10, Rn. 4, OLG Braunschweig…, Beschluss vom 01.03.2022, 1 Ws 38/22, Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2023, a.a.O.; OLG Dresden…, Beschluss vom 26.10.2023, a.a.O., jeweils zitiert nach juris).

  • LG Duisburg, 08.08.2025 - 62 Qs 15/25

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, drohende Einziehung, Beratung beim …

    Es kommt weder darauf an, ob der Erlass der Maßnahme rechtlich zulässig ist, noch, ob es an einer gerichtlichen Entscheidung über die Einziehung fehlt, noch ist erforderlich, dass die Einziehung ausdrücklich beantragt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2023, 1 Ws 22/23, Rn. 7; OLG Dresden…, Beschluss vom 26.10.2023, 3 Ws 66/23, Rn. 9, jeweils zitiert nach juris).

    Entsprechende Verteidigungsbemühungen sind also schon dann vergütungspflichtig, wenn zur Zeit ihrer Vornahme die Einziehung oder eine diesem Zweck dienende Beschlagnahme nach Lage der Dinge in Betracht kommt (vgl. dazu OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.07.2010, III-1 Ws 183/10, Rn. 4, OLG Braunschweig…, Beschluss vom 01.03.2022, 1 Ws 38/22, Rn. 3; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.2023, a.a.O.; OLG Dresden…, Beschluss vom 26.10.2023, a.a.O., jeweils zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   KG, 17.05.2023 - 1 Ws 22/23 REHA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13593
KG, 17.05.2023 - 1 Ws 22/23 REHA (https://dejure.org/2023,13593)
KG, Entscheidung vom 17.05.2023 - 1 Ws 22/23 REHA (https://dejure.org/2023,13593)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 1 Ws 22/23 REHA (https://dejure.org/2023,13593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 Nr 2 StrRehaG, § 12 Abs 2 Nr 2 StrRehaG, § 13 StrRehaG
    Rehabilitierungsverfahren: Feststellung einer Freiheitsentziehung zu Unrecht bei einer Einweisung in ein DDR-Jugendhaus in den 70er Jahren

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsstaatswidrige Einweisung eines Jugendlichen in Jugendhaus; Grobes Missverhältnis von Handeln in der DDR bei Einweisung eines vierzehn Jahre alten Jugendlichen in ein Jugendhaus; Entschädigung wegen rechtsstaatswidriger Einweisung in Spezialkinderheim; Einweisung in ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 18.11.2021 - 1 Ws (Reh) 14/21

    Strafrechtliche Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Spezialkinderheimen …

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 18 Nach dem Ergebnis der mündlichen Anhörung des Betroffenen vor dem Senat am 16. Mai 2023 sowie ausweislich der noch vorhandenen Unterlagen erweist sich die vom Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick am 2. Februar 1976 gegen den Betroffenen verhängte Rechtsfolge der Einweisung in ein Jugendhaus auch unter Berücksichtigung der harten Spruchpraxis der Gerichte der ehemaligen DDR (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2021, - 1 Ws (Reh) 14/21-, Juris Rn. 30) unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten als untragbar, weil diese Sanktion des DDR-Jugendstrafrechts im hiesigen Fall in einem groben Missverhältnis zu dem zu Grunde liegenden Tatgeschehen steht (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG).

    In zwei obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 -, Juris Rn. 12 und OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2021, - 1 Ws (Reh) 14/21 -, Juris Rn. 33, jeweils m. w. Nachw.) ist in Bezug auf Jugendhäuser zu den dortigen Zuständen jeweils festgestellt worden, dass jüngere Gefangene von älteren Gefangenen im Rahmen einer systematischen, als "Selbsterziehung im Kollektiv" tolerierten und gewollten gruppendynamischen Struktur unter den Häftlingen, die den staatlichen Stellen zuzurechnen ist, massiv schikaniert wurden.

    Rn. 38 4. Ein Anspruch auf Erstattung etwaiger Kosten nach § 6 Abs. 1 StrRehaG, die dem Betroffenen durch das Verfahren vor dem Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick entstanden sind, besteht dagegen nicht, da im hiesigen Fall nur der Rechtsfolgenausspruch der Verurteilung der Rehabilitierung unterliegt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2021, - 1 Ws (Reh) 14/21-, Juris Rn. 34).

  • OLG Brandenburg, 16.12.2019 - 2 Ws (Reha) 12/19

    Rehabilitierung wegen der Einweisung in ein Jugendhaus zu Zeiten der ehemaligen …

    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 31 mit der Einweisung in ein Jugendhaus gleich die zweitschärfste Sanktion verhängt, so besteht ein grobes Missverhältnis, da hierfür keine erkennbare Veranlassung bestand (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19-, Juris Rn. 11).

    In zwei obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 2 Ws (Reha) 12/19 -, Juris Rn. 12 und OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18. November 2021, - 1 Ws (Reh) 14/21 -, Juris Rn. 33, jeweils m. w. Nachw.) ist in Bezug auf Jugendhäuser zu den dortigen Zuständen jeweils festgestellt worden, dass jüngere Gefangene von älteren Gefangenen im Rahmen einer systematischen, als "Selbsterziehung im Kollektiv" tolerierten und gewollten gruppendynamischen Struktur unter den Häftlingen, die den staatlichen Stellen zuzurechnen ist, massiv schikaniert wurden.

  • KG, 05.07.1993 - 5 Ws 152/93
    Auszug aus KG, 17.05.2023 - 1 Ws 22/23
    Rn. 12 Zur Begründung hat die Rehabilitierungskammer des Landgerichts Berlin u.a. ausgeführt, dass es sich bei einer Verurteilung zu Schadensersatzleistungen um eine zivilrechtliche Annexentscheidung handele, deren Überprüfung und gegebenenfalls Aufhebung im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG, Beschluss vom 5. Juli 1993 - 5 Ws 152/93 REHA -, VIZ 1993, Seite 516) nicht in Betracht komme und deshalb unzulässig sei.
  • LG Potsdam, 18.02.2025 - BRH 11/24
    Ein Anspruch auf Erstattung etwaiger Kosten nach § 6 Abs. 1 StrRehaG, die dem Betroffenen durch die Strafverfahren entstanden sind, besteht dagegen nicht, da im hiesigen Fall nur der Rechtsfolgenausspruch der Verurteilung der Rehabilitierung unterliegt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 18.11.2021, - 1 Ws (Reh) 14/21-, Juris Rn. 34; Kammergericht, Beschluss vom 17.05.2023 - 1 Ws 22/23, BeckRS 2023, 13575 Rn. 27, beck-online).
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