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Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36770
OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 (https://dejure.org/2008,36770)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 (https://dejure.org/2008,36770)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08 (https://dejure.org/2008,36770)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1144/01

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft aufgrund eines nicht verkündeten …

    Auszug aus OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08
    In Rechtsprechung und Literatur besteht aber Einigkeit, dass § 115 StPO entsprechende Anwendung findet, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (siehe etwa BVerfG StV 2001, 691, 692; Senatsbeschluss vom 26.09.2007, 1 Ws 365/07, bei Juris; vom 23.04.2008, 1 Ws 143/08;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 26.09.2007 - 1 Ws 365/07

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Jena, 27.06.2008 - 1 Ws 240/08
    In Rechtsprechung und Literatur besteht aber Einigkeit, dass § 115 StPO entsprechende Anwendung findet, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (siehe etwa BVerfG StV 2001, 691, 692; Senatsbeschluss vom 26.09.2007, 1 Ws 365/07, bei Juris; vom 23.04.2008, 1 Ws 143/08;… Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.08.2024 - 5 Ws 489/24

    Verwertbarkeit von Daten eines Kryptierdienstes weitgehend anerkannt

    Dieses hat folglich die Verkündung des neu gefassten Haftbefehls vorzunehmen, denn die Vorschrift des § 115 Abs. 2 und 3 StPO findet ebenfalls Anwendung, wenn ein Haftbefehl inhaltlich geändert oder erweitert wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 Ws 183/11 , BeckRS 2011, 20783; OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.07.2005 - 4 HEs 59/05, NStZ 2006, 588; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08, BeckRS 2009, 53).
  • OLG Celle, 26.09.2024 - 2 Ws 257/24

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der angeordneten Untersuchungshaft im Rahmen …

    Zwar wird die Möglichkeit der Heilung einer vorausgegangenen Unterlassung der Vorführung vor das zuständige Gericht in der Rechtsprechung teilweise offengelassen (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 11.8.2021 - Ws 735/21, BeckRS 2021, 28649); jedoch ist jedenfalls in Konstellationen, bei denen das erkennende Gericht im Falle eines nachträglich geänderten oder erweiterten Haftbefehls die Vernehmung gem. § 115 Abs. 2, Abs. 3 StPO vor Erlass der Haftfortdauerentscheidung unterlassen hat und diese nach Einlegung der Beschwerde auch nicht im Rahmen des Abhilfeverfahrens nachgeholt worden ist, die Abhilfeentscheidung vom Beschwerdegericht aufzuheben und dem erkennenden Gericht Gelegenheit zur Nachholung der Anhörung zu geben (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.04.2011 - 1 Ws 183/11, BeckRS 2011, 20783; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08, BeckRS 2009, 53;… Graf, StPO, a.a.O., § 115, Rn. 6).
  • OLG Celle, 08.12.2016 - 1 Ws 599/16

    Richterliche Vernehmung nach Änderung oder Neufassung eines bestehenden …

    Vielmehr ist - unabhängig von der Bekanntmachung nach Maßgabe von § 114a StPO, die als solche auch schriftlich erfolgen kann (…vgl. etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 114a Rn. 3) - eine richterliche Vernehmung in entsprechender Anwendung des § 115 StPO auch dann erforderlich, wenn ein bestehender Haftbefehl, wie hier, wesentlich geändert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157; OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 2012 - III-1 Ws 469/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Februar 2009 - 3 Ws 39/09; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 Ws 164/03, NStZ-RR 2003, 346; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 BL 2/98, StV 1998, 273;… KK-StPO-Graf, 7. Aufl. 2013, § 115 Rn. 15;… LR-StPO/Hilger, 26. Aufl. 2007, § 1115 Rn. 3, 15;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 115 Rn. 12).

    Erst mit der richterlichen Vernehmung nach § 115 StPO und der damit einhergehenden mündlichen und persönlichen Anhörung des Beschuldigten in einem "Verkündungstermin" stellt der (neue) Haftbefehl - sofern er vom Gericht nach Durchführung des Verkündungstermins aufrechterhalten wird, worüber ausdrücklich zu befinden ist - eine Grundlage für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft durch das Beschwerdegericht dar (OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08.

  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Rn. 30 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06; OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588; OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
  • OLG Hamm, 05.02.2009 - 3 Ws 39/09

    Haftbefehl; Änderung des Haftgrundes

    § 115 StPO, der bestimmt, den Beschuldigten nach Ergreifung auf Grund eines Haftbefehls von dem zuständigen Richter vor der Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls vernehmen zu lassen, ist nach einhelliger Ansicht entsprechend auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anzuwenden, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG NStZ 2002, 157 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Jena Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 - juris;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 115 Rdn. 12).

    Eine wesentliche Änderung des Haftbefehls, wie sie bei dem Austausch des Haftgrundes (hier Fluchtgefahr ersetzt durch Wiederholungsgefahr) vorliegt, ist wie ein neuer Haftbefehl zu behandeln, so dass es hier der persönlichen Vernehmung bedurft hätte (vgl.: OLG Jena Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 - juris; OLG Schleswig Beschl. v. 18.02.2004 - 1 Ws 52/04 - juris).

  • OLG Koblenz, 04.04.2011 - 1 Ws 183/11

    Verhaftung: Erforderlichkeit der Anhörung bei wesentlicher Änderung eines …

    § 115 StPO ist über seinen Wortlaut hinaus auch auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten entsprechend anwendbar, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG StV 2001, 691 ; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; Senat, Beschluss vom 06.11.2006 - 1 Ws 675, 676/06 -, StV 2007, 589; OLG Jena, Beschluss vom 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 -, juris; OLG Hamm , Beschluss vom 05.02.2009 - 3 Ws 39/09;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 115, Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet (… BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06;… OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588;… OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346;… OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
  • OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10

    Verwertung von Telekommunikationsdaten

    Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet (… BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06;… OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588;… OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346;… OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 1 Ws 1/20

    Pflicht zur Anhörung des Verhafteten vor Aufrechterhaltung des Haftbefehls; …

    Die unverzichtbare persönliche Vernehmung entsprechend § 115 Abs. 2 und Abs. 3 StPO soll dem Gericht ermöglichen, sich einen unmittelbaren Eindruck vom Beschuldigten zu verschaffen, und der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, im unmittelbaren persönlichen Kontakt mit dem zuständigen Gericht die den neuen Haftbefehl tragenden Verdachts- und Haftgründe zu entkräften und die ihn entlastenden Tatsachen vorzutragen (…vgl. OLG Celle aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. April 2011 - 1 Ws 183/11; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 1 Ws 240/08; vgl. zur parallelen Konstellation einer Haftfortdauerentscheidung nach §§ 121, 122 StPO BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01, NStZ 2002, 157; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 2 BL 2/98, StV 1998, 273).
  • OLG Brandenburg, 27.06.2019 - 1 Ws 99/19

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei prozessualer Überholung einer …

    Erst mit der richterlichen Vernehmung nach § 115 StPO und der damit einhergehenden mündlichen und persönlichen Anhörung des Beschuldigten bzw. Angeklagten in einem "Verkündungstermin" stellt der (neue) Haftbefehl - sofern er vom Gericht nach Durchführung des Verkündungstermins aufrechterhalten wird, worüber ausdrücklich zu befinden ist - eine Grundlage für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft durch das Beschwerdegericht dar (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04. April 2011, 1 Ws 183; OLG Jena, Beschluss vom 27. Juni 2008, 1 Ws 240/08, zitiert jeweils nach juris; OLG Celle StraFo 2017, 67; zur parallelen Konstellation einer Haftfortdauerentscheidung nach §§ 121, 122 StPO siehe auch BVerfG NStZ 2002, 157, OLG Hamm StV 1998, 273).
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