Rechtsprechung
| KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07 - 1 Ws 291/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Statthafter Rechtsbehelf des früheren Beschuldigten gegen die unterbliebene Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen in dem die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschlusses; Kostentragung bei Nichteröffnung der Hauptverhandlung durch Beschluss
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.07.2007 - 14 Js 4642/06
- KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07 - 1 Ws 291/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die …
Auszug aus KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07
Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -). - KG, 05.07.2007 - 1 Ws 92/07
Rücknahme der Berufung im Strafverfahren: Anfechtbarkeit der selbständigen …
Auszug aus KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07
Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -). - OLG München, 29.08.1996 - 2 Ws 711/96
Auszug aus KG, 04.01.2008 - 1 AR 1722/07
Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -).
- OLG Köln, 20.08.2015 - 2 Ws 523/15
Beschwerderecht gegen fehlende Kostenentscheidung im Nichteröffnungsbeschluss
Rn. 13 Für den Fall der Nichteröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 204 StPO ist daher die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Beschuldigten gegen die Unterlassung einer Kosten-und Auslagenentscheidung anerkannt (vgl. OLG München StraFo 1997, 191; KG StraFo 2008, 265;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.;… Hilger in Löwe-Rosenberg a.a.O.). - LG Hagen, 07.01.2025 - 46 Qs 45/24
Bußgeldverfahren, Einstellung wegen Verjährung, Auslagenentscheidung
Insoweit genügt es, dass in § 206a Abs. 2 StPO generell das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde vorgesehen ist (KG Berlin, Beschl. vom 04.01.2008 - 1 Ws 291/07, StraFo 2008, 265; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 464 Rn. 19 mit weit.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 04.01.2008 - 1 Ws 291/07, 1 AR 1722/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.07.2007 - 14 Js 4642/06
- KG, 04.01.2008 - 1 Ws 291/07, 1 AR 1722/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- KG, 14.11.2007 - 1 Ws 235/07
Pflichtverteidigung: Fortwirken der Beschwerdebefugnis des Verteidigers gegen die …
Auszug aus KG, 04.01.2008 - 1 Ws 291/07
Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -). - OLG München, 29.08.1996 - 2 Ws 711/96
Auszug aus KG, 04.01.2008 - 1 Ws 291/07
Der Zulässigkeit steht die Beschränkung des § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO nicht entgegen, weil die Hauptentscheidung gemäß § 414 Abs. 1 i.V.m. § 210 Abs. 2 StPO - wenn auch nicht durch den Beschuldigten - angefochten werden kann (…Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl., § 464 Rdn. 19; OLG München StraFo 1997, 191; vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 1 Ws 235/07 - und vom 5. Juli 2007 - 1 Ws 92/07 -).
- LG Hagen, 07.01.2025 - 46 Qs 45/24
Bußgeldverfahren, Einstellung wegen Verjährung, Auslagenentscheidung
Insoweit genügt es, dass in § 206a Abs. 2 StPO generell das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde vorgesehen ist (KG Berlin, Beschl. vom 04.01.2008 - 1 Ws 291/07, StraFo 2008, 265; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 464 Rn. 19 mit weit. - LG Lübeck, 01.06.2023 - 6 Qs 2/24
Blockiertes Vermögen wegen Steuerhinterziehung in der Gastronomie
Denn die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO gilt nicht, wenn gegen die Hauptsacheentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtbarkeit also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (…Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 66. Aufl. 2023, § 464 StPO, Rn. 19; OLG Düsseldorf Beschl. v. 29.3.2012 - 3 Ws 28-32/12, BeckRS 2012, 13681; KG Beschl. v. 4.1.2008 - 1 Ws 291/07, BeckRS 2008, 8515). - LG Lübeck, 06.03.2024 - 6 Qs 2/24
Vermögensarrest in Strafsachen: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des …
Denn die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO gilt nicht, wenn gegen die Hauptsacheentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtbarkeit also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (…Meyer-Goßner/Schmitt-Schmitt, 66. Aufl. 2023, § 464 StPO, Rn. 19; OLG Düsseldorf Beschl. v. 29.3.2012 - 3 Ws 28-32/12, BeckRS 2012, 13681; KG Beschl. v. 4.1.2008 - 1 Ws 291/07, BeckRS 2008, 8515).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".