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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27013
OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15 (https://dejure.org/2015,27013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.2015 - 1 Ws 312/15 (https://dejure.org/2015,27013)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 2015 - 1 Ws 312/15 (https://dejure.org/2015,27013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StPO § 44; StPO § 354
    Nebenkläger, Verschulden, Verfahrensbevollmächtigter

  • Burhoff online

    Nebenklage, Verschulden, Vertreter, Zurechnung

  • openjur.de

    Nebenklage, Verschulden, Verfahrensbevollmächtigter

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bei der Nebenklage aufgepasst: Verschulden des Verteidigers wird zugerechnet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anrechnung eines Verschuldens des Vertreters eines Nebenklägers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurechnung des Verschuldens des Vertreters für den Nebenkläger; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Kausalität zwischen Nichterteilung der Rechtsmittelbelehrung und Fristversäumnis

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 45 Ns 148/13
  • OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1981 - 2 StR 221/81

    Verpätete Anbringung von Anträgen auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
    Die Nebenklägerin muss sich ein etwaiges Verschulden ihres Vertreters - anders als ein Angeklagter im Verhältnis zu seinem Verteidiger - anrechnen lassen (vgl. BGH NJW 1982, 1544; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1996 - 2 Ws 214/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
    Die Nebenklägerin muss sich ein etwaiges Verschulden ihres Vertreters - anders als ein Angeklagter im Verhältnis zu seinem Verteidiger - anrechnen lassen (vgl. BGH NJW 1982, 1544; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1997, 157).
  • OLG Hamm, 04.03.2003 - 1 Ws 63/03

    unterlassene Kostenentscheidung, Nebenkläger, Nachholung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
    Auf diese Ausführungen, denen sich der Senat anschließt, wird zur Vermeidung von Wiederholungen zur näheren Begründung verwiesen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 04.03.2003 - 1 Ws 63/03 - ;… OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 2 Ws 141/01

    Kostenentscheidung, unterlassene Auslagenentscheidung zugunsten des Nebenklägers, …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2015 - 1 Ws 312/15
    Etwas anderes kann auch nicht dann gelten, wenn das Rechtsmittel in der Berufungsinstanz zurückgenommen worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.07.2001 - 2 Ws 141/01 -).
  • KG, 28.09.2017 - 4 Ws 120/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsverhandlung bei Ladungsmangel

    Rn. 10 Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind, dass der Angeklagte, ohne dass es insoweit auf ein Verschulden ankäme, zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen war, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380;… OLG Frankfurt aaO; OLG Köln NStZ-RR 2002, 142;… Paul in Karlsruher Kommentar aaO, § 329 Rnr. 22 jeweils m.w.N.; zur Kausalität des Wiedereinsetzungsgrundes vgl. auch BVerfG StV 1994, 113; Senat, Beschluss vom 27. März 2017 - 4 Ws 58/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 27. August 2015 - III- 1 Ws 312/15 - [juris]; OLG Bamberg NStZ-RR 2014, 376 jeweils m.w.N.) und ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2008, 380 m.w.N.).
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