Rechtsprechung
| OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331 - 334/12, 1 Ws 331/12, 1 Ws 332/12, 1 Ws 333/12, 1 Ws 334/12 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.11.2004 - 5 StR 411/04
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine Anwendung auf die Spielsucht …
Auszug aus OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12
Rn. 18 Zwar ist der Verteidigung zuzugeben, dass das in § 1 StGB normierte Analogieverbot dem entgegenstehen könnte; nach zutreffender Ansicht (…vgl. Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 1 Rn. 8) erstreckt sich dieses Analogieverbot jedoch nicht auf Maßregegeln der Besserung und Sicherung, jedenfalls nicht (…vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 1 Rn. 10) soweit sie nicht ähnliche Belastungen wie eine Strafe bzw. eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, einer Entziehungsanstalt oder der Sicherungsverwahrung mit sich bringen (vgl. zur Problematik auch Kindhäuser/Hassemer/Kargl, NomosKommentar StGB, 3. Aufl., § 1 Rn. 72 m. w. N. und Bott NStZ 2005, 327). - BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80
Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht
Auszug aus OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12
Rn. 21 Das Institut der Führungsaufsicht hat die Aufgabe, gefährliche oder rückfallgefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über eine gewisse kritische Zeit hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (BVerfGE 55, 28). - OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11
Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der …
Auszug aus OLG München, 04.05.2012 - 1 Ws 331/12
Rn. 15 Da für die Überprüfung, ob tatsächlich von Gesetzes wegen Führungsaufsicht eingetreten ist die sofortige Beschwerde nicht eröffnet ist, ist der (gesetzliche) Eintritt der Führungsaufsicht im Rahmen der Entscheidung über die (einfache) Beschwerde gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht zu prüfen, da nur bei dem Eintritt der Führungsaufsicht eine gesetzliche Grundlage für deren Ausgestaltung besteht (vgl. hierzu auch die Entscheidung des OLG Rostock in NStZ-RR 2011, 220: einfache Beschwerde zulässig).
- OLG Celle, 16.04.2024 - 2 Ws 74/24
Erledigterklärung einer aus Kapazitätsgründen nicht vollzogenen Unterbringung in …
Da § 67c Abs. 2 StGB für den Fall des Nichtvorliegens der Voraussetzungen nach § 64 S. 2 StGB keine Rechtsfolge vorsieht, ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, um eine Ungleichbehandlung in den verschiedenen Verfahrens- und Behandlungssituationen zu vermeiden, in analoger Anwendung von § 67d Abs. 5 StGB für erledigt zu erklären (vgl. auch Senatsbeschluss vom 09.02.2024, Az. 2 Ws 20/24; München, Beschluss vom 04.05.2012, Az. 1 Ws 331/12, 1 Ws 334/12).Dem steht das in § 1 StGB normierte Analogieverbot nicht entgegen, denn dieses erstreckt sich nach zutreffender Ansicht nicht auf Maßregeln der Besserung und Sicherung (BVerfG, Urteil vom 05.02.2004, Az. 2 BvR 2029/01; OLG Celle, Beschluss vom 04. Juni 2019, Az. 2 Ws 153/19; OLG München, Beschluss vom 04.05.2012, Az. 1 Ws 331/12, 1 Ws 334/12;… Lackner/Kühl/Heger/Heger, StGB, 30 Auflage, 2023, § 1, Rn. 8;… Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Auflage, 2019, § 1, Rn. 24).
- OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
Erledigterklärung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Neuregelung des …
Das Gericht kann die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB auch dann für erledigt erklären, wenn der Vollzug der Unterbringung noch nicht begonnen hat (siehe OLG Jena…, Beschluss vom 05.03.2007 - 1 Ws 75/07, juris Rn. 14;… Beschluss vom 31.05.2016 - 1 Ws 173/16, juris Rn. 11 f.; OLG München, Beschluss vom 04.05.2012 - 1 Ws 331-334/12, juris Rn. 19;… so auch MK/Veh, 4. Aufl., § 67d StGB Rn. 41;… NK/Pollähne, 6. Aufl., § 67d StGB Rn. 43;… Schönke/Schröder-Kinzig, 30. Aufl., § 67d StGB Rn. 14). - OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24
Beendigung der Unterbringung des Verurteilten in einer Entziehungsanstalt zum …
Vielmehr ist die Unterbringung, um eine Ungleichbehandlung in den verschiedenen Verfahrens- und Behandlungssituationen zu vermeiden, in analoger Anwendung von § 67d Abs. 5 StGB für erledigt zu erklären (…so auch NK-StGB/Pollähne, StGB, 6. Auflage, 2023, § 67c, Rn. 24; OLG München, Beschluss vom 04.05.2012, Az. 1 Ws 331/12, 1 Ws 334/12).Dem steht das in § 1 StGB normierte Analogieverbot nicht entgegen, denn dieses erstreckt sich nach zutreffender Ansicht nicht auf Maßregeln der Besserung und Sicherung (BVerfG, Urteil vom 05.02.2004, Az. 2 BvR 2029/01; OLG Celle, Beschluss vom 04. Juni 209, Az. 2 Ws 153/19; OLG München, Beschluss vom 04.05.2012, Az. 1 Ws 331/12, 1 Ws 334/12;… Lackner/Kühl/Heger/Heger, StGB, 30 Auflage, 2023, § 1, Rn. 8;… Schönke/Schröder/Hecker, StGB, 30. Auflage, 2019, § 1, Rn. 24).
- OLG München, 18.12.2025 - 2 Ws 861/25
Führungsaufsicht, Bewährungswiderruf, Psychiatrisches Gutachten, …
Letztlich kann daher dahinstehen, ob sich das Analogieverbot auf im Zuge verhängter Maßregeln der Besserung und Sicherung erforderlich werdende Maßnahmen erstreckt (vgl. OLG München Beschluss vom 4.5.2012 - 1 Ws 331/12, BeckRS 2013, 4336, Lackner/Kühl/Heger/Pohlreich, 31. Aufl. 2025, StGB § 1 Rn. 8 mwN). - LG Nürnberg-Fürth, 03.11.2020 - JK II Qs 35/20
Keine neue Führungsaufsicht bei bereits eingetretener Führungsaufsicht infolge …
Es handelt sich bei der Führungsaufsicht zwar nicht um eine materielle Strafe, sodass Art. 103 Abs. 2 GG keine Anwendung findet (…BVerfG 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11, BVerfGE 131, 268 = NJW 2012, 3357 (3363) Rn. 116;… OLG Nürnberg 10.11.2014 - 2 Ws 509/14, BeckRS 2014, 22548 Rn. 8 f.;… BeckOK-GG/Radtke, 44. Ed. 2020, Art. 103 Rn. 20), gleichwohl jedoch um eine den Betroffenen belastende Maßnahme mit je nach Ausgestaltung nicht unerheblichen Grundrechtseingriffen (vgl. auch BVerfG 15.08.1980 - 2 BvR 495/80, BVerfGE 55, 28 = NStZ 1981, 21 (22)), wodurch über den im Rechtsstaatsprinzip verorteten Gesetzesvorbehalt das Gebot der Wortlautgrenze und des Analogieverbots (lex stricta) ebenfalls Geltung beansprucht (BVerfG 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07, BVerfGK 13, 345 = NStZ-RR 2008, 217;… LK-StGB/Schöch, 12. Aufl. 2007, Vor §§ 61 ff. Rn. 50;… MüKo-StGB/Schmitz, 4. Aufl. 2020, § 1 Rn. 74; Bottke, NStZ 2005, 327 (328);… Roxin, StrR AT I, 4. Aufl. 2006, § 5 Rn. 40; a.A. OLG München 04.05.2012 - 1 Ws 331/12, 1 Ws 334/12, BeckRS 2013, 4336;… Lackner/Kühl, 29. Aufl. 2018, § 1 Rn. 8;… Dölling/Duttge/König/Rössner, 4. Aufl. 2017, § 1 Rn. 8). - OLG Nürnberg, 03.09.2024 - Ws 685/24
Neue Führungsaufsicht, Sofortige Beschwerde, Entziehungsanstalt, …
In einem solchen Fall, in dem bereits aufgrund der Aussetzung der Maßregel Führungsaufsicht eingetreten ist, die nicht nach § 68c Abs. 1 S. 1 StGB durch das Eintreten einer neuen Führungsaufsicht oder den Vollzug einer neuen Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehenden Maßregel beendet wird, besteht auch kein Bedarf für eine analoge Anwendung des § 67d Abs. 5 S. 2 StGB (so auch OLG München, Beschluss vom 31.07.2023, 3 Ws 292/23, 3 Ws 293/23, unveröffentlicht, unter Verweis auf die Abweichung des Falles zum Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 04.05.2012 [1 Ws 331/12, 1 Ws 334/12, beck-online], in dem die analoge Anwendung des § 67d Abs. 5 S. 2 StGB für einen Fall angenommen wurde, bei dem die Vollstreckung der Freiheitsstrafe und der Maßregel zunächst zur Bewährung ausgesetzt und dann widerrufen worden waren und sich der Verurteilte vor der erst nach dem Widerruf ausgesprochenen Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht im Maßregelvollzug befunden hatte).
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