Rechtsprechung
| OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 68f StGB, § 68b StGB, Art 103 Abs 2 GG, § 68b Abs 1 StGB, § 68b Abs 2 StGB
Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des Verurteilten; Begründung der verhängten Weisungen; Bestimmtheit der Weisungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 15.07.2014 - StVK 275/14
- OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
- LG Erfurt, 04.09.2014 - StVK 275/14
- BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2095/14
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Außerdem beinhaltet die Prüfung der Gesetzmäßigkeit die Prüfung, ob die Weisung dem nach Art. 103 Abs. 2 GG zu beachtenden Bestimmtheitsgrundsatz gerecht wird (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).Denn es ist nicht Aufgabe des im Beschwerdeverfahren auf eine Gesetzmäßigkeitskontrolle beschränkten Senats, die beanstandete Anordnung einzelner führungs-aufsichtlicher Weisungen nachträglich mit einer tragfähigen Begründung zu versehen und auf diese Weise eigene Zweckmäßigkeits- und Ermessenserwägungen an Stelle der zuständigen Strafvollstreckungskammer anzustellen (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).
Rn. 38 Dies gilt insbesondere für die Weisung zu Ziffer III. 1., sich zweimal im Monat nach näherer Weisung des zuständigen Bewährungshelfers bei diesem durch persönliche Vorsprache zu melden, die mangels Angabe der Rechtsgrundlage nicht zweifelsfrei erkennen lässt, ob damit ein strafbewehrtes Meldegebot nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB verhängt oder der Verurteilte - ohne Strafdrohung - nach § 68 Abs. 2 StGB angehalten werden sollte, sich regelmäßig einem Betreuungsgespräch mit seinem Bewährungshelfer zu stellen (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).
Rn. 48 dd) Schließlich verstößt auch die dem Verurteilten unter Ziffer III. 11. erteilte Weisung, den Anordnungen seines Bewährungshelfers "gewissenhaft" Folge zu leisten, gegen das Bestimmtheitsgebot (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).
- OLG Dresden, 12.12.2008 - 2 Ws 380/08
Weisung; Aufklärungspflicht
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Rn. 37 Bleibt unklar, auf welche konkreten gesetzlichen Regelungen der Absätze 1 oder 2 des § 68b StGB und auf welche - ermessensfehlerfreien, Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte beachtenden - Erwägungen die Strafvollstreckungskammer die Anordnung der einzelnen Weisungen überhaupt gestützt hat, führt bereits dieser Mangel zur Aufhebung der vorgenannten Weisungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.2014, 1 Ws 28/14; OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris).Rn. 47 cc) Die das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG einschränkende Weisung an den Verurteilten unter Ziffer III. 7. (Satz 2), jeden Wohnungswechsel nur mit vorheriger Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle vorzunehmen, ist gesetzlich (überhaupt) nicht - insbesondere nicht durch § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB - gedeckt und daher unzulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris; OLG Bamberg StV 2012, 737).
- OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12
Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur …
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Rn. 47 cc) Die das Grundrecht auf Freizügigkeit nach Art. 11 GG einschränkende Weisung an den Verurteilten unter Ziffer III. 7. (Satz 2), jeden Wohnungswechsel nur mit vorheriger Zustimmung der Führungsaufsichtsstelle vorzunehmen, ist gesetzlich (überhaupt) nicht - insbesondere nicht durch § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StGB - gedeckt und daher unzulässig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris; OLG Bamberg StV 2012, 737).
- OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung …
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Dies gilt nicht nur für Weisungen nach § 68b Abs. 1 StGB, an deren Bestimmtheit besonders hohe Anforderungen gestellt werden müssen, sondern grundsätzlich auch für nicht strafbewehrte Weisungen nach § 68b Abs. 2 StGB (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29.01.2014, 1 Ws 2/14; vom 21.08.2013, 1 Ws 253/13 und vom 07.08.2013, 1 Ws 265/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2010, 1 Ws 107/10, bei juris). - OLG Jena, 14.12.2009 - 1 Ws 416/09
Sozialprognose im Rahmen der Führungsaufsicht; Umfang der Begründung
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Rn. 46 Das unter Ziffer III. 7. (Satz 1) getroffene, auf das Stadtgebiet Erfurt bezogene uneingeschränkte Verlassensverbot ist - soweit die Strafvollstreckungskammer damit auf der Grundlage des § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB auch jedes vorübergehende Verlassen des Wohn- oder Aufenthaltsortes ohne vorherige Erlaubnis der Führungsaufsichtsstelle unterbinden wollte - im Übrigen bislang nicht in einer Weise begründet worden, die den gesteigerten Begründungsanforderungen, die an ein solches Verbot zu stellen sind (vgl. Senatsbeschluss NStZ-RR 2010, 189), genügen würde. - OLG Bremen, 06.03.2014 - 1 Ws 28/14
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Rn. 37 Bleibt unklar, auf welche konkreten gesetzlichen Regelungen der Absätze 1 oder 2 des § 68b StGB und auf welche - ermessensfehlerfreien, Verhältnismäßigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte beachtenden - Erwägungen die Strafvollstreckungskammer die Anordnung der einzelnen Weisungen überhaupt gestützt hat, führt bereits dieser Mangel zur Aufhebung der vorgenannten Weisungen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.02.2014, 1 Ws 28/14; OLG Dresden, Beschluss vom 12.12.2008, 2 Ws 380/08, bei juris). - OLG Jena, 25.05.2007 - 1 Ws 178/07
Führungsaufsicht
Auszug aus OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14
Der Bestimmtheitsgrundsatz erfordert, dass dem Verurteilten präzise mitgeteilt wird, was von ihm verlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 25.05.2007, 1 Ws 178/07).
- OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19
Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren
Zwar wird, worauf sich auch der Verurteilte bezieht, die Verbüßung einer Jugendstrafe nicht ausdrücklich in § 68f Abs. 1 S. 1 StGB genannt, es entspricht aber der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass diese Norm auch auf den Fall der Verbüßung von Jugendstrafe zu erstrecken ist (siehe OLG Bamberg…, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 94; OLG Celle…, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Dresden…, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 4 ff., Rpfleger 2005, 107; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 3; OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.;… siehe auch BeckOK-v. Heintschel-Heinegg, Ed. 41, § 68f StGB Rn. 8;… Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4;… LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11;… MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5;… Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14;… Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).Vor der Neufassung des § 68f Abs. 1 StGB war in der Rechtsprechung ebenfalls auch umstritten, ob bei einer Anwendung dieser Norm auf die Dauer der Einheitsjugendstrafe abzustellen war oder auf die verwirkte Jugendstrafe für gedachte einzelne Taten (für die erstere Auffassung siehe OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183;… anders dagegen OLG Bamberg, 14.10.1999 - Ws 584/99, juris Rn. 9 ff., NStZ-RR 2000, 81; OLG Dresden…, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 18, Rpfleger 2005, 107; OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; LG Hamburg, Beschluss vom 17.08.1990 - 604 Qs 29/90, juris Ls., StV 1990, 508).
- KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18
Anforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Da die Regelung in § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB auf alle fünf in § 463a Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Verwendungszwecke verweist, kann das zuständige Gericht die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch unabhängig von aufenthaltsbezogenen Weisungen erteilen (BT-Drs. 17/3403 S. 38; Thüringer OLG, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 -, juris Rdnr. 31, OLG Dresden a. a. O., juris Rdnr. 14;… OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 32; jeweils m. w. Nachw.), wenn es überzeugt ist, dass auch und allein die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO zur Verfolgung schwerer Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 3 StGB den Betroffenen von der erneuten Begehung solcher Taten abhalten kann und die elektronische Überwachung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich erscheint (BT-Drs. 17/3403 S. 38, 45). - KG, 14.04.2021 - 5 Ws 32/21
Ausgestaltung der Führungsaufsicht; Therapieweisung für einen Sexualstraftäter
Die Kammer darf allenfalls die nähere Ausgestaltung der Therapie, wie die vom Behandlungserfolg abhängige Entscheidung über eine vorzeitige Beendigung dem mit der konkreten Durchführung befassten Fachpersonal überlassen (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 1 Ws 184/12 -, juris Rn. 5; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 -, juris Rn. 45; KG…, Beschluss vom 19. Dezember 2014, a.a.O., juris Rn. 25 jeweils m.w.N.).
- KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19
Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von …
Rn. 19 dd) Die Weisung, eine Erwerbstätigkeit oder einen Wechsel der Beschäftigung dem Bewehrungshelfer unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, hat die Strafvollstreckungskammer - unter ausdrücklicher Benennung der Rechtsgrundlage (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 - juris) - auf § 68b Abs. 2 StGB gestützt. - KG, 20.12.2019 - 5 Ws 201/19
Anforderungen an Weisungen während der Führungsaufsicht
Rn. 28 Derartige Weisungen können zwar grundsätzlich auf § 68b Abs. 2 Satz 1 StGB - wie von der Strafvollstreckungskammer zutreffend angenommen - gestützt werden (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 13 , vom 27. April 2018 - 5 Ws 52-55/18 - und vom 10. August 2018 - 5 Ws 123/18 - vgl. auch OLG Koblenz…, Beschluss vom 17. September 1998 - 1 Ws 172/98 - juris Rn. 23 f.; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 1 Ws 266/17 - juris Tenor Nr. 8 und Rn. 25;… wohl auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17. Juni 2016, StV 2016, 740 - 1 Ss 66/15 - beck-online Rn. 24; betreffend die Weisung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 - juris Rn. 33; OLG Bamberg…, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris Rn. 36; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13 - juris Rn. 53;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 68b Rn. 14c; [hiermit im Zusammenhang stehende und der Umsetzung dieser Maßnahme dienende notwendige Weisungen, insbesondere die Duldung des Aufstellens einer sogenannten "Home-unit" in der Wohnung des Verurteilten und die Pflicht zur Mitwirkung bei der Beseitigung eventueller technischer Störungen, sollen auf § 68b Abs. 2 StGB gestützt werden können, mitunter auch verbunden mit einem Betreten der Wohnung durch andere];… betreffend den Bewährungshelfer im Rahmen der Strafaussetzung zur Bewährung vgl. auch Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 56d Rn. 7;… Fischer, StGB 67. Aufl., § 56d Rn. 5;… Schall in SK-StGB 9. Aufl., § 56d Rn. 6). - KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18
Führungsaufsicht: Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung einer …
Da die Regelung in § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 StGB auf alle fünf in § 463a Abs. 4 Satz 2 StPO genannten Verwendungszwecke verweist, kann das zuständige Gericht die Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch unabhängig von aufenthaltsbezogenen Weisungen erteilen (BT-Drs. 17/3403 S. 38; Thüringer OLG, Beschluss vom 14. August 2014 - 1 Ws 345/14 -, juris Rdnr. 31, OLG Dresden a. a. O., juris Rdnr. 14;… OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 32; jeweils m. w. Nachw.), wenn es überzeugt ist, dass auch und allein die Möglichkeit der Datenverwendung nach § 463a Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 StPO zur Verfolgung schwerer Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 3 StGB den Betroffenen von der erneuten Begehung solcher Taten abhalten kann und die elektronische Überwachung zur Erreichung dieses Ziels erforderlich erscheint (BT-Drs. 17/3403 S. 38, 45).
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