Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66c; StGB § 67d; StGB § 67e
Erfordernis einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung vor der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung vor der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 16.07.2013 - StVK 361/03
- OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 122
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Darüber hinaus sind die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4.5.2011 (NJW 2011, 1931 ff) festgelegten Grundsätze zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung, aber auch die in der Folge ergangenen Gesetzesänderungen, insbesondere das Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung vom 5.12.2012 (BGBl. 2012 I. S. 2425 ff) und das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung (…BaySvVollzG vom 22.5.2013, GVBl. 2013, S. 275 ff) zu berücksichtigen.Um dies zu ermöglichen, sieht § 66c StGB in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (NJW 2011, 1931 ff) eine umfassende Behandlungsuntersuchung vor und einen Vollzugsplan, der individuell auf den Untergebrachten zugeschnitten und geeignet ist, seine Mitwirkungsbereitschaft zu individuellen Therapieangeboten zu wecken bzw. zu stärken.
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75
Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Dabei ist insbesondere darauf in besonderem Maße abzustellen, ob neue Umstände dazu geführt haben, dass die der ursprünglichen Unterbringungsanordnung zu Grunde liegende Gefahrenprognose zu Gunsten des Untergebrachten korrigiert werden muss (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087;… Veh in MK-StGB § 67 d Rn. 20 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Dabei ist insbesondere darauf in besonderem Maße abzustellen, ob neue Umstände dazu geführt haben, dass die der ursprünglichen Unterbringungsanordnung zu Grunde liegende Gefahrenprognose zu Gunsten des Untergebrachten korrigiert werden muss (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087;… Veh in MK-StGB § 67 d Rn. 20 m.w.N.). - BGH, 15.11.1955 - StB 44/55
Auszug aus OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13
Nach BGHSt 8, 194 ist dabei zutreffend auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass dem Beschwerdeführer im Falle einer sofortigen Beschwerde im Gegensatz zu einer "einfachen" Beschwerde, bei der das Ausgangsgericht ein Abhilfeverfahren durchzuführen hat (§ 306 Abs. 2 StPO), eine Instanz "verlorenginge".
- OLG Karlsruhe, 29.06.2015 - 2 Ws 118/15
Behinderung des Sicherungsverwahrten: Ablehnung einer Arbeitstherapie mangels …
Insbesondere bei der ersten Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen und darzulegen, ob und inwieweit ein tragfähiges Fundament i.S. von § 66c StGB für die Fortdaueranordnung nach § 67d Abs. 2 StGB vorhanden ist (OLG Hamburg, NStZ-RR 2014, 260; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.10.2013, 1 Ws 361/13, BeckRS 2013, 18215).Rn. 17 Wegen der zwingend erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung, zu der hier ein Sachverständigengutachten einzuholen ist und zu dessen Ergebnissen der Untergebrachte erneut anzuhören sein wird, war die Sache entgegen § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (OLG Hamburg, NStZ-RR 2014, 260; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.10.2013, 1 Ws 361/13, BeckRS 2013, 18215).
- OLG Karlsruhe, 09.08.2016 - 2 Ws 254/16
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen des …
Rn. 14 3. Wegen der damit erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung, zu deren Ergebnis der Verurteilte auch erneut anzuhören sein wird, war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. Senat, Beschluss vom 16.03.2016, 2 Ws 74/16 ; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2014, 122, 123). - OLG Hamburg, 13.11.2013 - 3 Ws 52/13
Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Fortdauerentscheidung nach neuer …
Wegen der erhöhten Anforderungen, die sich aus der neuen Gesetzeslage an die Anordnung und Fortdauer der Sicherungsverwahrung ergeben, hat die Strafvollstreckungskammer insbesondere bei der ersten Entscheidung nach neuer Rechtslage zu überprüfen und darzulegen, ob und inwieweit ein tragfähiges Fundament i.S.v. § 66c StGB für die Fortdaueranordnung nach § 67d Abs. 2 StGB vorhanden ist (zu allem OLG Nürnberg, Beschl. v. 10. Oktober 2013 - 1 Ws 361/13 - juris). - OLG Jena, 08.05.2014 - 1 Ws 176/14
Untersuchungshaft: Anforderungen an eine Fortdauerentscheidung während laufender …
Rn. 11 a) Die Bewertung des - in jedem Verfahrensstadium erneut zu prüfenden - dringenden Tatverdachts, die das erkennende Gericht während laufender Hauptverhandlung vornimmt, unterliegt im Haftbeschwerdeverfahren nur in eingeschränktem Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 16; BGH NStZ-RR 2013, 86; BGH StV 2000, 505 - 508; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.05.2000, 2 Ws 152/00, bei juris; Senatsbeschlüsse vom 26.06.2013, 1 Ws 246/13, und vom 23.09.2013, 1 Ws 361/13).
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