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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2284
OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18 (https://dejure.org/2018,2284)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06.02.2018 - 1 Ws 51/18 (https://dejure.org/2018,2284)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 1 Ws 51/18 (https://dejure.org/2018,2284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Terminsgebühr des Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Terminsgebühr des Wahlanwalts: Die Pflichtverteidigergebühren geben "Hilfestellung”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 218/16

    Zuständigkeit des Senats bei Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
    Rn. 5 Zur Entscheidung berufen ist, obwohl die angefochtene Entscheidung von dem Rechtspfleger erlassen worden ist, der Senat und nicht der Einzelrichter, da § 568 S. 1 ZPO im strafprozessualen Beschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine Anwendung findet (vgl. zuletzt Beschluss vom 06.11.2017, Az. 1 Ws 503/17 m. w. N., so. auch exemplarisch OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 6, juris).

    Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14).

    Eine Verhandlungsdauer von bis zu fünf Stunden ist dabei als durchschnittlich zu bewerten (…KG a.a.O., vgl. insgesamt OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 9, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 1 Ws 305/14

    Erstattung von Wahlverteidigerbegühren trotz der Bestellung eines …

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
    Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung können Abweichungen bis zu 20% im Verhältnis zu den angemessenen Gebühren noch als verbindlich angesehen werden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14).

    Eine Verhandlungsdauer von bis zu fünf Stunden ist dabei als durchschnittlich zu bewerten (…KG a.a.O., vgl. insgesamt OLG Köln…, Beschluss vom 21. April 2016, 2 Ws 218/16, Rn. 9, OLG Hamm, Beschluss vom 24.07.2014,1 Ws 305/14 m. w. N.).

  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter …

    Auszug aus OLG Bamberg, 06.02.2018 - 1 Ws 51/18
    Im Hinblick auf die geltend gemachten Terminsgebühren spielt jedoch auch die Dauer des jeweiligen Hauptverhandlungsterminseine bestimmende Rolle (KG JurBüro 2012, 482;… Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 22. Auflage 2015, 4108-4111 W, Rn. 18;… Hartmann a.a.O., Nr. 4108, 4109 VV RVG, Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 4 Ws 374/22

    Sofortige Beschwerde gegen die Erledigterklärung der Unterbringung in einer …

    Der in § 68g Abs. 1 StGB geregelte Vorrang der Führungsaufsicht vor der Aussetzung einer Strafe bzw. eines Strafrestes bedeutet nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung nämlich nur, dass für die Aufsicht ausschließlich § 68a StGB und für die Erteilung von Weisungen ausschließlich § 68b StGB (und nicht § 56c StGB) gilt (…vgl. Fischer, a.a.O., § 68g Rn. 6; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 - m.w.N.), dass aber die sonstigen Vorschriften der Strafaussetzung wie z.B. § 56f StGB unberührt bleiben (…vgl. Fischer a.a.O.;… LK-StGB, a.a.O., § 68g Rn. 16).

    Verstöße gegen Weisungen, die im Zusammenhang mit einer Suchterkrankung stehen, können einen Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 2 StGB nur rechtfertigen, wenn sie für den Verurteilten vermeidbar sind (OLG Hamm NStZ-RR 2008, 220; Beschluss des 1. Strafsenats vom 29. März 2018 - 1 Ws 51/18 -).

  • LG Hagen, 07.04.2025 - 46 Qs 13/25

    Bußgeldverfahren, Gebührenbemessung, Terminsgebühr, Vorbereitungszeit, …

    Die Höhe der Terminsgebühr bestimmt sich dabei in der Gesamtschau der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Wesentlichen nach der zeitlichen Dauer des Termins (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 06.2.02018 - Az. 1 Ws 51/18, in: BeckRS 2018, 2185, Rn. 18), wobei nach herrschender Meinung Warte- und Pausenzeiten in die Termindauer grundsätzlich einzurechnen sind (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 24.01.2008 - Az. 4 Ws 528/07, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 23.02.2023 - 6 Qs 29/23

    Terminsgebühr, Hauptverhandlung, unterdurchschnittlicher Aufwand, nicht …

    Wegen des insoweit zu vergütenden Zeitaufwandes des Verteidigers stellt die Verhandlungsdauer des jeweiligen Hauptverhandlungstermins das wesentliche Bemessungskriterium für die Terminsgebühr dar (OLG Hamm Beschl. v. 3.12.2009 - 2 Ws 270/09, BeckRS 2010, 2547; KG Beschl. v. 24.11.2011 - 1 Ws 113-114/10, BeckRS 2012, 11963; OLG Bamberg, Beschl. v. 6.2.2018 - 1 Ws 51/18, NStZ-RR 2018, 192 m.w.N.).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.02.2023 - 6 Qs 29/23

    Terminsgebühr: Unterdurchschnittlicher Aufwand bei kurzer Verhandlungsdauer wegen …

    Wegen des insoweit zu vergütenden Zeitaufwandes des Verteidigers stellt die Verhandlungsdauer des jeweiligen Hauptverhandlungstermins das wesentliche Bemessungskriterium für die Terminsgebühr dar (OLG Hamm Beschl. v. 3.12.2009 - 2 Ws 270/09, BeckRS 2010, 2547; KG Beschl. v. 24.11.2011 - 1 Ws 113-114/10, BeckRS 2012, 11963; OLG Bamberg, Beschl. v. 6.2.2018 - 1 Ws 51/18, NStZ-RR 2018, 192 m.w.N.).
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