Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 243 StGB; § 244 StGB; § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 72 Abs. 1 JGG
Straftaten des Wohnungseinbruchdiebstahls als eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat unabhängig vom Wert des erlangten Diebesguts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3
Wohnungseinbruchdiebstahl stellt eine erhebliche Straftat im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO darAnordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Wohnungseinbruchdiebstählen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wiederholungsgefahr - wann? Bei 1.000 oder mehr oder immer?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wohnungseinbruchdiebstahl kann unabhängig vom erbeuteten Diebesgut für Fortdauer der Untersuchungshaft sprechen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straftaten des Wohnungseinbruchdiebstahls als eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat unabhängig vom Wert des erlangten Diebesguts
Verfahrensgang
- AG Hannover, 08.11.2013 - 324 Ls 227/13
- LG Hannover, 21.11.2013 - 98 Qs 34/13
- OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OLG Braunschweig, 29.05.2008 - Ws 188/08
Haftgrund, Wiederholungsgefahr, Einheitsjugendstrafe
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
Rn. 3 Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr des - im Jugendrecht zumindest sinngemäß geltenden § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO (vgl. OLG Braunschweig, StV 2009, 84) - setzt neben einer Straferwartung von mehr als einem Jahr das Vorliegen einer wiederholten, die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigenden Straftat voraus.Rn. 5 2. Das Landgericht ist überdies zutreffend davon ausgegangen, dass selbst im Falle des Absehens vom Bilden einer Einheitsjugendstrafe oder einer Einbeziehung weiterer Strafen (vgl. hierzu auch OLG Braunschweig, StV 2009, 84;… Radtke/Hohmann-Tsabikakis, Strafprozessordnung, § 112a Rn. 22) eine Strafe von mehr als einem Jahr zu erwarten steht.
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
Demnach sind Amts- und Landgericht auch vor dem Hintergrund, dass die Vorschrift des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als vorbeugende Schutzmaßnahme eher restriktiv auszulegen ist (BVerfGE 19, 342), völlig zutreffend von der Erheblichkeit im Sinne von § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO ausgegangen. - OLG Hamm, 01.04.2010 - 3 Ws 161/10
Schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung bei Annahme von …
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
Rn. 4 1. Zwar wird von der Rechtsprechung zu weiten Teilen angenommen, die Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO fehle bei einer Schadenssumme von weniger als 2.000 Euro (so etwa OLG Sachsen-Anhalt, StV 2012, 353; OLG Hamm, StV 2011, 291; ThürOLG StV 2009, 251; OLG Oldenburg, StV 2005, 618; a.A.: KG OLGSt StPO § 112a Nr. 4). - OLG Jena, 14.10.2008 - 1 Ws 448/08
Haftbeschwerde
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
Rn. 4 1. Zwar wird von der Rechtsprechung zu weiten Teilen angenommen, die Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO fehle bei einer Schadenssumme von weniger als 2.000 Euro (so etwa OLG Sachsen-Anhalt, StV 2012, 353; OLG Hamm, StV 2011, 291; ThürOLG StV 2009, 251; OLG Oldenburg, StV 2005, 618; a.A.: KG OLGSt StPO § 112a Nr. 4). - OLG Oldenburg, 10.06.2005 - 1 Ws 297/05
Voraussetzung für den Haftgrund der Wiederholungsgefahr; Wiederholungsgefahr bei …
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 561/13
Rn. 4 1. Zwar wird von der Rechtsprechung zu weiten Teilen angenommen, die Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO fehle bei einer Schadenssumme von weniger als 2.000 Euro (so etwa OLG Sachsen-Anhalt, StV 2012, 353; OLG Hamm, StV 2011, 291; ThürOLG StV 2009, 251; OLG Oldenburg, StV 2005, 618; a.A.: KG OLGSt StPO § 112a Nr. 4).
- OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16
Beihilfe zum Einbruchsdiebstahl durch Wachestehen: Voraussetzungen für den Erlass …
Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f.; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08). - OLG Celle, 14.02.2020 - 2 Ws 49/20
Höhe des Vermögensschadens nur Teilaspekt neben Motiv oder Vor- und Nachtatleben …
Derartige Einbruchsserientaten seien besonders geeignet, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders zu beeinträchtigen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013 - 1 Ws 561/13 -). - OLG Frankfurt, 04.12.2018 - 1 Ws 186/18
Untersuchungshaft: Haftgrund der Wiederholungsgefahr im Jugendstrafrecht
Die Vorschrift des § 112a Abs. 2 S.1 Nr. 2 StPO gilt auch bei der Anwendung von materiellem Jugendstrafrecht sinngemäß (OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013, Az. 1 Ws 561/13; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. Mai 2008, Az. Ws 188/08;… Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 112a Rn. 21;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 112a Rn. 10). - OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 612/13
Untersuchungshaft, Wiederholungsgefahr, erhebliche Straftat
1 Ws 561/13.1 Ws 561/13.
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