Rechtsprechung
| OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19, 1 Ws 68/19, 1 Ws 69/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberlandesgericht Bremen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 453 Abs. 1
Widerruf einer Bewährung bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor nachträglich verlängerter Bewährungszeit
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 101 (Leitsatz)
StPO § 45 Abs. 1 Satz 1
Verfahrensgang
- LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 189/12
- LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 261/12
- LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 41/17
- OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19, 1 Ws 68/19, 1 Ws 69/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (30)
- OLG Bremen, 11.09.2015 - Ws 84/15
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Eine rechtskräftige Verurteilung wegen der Anlasstat verschafft dem Widerrufsgericht in der Regel einen so hohen Grad an Verlässlichkeit, dass es seine Überzeugung ohne weiteres allein auf diese Verurteilung stützen darf (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15).Jedoch kann eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die in Rede stehende Tat durch nachträgliche Verlängerung rückwirkend in die Bewährungszeit fällt und der Verurteilte bei Begehung der Nachtat trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.09.2012 - Ws 133/12; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 25; ; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 11 ff., NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41).
Dieser Hinweis auf einen drohenden Widerruf reichte jedenfalls vorliegend aus, um ein Vertrauen des Verurteilten darauf, dass er sich nun "bewährungsfrei" fühlen dürfe, nicht entstehen zu lassen (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15), schon da die Verlängerung der Bewährungszeit immer als mildere Maßnahme gegenüber dem Widerruf in Betracht kommt, was dem Verurteilten aus dem Verfahrensablauf auch hinlänglich bekannt war.
- OLG Saarbrücken, 22.03.2016 - 1 Ws 20/16
Widerruf der Strafaussetzung: Erneute Straftatbegehung zwischen Ablauf der …
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Bewährungszeit nach Begehung der Tat nachträglich verlängert wird (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15), und zwar ungeachtet dessen, dass sich auch eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit anschließt (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.08.2005 - Ws 83/05; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 22; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 10, NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41; OLG Celle…, Beschluss vom 22.10.1990, 3 Ws 176/90, juris Rn. 7, NStZ 1991, 206;… Fischer, 66. Aufl., § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München…, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, juris Rn. 12).Jedoch kann eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die in Rede stehende Tat durch nachträgliche Verlängerung rückwirkend in die Bewährungszeit fällt und der Verurteilte bei Begehung der Nachtat trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.09.2012 - Ws 133/12; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 25; ; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 11 ff., NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41).
- OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09
Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Bewährungszeit nach Begehung der Tat nachträglich verlängert wird (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15), und zwar ungeachtet dessen, dass sich auch eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit anschließt (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.08.2005 - Ws 83/05; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 22; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 16; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 10, NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41; OLG Celle…, Beschluss vom 22.10.1990, 3 Ws 176/90, juris Rn. 7, NStZ 1991, 206;… Fischer, 66. Aufl., § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München…, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, juris Rn. 12).Jedoch kann eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die in Rede stehende Tat durch nachträgliche Verlängerung rückwirkend in die Bewährungszeit fällt und der Verurteilte bei Begehung der Nachtat trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.09.2012 - Ws 133/12; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 25; ; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 11 ff., NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41).
- BGH, 06.08.2013 - 1 StR 245/13
Unzulässiger Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
In dem Antrag ist - neben den notwendigen Angaben zur versäumten Frist und zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, die hier vorliegen - ein Lebenssachverhalt vorzutragen, der das fehlende Verschulden an der Säumnis belegt und Alternativen ausschließt, die der Wiedereinsetzung sonst entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13, juris Rn. 5, 7;… Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5a;… BeckOK-Cirener, 34. Edition, § 45 StPO Rn. 6).Die vorgenannten Angaben sind Zulässigkeitsvoraussetzungen; sie müssen noch innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13, juris Rn. 5;… Beschluss vom 14.01.2015 - 1 StR 573/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 145;… Beschluss vom 29.11.2017 - 3 StR 499/17, juris Rn. 3;… Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.;… Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5).
- OLG Hamburg, 12.05.2004 - 2 Ws 361/03
Bestimmung des Bewährungszeitraums bei aufeinander folgenden, zum Teil …
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Bewährungszeit nach Begehung der Tat nachträglich verlängert wird (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15), und zwar ungeachtet dessen, dass sich auch eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit anschließt (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.08.2005 - Ws 83/05; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 22; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 10, NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41; OLG Celle…, Beschluss vom 22.10.1990, 3 Ws 176/90, juris Rn. 7, NStZ 1991, 206;… Fischer, 66. Aufl., § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München…, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, juris Rn. 12).Jedoch kann eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die in Rede stehende Tat durch nachträgliche Verlängerung rückwirkend in die Bewährungszeit fällt und der Verurteilte bei Begehung der Nachtat trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.09.2012 - Ws 133/12; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 25; ; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 11 ff., NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41).
- KG, 18.07.2018 - 5 Ws 78/18
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Begehung einer Straftat nach Ablauf …
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Bewährungszeit nach Begehung der Tat nachträglich verlängert wird (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15), und zwar ungeachtet dessen, dass sich auch eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit anschließt (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.08.2005 - Ws 83/05; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 22; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 10, NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41; OLG Celle…, Beschluss vom 22.10.1990, 3 Ws 176/90, juris Rn. 7, NStZ 1991, 206;… Fischer, 66. Aufl., § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München…, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, juris Rn. 12).Jedoch kann eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die in Rede stehende Tat durch nachträgliche Verlängerung rückwirkend in die Bewährungszeit fällt und der Verurteilte bei Begehung der Nachtat trotz Ablaufs der Bewährungszeit mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.09.2012 - Ws 133/12; Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15; Beschluss vom 11.09.2015 - Ws 84/15; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 25; ; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 11 ff., NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41).
- OLG Bremen, 26.11.2004 - Ws 113/04
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Der Angeklagte darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der von ihm rechtzeitig beauftragte und bevollmächtigte Verteidiger die Frist zur Rechtsmitteleinlegung wahrt (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 StR 435/15, juris Rn. 7; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 26.11.2004 - Ws 113/04).Etwas anderes kann gelten, wenn der Angeklagte untätig bleibt, obwohl ihm die Unzuverlässigkeit des Verteidigers bekannt ist oder obwohl er die Fristversäumung durch den Verteidiger voraussehen kann (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 26.11.2004 - Ws 113/04).
- BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine …
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Der Angeklagte darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass der von ihm rechtzeitig beauftragte und bevollmächtigte Verteidiger die Frist zur Rechtsmitteleinlegung wahrt (vgl. BGH, Beschluss vom 11.01.2016 - 1 StR 435/15, juris Rn. 7; Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 26.11.2004 - Ws 113/04). - BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Die vorgenannten Angaben sind Zulässigkeitsvoraussetzungen; sie müssen noch innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO geltend gemacht werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 245/13, juris Rn. 5; Beschluss vom 14.01.2015 - 1 StR 573/14, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 145;… Beschluss vom 29.11.2017 - 3 StR 499/17, juris Rn. 3;… Hanseatisches OLG in Bremen, a.a.O.;… Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 45 StPO Rn. 5). - OLG Bamberg, 24.03.2015 - 22 Ws 19/15
Prognoseentscheidung bei Bewährungswiderruf wegen neuer Straftaten
Auszug aus OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Bewährungszeit nach Begehung der Tat nachträglich verlängert wird (vgl. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 23.06.2015 - 1 Ws 43/15), und zwar ungeachtet dessen, dass sich auch eine nach Ablauf der Bewährungszeit angeordnete Verlängerung rückwirkend unmittelbar an die abgelaufene Bewährungszeit anschließt (vgl. hierzu Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 17.08.2005 - Ws 83/05; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18, juris Rn. 22; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 16; OLG Hamm…, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09, juris Rn. 10, NStZ-RR 2010, 127; Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 12.05.2004 - 2 Ws 361/03 u.a., juris Rn. 20, OLGSt StGB § 56f Nr. 41; OLG Celle…, Beschluss vom 22.10.1990, 3 Ws 176/90, juris Rn. 7, NStZ 1991, 206;… Fischer, 66. Aufl., § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München…, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, juris Rn. 12). - BGH, 30.04.2015 - 1 StR 135/15
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Frist zum Vortrag der …
- BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 168/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verlängerung der Bewährungszeit
- OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei noch nicht rechtskräftiger …
- BGH, 18.06.2009 - StB 29/09
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Resozialisierung; Berufsausbildung; …
- OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- OLG Brandenburg, 21.10.2019 - 1 Ws 102/19
Voraussetzungen der Reststrafenaussetzung
- BGH, 12.12.2018 - 3 StR 519/18
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Frist; eine Woche …
- OLG Hamm, 13.01.2005 - 3 Ws 654/04
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, neue Straftat, Urteil nicht …
- OLG Celle, 22.10.1990 - 3 Ws 176/90
- BGH, 29.11.2017 - 3 StR 499/17
Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende …
- OLG Brandenburg, 20.08.2018 - 1 Ws 125/18
Ablehnung eines erkennenden Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten
- OLG Hamburg, 26.06.2017 - 1 Ws 60/17
(Beanstandung des Eröffnungsbeschlusses in einer Strafsache wegen …
- BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99
Wiedereinsetzung und Mitverschulden des Angeklagten
- BGH, 03.04.1987 - 2 StR 109/87
Versäumung der Revisionseinlegungsfrist
- OLG Bremen, 08.11.2016 - 1 Ws 146/16
- OLG Bremen, 28.11.2006 - Ws 192/06
- OLG Bremen, 30.01.2007 - Ws 217/06
- OLG München, 13.08.2018 - 3 Ws 742/18
- OLG Bremen, 17.08.2005 - Ws 83/05
- OLG Bremen, 17.09.2012 - Ws 133/12
- OLG Bamberg, 12.08.2021 - 1 Ws 477/21
Bewährungswiderruf wegen neuer Straftat zwischen ursprünglichem …
Eine Straftat, die der Verurteilte nach Ablauf der ursprünglich bestimmten Bewährungszeit begeht, kann auch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten jedenfalls dann einen Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen, wenn die Bewährungszeit durch eine nach diesem Zeitpunkt ergangene Entscheidung verlängert wurde und der Verurteilte bei Begehung der neuen Tat aufgrund einer vorherigen gerichtlichen Mitteilung mit einer bewährungsverlängernden Maßnahme rechnen musste (u.a. Anschluss an OLG Bremen, Beschluss vom 20.09.2019 - 1 Ws 67/19 = OLGSt StGB § 57 Nr. 6 und KG, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18 bei juris).Eine nach Verstreichen der ursprünglichen Bewährungszeit angeordnete Verlängerung schließt sich nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur rückwirkend zeitlich unmittelbar an die zuvor abgelaufene Bewährungszeit an (vgl. hierzu OLG Bamberg, Beschluss vom 27.08.2009 - 1 Ws 409/09 = OLGSt StGB § 56f Nr. 51 [in Abkehr von OLG Bamberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 1 Ws 259/06]; OLG Bremen, Beschluss vom 20.09.2019 - 1 Ws 67/19 = OLGSt StGB § 57 Nr. 6; siehe auch KG, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 Ws 78/18; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 Ws 20/16; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 Ws 19/15 u. OLG Jena, Beschluss vom 11.12.2013 - 1 Ws 451/13, sämtliche bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2009 - 3 Ws 386/09 = NStZ-RR 2010, 127;… Fischer StGB 68. Aufl. § 56f StGB Rn. 17c; a.A. OLG München, Beschluss vom 13.08.2018 - 3 Ws 742/18, [bei juris]).
- OLG Bremen, 26.05.2025 - 1 Ws 31/25
Strafprozessrecht; Strafrecht; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; …
Aber auch ohne rechtskräftige Verurteilung wegen der neuen Taten ist ein Widerruf nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK möglich, wenn ein glaubhaftes Geständnis vor einem Richter abgegeben und nicht widerrufen wurde (vgl. Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 20.09.2019 - 1 Ws 67/19).So liegt der Fall hier: Der Verurteilte hat sich im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Landgericht am 28.11.2023 geständig zur Sache eingelassen und diese Einlassung auch nicht widerrufen.
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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StPO § 172 Abs. 3 S. 1
Anforderungen an die Begründung eines Klageerzwingungsantrags - juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15
Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -, juris; NStZ 2007, 272 [273]). - OLG Celle, 27.04.2010 - 2 Ws 102/10
Anforderungen an den Inhalt eines Klageerzwingungsantrags
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Die Antragsschrift allein muss dem mit dem Antrag befassten Gericht eine "Schlüssigkeitsprüfung" erlauben (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 112, 113; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 102/10 -, juris). - BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 1103/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausführungen in einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Denn diese Darlegungsanforderungen sollen die Oberlandesgerichte vor einer Überlastung durch unsachgemäße und unsubstantiierte Anträge bewahren und in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten eine Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - 2 BvR 912/15 -, juris; NStZ 2007, 272 [273]).
- VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 128/03
Kammergerichtliche Auslegung von StPO § 172 Abs 3 S 1, wonach zur Zulässigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Eine Bezugnahme auf Anlagen oder den Akteninhalt genügt den Zulässigkeitsanforderungen des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO also nicht, wenn erst die Kenntnisnahme vom Inhalt des in Bezug Genommenen zu einer nachvollziehbaren und geschlossenen Sachverhaltsdarstellung führen würde (vgl. BerlVerfGH NJW 2004, 2728 [2729];… OLG Celle, a.a.O.). - OLG Brandenburg, 07.03.2008 - 1 Ws 15/08
Anforderungen an die Sachdarstellung in einem Klageerzwingungsantrag; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Derartige Bezugnahmen, auch wenn sie als Anlagen beigefügte Schriftstücke oder Aktenbestandteile betreffen, sind dementsprechend nur dann für die Zulässigkeit des Antrages unschädlich, wenn sie lediglich der Erläuterung des bereits aus sich heraus uneingeschränkt verständlichen und geschlossenen Antragsvorbringens dienen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2017 - 1 Ws 92/17 - und vom 7. März 2008 - 1 Ws 15/08 - OLG Celle, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 13.07.1998 - 1 Ws 236/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Die Antragsschrift allein muss dem mit dem Antrag befassten Gericht eine "Schlüssigkeitsprüfung" erlauben (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 112, 113; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 102/10 -, juris). - OLG Nürnberg, 13.09.2001 - Ws 902/01
Einstellung durch die Staatsanwaltschaft; Klageerzwingungsverfahren; Antrag auf …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Die Antragsschrift allein muss dem mit dem Antrag befassten Gericht eine "Schlüssigkeitsprüfung" erlauben (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 112, 113; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 102/10 -, juris). - OLG Dresden, 30.09.1996 - 1 Ws 186/96
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 1 Ws 67/19
Die Antragsschrift allein muss dem mit dem Antrag befassten Gericht eine "Schlüssigkeitsprüfung" erlauben (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 1998, 338; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 365; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 300; OLG Nürnberg NStZ-RR 2002, 112, 113; OLG Celle, Beschluss vom 27. April 2010 - 2 Ws 102/10 -, juris).
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