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Weitere Entscheidung unten: KG, 24.07.2023

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23 - 1 OBL 64/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,48650
OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23 - 1 OBL 64/23 (https://dejure.org/2023,48650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.11.2023 - 1 Ws 67/23 - 1 OBL 64/23 (https://dejure.org/2023,48650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. November 2023 - 1 Ws 67/23 - 1 OBL 64/23 (https://dejure.org/2023,48650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 73 Abs 1 Alt 2 StGB, § 73c S 1 StGB, § 266 StGB, § 266a Abs 1 StGB, § 266a Abs 2 StGB
    Voraussetzungen für die Anordnung des Vermögensarrestes in einem Ermittlungsverfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Vermögensarrests in das bewegliche und unbewegliche Vermögen eines Betroffenen zur Sicherung der Vollstreckung; Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de

    Anordnung des Vermögensarrests in das bewegliche und unbewegliche Vermögen eines Betroffenen zur Sicherung der Vollstreckung; Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (40)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - L 8 R 66/14

    Rechtmäßigkeit eines Betriebsprüfungsbescheides

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Dies gilt nicht nur bei der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit, sondern auch für die Zuordnung einzelner Arbeitnehmer zu Unternehmen, etwa dann, wenn zwischen der Anstellung bei einem H.- oder Subunternehmer zu unterscheiden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 -, juris, Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 301/06 -, BGHSt 51, 224-232, Rn. 11 ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 74).

    Die tatsächlichen Verhältnisse sind dabei nicht nur dann maßgeblich, wenn sie jenseits einer konstruierten Schriftlage auf den wirklichen Willen der Beteiligten schließen lassen, sondern auch dann, wenn derjenige, der die tatsächliche Position eines Arbeitgebers einnehmen will, nicht gewillt ist, dies rechtsverbindlich durch Abschluss eines Arbeitsvertrages umzusetzen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 102; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 -, juris, Rn. 5 ff.) und dementsprechend nur als faktischer Arbeitgeber (…vgl. hierzu Radtke a.a.O. Rn. 12) fungieren will.

    Rn. 20 Zentrale Bedeutung bei der Bestimmung der Arbeitgebereigenschaft kommt der Frage zu, wer den tatsächlichen Gegebenheiten nach ein dem Arbeitsvertrag typisches umfassendes und mithin Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung betreffendes Weisungsrecht ausüben können soll und in wessen Betrieb der Arbeitnehmer eingegliedert ist (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 74/22 -, juris, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 StR 76/15 -, juris, Rn. 10; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 1 StR 626/12, NStZ-RR 2013, 278 ; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 72).

    Entscheidend für die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers ist dabei nicht die förmliche Behandlung des Arbeitnehmers als "eigener" Mitarbeiter, sondern dessen funktionsgerecht dienende Teilhabe am vom Arbeitgeber organisierten Arbeitsprozess (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris Rn. 94).

    Gegen eine weisungsgebundene Eingliederung spricht es demgegenüber, wenn der Arbeitnehmer oder ein anderes Unternehmen die Verfügungsmöglichkeit über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers haben und dessen Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten können (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 72).

    Rn. 21 Bei der Abgrenzung der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu verschiedenen Unternehmen spricht es gegen die Eingliederung in einen Betrieb, wenn ein typisch unternehmerischer Betrieb nicht existiert (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris Rn. 85).

  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Rn. 142 (1) Für die Tat sind Vorteile dann erlangt, wenn sie dem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (BGH…, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 -, juris, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 -, juris, Rn. 8;… vgl. Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 24 m.w.N.; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21, juris, Rn. 3).

    Rn. 143 (a) In der Fallkonstellation, in der eine andere Person, die die Gesellschaft vertritt, für diese den Wertersatz für das aus einer Straftat Erlangte an den Täter weiterleitet, ist die Möglichkeit einer solchen Gegenleistungsabrede anerkannt (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21, juris, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21, juris, Rn. 8).

    Dafür spricht, dass eine Trennung zwischen Gesellschaft und Täter, die beim Vermögen und damit auch beim "Erlangen" vorgenommen wird, konsequenterweise auch sonst gelten muss und dass demzufolge die Gegenleistungsabrede, die der Weiterleitung "für die Tat" zugrunde liegt, auch zwischen dem Täter als Vertreter der Gesellschaft und dem Täter als Person getroffen werden können muss (vgl. Bittmann, NZWiSt 2021, 392, 395; evtl. auch BGH…, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 472/19, juris, Rn. 9).

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Die Annahme eines Lohnkostenanteil von 2/3 des Nettoumsatzes erscheint dabei jedenfalls nicht zu hoch gegriffen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 -, juris, Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 und vom 8. Februar 2013 - 1 StR 577/12 -, juris).

    Der entsprechende Vorteil fällt allerdings allein im Vermögen des zahlungsverpflichteten Arbeitgebers an (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 -, juris, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 1 StR 300/22 - juris, Rn. 6 m.w.N.).

    Rn. 125 (b) Der Täter erlangt in solchen Fällen allerdings den Taterlös, wenn dieser an ihn ohne Rechtsgrund oder mit einem scheinbaren, bemakelten Rechtsgrund weitergeleitet wird (BGH…, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, Rn. 31;… Senat a.a.O. Rn. 132 m.w.N.; vgl. auch vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 -, juris, Rn. 12 a.E.).

  • BGH, 07.03.2007 - 1 StR 301/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einem durch türkische Scheinfirmen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Dies gilt nicht nur bei der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit, sondern auch für die Zuordnung einzelner Arbeitnehmer zu Unternehmen, etwa dann, wenn zwischen der Anstellung bei einem H.- oder Subunternehmer zu unterscheiden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 -, juris, Rn. 19; BGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 301/06 -, BGHSt 51, 224-232, Rn. 11 ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 74).

    Anhaltspunkte dafür können das Fehlen eines eigenen Geschäftslokals (…vgl. Radtke a.a.O. Rn. 13), das Fehlen einer eigenen Organisationsstruktur, das Fehlen eines eigenen unternehmerischen Risikos und die ausschließliche Tätigkeit für ein anderes Unternehmen darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 301/06 -, BGHSt 51, 224-232, Rn. 11 ff).

    Rn. 22 Umgekehrt spricht es unabhängig von der schriftlichen Arbeitsvertragslage für eine Eingliederung in einen Betrieb, wenn durch diesen alle maßgeblichen, das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers betreffenden Vorgänge abgewickelt werden und hier auch maßgeblich über Einstellungen, Entlassungen, Urlaub und den konkreten Einsatz bei der Arbeit entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 301/06 -, BGHSt 51, 224-232, Rn. 13).

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Dies gilt nicht nur bei der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit, sondern auch für die Zuordnung einzelner Arbeitnehmer zu Unternehmen, etwa dann, wenn zwischen der Anstellung bei einem H.- oder Subunternehmer zu unterscheiden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 -, juris, Rn. 19; BGH…, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 301/06 -, BGHSt 51, 224-232, Rn. 11 ff.; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 74).

    Die tatsächlichen Verhältnisse sind dabei nicht nur dann maßgeblich, wenn sie jenseits einer konstruierten Schriftlage auf den wirklichen Willen der Beteiligten schließen lassen, sondern auch dann, wenn derjenige, der die tatsächliche Position eines Arbeitgebers einnehmen will, nicht gewillt ist, dies rechtsverbindlich durch Abschluss eines Arbeitsvertrages umzusetzen (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 17. Februar 2016 - L 8 R 66/14 -, juris, Rn. 102; vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 -, juris, Rn. 5 ff.) und dementsprechend nur als faktischer Arbeitgeber (…vgl. hierzu Radtke a.a.O. Rn. 12) fungieren will.

    In einem solchen Fall wird auch eine Auszahlung von Löhnen an die nur zum Schein Beschäftigten durch das Scheinunternehmen häufig deswegen nicht zu einer anderen Bewertung führen, weil die Auszahlung lediglich der auf Irreführung gerichteten Untermauerung der ebenfalls zu Täuschungszwecken geschaffenen Papierlage dienen kann und die Zahlungsvorgänge dementsprechend lediglich dem die wahren Beschäftigungsverhältnisse verdeckenden verschrifteten Vertragswerk folgen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 -, juris, Rn. 19;… Radtke a.a.O. Rn. 12).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Rn. 117 (a) Zu einem Teil ist eine tatsachenfundierte Berechnung (hierzu BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 -, juris, Rn. 27 ff.) anhand von 3.202 festgestellten Arbeitnehmern, die nicht bei der Einzugsstelle zur Sozialversicherung angemeldet waren, anhand des durch die Auswertung der vorhandenen Wachbücher festgestellten Umfangs deren Tätigkeit möglich.

    Die Annahme eines Lohnkostenanteil von 2/3 des Nettoumsatzes erscheint dabei jedenfalls nicht zu hoch gegriffen (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 -, juris, Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 und vom 8. Februar 2013 - 1 StR 577/12 -, juris).

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Erforderlich ist hiernach ein Bereicherungszusammenhang in dem Sinne, dass das Verschobene spiegelbildlich dem Vermögensvorteil entspricht, den der Täter gerade aus der Tat gezogen hat (…Senat a.a.O. Rn. 139; vgl. BGH…, Urteil vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 36/17 -, juris, Rn. 17; BGH, Urteil vom 29. November 2017 - 2 StR 271/17;… juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03).

    Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür in objektiver Hinsicht oder im Hinblick auf das Verhalten des Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der staatliche Anspruch ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2004 - 2 BvR 1136/03, BeckRS 2005, 25505 Rn. 43 ff.).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Rn. 126 (c) Entgegen der Ansicht des ersten Senats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, juris, Rn. 13; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 1 StR 333/22 -, juris, Rn. 3) steht es der Annahme einer Identität des verschobenen Vermögensgegenstandes mit dem Taterlös nicht entgegen, wenn das zunächst Erlangte wie im hiesigen Fall in ersparten Aufwendungen besteht (…im Einzelnen Senat a.a.O. Rn. 142 ff.).

    Rn. 144 (b) Nach Ansicht des Senats ist es der vorgenannten Fallkonstellation gleichzustellen, wenn der Täter als Vertreter der Gesellschaft an sich selbst die entsprechende Zuwendung vornimmt (vgl. auch Senat…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 1 Ws 14 - 15/23 -, juris, Rn. 149 ff.; anders BGH, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, juris).

  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Rn. 125 (b) Der Täter erlangt in solchen Fällen allerdings den Taterlös, wenn dieser an ihn ohne Rechtsgrund oder mit einem scheinbaren, bemakelten Rechtsgrund weitergeleitet wird (BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, Rn. 31;… Senat a.a.O. Rn. 132 m.w.N.; vgl. auch vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 -, juris, Rn. 12 a.E.).

    Voraussetzung einer Einziehung nach Verschiebung von Wertersatz ist allerdings die Feststellung, dass es sich bei dem verschobenen Vermögen um den Wertersatz gerade für das (durch die Gesellschaft) original aus der Tat erlangte Vermögen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 2019 - 3 StR 294/19, Rn. 38).

  • BGH, 03.06.2014 - KRB 2/14

    Dinglicher Arrest in einem kartellrechtlichen Bußgeldverfahren: Arrestgrund der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.11.2023 - 1 Ws 67/23
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Besorgnis besteht, die künftige Vollstreckung werde ohne Anordnung eines Arrestes vereitelt oder wesentlich erschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - KRB 2/14, BeckRS 2014, 16024 Rn. 6; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 2 Ws 44/20).

    Rn. 169 Dabei sind grundsätzlich alle Umstände zu würdigen, die geeignet sind, Anhaltspunkte für oder gegen eine drohende Vereitelung oder Erschwerung zu ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - KRB 2/14, a.a.O. Rn. 7).

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); …

  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21

    Einziehung (Erlangen für die Tat)

  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20

    Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes; …

  • BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers; …

  • BGH, 14.06.2023 - 1 StR 74/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers: …

  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe …

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten …

  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei …

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im …

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen …

  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 36/17

    Verfall (Erlangtes bei durch Steuerhinterziehung ersparten Aufwendungen in Höhe …

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 577/12

    Steuerhinterziehung (Bestimmung der verkürzten Steuer bei Umsatz- und …

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher …

  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 271/17

    Verfall (Anwendbarkeit des alten Rechts bei Absehen von Verfallsanordnung; keine …

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 333/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Einziehung: Erlangen ersparter …

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 472/19

    Anordnung der Einziehung von Taterträgen beim Zufluss an eine juristische Person …

  • BGH, 18.10.2022 - 1 StR 300/22

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: …

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben …

  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 414/21

    Vermögensabschöpfung im Strafverfahren: Erweiterte Einziehung von Geldbeträgen …

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb - …

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des …

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren …

  • KG, 20.03.2026 - 5 Ws 44/26

    Arrest, aus der Tat erlangt, Mittäter, Spesengelder, BtM, Kostenentscheidung, …

    Erforderlich ist (zunächst) der einfache Verdacht, dass die Voraussetzungen für die spätere gerichtliche Anordnung von Wertersatzeinziehung gegeben sind, mithin, dass ein Anfangsverdacht der Begehung einer Straftat im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO besteht und Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem Urteil die Einziehung von Wertersatz angeordnet werden wird (Arrestanspruch; vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2023 - 1 Ws 67/23 -, juris Rn. 13;… KG, Beschlüsse vom 27. April 2022 - 4 Ws 42-43/22 und 2. Juni 2020 - 4 Ws 21/20 -, juris Rn. 18; Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2025 - 5 Ws 55/24 - und 7. Oktober 2022 - 5 Ws 272/21 - jew. m. w. N.).
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