Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.08.1993 - 1 Ws 676/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 85
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.12.2017 - 4 StR 323/17
Anklageschrift (Form: unschädliches Fehlen einer Unterschrift); Betrug …
Das Fehlen der Unterschrift führt nicht zur Unwirksamkeit der Anklage und damit der Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407, 408; OLG Düsseldorf, wistra 1993, 352; OLG München, wistra 2011, 280;… Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34). - BGH, 24.09.2025 - 5 StR 250/25
Kein Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei elektronisch …
Daher sind die für die Papieraktenführung entwickelten Grundsätze zu nicht unterschriebenen Anklageschriften - soweit darin eine Unterschrift als grundsätzliches Formerfordernis angesprochen wird (vgl. hierzu RG, Urteil vom 18. Februar 1905 - 5620/04, RGSt 37, 407, 408;… LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKoStPO/Wenske, 2. Aufl., § 200 Rn. 124; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 5 StR 117/20; vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538 jeweils mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85; vgl. auch Kulhanek, NJW 2025, 2515, 2516 und LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 25 ff.) - nur eingeschränkt übertragbar (OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 365 f.;… LG Würzburg aaO Rn. 32).Rn. 14 2. Sollten sich im Einzelfall ausnahmsweise nach Art und Fassung der Anklageschrift oder aus sonstigen konkret fassbaren Gründen Zweifel an der Urheberschaft oder Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Entwurfs ergeben, kann dies - entsprechend der zur Papieraktenführung entwickelten Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 1951 - 3 StR 513/51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994, 85) - freibeweislich geklärt werden (LG Würzburg…, Beschluss vom 24. April 2025 - 6 Qs 67/25 Rn. 31; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 9. April 2025 - 6 Ws 8/25, NJ 2025, 362, 366; für § 130a ZPO: BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22, NJW-RR 2023, 906, 909).
- OLG Saarbrücken, 23.09.1994 - 1 Ws 86/94
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens; Inhaltliche Anforderungen an einen …
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- BGH, 27.04.2020 - 5 StR 117/20
Wirksamkeit der Anklage trotz fehlender Unterschrift (Verfolgungswille; …
Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85;… LRStPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKoStPO/Wenske, § 200 Rn. 124;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34). - LG Würzburg, 24.04.2025 - 6 Qs 67/25
Entbehrlichkeit einer qualifizierten Signatur beim Strafbefehlsantrag und bei der …
Die Unterschrift ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung, wenn feststeht, dass die nicht unterschriebene Anklage mit Wissen und Willen des zuständigen Staatsanwalts dem Gericht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 4 StR 323/17, NStZ 2018, 538; RGSt 37, 407, 408; OLG München, StraFo 2011, 226; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 85;… LR-StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 200 Rn. 78 und 96;… KK-StPO/Schneider, 9. Aufl., § 200 Rn. 38;… MüKo-StPO/Wenske, § 200 Rn. 124;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 200 Rn. 27; Kuckein, StraFo 1997, 33, 34).Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352).
- OLG Hamm, 10.03.2016 - 3 RVs 19/16
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist bei plötzlichen Komplikationen in der …
Rn. 23 226; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 1993 - 1 Ws 676/93, MDR 1994,. - OLG Hamm, 06.08.2024 - 3 ORs 46/24
Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Unterbringung i.S.v. § 64 S. 2 StGB …
Rn. 4 Soweit die Anklageschrift vom 22.08.2023 keine Unterschrift aufweist, kann der Senat aufgrund der staatsanwaltlich unterschriebenen Begleitverfügung, die der Anklageschrift in den Akten unmittelbar vorangeht, hinreichend feststellen, dass die Anklage mit Wissen und Wollen der Staatsanwältin zu den Akten gereicht worden ist (vgl. insoweit OLG Düssseldorf MDR 1994, 85). - BayObLG, 01.07.2025 - 202 StRR 39/25
Einfache Signierung der Anklageschrift im Rahmen elektronischer Aktenführung
Einer freibeweislichen Überprüfung, ob die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft erhoben wurde (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 05.12.2017-4 StR 323/17, juris Rn. 2 NStZ 2018, 538) oder einer Nachholung der qualifizierten Signierung (vgl. zur Nachholung der Unterschrift OLG München wistra 2011, 280; OLG Düsseldorf MDR 1994, 85) bedarf es daher nicht.". - OLG München, 26.03.2010 - 4St RR 7/10
Wirksamkeit der Anklageerhebung bei nicht unterzeichneter Anklageschrift
Das Fehlen der Unterschrift führt aber dann nicht zur Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses, wenn die Anklage mit Wissen und Wollen des zuständigen Beamten der Staatsanwaltschaft zu den Akten gereicht worden ist (vgl. RGSt 37, 407/408; OLG Düsseldorf wistra 1993, 352). - BayObLG, 03.07.1996 - 2St RR 90/96 Die insoweit bisher getroffenen Entscheidungen weisen allerdings - soweit ersichtlich - jeweils die Besonderheit auf, daß der Angeklagte durch die Abwesenheit seines Wahlverteidigers erkennbar in seiner Verteidigung beeinträchtigt war, etwa weil er überhaupt nicht verteidigt oder der ihm beigeordnete Pflichtverteidiger nicht genügend eingearbeitet (BGH StV 1992, 53 ) und damit die Durchführung der Hauptverhandlung ohne Verteidiger für den Angeklagten unzumutbar geworden war (vgl. OLG Düsseldorf wistra 1993, 352 mit Beispielsfällen), und/oder daß der Angeklagte sein Verlangen nach Anwesenheit des Wahlverteidigers auch in der Hauptverhandlung zum Ausdruck gebracht hatte, etwa durch Verweigerung von Angaben zur Person oder Sache (vgl. BGH NStZ 1987, 34 ).
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