Rechtsprechung
| BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Zusammenfassung zweier zeitlich auseinander liegenden Testamente; Zulässigkeit der Einordnung eines formgerecht errichteten gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments und eines zeitlich früheren gemeinschaftlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - VI 2122/78
- LG Nürnberg-Fürth, 11.12.1979 - 13 T 4077/79
- BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59
Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführerin ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204).Nachdem die Beteiligten zu 1) und 2) sich im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht geäußert haben, war eine Kostenentscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG nicht geboten (BGHZ 31, 92/98; BayObLGZ 1963, 265/271; Keidel/Kuntze/Winkler § 13 a FGG RdNr. 16).
- BayObLG, 08.10.1963 - BReg. 2 Z 56/63
Streichung eines Vermerks in einem deutschen Personenstandsbuch betreffend die …
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Nachdem die Beteiligten zu 1) und 2) sich im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht geäußert haben, war eine Kostenentscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG nicht geboten (BGHZ 31, 92/98; BayObLGZ 1963, 265/271; Keidel/Kuntze/Winkler § 13 a FGG RdNr. 16). - BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Das von dieser behauptete testamentarische Erbrecht war sowohl durch die Ablehnung ihres Erbscheinsantrages als auch durch den mit dieser Entscheidung verbundenen (OLG Hamm OLGZ 1975, 87/89 und Rpfleger 1977, 208) und bei der gegebenen Sach- und Rechtslage zulässigen Vorbescheid (vgl. hierzu: BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ 1965, 86/88; BayObLGZ 1980, Nr. 10 = Senatsbeschluß vom 1.2.1980 - BReg. 1 Z 72/79 - und Senatsbeschluß vom 12.2.1980 - BReg. 1 Z 87/79 - OLG Hamm OLGZ 1970, 117/118; Keidel/Kuntze/Winkler § 84 FGG RdNrn. 1, 2;… Palandt BGB 39. Aufl. § 2353 Anm. 6 c aa) des Amtsgerichts unmittelbar beeinträchtigt (Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 2, 9, 10, Jansen RdNr. 15,- je zu § 84 FGG).
- BayObLG, 01.02.1980 - BReg. 1 Z 72/79
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an …
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Das von dieser behauptete testamentarische Erbrecht war sowohl durch die Ablehnung ihres Erbscheinsantrages als auch durch den mit dieser Entscheidung verbundenen (OLG Hamm OLGZ 1975, 87/89 und Rpfleger 1977, 208) und bei der gegebenen Sach- und Rechtslage zulässigen Vorbescheid (vgl. hierzu: BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ 1965, 86/88; BayObLGZ 1980, Nr. 10 = Senatsbeschluß vom 1.2.1980 - BReg. 1 Z 72/79 - und Senatsbeschluß vom 12.2.1980 - BReg. 1 Z 87/79 - OLG Hamm OLGZ 1970, 117/118; Keidel/Kuntze/Winkler § 84 FGG RdNrn. 1, 2;… Palandt BGB 39. Aufl. § 2353 Anm. 6 c aa) des Amtsgerichts unmittelbar beeinträchtigt (Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 2, 9, 10, Jansen RdNr. 15,- je zu § 84 FGG). - RG, 12.04.1926 - IV 315/25
Pflichtteil; Gemeinschaftliches Testament
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Zweck dieser Regelung ist regelmäßig, das beiderseitige Vermögen als eine Einheit zu behandeln, um eine verschiedene Rechtstellung des überlebenden Ehegatten während seines Lebens zu den beiden ursprünglichen Teilen des Gesamtvermögens sowie die Möglichkeit einer Trennung der beiden Vermögensmassen beim Tod des Längerlebenden auszuschließen - Einheitsgrundsatz - (RGZ 113, 234/240; BayObLGZ 1966, 408/417;… Staudinger BGB 10./11. Aufl. RdNr. 4, Palandt Anm. 1, je zu § 2269 BGB ). - OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Das von dieser behauptete testamentarische Erbrecht war sowohl durch die Ablehnung ihres Erbscheinsantrages als auch durch den mit dieser Entscheidung verbundenen (OLG Hamm OLGZ 1975, 87/89 und Rpfleger 1977, 208) und bei der gegebenen Sach- und Rechtslage zulässigen Vorbescheid (vgl. hierzu: BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ 1965, 86/88; BayObLGZ 1980, Nr. 10 = Senatsbeschluß vom 1.2.1980 - BReg. 1 Z 72/79 - und Senatsbeschluß vom 12.2.1980 - BReg. 1 Z 87/79 - OLG Hamm OLGZ 1970, 117/118; Keidel/Kuntze/Winkler § 84 FGG RdNrn. 1, 2;… Palandt BGB 39. Aufl. § 2353 Anm. 6 c aa) des Amtsgerichts unmittelbar beeinträchtigt (Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 2, 9, 10, Jansen RdNr. 15,- je zu § 84 FGG). - BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65
Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in …
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Das von dieser behauptete testamentarische Erbrecht war sowohl durch die Ablehnung ihres Erbscheinsantrages als auch durch den mit dieser Entscheidung verbundenen (OLG Hamm OLGZ 1975, 87/89 und Rpfleger 1977, 208) und bei der gegebenen Sach- und Rechtslage zulässigen Vorbescheid (vgl. hierzu: BGHZ 20, 255/256; BayObLGZ 1965, 86/88; BayObLGZ 1980, Nr. 10 = Senatsbeschluß vom 1.2.1980 - BReg. 1 Z 72/79 - und Senatsbeschluß vom 12.2.1980 - BReg. 1 Z 87/79 - OLG Hamm OLGZ 1970, 117/118; Keidel/Kuntze/Winkler § 84 FGG RdNrn. 1, 2;… Palandt BGB 39. Aufl. § 2353 Anm. 6 c aa) des Amtsgerichts unmittelbar beeinträchtigt (Keidel/Kuntze/Winkler RdNrn. 2, 9, 10, Jansen RdNr. 15,- je zu § 84 FGG). - BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
Aufhebung einer Nachlassverwaltung; Wirksamkeit der Anordnung einer …
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1976, 167/169 mit Nachw.), zutreffand bejaht und dabei, wenn auch ohne nähere Begründung, die Beschwerdeberechtigung ( § 20 Abs. 1 und 2 FGG ) der Beteiligten zu 3) ohne Rechtsirrtum angenommen. - RG, 13.11.1942 - VII 60/42
1. Sind die Anwartschaftsrechte aus einer bedingten Nacherbfolge abtretbar? 2. …
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Enthält das gemeinschaftliche Testament bestimmte wechselbezügliche Verfügungen (RGZ 170, 163/172), so erzeugen diese, bedingt durch den Tod des Erstversterbenden und die Annahme der Erbschaft durch den Überlebenden, für diesen grundsätzlich die sich aus § 2271 BGB ergebende Bindungswirkung (Senatsbeschluß vom 12.12.1978 - BReg. 1 Z 115/78 -). - BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
Auszug aus BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80
Da das Amtsgericht einen Erbschein erteilt hat, konnte die weitere Beschwerde nur noch mit dem Ziel eingelegt werden, den Erbschein einzuziehen (BayObLGZ 1979, 215/218; BayObLG FamRZ 1976, 101/102 f. mit Nachw.;… Staudinger BGB 12. Aufl. § 2353 RdNr. 86;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 84 RdNr. 2;… Jansen FGG 2. Aufl. § 19 RdNr. 16 a.E., § 84 RdNrn. 18, 22). - BGH, 02.02.1967 - III ZR 17/65
Gegenseitige Erbeinsetzung von Eheleuten durch einen Ehe- und Erbvertrag mit …
- BayObLG, 28.06.1979 - BReg. 1 Z 40/79
- BayObLG, 02.07.1985 - BReg. 1 Z 42/85
Wechselbezügliche Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments; …
Auch dann, wenn kinderlose Ehegatten einander zu Erben einsetzen und bestimmen, daß nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß teils an Verwandte des Mannes, teils an Verwandte der Frau fallen soll, ist die Einsetzung der Ehefrau durch den Mann nur wechselbezüglich mit der Einsetzung des Mannes und seiner Verwandten durch die Frau, nicht ohne weiteres aber mit der Berufung der eigenen Verwandten der Ehefrau durch diese selbst (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1964, 94/99; Senatsbeschluß vom 11.4.1980 - BReg. 1 Z 20/80 S. 15, teilweise abgedruckt in Rechtspfleger 1980, 283;… BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 16, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag RdNr. 19, je zu § 2270 BGB; Kipp/Coing Erbrecht 13. Bearbeitung § 35 II 1;… Brand/Kleeff Nachlaßsachen 2. Aufl. S. 182). - BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85
Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit …
Auch dann, wenn kinderlose Ehegatten einander zu Erben einsetzen und bestimmen, daß nach dem Tode des überlebenden der beiderseitige Nachlaß teils an Verwandte des Mannes, teils an Verwandte der Frau fallen soll, ist die Einsetzung der Ehefrau durch den Mann nur wechselbezüglich mit der Einsetzung des Mannes und seiner Verwandten durch die Frau, nicht ohne weiteres aber mit der Berufung der eigenen Verwandten der Ehefrau durch diese selbst (BGH LM § 2270 BGB Nr. 2; BayObLGZ 1964, 94/99; Senatsbeschluß vom 2.7.1985 - BReg. 1 Z 42/85 - S. 13 und vom 11.4.1980 - BReg. 1 Z 20/80 S. 15, teilweise abgedruckt in Rechtspfleger 1980, 283;… BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 16, Dittmann/Reimann/Bengel Testament und Erbvertrag RdNr. 19, je zu § 2270 BGB; Kipp/Coing Erbrecht 13. Bearbeitung § 35 II 1; Brand/Kleeff s. 182). - BayObLG, 02.11.1982 - BReg. 1 Z 62/82
Erteilung eines Erbscheins; Einziehung des Erbscheins; Beeinträchtigung der …
Ebenso brauchte das Landgericht - entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde - aus der Tatsache der Errichtung des Testaments vom 10.2.1967 durch die Erblasserin nicht zu schließen, daß die Schlußerbeneinsetzung im Erbvertrag von den Eheleuten M. nicht als vertragsmäßige Verfügung gewollt gewesen sei; die Errichtung eines späteren einseitigen Testaments ist kein hinreichender Beweis für die fehlende Vertragsmäßigkeit einer in einem früheren Erbvertrag getroffenen Verfügung (vgl. Senatsbeschluß vom 11.4.1980 - BReg. 1 Z 20/80; BayObLG Recht 1919 Nr. 611;… Brand/Kleef Nachlaßsachen 2. Aufl. S. 183). - BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84
Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des …
Ein zeitlicher Abstand von fast 18 bis 20 Jahren zwischen der Errichtung des Erbvertrags und des gemeinschaftlichen Testaments schließt zwar den Zusammenhang zu einer Einheit noch nicht von vornherein aus; ebenso ist eine ausdrückliche Bezugnahme auf den Erbvertrag vom 25.01.1952 nicht geboten (Senatsbeschluß vom 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80 S. 10, insoweit in Rpfleger 1980, 283 nicht abgedruckt).
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