Rechtsprechung
| BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung einer Teileigentumseinheit als Ladenraum; Bezeichnung der Teileigentumseinheit als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Betrieb einer Spielhalle als ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 167/87
- LG Nürnberg-Fürth, 23.01.1989 - 13 T 1233/88
- BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 594
- Rpfleger 1990, 200
- BayObLGZ 1990, 15
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (16)
- BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79
Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung; …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Die in der Teilungserklärung und im Aufteilungsplan verwendete Bezeichnung "Laden" hat das Landgericht zutreffend als eine dem Warenkleinverkauf durch den Einzelhandel und das warenverarbeitende Handwerk dienende Verkaufsstelle im Sinn von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Ladenschlußgesetz ausgelegt (BayObLGZ 1980, 154/159).Gaststättenbetriebe sind schon wegen ihrer längeren Öffnungszeiten mit einem Ladengeschäft nicht vergleichbar und wirken im allgemeinen störender als ein solches (BayObLGZ 1980, 154/159 f. und BayObLG WuM 1989, 524/525; ständige Rechtsprechung).
Das Landgericht durfte diese Feststellungen auf Grund eigener Lebenserfahrung treffen (BayObLGZ 1980, 154/162 und BayObLG WuM 1985, 237/238; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80
Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Seine prozessualen Auswirkungen bestehen in der unmittelbaren Verfahrensbeendigung und in der Vollstreckbarkeit übernommener Leistungspflichten ( § 45 Abs. 3 WEG , § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ; BGH NJW 1982, 2072/2073).Der im vorangegangenen Verfahren geschlossene Vergleich ist sowohl Verfahrenshandlung als auch ein Rechtsgeschäft im materiellrechtlichen Sinn (BGH NJW 1982, 2072/2073;… Augustin § 44 Rn. 7).
- BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 56/82
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Entgegen der Meinung des Antragsgegners ist dabei nicht auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände abzustellen, sondern wie bei allen Grundbucheintragungen allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt ( BGHZ 92, 18 [BGH 28.06.1984 - VII ZB 15/83] /21; BayObLGZ 1983, 73/78 f. und BayObLG NJW-RR 1989, 719/720, jeweils m.w.Nachw.).Das Landgericht durfte deshalb ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsermittlung ( § 12 FGG ) davon absehen, über die mit dem Spielhallenbetrieb verbundenen konkreten Beeinträchtigungen und deren Ausmaß im Verhältnis zu einer Ladennutzung Beweis zu erheben (BayObLGZ 1983, 73/78).
- OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88
Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Mit der Zweckbestimmung als Laden ist der Betrieb einer Spielhalle oder einer ähnlichen Einrichtung im Sinn des § 33 i GewO ("Spielsalon", "Spielothek" u.a.) grundsätzlich nicht vereinbar (BayObLG Rpfleger 1984, 269; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 464 [OLG Zweibrücken 09.01.1987 - 3 W 198/86] /465 und 1988, 141/142; OLG Frankfurt DWE 1986, 64; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/19).Das Landgericht durfte diese Feststellungen auf Grund eigener Lebenserfahrung treffen (BayObLGZ 1980, 154/162 und BayObLG WuM 1985, 237/238; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).
- BayObLG, 15.03.1989 - BReg. 2 Z 16/89
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Entgegen der Meinung des Antragsgegners ist dabei nicht auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände abzustellen, sondern wie bei allen Grundbucheintragungen allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt ( BGHZ 92, 18 [BGH 28.06.1984 - VII ZB 15/83] /21; BayObLGZ 1983, 73/78 f. und BayObLG NJW-RR 1989, 719/720, jeweils m.w.Nachw.).Vielmehr liegt es nahe, daß die Bezeichnung eine Zweckbestimmung darstellt, auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum verlassen kann, jedenfalls insoweit, als keine Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (BayObLG NJW-RR 1989, 719/720 und ständige Rechtsprechung).
- BayObLG, 13.07.1978 - BReg. 2 Z 37/77
Verkauf eines Wohnungseigentumsrechts; Abgabe einer Auflassungserklärung ; …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Die dem Gericht der Tatsacheninstanz obliegende Auslegung des Kaufvertrags kann vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur auf Rechtsfehler überprüft werden (BayObLGZ 1978, 194/196 und ständige Rechtsprechung); derartige Verstöße liegen nicht vor. - BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83
Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Entgegen der Meinung des Antragsgegners ist dabei nicht auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände abzustellen, sondern wie bei allen Grundbucheintragungen allein auf den Wortlaut und Sinn, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt ( BGHZ 92, 18 [BGH 28.06.1984 - VII ZB 15/83] /21; BayObLGZ 1983, 73/78 f. und BayObLG NJW-RR 1989, 719/720, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80
Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Er bewirkt jedoch keine Rechtskraft ( BGHZ 86, 184/186 ;… Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 794 Anm. 5 d; für den Vergleich in Wohnungseigentumssachen BayObLG Beschluß vom 6.3.1987 BReg. 2 Z 26/86 , insoweit nicht abgedruckt in BayObLGZ 1987, 86). - BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83
Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Dabei handelt es sich vielmehr um ein Unternehmen im Sinn des § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO , das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung und einer Gewinnmöglichkeit ( § 33 c Abs. 1 Satz 1 GewO ) oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Sinn des § 33 d Abs. 1 Satz 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient (BVerwG NVwZ 1985, 269/270). - BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86
Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters
Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
Er bewirkt jedoch keine Rechtskraft ( BGHZ 86, 184/186 ;… Thomas/Putzo ZPO 15. Aufl. § 794 Anm. 5 d; für den Vergleich in Wohnungseigentumssachen BayObLG Beschluß vom 6.3.1987 BReg. 2 Z 26/86 , insoweit nicht abgedruckt in BayObLGZ 1987, 86). - BayObLG, 07.07.1988 - BReg. 2 Z 7/88
Nutzungsbeschränkung für Teileigentum
- OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 198/86
Nutzung eines "Ladens" als Spielsalon
- BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
- BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84
- BayObLG, 15.02.1984 - 2 Z 113/83
- BayObLG, 11.10.1989 - BReg. 2 Z 96/89
Wohnungseigentum; Sondereigentum; Zulässigkeit; Lokal; Diskothek; Tanzbetrieb; …
- OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00
Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner …
Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen bewirkt nämlich keine Rechtskraft und wird einer gerichtlichen Entscheidung nur in einzelnen Beziehungen (vgl. §§ 19 Abs. 3, 45 Abs. 4 WEG) gleichgestellt (BayObLGZ 1990, 15, 18;… Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).In der Rechtsprechung ist es daher gerade für den hier in Betracht kommenden Fall einer Gebrauchsregelung i.S. des § 15 Abs. 2 WEG als möglich erachtet worden, dass ein Vergleich in einem Wohnungseigentumsverfahren als Eigentümerbeschluss nach § 10 Abs. 3 WEG zu behandeln ist (vgl. BayObLGZ 1990, 15, 19).
Denn eine in Nr. 4 des gerichtlichen Vergleichs enthaltene Vereinbarung i. S. der §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG hat jedenfalls die am Vergleichsabschluss Beteiligten - und damit alle damaligen Wohnungseigentümer - gebunden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2001 3 W 41/01 - BayObLGZ 1990, 15, 18;… Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).
- BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93
Umfang einer Verwaltervollmacht
Dies ist nach einer "typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG …Das Landgericht durfte sich bei seinen Feststellungen auf die eigene Lebenserfahrung berufen (vgl. BayObLG WuM 1985, 237/238; 1993, 558/559; BayObLGZ 1990, 15/17; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).
- OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93
Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der näheren Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung, z.B. als Laden, Gaststätte oder dergleichen, im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S. des § 15 Abs. 1 WEG zu entnehmen ist (vgl. BayObLGZ 1980, 154/158 ff.; 1990, 15 f.; KG ZMR 1986, 296 und ZMR 1992, 351 f.; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 und NJW-RR 93, 24; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.).Auf die konkrete Störung eines bestimmten Wohnungseigentümers im jeweils gegebenen Falle kommt es hierfür nicht an (BayObLGZ 1990, 15, 17; BayObLG, WuM 1985, 237 ; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.; BayObLG …
- BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94
Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem …
Es ist jedenfalls keine Nutzung zulässig, die mehr stört oder beeinträchtigt als die bestimmungsgemäße Nutzung (…BayObLG a.a.O. m.w.Nachw.); dies ist bei der Nutzung als Wohnung jedoch bei der hier gebotenen "typisierenden", d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (BayObLGZ 1990, 15; 17; BayObLG ZMR 1990, 230) der Fall (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1991, 139 ). - BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 166/98
Beginn der Nutzung eines in der Gemeinschaftsordnung als Hobbyraum bezeichneten …
Bei der Beurteilung dieser Frage ist eine "typisierende", d.h. verallgemeindernde Betrachtungsweise geboten (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 ). - BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99
Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter
Es genügt, daß mit solchen nach dem gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG WuM 1993, 490 und 1999, 178 f.). - BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94
Zweckbestimmung für ein Sondereigentum
Welche Nutzungen im einzelnen davon erfaßt werden, ist aufgrund einer typisierenden Betrachtungsweise durch Auslegung zu ermitteln (BayObLGZ 1990, 15/17). - BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 32/97
Konkurrentenschutz in Wohnanlage aufgrund Gemeinschaftsordnung - Pilsstube …
Die Beantwortung der Frage, ob der Antragsgegner einen Konkurrenzbetrieb zur "Pilsstube" der Antragstellerin führt, ist einer typisierenden Betrachtungsweise zugänglich (vgl. BayObLGZ 1990, 15/17). - BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 105/94
Zweckbestimmung in einer Teilungserklärung
Ob dies der Fall ist, ist nach einer "typisierenden" d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230; BayObLG WuM 1994, 292), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG aaO.; BayObLG … - BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 121/92
Ausübung eines jedem Wohnungseigentümer einer Wohnanlage eingeräumten …
In diesem Zusammenhang wird es insbesondere festzustellen haben, ob die Nutzung als Videothek mit verlängerten Öffnungszeiten als unzumutbar im Sinn des § 1 Abs. 2 GO anzusehen ist, weil sie bei der gebotenen "typisierenden" d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230) mehr stört oder beeinträchtigt als der Betrieb eines Ladengeschäfts innerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten. - BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93
Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch …
- LG Karlsruhe, 20.09.2010 - 11 S 200/09
Der Betrieb einer Spielothek ist keine sittenwidrige Nutzung
- BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 16/99
Vergleich im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren
- LG Koblenz, 31.08.2000 - 2 T 358/00
Verfahrensvergleich und WE-Beschluss
- BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
Eigentümerbeschluss zur Änderung der Verteilung der Lasten und Kosten des …
- BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 67/99
Schaffung eines weiteren Zugangs zu einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung als …
- BayObLG, 01.07.1993 - 2Z BR 38/93
Rechtsschutzbedürfnis für einen Unterlassungsantrag gegen die Zulassung des …
- BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 21/93
Umfang der Nutzung eines Ladenlokals innerhalb einer …
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