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VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Art. 37 Abs. 4 EinigungsV; Art. 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 SächsVerf.
Anerkennung von DDR-Schulabschlüssen/Hochschulzugangsberechtigung/freie Wahl der Ausbildungsstätte
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
Art. 37 Abs. 4 EinigungsV; Art. 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 SächsVerf.
Anerkennung von DDR-Schulabschlüssen/Hochschulzugangsberechtigung/freie Wahl der Ausbildungsstätte
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.10.1997 - 5 K 2701/97
- VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
Papierfundstellen
- DVBl 2000, 705
Wird zitiert von ... (9)
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den …
Die Berufswahlfreiheit und die von Art. 29 Abs. 1 SächsVerf geschützte Ausbildungsfreiheit sind aber eng - im Falle der Ausbildung zum Volljuristen und des Zugangs zu Berufen, die die Qualifikation als Volljurist voraussetzen, untrennbar - miteinander verwoben (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98), weil die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst Vorstufe einer Berufswahl und -aufnahme ist, beide also integrale Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 [406]; Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303 [330];… Beschluss vom 8. Mai 2013, BVerfGE 134, 1 [13 f. Rn. 37];… Beschluss vom 14. Januar 2020, BVerfGE 153, 1 [Rn. 108]). - VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21 Die Berufswahlfreiheit und die von Art. 29 Abs. 1 SächsVerf geschützte Ausbildungsfreiheit sind aber eng - im Falle der Ausbildung zum Volljuristen und des Zugangs zu Berufen, die die Qualifikation als Volljurist voraussetzen, untrennbar - miteinander verwoben (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98), weil die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst Vorstufe einer Berufswahl und -aufnahme ist, beide also integrale Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 [406]; Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303 [330];… Beschluss vom 8. Mai 2013, BVerfGE 134, 1 [13 f. Rn. 37]; Beschluss vom 14. Januar 2020; BVerfGE 153,.
Indes ist wegen der engen - im vorliegenden Fall untrennbaren - Verknüpfung von Ausbildungsfreiheit und Berufswahlfreiheit der Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 1 S. 2 SächsVerf ungeachtet der tatbestandsmäßigen Verselbstständigung des Art. 29 SächsVerf auch auf diese Garantie zu beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98;… a.A. Rozek in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 29 Rn. 1, 7).
- OVG Sachsen, 10.10.2022 - 3 C 29/21
Corona; Zugangsverbot; Testobliegenheit; Arbeitgeber; Testpflicht
Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb gewisser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98 -, abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs).
- VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur …
bb) Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb dieser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98). - OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21
COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung
Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb gewisser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98 -, abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs). - OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 183/21
Corona; Testpflicht; Schüler; Auflage PCR-Test; Verhältnismäßigkeit; …
Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb gewisser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. Sächs- VerfGH, Beschl. v. 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98 -, abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs). - VG Greifswald, 17.09.2002 - 4 A 2428/00 Dies kann z.B. die Lage der Schule innerhalb oder außerhalb eines Ballungsraumes, die Schülerkapazität der privaten Grundschulen im Verhältnis zu den öffentlichen, die Größe des Einzugsbereichs der privaten Grundschule im Verhältnis zu den konkurrierenden öffentlichen Schulen sowie die demographische Situation im Einzugsbereich der privaten Schule sein (BVerwG, a.a.O., DVBl 2000, 705 [706f]).
Der Vorrang der öffentlichen Grundschulen kann ungeachtet einer rein geographischen Flächendeckung ungefährdet sein, wenn die Kapazität der konkurrierenden Privatschulen gering ist, insbesondere die der nächstgelegenen Schule nicht überwiegt (BVerwG, a.a.O., DVBl 2000, 705 [709]).
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01 Dies bewirkt aber keine inhaltliche Diskrepanz, da Artikel 78 Abs. 3 SächsVerf jedenfalls in Bezug auf die Effektivität des Rechtsschutzes nur ausdrücklich verankert, was Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 103 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip immanent ist (vgl. zur Deckungsgleichheit von Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf mit Artikel 103 Abs. 1 GG: SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 20-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.12.1999 - Vf. 1-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.03.2000 - Vf. 20-IV-99).
- VerfGH Sachsen, 05.03.1998 - 2-IV-98 Der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers hat mit Schriftsatz vom 13. Januar 1998 Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15.08.1996, gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 1997 (5 K 2701/97) und gegen den Beschluß des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15.12.1997 (2 S 718/97) erhoben (Vf. 1-IV-98).