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   VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98   

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VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98 (https://dejure.org/1999,7813)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09.12.1999 - 1-IV-98 (https://dejure.org/1999,7813)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 1-IV-98 (https://dejure.org/1999,7813)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 37 Abs. 4 EinigungsV; Art. 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 SächsVerf.
    Anerkennung von DDR-Schulabschlüssen/Hochschulzugangsberechtigung/freie Wahl der Ausbildungsstätte

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 37 Abs. 4 EinigungsV; Art. 28 Abs. 1, 29 Abs. 1 SächsVerf.
    Anerkennung von DDR-Schulabschlüssen/Hochschulzugangsberechtigung/freie Wahl der Ausbildungsstätte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 705
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82

    Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Fachgerichtliche Eilverfahren sind eigenständige Rechtswege gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfGE 35, 382 [397]; 53, 30 [52]), so dass es zur Erfüllung der Anforderungen des § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfGHG genügt, wenn eine mit einem Rechtsbehelf nicht mehr angreifbare fachgerichtliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfGE 80, 40 [45]).

    Er hat zwar zunächst den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren auszuschöpfen, soweit dieser geeignet ist, der verfassungsgerichtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 93, 1 [12], 77, 381 [401]; 79, 275 [278 f.]; 80, 40 [45]).

    Eine Verweisung auf das fachgerichtliche Hauptsacheverfahren ist dem Beschwerdeführer danach regelmäßig zuzumuten, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1998, 89; BVerfGE 93, 1 [12 f.]; 80, 40 [45] s. Rspr. vgl. BVerfGE 77, 381 [401 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 05.03.1998 - 2-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Beschluss vom 05. März 1998 (Vf. 2-IV-98) mangels Rechtsschutzbedürfnisses verworfen.

    Zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (SächsVerfGH, Beschluss vom 05. März 1998 Vf. 2-IV-98; vgl. auch BVerfG NVwZ-RR 1998, 81; BVerfGE 68, 276 [380]; 77, 381 [401]).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Er hat zwar zunächst den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren auszuschöpfen, soweit dieser geeignet ist, der verfassungsgerichtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 93, 1 [12], 77, 381 [401]; 79, 275 [278 f.]; 80, 40 [45]).

    Eine Verweisung auf das fachgerichtliche Hauptsacheverfahren ist dem Beschwerdeführer danach regelmäßig zuzumuten, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1998, 89; BVerfGE 93, 1 [12 f.]; 80, 40 [45] s. Rspr. vgl. BVerfGE 77, 381 [401 f.]).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (SächsVerfGH, Beschluss vom 05. März 1998 Vf. 2-IV-98; vgl. auch BVerfG NVwZ-RR 1998, 81; BVerfGE 68, 276 [380]; 77, 381 [401]).

    Eine Verweisung auf das fachgerichtliche Hauptsacheverfahren ist dem Beschwerdeführer danach regelmäßig zuzumuten, wenn mit der Verfassungsbeschwerde ausschließlich Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich auf die Hauptsache beziehen, wenn die tatsächliche und einfachrechtliche Lage durch die Fachgerichte noch nicht ausreichend geklärt ist und dem Beschwerdeführer durch die Verweisung auf den Rechtsweg in der Hauptsache kein schwerer Nachteil entsteht (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1998, 89; BVerfGE 93, 1 [12 f.]; 80, 40 [45] s. Rspr. vgl. BVerfGE 77, 381 [401 f.]).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97

    Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Art. 37 Abs. 4 S. 2 EV verleiht ihnen keine Rechtsnormqualität (vgl. auch BVerwG Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 2.97 - ThürVBl 1998, 204 [205] zu Art. 37 Abs. 2 EV; BVerwG Urteil vom 10.12.1997 - 6 C 10.97 - BVerwGE 106, 24 [29] zu Art. 37 Abs. 1 S. 2 EV; Lerche, in: Maunz/Dürig, GG Art. 83 Rdnr. 108 mit Fn. 363 und w.N. aus der älteren Literatur ausführlich Th. Knoke, Die Kultusministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz, 1966, S. 49ff.).
  • BVerwG, 10.12.1997 - 6 C 10.97

    - auf der Grundlage gleichwertiger Abschlüsse.

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Art. 37 Abs. 4 S. 2 EV verleiht ihnen keine Rechtsnormqualität (vgl. auch BVerwG Urteil vom 19.03.1998 - 2 C 2.97 - ThürVBl 1998, 204 [205] zu Art. 37 Abs. 2 EV; BVerwG Urteil vom 10.12.1997 - 6 C 10.97 - BVerwGE 106, 24 [29] zu Art. 37 Abs. 1 S. 2 EV; Lerche, in: Maunz/Dürig, GG Art. 83 Rdnr. 108 mit Fn. 363 und w.N. aus der älteren Literatur ausführlich Th. Knoke, Die Kultusministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz, 1966, S. 49ff.).
  • OVG Sachsen, 09.05.1995 - 2 S 21/94

    Sonstiges Hochschulrecht, Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Es seien keine Ausführungen dazu vorhanden, inwiefern das Verwaltungsgericht von dem in der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 09.05.1995 (2 S 21/94) angeblich enthaltenen Rechtssatz, im Rahmen der Gleichwertigkeitsfeststellungen müsse der Gesetzgeber die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen, einen abweichenden und für seine Entscheidung tragenden Rechtsatz aufgestellt habe.
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Er hat zwar zunächst den Rechtsweg im Hauptsacheverfahren auszuschöpfen, soweit dieser geeignet ist, der verfassungsgerichtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 93, 1 [12], 77, 381 [401]; 79, 275 [278 f.]; 80, 40 [45]).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 1-IV-95

    Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör im amtsgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    d) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Art. 78 Abs. 2 Sächs Verf durch die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts rügt, ist der Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde befugt, auch wenn die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts auf der Grundlage bundesgesetzlicher Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung ergangen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss v. 14. Mai 1998, Vf. 1-IV-95; BVerfGE 96, 345).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 09.12.1999 - 1-IV-98
    Fachgerichtliche Eilverfahren sind eigenständige Rechtswege gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfGE 35, 382 [397]; 53, 30 [52]), so dass es zur Erfüllung der Anforderungen des § 27 Abs. 2 S. 1 SächsVerfGHG genügt, wenn eine mit einem Rechtsbehelf nicht mehr angreifbare fachgerichtliche Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfGE 80, 40 [45]).
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 A 46.96

    Fernstraßenrecht - Zugang und Lärmschutz für den Anlieger einer Bundesstraße

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 05.08.1997 - 1 BvR 2246/96

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch

  • BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99

    Keine Verletzung von GG Art 12 Abs 1 durch Nichtzulassung zur

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • VerfGH Sachsen, 27.10.2021 - 49-IV-21
    Die Berufswahlfreiheit und die von Art. 29 Abs. 1 SächsVerf geschützte Ausbildungsfreiheit sind aber eng - im Falle der Ausbildung zum Volljuristen und des Zugangs zu Berufen, die die Qualifikation als Volljurist voraussetzen, untrennbar - miteinander verwoben (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98), weil die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst Vorstufe einer Berufswahl und -aufnahme ist, beide also integrale Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 [406]; Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303 [330]; Beschluss vom 8. Mai 2013, BVerfGE 134, 1 [13 f. Rn. 37]; Beschluss vom 14. Januar 2020; BVerfGE 153,.

    Indes ist wegen der engen - im vorliegenden Fall untrennbaren - Verknüpfung von Ausbildungsfreiheit und Berufswahlfreiheit der Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 1 S. 2 SächsVerf ungeachtet der tatbestandsmäßigen Verselbstständigung des Art. 29 SächsVerf auch auf diese Garantie zu beziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98; a.A. Rozek in: Baumann-Hasske/Kunzmann, Die Verfassung des Freistaates Sachsen, 3. Aufl., Art. 29 Rn. 1, 7).

  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 95-IV-21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den

    Die Berufswahlfreiheit und die von Art. 29 Abs. 1 SächsVerf geschützte Ausbildungsfreiheit sind aber eng - im Falle der Ausbildung zum Volljuristen und des Zugangs zu Berufen, die die Qualifikation als Volljurist voraussetzen, untrennbar - miteinander verwoben (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98), weil die Ausbildung im juristischen Vorbereitungsdienst Vorstufe einer Berufswahl und -aufnahme ist, beide also integrale Bestandteile eines zusammengehörenden Lebensvorgangs darstellen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 [406]; Urteil vom 18. Juli 1972, BVerfGE 33, 303 [330]; Beschluss vom 8. Mai 2013, BVerfGE 134, 1 [13 f. Rn. 37]; Beschluss vom 14. Januar 2020, BVerfGE 153, 1 [Rn. 108]).
  • VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 20-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Eilantrages zur

    bb) Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb dieser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98).
  • OVG Sachsen, 10.10.2022 - 3 C 29/21

    Corona; Zugangsverbot; Testobliegenheit; Arbeitgeber; Testpflicht

    Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb gewisser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98 -, abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs).
  • OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21

    COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung

    Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb gewisser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98 -, abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs).
  • OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 183/21

    Corona; Testpflicht; Schüler; Auflage PCR-Test; Verhältnismäßigkeit;

    Die Gewährleistungen des Grundrechts auf chancengleiche Schulbildung stehen innerhalb gewisser Grenzen unter dem Vorbehalt der Ausformung durch den Landesgesetzgeber (Art. 102 Abs. 5 und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf, vgl. Sächs- VerfGH, Beschl. v. 9. Dezember 1999 - Vf. 1-IV-98 -, abrufbar in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs).
  • VG Greifswald, 17.09.2002 - 4 A 2428/00
    Dies kann z.B. die Lage der Schule innerhalb oder außerhalb eines Ballungsraumes, die Schülerkapazität der privaten Grundschulen im Verhältnis zu den öffentlichen, die Größe des Einzugsbereichs der privaten Grundschule im Verhältnis zu den konkurrierenden öffentlichen Schulen sowie die demographische Situation im Einzugsbereich der privaten Schule sein (BVerwG, a.a.O., DVBl 2000, 705 [706f]).

    Der Vorrang der öffentlichen Grundschulen kann ungeachtet einer rein geographischen Flächendeckung ungefährdet sein, wenn die Kapazität der konkurrierenden Privatschulen gering ist, insbesondere die der nächstgelegenen Schule nicht überwiegt (BVerwG, a.a.O., DVBl 2000, 705 [709]).

  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
    Dies bewirkt aber keine inhaltliche Diskrepanz, da Artikel 78 Abs. 3 SächsVerf jedenfalls in Bezug auf die Effektivität des Rechtsschutzes nur ausdrücklich verankert, was Artikel 19 Abs. 4 GG, Artikel 2 Abs. 1 GG, Artikel 103 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip immanent ist (vgl. zur Deckungsgleichheit von Artikel 78 Abs. 2 SächsVerf mit Artikel 103 Abs. 1 GG: SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 20-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.12.1999 - Vf. 1-IV-98 - SächsVerfGH, Beschluss vom 09.03.2000 - Vf. 20-IV-99).
  • VerfGH Sachsen, 05.03.1998 - 2-IV-98
    Der Prozeßbevollmächtigte des Antragstellers hat mit Schriftsatz vom 13. Januar 1998 Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 15.08.1996, gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 1997 (5 K 2701/97) und gegen den Beschluß des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 15.12.1997 (2 S 718/97) erhoben (Vf. 1-IV-98).
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