Rechtsprechung
BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 469/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, Anh EUV 185/2010, § 5 LuftSiG, § 8 LuftSiG, § 9 LuftSiG
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle - IWW
§ 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, VO (EU) Nr. 185/2010, § 5 LuftSiG, §§ 8, 9 LuftSiG, § 5 Abs. 1 LuftSiG, § 8 LuftSiG, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 97, 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Höhe der Vergütung der Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen in der Personen- und Warenkontrolle; Anspruch auf Lohnzuschlag gem. Nr. 2.1 LTV NRW 2013
- bag-urteil.com
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle
- Betriebs-Berater
Tariflicher Lohnzuschlag im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW
- rewis.io
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Höhe der Vergütung der Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen in der Personen- und Warenkontrolle
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Tariflicher Lohnzuschlag - Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW - Personen- und Warenkontrolle
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 12.09.2013 - 10 Ca 1069/13
- ArbG Köln, 12.09.2013 - 10 Ca 1096/13
- LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13
- BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 469/14
Papierfundstellen
- BB 2015, 3059
- NZA-RR 2016, 22
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.06.2015 - 10 AZR 518/14
Tariflicher Lohnzuschlag - Personen- und Warenkontrolle
Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 469/14
Die reine Fluggastkontrolle nach § 5 Abs. 1 LuftSiG löst die Zuschlagspflicht hingegen ebenso wenig aus wie die alleinige Personalkontrolle oder die alleinige Warenkontrolle nach §§ 8, 9 LuftSiG (vgl. dazu im Einzelnen BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 13 ff.) .Da es sich um eine weitere Tatbestandsvoraussetzung des Anspruchs nach Ziff. 2.1 LTV NRW 2013 handelt, ist der Sicherheitsmitarbeiter, der einen solchen Lohnzuschlag begehrt, darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass er über eine entsprechende Schulung verfügt (vgl. dazu BAG 17. Juni 2015 - 10 AZR 518/14 - Rn. 43) .
- LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13
Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag
Auszug aus BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 469/14
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Mai 2014 - 12 Sa 848/13 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. September 2013 - 10 Ca 1096/13 - in Höhe von 74, 25 Euro brutto zurückgewiesen hat.
- LAG Köln, 16.09.2015 - 11 Sa 805/14
Breakstunden; PWK-Zuschlag
Aus Sicht der Kammer lässt sich eine zuschlagspflichtige Tätigkeit für Zeiten am B deshalb nicht bejahen, weil nach dem Sachvortrag der Parteien nicht erkennbar ist, dass während der Einsatzzeiten überhaupt eine Personal- und Warenkontrolle stattgefunden hat, denn der Lohnzuschlag knüpft an eine Erschwernis oder erhöhte Verantwortung an (anders nunmehr BAG, Urt. v. 11.11.2015 - 10 AZR 469/14 -, wonach es bereits ausreichend ist, dass in dem Einsatzbereich der Arbeitnehmer jederzeit damit rechnen müsse, entsprechende Kontrolle durchführen zu müssen). - LAG Köln, 16.09.2015 - 11 Sa 1180/14
Breakstunden; PWK-Zuschlag; Einzelfall
Aus Sicht der Kammer lässt sich eine zuschlagspflichtige Tätigkeit für Zeiten am BACC deshalb nicht bejahen, weil nach dem Sachvortrag der Parteien nicht erkennbar ist, dass während der Einsatzzeiten überhaupt eine Personal- und Warenkontrolle stattgefunden hat, denn der Lohnzuschlag knüpft an eine Erschwernis oder erhöhte Verantwortung an (anders nunmehr BAG, Urt. v. 11.11.2015 - 10 AZR 469/14 -, wonach es bereits ausreichend ist, dass in dem Einsatzbereich der Arbeitnehmer jederzeit damit rechnen müsse, entsprechende Kontrolle durchführen zu müssen). - LAG Köln, 16.09.2015 - 11 Sa 897/14
Breakstunden; PWK-Zuschlag; Einzelfall
Aus Sicht der Kammer lässt sich eine zuschlagspflichtige Tätigkeit für Zeiten am B deshalb nicht bejahen, weil nach dem Sachvortrag der Parteien nicht erkennbar ist, dass während der Einsatzzeiten überhaupt eine Personal- und Warenkontrolle stattgefunden hat, denn der Lohnzuschlag knüpft an eine Erschwernis oder erhöhte Verantwortung an (anders nunmehr BAG, Urt. v. 11.11.2015 - 10 AZR 469/14 -, wonach es bereits ausreichend ist, dass in dem Einsatzbereich der Arbeitnehmer jederzeit damit rechnen müsse, entsprechende Kontrolle durchführen zu müssen). - LAG Köln, 01.06.2017 - 8 Sa 845/16
Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen
Da es sich um einen stundenbezogenen Zuschlag handelt, ist grundsätzlich jeweils die Arbeitsstunde zu betrachten, für die ein Anspruch begehrt wird (vgl. BAG 11.11.2015 -10 AZR 469/14). - LAG Köln, 01.06.2017 - 8 Sa 999/16
Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen
Da es sich um einen stundenbezogenen Zuschlag handelt, ist grundsätzlich jeweils die Arbeitsstunde zu betrachten, für die ein Anspruch begehrt wird (vgl. BAG 11.11.2015 -10 AZR 469/14).