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   BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14   

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BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 (https://dejure.org/2015,10280)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 (https://dejure.org/2015,10280)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 (https://dejure.org/2015,10280)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 2 Abs 2 TVÜ-VKA, § 8 Abs 1 TVöD-V, § 8 Abs 5 TVöD-V, § 8 Abs 6 TVöD-V
    Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 8 Abs. 1, Abs. 5, Abs. 6 TVöD, § 55 Nr. 4 Abs. 5 TVöD-BT-V, § 2 Abs. 4 TVÜ-Bund, Art. 9 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Höhe eines tariflichen Theaterbetriebszuschlags

  • bag-urteil.com

    Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage

  • rewis.io

    Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe eines tariflichen Theaterbetriebszuschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 386
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    aa) Der BZTV wird nicht von der Ersetzungsanordnung des § 2 Abs. 1 TVÜ-VKA erfasst, weil er nicht Bestandteil des BMT-G II und auch kein ergänzender Tarifvertrag der VKA ist (vgl. BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 708/08 - Rn. 25 [zum Bezirkszusatztarifvertrag Nr. 2 zum BMT-G II vom 29. November 1974]) .

    Deshalb kann dahinstehen, ob bei landesbezirklichen Regelungen, die noch nach dem 1. Januar 2007 in Widerspruch zum TVöD standen, seither nur noch der TVöD gilt (offengelassen in BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 708/08 - Rn. 31) .

    Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens sind nach dem Wortlaut der Regelung keine Folgen vorgesehen (BAG 24. Februar 2010 - 4 AZR 708/08 - Rn. 29; Bepler/Böhle/Meerkamp/Russ/ Winter TVöD Stand September 2014 § 2 TVÜ-VKA Rn. 1; KomTVöD/Litschen Stand Januar 2015 § 2 TVÜ-VKA Rn. 8) .

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 716/11

    Vorarbeiterzulage - Bemessungsgrundlage - Entgelterhöhung

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Der Theaterbetriebszuschlag kann ohne Weiteres auf der Grundlage der Stufe 1 des nach dem BMT-G II einschlägigen Monatstabellenlohns berechnet werden (vgl . BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 716/11 - Rn. 26 [zur Berechnung der Vorarbeiterzulage gemäß § 1 TV Lohngruppen-O-TdL nach Inkrafttreten des TV-L]) .

    Hierdurch würden entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifvertragliche Regelungen geschaffen (st. Rspr., vgl. BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 716/11 - Rn. 27) .

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung hat aber auch zu unterbleiben, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen wegen der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 30) .
  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 942/12

    Tarifvertrag - Tariflücke - Schließung einer unbewussten Tariflücke

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Eine ergänzende Auslegung scheidet aus, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewusst ungeregelt lassen und diese Entscheidung höherrangigem Recht nicht widerspricht (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 942/12 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 16.10.2014 - 6 AZR 661/12

    Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TVÜ-Bund

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Das rechtfertigt die Annahme eines rechtlichen Interesses (vgl. nur BAG 16. Oktober 2014 - 6 AZR 661/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06

    Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Die dazu entwickelten Grundsätze können für die Auslegung tarifvertraglicher Verweisungsklauseln auf andere Tarifverträge nicht herangezogen werden (BAG 23. Mai 2007 - 10 AZR 323/06 - Rn. 20) .
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 313/08

    Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    c) Ebenso wenig folgt eine Ersetzung des nach § 3 Abs. 1 BZTV in Bezug genommenen Monatstabellenlohns gegen eine andere Bemessungsgrundlage aus Bestimmungen des TVÜ-VKA (vgl. zu dieser Grundannahme auch BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 313/08 -) .
  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    aa) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur infolge der Ablösung des BAT durch den TVöD/TV-L ggf. erforderlich werdenden ergänzenden Vertragsauslegung (vgl. zB BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 -) ist, wie die Revision selbst einräumt, nicht einschlägig, weil sie die Auslegung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge betrifft.
  • BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 838/08

    Ermittlung des Gedingelohns

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Nach der dortigen Regelung sind im Falle von Verweisungen auf ersetzte Vorschriften die Regelungen des TVöD an deren Stelle entsprechend anzuwenden (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 838/08 - Rn. 16 [zur Heranziehung des Tabellenentgelts bei der Berechnung des Überverdienstes nach der sog. Gedingerichtlinie vom 1. April 1964]) .
  • LAG Niedersachsen, 12.12.2013 - 5 Sa 702/13

    Weitergeltung tariflicher Regelungen zur Berechnung und Zahlung eines

    Auszug aus BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Dezember 2013 - 5 Sa 702/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 17 Sa 840/16

    Anspruch auf eine Theaterbetriebszulage aufgrund einer Gesamtzusage , die

    Einer ergänzende Vertragsauslegung stehe auch nicht der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.02.2015 (10 AZR 50/14) entgegen, da die Entscheidung zu einer Theaterbetriebszulage ergangen sei, die auf Grund eines bezirklichen Zusatztarifvertrages gezahlt werde.

    Die Fallkonstellation, die das Bundesarbeitsgericht am 12.02.2015 (10 AZR 50/14) zu beurteilen gehabt habe, sei mit der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 12.02.2015 (10 AZR 50/14) treffe im vorliegenden Fall nicht zu.

    Zu Recht ist das Arbeitsgericht davon ausgegangen, dass die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.02.2015 (10 AZR 50/14, NZA-RR 2015, 386) auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist.

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

    Insoweit enthält der TVöD-BT-V eine Öffnungsklausel für landesbezirkliche Tarifverträge (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 15) .
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    Mangels Regelung dieser Tarifkollision in den beiden Tarifwerken (siehe hierzu BAG 12.02.2015 - 10 AZR 50/14, NZA-RR 2015, 386), wird sie nach dem Grundsatz der Spezialität aufgelöst (vgl. etwa BAG 14.06.2017 - 7 AZR 627/15 - Rn. 37; 19.11.2014 - 4 AZR 761/12, BAGE 150, 97; 24.01.2001 - 4 AZR 655/99, NZA 2001, 788; explizit für die Kollision von Bundes- und Landestarifvertrag vgl. BAG 14.06.2017 - 7 AZR 627/15, a.a.O. sowie insbesondere BAG 09.09.2010 - 2 AZR 936/08, AP Nr. 149 zu § 2 KSchG 1969).
  • ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 747/19
    Hierdurch würden entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifvertragliche Regelungen geschaffen (st. Rspr., vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26) .

    Eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung hat aber zu unterbleiben, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26; 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 30) .

  • ArbG Bochum, 08.06.2016 - 3 Ca 38/16

    Zahlung und Bemessung einer örtlichen monatlichen Theaterbetriebszulage;

    Insbesondere steht auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 einer ergänzenden Vertragsauslegung im vorliegenden Fall nicht entgegen.

    Diese sei wegen der verschiedenen Regelungsmöglichkeiten vielmehr den landesbezirklichen Tarifvertragsparteien vorbehalten (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14, NZA-RR 2015, 386).

  • ArbG Bonn, 18.10.2019 - 2 Ca 746/19
    Hierdurch würden entgegen dem Willen der Tarifvertragsparteien ergänzende tarifvertragliche Regelungen geschaffen (st. Rspr., vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26) .

    Eine Lückenschließung im Wege der ergänzenden Tarifauslegung hat aber zu unterbleiben, wenn den Tarifvertragsparteien ein Spielraum zur Lückenschließung verbleibt und es ihnen aufgrund der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie überlassen bleiben muss, die von ihnen für angemessen gehaltene Regelung selbst zu finden (vgl. BAG 12. Februar 2015 - 10 AZR 50/14 - Rn. 26; 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 30) .

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

    Fehlen jedoch sichere Anhaltspunkte dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene vernünftige Regelungen denkbar, so ist den Gerichten nicht gestattet, korrigierend und ergänzend einzugreifen, und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 -, Rn. 26, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 1 TVG Rn. 1738).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 170/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

    Fehlen jedoch sichere Anhaltspunkte dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene vernünftige Regelungen denkbar, so ist den Gerichten nicht gestattet, korrigierend und ergänzend einzugreifen, und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 -, Rn. 26, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 1 TVG Rn. 1738).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 147/17
    Fehlen jedoch sichere Anhaltspunkte dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene vernünftige Regelungen denkbar, so ist den Gerichten nicht gestattet, korrigierend und ergänzend einzugreifen, und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 -, Rn. 26, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 1 TVG Rn. 1738).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 261/17
    Fehlen jedoch sichere Anhaltspunkte dafür, welche Regelungen die Tarifvertragsparteien getroffen hätten und sind verschiedene vernünftige Regelungen denkbar, so ist den Gerichten nicht gestattet, korrigierend und ergänzend einzugreifen, und eine Aufgabe zu übernehmen, die Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG, Urteil vom 12.02.2015 - 10 AZR 50/14 -, Rn. 26, juris; Löwisch/Rieble, 4. Aufl. 2017, § 1 TVG Rn. 1738).
  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 146/17

    Parallelentscheidung zu 4 Sa 171/17

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