Rechtsprechung
BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen
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Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 28.08.2013, 10 AZR 537/12.
- Bundesarbeitsgericht
Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen - unternehmerische Entscheidung
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Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen - unternehmerische Entscheidung
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Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 11.08.2011 - 5 Ca 2173/11
- LAG Düsseldorf, 04.06.2012 - 15 Sa 1189/11
- BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
- LAG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 Sa 1407/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10
Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
aa) Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass Arbeitspflichten sich, ohne dass darüber ausdrückliche Erklärungen ausgetauscht werden, nach längerer Zeit auf bestimmte Arbeitsbedingungen konkretisieren (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 19 mwN) .Nur beim Hinzutreten besonderer Umstände, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass er nicht in anderer Weise eingesetzt werden soll, kann es durch konkludentes Verhalten zu einer vertraglichen Beschränkung der Ausübung des Direktionsrechts kommen (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - aaO) .
b) Die gegenteilige Auffassung des Landesarbeitsgerichts findet im Gesetz keine Stütze; § 106 GewO verlangt eine umfassende und offene Abwägung aller in Betracht kommenden Belange (BAG 17. August 2011- 10 AZR 202/10 - Rn. 28 ff.) .
Soweit es auf die Zumutbarkeit des neu zugewiesenen Arbeitsorts ankommt, kann aus den sozialrechtlichen Regeln über die Zumutbarkeit einer Beschäftigung kein belastbarer Maßstab für die arbeitsrechtliche Beurteilung des Ermessensgebrauchs nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB bei einer Versetzung abgeleitet werden (vgl. BAG 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 - Rn. 22, 25) .
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 311/11
Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Das vertragliche Weisungsrecht der Beklagten umfasst die Befugnis, der Klägerin nach Maßgabe des § 106 GewO einen anderen Einsatzort als den bisherigen zuzuweisen (vgl. für einen gleich gelagerten Fall: BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 -) .Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein gegebenenfalls vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12) .
a) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 18; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27) .
Weist der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsort zu, so unterliegt dies der Ausübungskontrolle gemäß § 106 Satz 1 GewO, § 315 Abs. 3 BGB (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 19) .
- BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 36/09
Versetzung - anderer Arbeitsort - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
a) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 18; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27) .Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22; bereits auch: 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 63, 267) .
a) Zwar ist eine abschließende Entscheidung des Revisionsgerichts dann geboten, wenn die maßgeblichen Tatsachen feststehen und nur eine bestimmte Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 39; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 29 mwN) .
- BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11
Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer …
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Dem Gericht obliegt nach § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB die Prüfung, ob der Arbeitgeber als Gläubiger die Grenzen seines Bestimmungsrechts beachtet hat (vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 28; BGH 18. Oktober 2007 - III ZR 277/06 - Rn. 20, BGHZ 174, 48) .Es kommt darauf an, ob das Interesse des Arbeitgebers an der Durchsetzung seiner Organisationsentscheidung auch im Einzelfall die Weisung rechtfertigt (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - Rn. 31) .
- BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09
Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Festzustellen ist, ob ein bestimmter Tätigkeitsinhalt und Tätigkeitsort vertraglich festgelegt sind und welchen Inhalt ein gegebenenfalls vereinbarter Versetzungsvorbehalt hat (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 12) .a) Die Bestimmung eines Orts der Arbeitsleistung in Kombination mit einer im Arbeitsvertrag durch Versetzungsvorbehalt geregelten Einsatzmöglichkeit im gesamten Unternehmen verhindert regelmäßig die vertragliche Beschränkung auf den im Vertrag genannten Ort der Arbeitsleistung (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 311/11 - Rn. 18; 19. Januar 2011 - 10 AZR 738/09 - Rn. 15; 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 27) .
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11
Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Das ist der Fall, wenn die zugrunde liegende unternehmerische Entscheidung die Versetzung auch angesichts der für den Arbeitnehmer entstehenden Nachteile nahelegt und sie nicht willkürlich oder missbräuchlich erscheinen lässt (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 412/11 - Rn. 37) . - BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
a) Zwar ist eine abschließende Entscheidung des Revisionsgerichts dann geboten, wenn die maßgeblichen Tatsachen feststehen und nur eine bestimmte Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 39; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 29 mwN) . - BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06
Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 15, BAGE 124, 259) . - BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Bei der Prüfung der Wirksamkeit einer Versetzung, die auf Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 ff. BGB beruht, ist zunächst durch Auslegung der Inhalt der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (im Einzelnen: BAG 25. August 2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 17 ff., BAGE 135, 239) . - BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08
Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort
Auszug aus BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 734/12
Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 36/09 - Rn. 40; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22; bereits auch: 28. November 1989 - 3 AZR 118/88 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 63, 267) . - BGH, 18.10.2007 - III ZR 277/06
Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung der Infrastruktureinrichtungen …
- BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 118/88
Belegschaftsaktien: Verpflichtung zur Ausgabe in einer Betriebsvereinbarung - …
- LAG Düsseldorf, 04.06.2012 - 15 Sa 1189/11