Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14624
BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13 (https://dejure.org/2013,14624)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.2013 - 10 B 1.13 (https://dejure.org/2013,14624)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 (https://dejure.org/2013,14624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AufenthG §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 4; AufenthV § 1 Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1; GFK Art. 28; VwGO § 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht; Reiseausweis.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 4
    Aufklärungsrüge; Flüchtling; Identitätssicherung; Passersatz; Passpflicht; Reiseausweis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 1 Abs 3 Nr 2 AufenthV, § 3 Abs 1 AufenthV, § 3 Abs 3 Nr 1 AufenthV
    Passpflicht; Identitätssicherung; Reiseausweis für Flüchtlinge; Wiederaufnahmepflicht des ausstellenden Staates

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Passpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG zur Feststellung der Identität des Passinhabers und Gewährleistung der Verpflichtung zur Wiederaufnahme der betreffenden Person durch den das Dokument ausstellenden Staat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 3, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 4, AufenthV § 1 Abs. 3 Nr. 2, AufenthV § 3 Abs. 1, AufenthV § 3 Abs. 3 Nr. 1, GFK Art. 28, VwGO § 86 Abs. 1, VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Aufklärungsrüge, Flüchtling, Identitätssicherung, Identitätsfeststellung, Passersatz, Pass, Passpflicht, Reiseausweis, Reisedokument, Identität, Sachverhaltsaufklärung, Sachaufklärungspflicht, Amtsermittlung, Reiseausweis für Flüchtlinge, Identitätsklärung, anerkannter ...

  • rewis.io

    Passpflicht; Identitätssicherung; Reiseausweis für Flüchtlinge; Wiederaufnahmepflicht des ausstellenden Staates

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung der Passpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG zur Feststellung der Identität des Passinhabers und Gewährleistung der Verpflichtung zur Wiederaufnahme der betreffenden Person durch den das Dokument ausstellenden Staat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passpflicht für Flüchtlinge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 1173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13
    Die Tatsache, dass ein Beweisantrag nicht gestellt wurde, ist aber dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (stRspr, etwa Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21 jeweils Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2012 - 2 B 13.10

    Visum; Nachzug zum deutschen Ehegatten; Spracherfordernis; einfache deutsche

    Auszug aus BVerwG, 17.06.2013 - 10 B 1.13
    Berlin OVG Berlin-Brandenburg - 23.10.2012 - AZ: OVG 2 B 13.10.
  • VG Saarlouis, 25.02.2016 - 6 K 1697/14

    Aufenthaltserlaubnis; Regelerteilungsvoraussetzung der Erfüllung der Passpflicht;

    BVerwG, Beschluss vom 17.06.2013 - 10 B 1.13 -, juris.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18

    Klärungsbedürftigkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur für

    Die von der Beschwerde formulierte Frage bezeichnet schon keine klärungsfähige Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung zu der in § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG statuierten Pflicht zum Besitz eines gültigen Nationalpasses, die eine weitere, selbstständig neben dem Erfordernis der Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Ausländers stehende Regelerteilungsvoraussetzung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2019 - 18 A 4750/18

    Begründen eines schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch Straftaten

    Vielmehr genügt grundsätzlich auch ein "einfaches" Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 15, an jedenfalls dessen Vorliegen hier angesichts der besonderen ordnungsrechtlichen Bedeutung der Passpflicht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 -, juris Rn. 3 f.; Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2012 - 18 E 777/12 -, juris Rn. 4, keinerlei Zweifel bestehen können.
  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur

    Vielmehr gewährleistet ein gültiger Pass oder Passersatz auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Inhabers durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

    Aber nur ein gültiger Pass oder Passersatz nach Art. 28 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder nach Art. 28 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen (StlÜb) gewährleisten im Rahmen der Geltungsdauer auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Betroffenen durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 11 S 2450/13

    Nachweis der Identität durch irakischen Proxy-Pass

    Ein Pass dokumentiert nämlich auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der betreffenden Person durch den das Dokument ausstellenden Staat im Falle der Notwendigkeit oder des Wunsches zur Rückkehr (BVerwG, Beschluss vom 17.06.2013 - 10 B 1.13 - juris).
  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Vielmehr gewährleistet ein gültiger Pass oder Passersatz auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Inhabers durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

    Aber nur ein gültiger Pass oder Passersatz nach Art. 28 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder nach Art. 28 des Übereinkommens über die Rechtstellung der Staatenlosen (StlÜb) gewährleisten im Rahmen der Geltungsdauer auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Betroffenen durch den Ausstellerstaat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 102/20

    Aufenthalterlaubnis für gut integrierte Jugendliche

    Von der Identitätsklärung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG zu trennen ist die Passpflicht, die nicht allein der Identitätsfeststellung dient, sondern auch gewährleistet, dass der Ausländer durch den Staat, der den Pass oder Passersatz ausgestellt hat, zurückgenommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 - juris Rn. 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2018 - L 7 AY 4468/16

    Asylbewerberleistung - Grundleistung - Anspruchseinschränkung -

    Die Erfüllung der Passpflicht dient nicht allein der Feststellung der Identität des Passinhabers; vielmehr gewährleisten ein gültiger Pass oder Passersatz auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der betreffenden Person durch den das Dokument ausstellenden Staat (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1/13 - ).
  • VG Saarlouis, 26.11.2019 - 6 K 1131/18

    Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Ausländers bei der Passbeschaffung

    dazu auch BVerwG, Beschluss vom 17.06.2013, 10 B 1.13, Buchholz 204.242 § 5 AufenthG Nr. 15; ferner Urteil der Kammer vom 25.02.2016, 6 K 1697/14, m.w.N.
  • VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 40/18

    Notwendigkeit der Erfüllung der Regelerteilungsvoraussetzungen bei der Erteilung

    Ein Pass oder ein Passersatz gewährleisten im Rahmen ihrer Geltungsdauer auch die Verpflichtung zur Wiederaufnahme der betreffenden Person durch den das Dokument ausstellenden Staat im Fall der Notwendigkeit oder des Wunsches zur Rückkehr (BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 10 B 1.13 -, Rn. 4, juris).
  • VG Berlin, 16.11.2018 - 4 K 486.17

    Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2013 - 18 A 737/11

    Rechtmäßige Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer

  • VG Schleswig, 25.09.2017 - 1 A 106/14

    Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 07.07.2014 - 27 K 25.13

    Visum zum Familiennachzug für aus dem Punjab stammende, indische Ehefrau;

  • VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 11.2766

    Leistungsprämie; Pflichtgemäßes Ermessen; Aufklärungsrüge

  • VG Neustadt, 28.09.2023 - 2 K 265/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht