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   LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06   

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https://dejure.org/2007,13627
LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06 (https://dejure.org/2007,13627)
LAG München, Entscheidung vom 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06 (https://dejure.org/2007,13627)
LAG München, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 10 Sa 1349/06 (https://dejure.org/2007,13627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang zugesagter virtueller Anteilsrechte an einem Unternehmen auf den Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang; Bindung der Zusage virtueller Anteilsrechte an einem Unternehmen an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu diesem Unternehmen; Geltung einer das ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 613 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 242 § 613a Abs. 1
    Kein Auskunftsanspruch bei Unbegründetheit nachfolgenden Zahlungsanspruchs - Bindung der Zusage virtueller Anteilsrechte an Beschäftigung im Unternehmen - Geltung entsprechender Verfallsklausel auch für den Fall des Betriebsübergangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06
    Sein Verlangen ist damit i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt beschrieben und zulässig (vgl. BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 = AP Nr. 38 zu § 242 BGB "Auskunftspflicht"; BAG vom 30.03.2004 - 1 ABR 61/01).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 ABR 61/01

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen

    Auszug aus LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06
    Sein Verlangen ist damit i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt beschrieben und zulässig (vgl. BAG vom 01.12.2004 - 5 AZR 664/03 = AP Nr. 38 zu § 242 BGB "Auskunftspflicht"; BAG vom 30.03.2004 - 1 ABR 61/01).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 39/97

    Gleichbehandlung bei "Job-Ticket"

    Auszug aus LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06
    Zwar ist eine Klage, die auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, unzulässig (vgl. BAG vom 11.08.1998 - 9 AZR 39/97 = AP Nr. 160 zu § 242 BGB "Gleichbehandlung").
  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03

    Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel

    Auszug aus LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06
    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.09.2004 (9 AZR 631/03 = NZA 2005, 941) ausgeführt, dass ein Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 BGB zwar alle bestehenden Ansprüche der Arbeitnehmer erfasst.
  • LAG Hamm, 26.11.2004 - 10 Sa 2236/03

    Tantieme und Zielprämie, Abrechnungeidesstattliche Versicherung, Vorlage des

    Auszug aus LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06
    Die danach von der V. In. GmbH und Co. letztlich geschuldete Leistung stellt dabei einen Beteiligungs-, Tantieme- oder Zielprämienanspruch dar, bei dem es sich um Arbeitsentgelt mit Provisionscharakter handeln kann (vgl. BAG vom 08.09.1998 - AP Nr. 6 zu § 87 a HGB; BAG vom 12.01.1973 - AP Nr. 4 zu § 87 a HGB) und für den sich ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung gegen den Arbeitgeber schon nach den §§ 157, 242 BGB ergibt (vgl. LAG Hamm AuA 2005, 240; ErfK/Preis 7. Aufl. § 611 BGB Rn. 624).
  • OLG Köln, 29.11.2002 - 19 U 88/02

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Inhalt des Buchauszugs

    Auszug aus LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06
    Ein solcher Auskunftsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn schon vor der Auskunft des Arbeitgebers unzweifelhaft feststeht, dass sich ein Zahlungsanspruch auch nach einer Auskunft nicht ergeben kann (vgl. OLG Köln VersR 2003, 1126).
  • ArbG Mannheim, 17.03.2015 - 8 Ca 233/14

    Mitarbeiterbeteiligung - Beteiligung am Veräußerungserlös für virtuellen

    Ist die Beklagte dagegen lediglich subjektiv gehindert, die geforderte Leistung zu erbringen, d.h. vorliegend die Auskunft zu erteilen, beeinflusst dies nicht die Zulässigkeit der Klage, sondern kann allenfalls dazu führen, dass die Klage unbegründet ist, soweit der Einwand überhaupt erheblich sein sollte (vgl. z.B. LAG München, 6. Juni 2007 - 10 Sa 1349/06 - Rn. 129, 131, Juris).
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