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   LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16   

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LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16 (https://dejure.org/2016,25018)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2016 - 10 Ta 109/16 (https://dejure.org/2016,25018)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - 10 Ta 109/16 (https://dejure.org/2016,25018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 Abs. 6 ArbGG, § 98 Abs. 6 ArbGG
    1. Hat sich eine Partei mit den Zahlen, die von dem BMAS für das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG a.F. erforderliche Quorum zugrunde gelegt wurden, auseinandergesetzt und geltend gemacht, es müssten "andere" Zahlen Berücksichtigung finden, ist dies grundsätzlich ein geeigneter ...

  • IWW

    § ... 98 Abs. 6 ArbGG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 1 Nr. 2 Abs. 4 bis 6 RTV, §§ 78 ArbGG, 567, 569 ZPO, § 5 Abs. 1 TVG, § 98 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG, § 148 ZPO, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5, 98 Abs. 1 ArbGG, § 5 TVG, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 98 Abs. 1 ArbGG, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG, § 5 Abs. 1 VTV-Maler allein der VTV, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 78 Satz 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 98 Abs. 6
    Aussetzung wegen Zweifel an Wirksamkeit einer AVE; Sozialkassenverfahren im Maler- und Lackiererhandwerk

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 98 Abs. 6
    Voraussetzungen der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits wegen ernsthafter Zweifel an der Wirksamkeit einer allgemeinen Verbindlicherklärung i.S. von § 98 Abs. 6 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; zuletzt BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 12, [...]; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ; hiergegen mit beachtlichen Gründen Bader NZA 2015, 644, 645 und NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 16).

    Das Landesarbeitsgericht hat alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, in seine Würdigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Anders als nach § 148 ZPO hat das Gericht kein Ermessen, ob es den Rechtsstreit aussetzt oder nicht (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 24, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ) .

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ) .

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Bereits nach bisheriger ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit der AVE eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankommt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; zuletzt BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    b) Eine Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG darf auch bei ernsthaften Zweifeln an der Wirksamkeit einer AVE oder einer der in § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG genannten Rechtsverordnungen nur dann erfolgen, wenn die Entscheidung des konkreten Rechtsstreits ausschließlich von der Frage der Wirksamkeit einer solchen Norm abhängt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 22, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Dies bedeutet der Sache aber auch, dass eine Abwägung stattzufinden hat zwischen dem Aussetzungsinteresse der tarifunterworfenen Arbeitgebern und dem Interesse der Sozialkasse, Beitragsrückstände weiter einklagen zu können und möglichst zeitnah zu Titeln zu gelangen (so ausdrücklich auch ErfK/Koch 16. Aufl. § 98 ArbGG Rn. 7; zu dem Grundsatz auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vgl. auch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - NJW 2011, 2713) .

    Das Verfahrensrecht darf nicht in einer Weise ausgelegt werden, dass durch hohe Kosten, die ein weiteres Verfahren mit sich brächte, das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einer Partei in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 22, NJW 2011, 2713).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ) .

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ) .

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Es spricht zwar Vieles dafür, dass es zutreffend und im Ergebnis besonders genau ist, wenn die von der Sozialkasse ermittelten Zahlen zugrunde gelegt werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 4 BvL 5004/14 u.a. - Rn. 85, [...]; bereits zuvor Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Rn. 96, [...]; ebenso Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 8/14 - Rn. 71, [...], n.rkr).

    Das Hess. LAG hat die Daten des Statistischen Bundesamts in einem Verfahren, in dem es um die Überprüfung der AVE im Baugewerbe ging, verwandt, um die von der Sozialkasse im Baugewerbe dem BMAS vorgelegten Daten auf ihre Plausibilität zu prüfen und "gegenzurechnen" (vgl. Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Rn. 120 ff., [...]).

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 13/03

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Erforderlich ist grundsätzlich aber eine Ausschöpfung aller greifbaren Erkenntnismittel und eine möglichst genaue Auswertung des verwertbaren statistischen Materials (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 5 der Gründe, AP Nr. 16 zu § 1 Tarifverträge: Gebäudereinigung; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 5 Rn. 131).
  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 17. Februar 2016 - 10 AZR 600/14 - Rn. 12, [...]; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ; hiergegen mit beachtlichen Gründen Bader NZA 2015, 644, 645 und NK-GA/Ulrici § 98 ArbGG Rn. 16).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Wollte man in einem solchen Fall (noch) höhere Hürden für einen erheblichen Angriff gegen die Wirksamkeit einer AVE aufstellen, wäre dies aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, da die AVE als Rechtsakt "sui generis" einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen muss (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - Rn. 23, NZA 2003, 275 [BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00] ; BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 1 der Gründe, AP Nr. 29 zu § 2 TVG) .
  • LAG Hessen, 26.06.2015 - 10 Sa 8/14

    Teilabbrucharbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 29 VTV können sich auch

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Es spricht zwar Vieles dafür, dass es zutreffend und im Ergebnis besonders genau ist, wenn die von der Sozialkasse ermittelten Zahlen zugrunde gelegt werden (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 8. Juli 2015 - 4 BvL 5004/14 u.a. - Rn. 85, [...]; bereits zuvor Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Rn. 96, [...]; ebenso Hess. LAG 26. Juni 2015 - 10 Sa 8/14 - Rn. 71, [...], n.rkr).
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2016 - 10 Ta 109/16
    Wollte man in einem solchen Fall (noch) höhere Hürden für einen erheblichen Angriff gegen die Wirksamkeit einer AVE aufstellen, wäre dies aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, da die AVE als Rechtsakt "sui generis" einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen muss (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - Rn. 23, NZA 2003, 275 [BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00] ; BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 1 der Gründe, AP Nr. 29 zu § 2 TVG) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 AZB 30/16

    Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Mai 2016 - 10 Ta 109/16 - wird zurückgewiesen.
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