Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24561
VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464 (https://dejure.org/2019,24561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2019 - 10 B 18.2464 (https://dejure.org/2019,24561)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 10 B 18.2464 (https://dejure.org/2019,24561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 68f; GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2; EMRK Art. 8; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 42 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 1
    Keine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen trotz besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 1 Alt. 1, § ... 108 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 4; Spiegelstrich ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 3.; StGB § 68f; GG Art. 6 Abs. 1 u. Abs. 2; EMRK Art. 8
    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht

  • rewis.io

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit assoziationsrechtlichem Aufenthaltsrecht

  • rewis.io

    Keine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen trotz besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Gefahrenprognose; Interessenabwägung; familiäre Bleibeinteressen; deutsche Ehefrau; schutzwürdige ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Vorliegen rechtskräftiger Verurteilungen über einen Zeitraum von 30 Jahren; Erstellen einer Gefahrenprognose bei wiederholter und regelmäßiger Strafbarkeit; Berücksichtigung eines faktischen Inländerstatus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.05.2018 - 2 BvR 941/18

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Zu Vorwirkungen des grund-

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 13 f. m.w.N.; vgl. auch B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris Rn. 8).

    Vor diesem Hintergrund ist von der Schutz- und Förderungswürdigkeit dieser elterlichen Beziehung des Klägers zu seinen Kindern sowie weiter davon auszugehen, dass der Aufbau und die Kontinuität emotionaler Bindungen der Söhne zum Vater (Kläger) der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder dienen (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Im für die Beurteilung der Ausweisung und Abschiebungsandrohung sowie der hilfsweise angegriffenen Befristungsregelung maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 16) erweisen sich die Ausweisung und demgemäß auch die weiteren Verfügungen der Beklagten als rechtswidrig und verletzen die Kläger in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 27).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 13 f. m.w.N.; vgl. auch B.v. 22.5.2018 - 2 BvR 941/18 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Zwar sind die erhöhten Ausweisungsvoraussetzungen dieser mit Assoziationsrecht vereinbaren Rechtsgrundlage (stRspr, BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 60 ff.; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 28) insoweit erfüllt, als das persönliche Verhalten des assoziationsberechtigten (1.) Klägers auch gegenwärtig noch eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (2.).
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Im für die Beurteilung der Ausweisung und Abschiebungsandrohung sowie der hilfsweise angegriffenen Befristungsregelung maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, U.v. 27.7.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 16) erweisen sich die Ausweisung und demgemäß auch die weiteren Verfügungen der Beklagten als rechtswidrig und verletzen die Kläger in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 27).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Diese Rechtsstellung ist durch die zweieinhalbjährige Haft des Klägers ab August 2015 nicht erloschen, weil der Kläger alsbald nach Haftende wieder ein Beschäftigungsverhältnis im Gewerbebetrieb seines Bruders gefunden hat und damit nur eine zeitlich begrenzte Zeit vom Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland abwesend war (vgl. EuGH, U.v. 7.7.2005 - C-383/03, Dogan - juris Rn. 18 ff.).
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 10 B 18.2464
    Zwar sind die erhöhten Ausweisungsvoraussetzungen dieser mit Assoziationsrecht vereinbaren Rechtsgrundlage (stRspr, BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 60 ff.; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 28) insoweit erfüllt, als das persönliche Verhalten des assoziationsberechtigten (1.) Klägers auch gegenwärtig noch eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (2.).
  • VGH Bayern, 05.03.2021 - 19 CE 21.243

    Erfolgloses, auf die Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gerichtetes

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-) Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, bei der Gefahrenprognose nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung des Betreffenden geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und er sich nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.

    Vor diesem Hintergrund ist es voraussichtlich nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin im Hinblick auf die bedrohten Rechtsgüter des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit und den demgemäß geringeren Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts von einem Fortbestehen der Wiederholungsgefahr beim Antragsteller trotz erfolgreichem Abschluss der Drogentherapie und Aussetzung des Maßregelvollzugs ausgeht, weil er sich noch nicht hinreichend lange Zeit in Freiheit - ohne den Druck und die Hilfen der Bewährung - bewährt hat und demgemäß noch nicht von einer dauerhaften Verhaltensänderung ausgegangen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.777

    Ausweisung nach wiederholten Straftaten - Prognose zur Wiederholungsgefahr

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VG München, 10.05.2022 - M 4 K 21.4251

    Erfolglose Klage gegen eine Ausweisung nach Brasilien (Eigentums- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und weiterer Obergerichte (vgl. BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 19 ZB 22.129, BeckRS 2022, 8203 Rn. 22, 23; B.v. 18.5.2021 - 19 ZB 20.65 - juris Rn. 27; B.v. 14.5.2021 - 19 ZB 20.2345 - juris Rn. 28; B.v. 11.3.2020 - 10 ZB 19.777 - juris Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.; ebenso OVG Koblenz, U.v. 25.2.2021 - 7 A 10826/20 - juris Rn. 58; OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.6.2020 - OVG 11 N 55.19 - juris Rn. 16 ff.) kann bei Straftaten, die - wie vorliegend - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 10 ZB 21.1920

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit ARB-Berechtigung wegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 7; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - juris Rn. 9; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die - wie hier - ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 05.05.2020 - 10 ZB 20.399

    Unterschiedlicher Prognosemaßstab bei der Haftentlassung und der Ausweisung

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht gerade mit Blick auf die (durch erneute Straftaten) bedrohten Rechtsgüter des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit und demgemäß geringeren Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts von einer Wiederholungsgefahr beim Kläger trotz erfolgreichem Abschluss einer Drogen- und Alkoholtherapie ausgeht, weil er sich noch nicht längere Zeit in Freiheit - ohne den Druck und die Hilfen der Bewährung - bewährt hat und demgemäß noch nicht von einer dauerhaften Verhaltensänderung ausgegangen werden kann (zur diesbezüglichen stRspr des Senats vgl. z.B. BayVGH, B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - Rn. 9; B.v. 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 10 ZB 20.2595

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Ausweisung wegen ungünstiger

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 7; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - juris Rn. 9; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 16.09.2019 - 10 ZB 19.1614

    Ausweisung wegen einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und

    Vielmehr ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache - wie beim Kläger - in einer Suchtmittelproblematik haben, bei der Gefahrenprognose davon auszugehen, dass nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung des Betreffenden geschlossen werden kann, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigt, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und er sich nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 10 ZB 19.2400

    Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Eine substantielle inhaltliche Auseinandersetzung mit den ausführlichen und eingehenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum langjährigen regelmäßigen Drogenkonsum des Klägers, seiner vor diesem Hintergrund trotz erfolgreich abgeschlossener Drogentherapie noch nicht hinreichend langen Bewährung nach Therapieende (zur stRspr des Senats vgl. zuletzt BayVGH, B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 6.6.2019 - 10 C 19.801 - juris Rn. 7; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.), den besonderen Tatumständen seiner Drogenstraftat mit dem Besitz und der Weiterveräußerung erheblicher Drogenmengen, seiner offensichtlichen Einbindung in ein organisiertes kriminelles (Drogen-)System sowie seine schwierige finanzielle Situation und die noch nicht gesicherte berufliche Zukunft lässt die Zulassungsbegründung vermissen.
  • VGH Bayern, 28.01.2020 - 10 ZB 19.2452

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 27; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 10 ZB 21.2180

    Ausweisung eines straffälligen und suchtmittelabhängigen Staatsangehörigen aus

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 10 ZB 20.399 - juris Rn. 7; B.v. 3.4.2020 - 10 ZB 20.249 - juris Rn. 9; B.v. vom 16.9.2019 - 10 ZB 19.1614 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 8.4.2019 - 10 ZB 18.2284 - juris Rn. 12 m.w.N.; U.v. 23.7.2019 - 10 B 18.2464 - juris Rn. 27; B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 25 m.w.N.) kann bei Straftaten, die ihre (Mit-)Ursache in einer Suchtmittelproblematik haben, von einem Entfallen der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange eine entsprechende Therapie nicht abgeschlossen ist und sich der Betreffende nach Therapieende hinreichend in Freiheit bewährt hat.
  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 10 ZB 20.2091

    Wiederholungsgefahr im Rahmen der Ausweisung nach einer

  • VG München, 23.09.2020 - M 24 S 20.3270

    Ausweisung bei besonders schwerwiegendem Ausweisungsinteresse -

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 10 ZB 19.1903

    Zur Verwirklichung eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 10 B 20.210

    Beeinträchtigung des Kindeswohls bei Ausweisung eines Straftäters

  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 10 ZB 19.1564

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VG München, 05.02.2021 - M 24 K 20.3269

    Zurückweisung der Klage eines faktischen Inländers gegen eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht