Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.10.2017 - I-10 U 14/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Leibrente, Erblasser, Erbe, Verjährung, Hemmung, Erlass, Stundung
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 195, 199, 205, 214, 397, 759
Erhebung der Verjährungseinrede gegen den Erben eines Leibrentengläubigers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung von dem Erblasser zustehenden, zu Lebzeiten nicht geltend gemachten Rentenansprüchen durch die Erben; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich einer die Verjährung hemmenden Stundungsabrede
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leibrente; Erblasser; Erbe; Verjährung; Hemmung; Erlass; Stundung
- rechtsportal.de
Geltendmachung von dem Erblasser zustehenden, zu Lebzeiten nicht geltend gemachten Rentenansprüchen durch die Erben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Erbt ein Erbe die Leibrente, die der Erblasser nicht haben wollte?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Einwände des Schuldners greifen auch gegenüber dem Erben
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Einwände des Schuldners greifen auch gegenüber dem Erben
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erbt ein Erbe die Leibrente, die der Erblasser nicht haben wollte?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Rentenansprüche: Zahlungspflichtiger kann die ihm gegen den Erblasser zustehenden Einwände auch dem Erben entgegenhalten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erbt ein Erbe die Leibrente, die der Erblasser nicht haben wollte?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erbe hat Voraussetzungen einer die Verjährung hemmenden Stundungsabrede nachzuweisen
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Die Verjährung von Ansprüchen auf Zahlung einer Leibrente greift auch gegenüber dem Erben
- haerlein.de (Kurzinformation)
Erben und Nachlassschuldner sollten wissen, dass geltend gemachten Nachlassforderungen auch zu Lebzeiten des Erblassers begründete Einwände
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erbt ein Erbe die Leibrente, die der Erblasser nicht haben wollte?
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 29.12.2016 - 18 O 137/15
- OLG Hamm, 24.10.2017 - I-10 U 14/17
- OLG Hamm - v. 24.10.2017 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 390
- FamRZ 2018, 710
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17
Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem …
b) Indes steht der Antragstellerin kein Anspruch auf Zugewinnausgleich infolge scheidungsbedingter Beendigung des Güterstandes (diesen macht sie infolge des Wechsels des Hilfsantrages am 12.01.2018 nicht mehr geltend), sondern bestenfalls ein Anspruch auf Zugewinnausgleich infolge vorzeitiger Beendigung des Güterstandes, §§ 1385 ff. BGB, zu; dies bildet indes - selbst bei ggf. identischer Antragstellung - einen anderen Streitgegenstand, da es zur Antragsbegründung des Vortrags eines deutlich anderen Lebenssachverhaltes bedarf (zur Unterschiedlichkeit des Streitgegenstandes bei nachehelichem Unterhalt kraft Scheidung, §§ 1569 ff. BGB, bzw. kraft Versterben des Unterhaltsschuldners nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages, §§ 1933 S. 3, 1569 ff. BGB: AG Erkelenz FamRZ 2018, 710). - LG Köln, 15.07.2021 - 83 O 1/21 Umstände, die in dem Beschluss keinen Niederschlag gefunden haben und bei einem Gesellschafter nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können oder für ihn anhand des Beschlussantrages oder -protokolls nicht ohne Weiteres erkennbar sind, können zur Auslegung grundsätzlich nicht herangezogen werden (BGH, NJW-RR 2018, 390 ff.).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 19.12.2017 - 10 U 14/17 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine wirksame Änderung des Bezugsrechts nach Eintritt des Versicherungsfalls
Rechtsprechung
KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.1992 - IV ZR 106/91
Rückwärtsversicherung bei Kenntnis des Versicherungsnehmers vom bereits …
Auszug aus KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17
Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, weil nach der Antragstellung der Versicherungsnehmer in aller Regel den Inhalt des Vertrages nicht mehr manipulativ beeinflussen kann (…BGH, a. a. O. - zitiert nach juris: Rdnr. 11; Urt. v. 19.2. 92 - IV ZR 106/91 - zitiert nach juris: Rdnr. 12;… Urt. v. 21.3. 90 - IV ZR 40/89 - zitiert nach juris: Rdnr. 18).In diesem Fall würde der Versicherer von vornherein eine sichere Geldleistung versprechen, die in der Prämie nicht berücksichtigt ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.2. 92 - IV ZR 106/91 - zitiert nach juris: Rdnr. 13).
- BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89
Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung
Auszug aus KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17
Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, weil nach der Antragstellung der Versicherungsnehmer in aller Regel den Inhalt des Vertrages nicht mehr manipulativ beeinflussen kann (…BGH, a. a. O. - zitiert nach juris: Rdnr. 11;… Urt. v. 19.2. 92 - IV ZR 106/91 - zitiert nach juris: Rdnr. 12; Urt. v. 21.3. 90 - IV ZR 40/89 - zitiert nach juris: Rdnr. 18).Entscheidend ist, dass der (zukünftige) Versicherungsnehmer alles zum Zustandekommen des Vertrages seinerseits Erforderliche getan hat (BGH, Urt. v. 21.3. 90 - IV ZR 40/89 - zitiert nach juris: Rdnr. 24).
- BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99
Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung
Auszug aus KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17
Danach war unter der Geltung der alten Fassung des § 2 VVG ein Vertrag über eine Rückwärtsversicherung dahin auszulegen, dass die Parteien die Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vor Vertragsschluss, aber nach Antragstellung entstehender Kenntnis von potentiellen Versicherungsfällen ausgeschlossen haben (vgl. BGH, Urt. v. 21.6. 00 - IV ZR 157/99 - zitiert nach juris: Rdnr. 11). - BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13
Rückwärtsversicherung: Kenntnis von einem bereits eingetretenen Versicherungsfall
Auszug aus KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17
Er soll nicht in die Lage versetzt werden, rückwirkenden Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall zu erlangen, von dem er weiß, dass er bereits eingetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.14 - IV ZR 8/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 15).