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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,55246
OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16 (https://dejure.org/2019,55246)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2019 - 10 A 12.16 (https://dejure.org/2019,55246)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2019 - 10 A 12.16 (https://dejure.org/2019,55246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 VwGO, § 3 Abs 3 S 1 KomVerf BB, § 1 Abs 1 BekV BB, § 3 Abs 4 S 3 KomVerf BB, § 3 Abs 4 S 1 KomVerf BB
    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der Planurkunde

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 47 VwGO, § 3 Abs 3 S 1 KomVerf BB, § 1 Abs 1 BekV BB, § 3 Abs 4 S 3 KomVerf BB, § 3 Abs 4 S 1 KomVerf BB, § 2 BekV BB
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Präklusion; öffentliche Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; Ausfertigung; Beachtlichkeit eines Bekanntmachungsfehlers; Verweis einer textlichen Festsetzung auf eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Diese Möglichkeit darf auch nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein (BVerfG…, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 -, juris Rn. 36; BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 9).

    Im Übrigen genügt es, den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen über den Inhalt Auskunft zu geben und in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann (§ 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB; vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 10).

    Denn auch im zuletzt genannten Fall können die Planbetroffenen nicht dem Bebauungsplan selbst, sondern erst dem Plan in Verbindung mit der DIN-Vorschrift entnehmen, welche Anforderungen im Einzelnen der Plan an die Zulassung von Gebäuden stellt (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 12;… ebenso Senatsurteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 48 m.w.N.).

    Das kann sie dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 13, …und vom 18. August 2016 - BVerwG 4 BN 24.16 -, juris Rn. 7;… s. auch Senatsurteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 49 f.).

    Zudem ergeben sich die Anforderungen an die Schalldämmmaße nicht ohne weiteres aus der - hier in der Planbegründung in Bezug genommenen - Tabelle 8 der DIN 4109, sondern erst aus einer Anwendung der Ziffern 5.2 bis 5.4 der DIN 4109 in Verbindung mit den Tabellen 8 bis 10 (s. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - 2 A 17.10

    Bebauungsplan; Verkündung; Bekanntmachung; DIN-Vorschrift; Verweisung; DIN 4109; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Gleichwohl ergibt erst die in Bezug genommene DIN-Vorschrift abschließend, welchen Anforderungen die der Regelung unterfallenden Außenbauteile genügen müssen, denn die in der textlichen Festsetzung genannten Werte beziehen sich jeweils auf die Berechnungseinheit "bewertetes Schalldämmmaß R'w res nach DIN 4109, Ausgabe November 1989", die nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden kann, sondern deren Bedeutung sich erst aus den Berechnungsvorschriften der DIN-Vorschrift ergibt (so bereits zu einer ähnlichen Festsetzung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 38).

    Den damit verbundenen rechtsstaatlichen Mindestanforderungen trägt die Planerhaltungsvorschrift des § 214 BauGB Rechnung, indem sie Verfahrens- oder Formfehler, die die Bekanntmachung betreffen, für beachtlich erklärt, wenn der mit der Bekanntmachung verfolgte Hinweiszweck nicht erreicht worden ist (vgl. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 40 m.w.N.).

    Das Fehlen eines Hinweises auf die Möglichkeit, die den normativen Gehalt des Planes mitbestimmende DIN-Vorschrift einzusehen, stellt einen den Hinweiszweck der Bekanntmachung beeinträchtigenden Verfahrensfehler dar, denn ohne einen solchen Hinweis - sei es in der Bekanntmachung selbst oder in der Bebauungsplanurkunde - kann die Bekanntmachung ihren rechtsstaatlich gebotenen Zweck, dem Planbetroffenen eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme von der Rechtsnorm zu verschaffen, nicht vollständig erfüllen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012, a.a.O.).

    Rn. 62 (b) Der Fehler ist schließlich nicht nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich geworden, da sich diese Vorschrift nicht auf Fehler nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB bezieht, die sog. "Ewigkeitsfehler" darstellen (s. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 41).

    Denn diese Festsetzung dient maßgeblich dem Schutz der Gebäude im Bereich der Walter-Korsing-Straße, der Fischerstraße (am Campus), der Bachgasse und der Gartenstraße vor Verkehrslärm und betrifft damit - wie schon ein Blick auf die Plankarte nahelegt - wesentliche Teile des Plangebiets, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Antragsgegnerin die Planung auch ohne diese Festsetzung vorgenommen hätte (vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2012 - OVG 2 A 17.10 -, juris Rn. 44; OVG MV…, Urteil vom 10. Februar 2015 - 3 K 25/10 -, juris Rn. 60).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Rn. 41 aa) Welche Anforderungen im Einzelnen an die Verkündung von Rechtsnormen zu stellen sind, richtet sich bei dem hier in Rede stehenden kommunalen Satzungsrecht nach den Bekanntmachungsvorschriften des Landes- und Ortsrechts (s. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 14.05 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Rn. 45 Das Bekanntmachungsverfahren wiederum wird - auch bei der öffentlichen (Ersatz-)Bekanntmachung einer Veränderungssperre nach § 16 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 2 BekanntmV (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 14.05 -, juris Rn. 30) - durch die Bekanntmachungsanordnung - als erstem Akt - eingeleitet und durch den Vollzug dieser Anordnung - als zweitem Akt - vollendet (…s. zu dieser mit dem Verkündungsverfahren nach Art. 82 GG vergleichbaren Struktur: Butzer, in: Maunz/Dürig, GG, Loseblatt-Kommentar, Stand: März 2019, Art. 82 Rn. 246 f.; Hallier, Die Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen, AöR 85 (1960), S. 391, 405 f.;… Ziegler, Die Verkündung von Satzungen und Rechtsverordnungen der Gemeinden, 1976, S. 60 ff.).

    Darüber hinaus wird ihr von der Rechtsprechung Entscheidungscharakter beigemessen, weil hierdurch u. a. festgelegt wird, zu welchem genauen Zeitpunkt die Satzung bekannt gemacht wird, welche Art der öffentlichen Bekanntmachung (z. B. §§ 1 bis 3 BekanntmV) gewählt und wo, das heißt in welchem Veröffentlichungsorgan, die Bekanntmachung erfolgen soll (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Februar 2007 - OVG 2 A 14.05 -, juris Rn. 34).

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg an, wie er sie in seinem Urteil vom 15. Februar 2007 (- OVG 2 A 14.05 -, juris Rn. 33 ff.) überzeugend geäußert hat:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Aus den bereitzuhaltenden Unterlagen muss sich jedoch der gesamte Planinhalt für jedermann erschließen, sie müssen all das enthalten, was bei anderen Rechtsnormen im Verkündungsblatt zu stehen hat (vgl. zu diesen Grundsätzen Senatsurteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Denn auch im zuletzt genannten Fall können die Planbetroffenen nicht dem Bebauungsplan selbst, sondern erst dem Plan in Verbindung mit der DIN-Vorschrift entnehmen, welche Anforderungen im Einzelnen der Plan an die Zulassung von Gebäuden stellt (BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 12; ebenso Senatsurteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 48 m.w.N.).

    Das kann sie dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 13, …und vom 18. August 2016 - BVerwG 4 BN 24.16 -, juris Rn. 7; s. auch Senatsurteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 49 f.).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Diese Möglichkeit darf auch nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein (BVerfG, Beschluss vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 -, juris Rn. 36; BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 9).

    Dies ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Urteil vom 22. November 1983, a.a.O., Rn. 39).

  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Die Inanspruchnahme des Gerichts ist für den Antragsteller indessen nutzlos, wenn bei einer Unwirksamkeit der angegriffenen Norm die Vorgängerregelung wieder auflebt und der Antragsteller nach dieser den gleichen Verboten und Beschränkungen unterliegt oder die Vorgängerregelung für den Antragsteller ungünstiger ist und er seine Rechtsposition daher verschlechtert (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. November 2007 - BVerwG 4 BN 49.07 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 49;… s. auch Senatsurteil vom 13. April 2016 - OVG 10 A 9.13 -, juris Rn. 30).

    Eine Bekanntmachungsanordnung, die bereits vor der Ausfertigung der Satzung erlassen worden ist, kann die ihr vom Verordnungsgeber beigemessenen Funktionen nicht erfüllen; sie geht vielmehr in Leere, so dass es im Ergebnis an einer wirksamen Bekanntmachungsanordnung fehlt (wie hier im Ergebnis SächsOVG, Urteile vom 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22, und vom 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 55; von einem entsprechenden Verständnis ausgehend OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 A 2253/16 -, juris Rn. 7 ff.; a.A. zum vergleichbaren nordrhein-westfälischen Landesrecht ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2004 - 7a D 30/03.NE -, juris Rn. 23 ff.; hieran anknüpfend und daraus eine allgemeine Aussage ableitend Swierczyna, ThürVBl.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Denn unabhängig davon liegen die Voraussetzungen für eine Präklusion nach dieser Vorschrift nicht vor, weil der Antragsteller jedenfalls einen Teil der im Normenkontrollverfahren erhobenen Einwendungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - BVerwG 4 CN 3.09 -, juris Rn. 14) bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) rechtzeitig geltend gemacht hat (vgl. mit Blick auf die Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahre 2012 Schreiben vom 30. Oktober 2012, für die öffentliche Auslegung vom 20. März bis 22. April 2014 Schreiben vom 17. April 2014).

    Insoweit ist es auch unschädlich, dass der Antragsteller im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung von der ihm eröffneten Gelegenheit zur Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht und keine Einwendungen erhoben hat (s. BVerwG, Urteil vom 24. März 2010, a.a.O., Rn. 13, 15).

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, juris Rn. 10 m.w.N. - OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Juni 2014 - OVG 10 A 8.10 -, juris Rn. 95 -).

    Überdies erscheint die Erwartung nicht von vornherein unrealistisch, dass die Antragsgegnerin mit Blick auf die zwischenzeitlich eingetretenen baulichen Entwicklungen, die insbesondere zur "Verengung" der Standortvarianten für die Errichtung eines Parkhauses geführt haben, einen neuen Bebauungsplan mit möglicherweise für den Antragsteller - etwa unter immissionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten - günstigeren Festsetzungen aufstellen würde (s. zu diesem Aspekt BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.08.2016 - 4 BN 24.16

    Bebauungsplan; Verkündung; DIN-Vorschrift; Hinweis; Bekanntmachung.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Das kann sie dadurch bewirken, dass sie die in Bezug genommene DIN-Vorschrift bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereithält und hierauf in der Bebauungsplanurkunde hinweist (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2010 - BVerwG 4 BN 21.10 -, juris Rn. 13, und vom 18. August 2016 - BVerwG 4 BN 24.16 -, juris Rn. 7;… s. auch Senatsurteil vom 21. März 2013 - OVG 10 A 1.10 -, juris Rn. 49 f.).
  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16
    Ist die Verfahrensregel abstrakt geeignet, die materielle Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses zu fördern, spricht dies für eine wesentliche Verfahrensnorm (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2016 - 10 A 15.12

    Klage der Stadt Eberswalde gegen einen Bebauungsplan der Nachbargemeinde …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2011 - 1 C 11199/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Festsetzung eines …

  • OVG Brandenburg, 27.10.2004 - 2 A 314/04

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 2 A 2253/16

    Erteilung eines Bauvorbescheids hinsichtlich Zulässigkeit eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 7a D 30/03

    Schutz der Versorgungsfunktion der Innenstadt als Zielsetzung einer gemeindlichen …

  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept, …

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg …

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers …

  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 23.12

    Anforderungen an Antragsbefugnis wegen Eigentumsverletzung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 3 S 642/16

    Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Wegfall des § 47 Abs 2a VwGO

  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 BN 15.18

    Normenkontrollantrag gegen "vollständig verwirklichten" Bebauungsplan

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage; …

  • BVerwG, 19.11.2007 - 4 BN 49.07

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2006 - 7 D 112/05

    Heilung mangelhafter Pläne im ergänzenden Verfahren

  • OVG Saarland, 11.12.2014 - 2 C 390/13

    Normenkontrolle Bebauungsplan; an Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung

  • VG Frankfurt/Oder, 20.09.2013 - 7 L 138/13

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Nachbarwiderspruch, …

  • OVG Brandenburg, 19.08.1999 - 2 D 17/98
  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 2 N 02.1114

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit der Festsetzung einer von Bebauung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung, …

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (zu alledem s. Senatsurteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat bei Fehlern, die lediglich eine einzelne Festsetzung oder einen in anderer Weise abgrenzbaren Teil des Bebauungsplans betreffen, nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Senatsurteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 65 m.w.N. zu seiner und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

  • VGH Bayern, 30.01.2023 - 9 N 20.2859

    Unwirksamer Bebauungsplan - Beschlussfassung unter Vorbehalt

    Wird die Hürde der Antragsbefugnis genommen, ist regelmäßig auch das für den Normenkontrollantrag erforderliche allgemeine Rechtsschutzinteresse gegeben (…BVerwG, U.v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 - juris Rn. 10;… OVG NW, U.v. 24.2.2016 - 7 D 87/14.NE - juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass die begehrte Erklärung einer Norm als unwirksam unmittelbar zum eigentlichen Rechtsschutzziel führt (…BVerwG, B.v. 29.1.2019 - 4 BN 15.18 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - a.a.O.).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht erst dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (…BVerwG, U.v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 - juris Rn. 10 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 2 N 18.632 - a.a.O.; OVG Berlin-Bbg U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - a.a.O.).

    Aufgrund der Defizite kann die Bekanntmachung ihren rechtsstaatlich gebotenen Zweck, dem Planbetroffenen eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme von der Rechtsnorm und von deren Inhalt zu verschaffen, nicht vollständig erfüllen (…OVG MV, U.v. 10.2.2015 - 3 K 25/10 - juris Rn. 57 ff.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 61 f. m.w.N.;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 214 Rn. 88).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan …

    Die Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans hat bei Fehlern, die lediglich eine einzelne Festsetzung oder einen in anderer Weise abgrenzbaren Teil des Bebauungsplans betreffen, nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit des Plans zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (Senatsurteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 -, juris Rn. 65 m.w.N. zu seiner und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - 10 A 20.19

    Wirksamkeit des Regionalplans Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan …

    Demnach ist die Antragsbefugnis nur zu verneinen, wenn die Verletzung eines Rechtes offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise möglich erscheint (vgl. Senatsurteile vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 29 und vom 2. März 2021 - OVG 10 A 2.17 - EA S. 12 ff., jeweils m.w.N.).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (zu alledem s. Senatsurteile vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 33 …und vom 2. März 2021 - OVG 10 A 17.17 - juris Rn. 76, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 24.161

    Unwirksamer Bebauungsplan für bereits bebautes Gebiet

    Wird die Hürde der Antragsbefugnis genommen, ist regelmäßig auch das für den Normenkontrollantrag erforderliche allgemeine Rechtsschutzinteresse gegeben (…BVerwG, U.v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 - juris Rn. 10;… OVG NW, U.v. 24.2.2016 - 7 D 87/14.NE - juris Rn. 28 f.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Ebenso wenig ist es erforderlich, dass die begehrte Erklärung einer Norm als unwirksam unmittelbar zum eigentlichen Rechtsschutzziel führt (…BVerwG, B.v. 29.1.2019 - 4 BN 15.18 - juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - a.a.O.).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht erst dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (…BVerwG, U.v. 23.4.2002 - 4 CN 3.01 - juris Rn. 10 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 10.12.2020 - 2 N 18.632 - a.a.O.; OVG Berlin-Bbg U.v. 21.11.2019 - OVG 10 A 12.16 - a.a.O.).

  • VG Berlin, 10.09.2020 - 14 L 382.20

    RKI-Lageberichte: Bürger können keine Änderungen beanspruchen

    Der Antrag ist unzulässig, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Antragsteller behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (st. Rspr. seit BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1963 - BVerwG V C 219.62 - juris [Leitsatz]; aktuell BVerwG…, Urteil vom 29. April 2020 - BVerwG 7 C 29/19 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris, Rn. 29;… ferner Sodan/Ziekow/Sodan, VwGO, 5. Auflage 2018, § 42 Rn. 379 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2025 - 2 A 7.25

    Normenkontrollantrag - Aufhebungssatzung - Bebauungsplan - Bekanntmachung auf …

    Rn. 32 (a) Das Regelungssystem der oben bereits aufgezeigten Verfahrensvorschriften zur Verkündung von Rechtsnormen legt eine bestimmte Reihenfolge der bei einem Satzungsgebungsverfahren einzuhaltenden Verfahrensschritte fest, aus der sich zwingend ergibt, dass eine Bekanntmachungsanordnung durch den Hauptverwaltungsbeamten erst erlassen werden kann, wenn die bekannt zu machende Satzung ausgefertigt worden ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 43).

    Denn nur so lässt sich verlässlich feststellen, dass die Ausfertigung erst nach Eintritt der "Ausfertigungsreife", also zeitlich nach den der Bekanntmachung vorausgehenden Verfahrensschritten zum Satzungserlass erfolgt ist, deren Legalität sie gerade beurkunden soll (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 44 unter Bezugnahme auf OVG Brandenburg…, Urteil vom 19. August 1999 - 2 D 17/98.NE - juris Rn. 53 f. m.w.N.).

    Eine Bekanntmachungsanordnung, die bereits vor der Ausfertigung der Satzung erlassen worden ist, kann die ihr vom Verordnungsgeber beigemessenen Funktionen nicht erfüllen; sie geht vielmehr in Leere, so dass es im Ergebnis an einer wirksamen Bekanntmachungsanordnung fehlt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 - juris Rn. 45 m.w.N.).

  • VG Köln, 10.06.2021 - 8 K 4382/19
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 23. Januar 2017 (Az. 10 A 12/16) abgelehnt.

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 23. Januar 2017 (Az. 10 A 12/16) abgelehnt, womit der Bescheid in Bestandskraft erwachsen ist.

    Diesbezüglich wird auf die zutreffenden Ausführungen des erkennenden Gerichts zur Bestimmtheit der Ordnungsverfügung im Urteil vom 12. November 2015 im Verfahren 8 K 5688/15 sowie auf die Ausführungen des OVG NRW im Beschluss vom 23. Januar 2017 - 10 A 12/16 Bezug genommen.

  • VG Potsdam, 17.10.2023 - 4 K 1552/18

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses

    Welche Anforderungen im Einzelnen an die Verkündung bzw. Bekanntmachung vom Bebauungsplänen zu stellen sind, richtet sich daher nach den Bekanntmachungsvorschriften des Landes- und Ortsrechts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. August 2009 - OVG 10 A 6.07 -, juris Rn. 38, und Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 -, juris Rn. 41 m. w. N. aus der Rspr., sowie Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 150. EL Mai 2023, § 10 Rn. 112 m. w. N.).

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden Bebauungspläne, weil Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile dieser sind, stets nur durch Veröffentlichung des Beschlusses der Gemeinde bekannt gemacht, d. h. im Wege der Ersatzbekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BekanntmV a. F. Deshalb bedarf es nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BekanntmV a. F. einer Anordnung der Ersatzbekanntmachung des Hauptverwaltungsbeamten, die mit den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BekanntmV a. F. geforderten Angaben zusammen mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zu erfolgen hat (zum Erfordernis der Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung auch bei einer Ersatzbekanntmachung von Bebauungsplänen vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 -, juris Rn. 41 ff. m. w. N.).

  • VG Potsdam, 17.10.2023 - 4 K 886/19
    Welche Anforderungen im Einzelnen an die Verkündung bzw. Bekanntmachung vom Bebauungsplänen zu stellen sind, richtet sich daher nach den Bekanntmachungsvorschriften des Landes- und Ortsrechts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. August 2009 - OVG 10 A 6.07 -, juris Rn. 38, und Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 -, juris Rn. 41 m. w. N. aus der Rspr., sowie Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 150. EL Mai 2023, § 10 Rn. 112 m. w. N.).

    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden Bebauungspläne, weil Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile dieser sind, stets nur durch Veröffentlichung des Beschlusses der Gemeinde bekannt gemacht, d. h. im Wege der Ersatzbekanntmachung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BekanntmV a. F. Deshalb bedarf es nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BekanntmV a. F. einer Anordnung der Ersatzbekanntmachung des Hauptverwaltungsbeamten, die mit den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BekanntmV a. F. geforderten Angaben zusammen mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zu erfolgen hat (zum Erfordernis der Bekanntmachung der Bekanntmachungsanordnung auch bei einer Ersatzbekanntmachung von Bebauungsplänen vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2019 - OVG 10 A 12.16 -, juris Rn. 41 ff. m. w. N.).

  • VG Köln, 30.06.2021 - 8 L 837/21
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2021 - 10 A 8.17

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis von außerhalb des Plangebiets …

  • VGH Bayern, 26.05.2023 - 9 N 19.699

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • VG Berlin, 19.08.2021 - 14 L 484.21

    Einstweiliger Rechtsschutz im Infektionsschutz

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2025 - 10 S 10.25

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; einstweiliger Rechtsschutz; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2026 - 10 S 28.25

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2025 - 10 S 24.25

    Normenkontrollantrag - einstweiliger Rechtsschutz - Veränderungssperre - …

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