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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20767
OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18 (https://dejure.org/2021,20767)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.06.2021 - 10 A 6.18 (https://dejure.org/2021,20767)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - 10 A 6.18 (https://dejure.org/2021,20767)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2021 - 2 A 13.19

    Wirksamkeit einer Erhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Rn. 46 1. Die Erhaltungsverordnung genügt den formellen Anforderungen des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (zu den Anforderungen vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, Rn. 34 ff.).

    Im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung geht es danach - außer um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB - vor allem um die Prüfung der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit der Festlegung (zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021, a.a.O., Rn. 38 m.w.N.).

    Rn. 51 Danach muss der Verordnungsgeber einer Erhaltungsverordnung im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zum Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben hinreichend die zu schützende Zusammensetzung der Wohnbevölkerung feststellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021, a.a.O., Rn. 44 ff.), den räumlichen Umgriff fehlerfrei festlegen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 51 ff.), eine Gefahrenprognose treffen, nach der eine abstrakte Gefahr besteht, dass im Erhaltungsgebiet infolge baulicher Maßnahmen bzw. der Umwandlung in Wohneigentum im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB eine unerwünschte Veränderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung eintritt (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 54 ff.) und durch besondere städtebauliche Gründe das Festlegen des Erhaltungsgebiets rechtfertigen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 68 ff.).

    Das widerspricht der "inter omnes"-Wirkung einer solchen Rüge, nach der sie allgemein und absolut für jedermann wirkt und nicht nur zugunsten desjenigen, der den Mangel ordnungsgemäß geltend gemacht hat (vgl. näher OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021, a.a.O., Rn. 41).

    Schutzwürdig im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist deshalb ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 45).

    Danach entspricht es der Lebenserfahrung, dass bauliche Maßnahmen, die zu Mieterhöhungen führen können, die über der für das Erhaltungsgebiet ermittelten Durchschnittsmiethöhe oder auch durchschnittlichen Mietbelastungsgrenze liegen, tendenziell zur Gefahr der Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung führen (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97-, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021, a.a.O., Rn. 56).

    Zum anderen verkennen diese Ausführungen, dass die Erhebung der einen Aufwertungsdruck begründenden Umstände des Einkommens und der Miethöhe der Zuwanderer im Wege der Haushaltsbefragung nach der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 60; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 26).

    Dafür reicht es aus, wenn - wie hier festgestellt - aufgrund eines hohen Zuzugs von Haushalten mit einem deutlich über dem Gebietsdurchschnitt und dem Berliner Durchschnitt liegenden Einkommensniveau ein hoher Druck auf dem Mietmarkt besteht und ein hierdurch ausgelöster Verdrängungsmechanismus in Bezug auf ärmere Bevölkerungsschichten durch Modernisierungsmaßnahmen verschärft werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 64).

    Maßgeblich ist allein, ob sich die Gründe für den Erlass der Erhaltungsverordnung aus der jeweiligen besonderen städtebaulichen Situation ergeben (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 68).

    Der Erhalt preisgünstigen Wohnraums in einem bestimmten Gebiet ist als besonderer städtebaulicher Grund für den Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung anerkannt (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15; BVerwG…, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 70; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 40;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2020, § 172 Rn. 48).

    Rn. 96 (2) Die Prüfung, ob es sich bei der Festlegung des Erhaltungsgebiets wegen der Folgen, die sich aus § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 BauGB ergeben, um eine hier unverhältnismäßige Inhaltsbestimmung des Eigentums der Antragstellerin zu 1. handelt (vgl. Art. 14 Abs. 1, Abs. 2 GG), beschränkt sich auf die Frage, ob Erhaltungstatbestände vorliegen, die ein hinreichendes Gewicht haben, um die auf bauliche Veränderung oder Eigentumsumwandlung gerichteten Eigentümerinteressen zurückzudrängen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 76).

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Schutzwürdig im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist deshalb ein Gebiet mit grundsätzlich jeder Art von Wohnbevölkerung, soweit deren Zusammensetzung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 45).

    Rn. 71 Die gerichtliche Kontrolle der ihrem Wesen nach prognostischen Entscheidung des Antragsgegners über das Vorliegen einer Verdrängungsgefahr bezieht sich allein darauf, ob die der Prognose zugrunde gelegten Maßstäbe methodisch fachgerecht erstellt wurden oder ob dem prognostischen Verfahren aus Rechtsgründen entgegenzutreten ist, weil der Antragsgegner willkürliche Annahmen zugrunde legt oder von offensichtlichen Unwahrscheinlichkeiten ausgeht (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 20 f.).

    Vielmehr bedeutet schon der sowohl in der Rechtsprechung als auch im Gutachten verwendete Begriff "Gefahr" (T...-Gutachten S. 47 unter Aufwertungsspielraum) bzw. "Verdrängungsgefahr" (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 18 - 21 und 23 f.), dass es um Ereignisse geht, die innerhalb eines absehbaren Zeitraums - und nicht erst in 20 Jahren - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eintreten werden.

    Danach entspricht es der Lebenserfahrung, dass bauliche Maßnahmen, die zu Mieterhöhungen führen können, die über der für das Erhaltungsgebiet ermittelten Durchschnittsmiethöhe oder auch durchschnittlichen Mietbelastungsgrenze liegen, tendenziell zur Gefahr der Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung führen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97-, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021, a.a.O., Rn. 56).

    Der Erhalt preisgünstigen Wohnraums in einem bestimmten Gebiet ist als besonderer städtebaulicher Grund für den Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung anerkannt (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15; BVerwG…, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 70; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 40;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2020, § 172 Rn. 48).

  • OVG Hamburg, 09.07.2014 - 2 E 3/13

    Wirksamkeit einer Sozialen Erhaltungsverordnung - unerwünschte Veränderung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Der Nürnberger Kriterienkatalog ist sowohl in der Rechtsprechung (Hamburgisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 26) als auch im Schrifttum (Peine, DÖV 1992, 85, 90;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage 2019, § 172 Rn. 94) anerkannt.

    Zum anderen verkennen diese Ausführungen, dass die Erhebung der einen Aufwertungsdruck begründenden Umstände des Einkommens und der Miethöhe der Zuwanderer im Wege der Haushaltsbefragung nach der Rechtsprechung nicht zu beanstanden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 60; Hamburgisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 26).

    Der Erhalt preisgünstigen Wohnraums in einem bestimmten Gebiet ist als besonderer städtebaulicher Grund für den Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung anerkannt (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15; BVerwG…, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 70; Hamburgisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 40;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2020, § 172 Rn. 48).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Rn. 67 Im Übrigen folgt die Abgrenzung des Erhaltungsgebiets weitgehend der des früheren Sanierungsgebiets (1994 - 2008), zu dessen Sanierungszielen u.a. bereits die Wahrung der vorhandene Bevölkerungsstruktur durch Verbesserung der Wohnverhältnisse und des Wohnumfeldes unter gleichzeitiger Sicherung bezahlbarer Mieten gehörte (…Abgeordnetenhaus Berlin, Drs. 16/1145 vom 6. Februar 2008, lfd. Nr. 1, Verordnungs-Nr. 16/85, Anlage 1, S. 16; zur grundsätzlichen Zulässigkeit dieses Sanierungsziels vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, juris Rn. 23 f.).

    Insoweit erweist sich der Gebietsumgriff der vorliegenden Erhaltungsverordnung als konsequente Fortführung jenes Sanierungsziels (zum dauerhaften Erreichen eines solchen Sanierungsziels durch Erlass einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006, a.a.O., Rn. 24).

    Der Erhalt preisgünstigen Wohnraums in einem bestimmten Gebiet ist als besonderer städtebaulicher Grund für den Erlass einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung anerkannt (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 70; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 40;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2020, § 172 Rn. 48).

  • BVerwG, 15.04.2010 - 4 BN 41.09

    Antragsbefugnis einer BGB-Gesellschaft im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Der Hinweis auf die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ändert nichts daran, dass das Grundstück Eigentum der GbR ist und nicht (auch nicht gesamthänderisch gebundenes) Eigentum der Gesellschafter (BGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 4 BN 41.09 -, juris Rn. 4).

    Für Normenkontrollanträge gegen Bebauungspläne ist deshalb in der Rechtsprechung geklärt, dass die Gesellschafter einer GbR, die Eigentümerin eines Grundstücks in einem Bebauungsplangebiet ist, nicht im Normenkontrollverfahren gemäß § 47 Abs. 2 Satz1 VwGO geltend machen können, durch den Bebauungsplan in eigenen Rechten als Grundstückseigentümer verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (BVerwG, Beschluss vom 15. April 2010, a.a.O., Rn. 4).

    Die Gesellschafter einer GbR können auch nicht verlangen, wie Bruchteilseigentümer behandelt zu werden, weil sich die Gesellschaft (§§ 705 ff. BGB) von einer Gemeinschaft (§§ 741 ff. BGB) gerade darin unterscheidet, dass das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zusteht und nicht - wie bei der Gemeinschaft - deren Mitgliedern (BVerwG, Beschluss vom 15. April 2010, a.a.O., Rn. 5).

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Der Hinweis auf die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ändert nichts daran, dass das Grundstück Eigentum der GbR ist und nicht (auch nicht gesamthänderisch gebundenes) Eigentum der Gesellschafter (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08 -, juris Rn. 11; BVerwG…, Beschluss vom 15. April 2010 - BVerwG 4 BN 41.09 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 03.08.2017 - 4 BN 11.17

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümerin eines Grundstücks; fehlende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - 10 A 6.18
    Eine Verletzung des nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsrechts durch einen Bebauungsplan scheidet insoweit aus (BVerwG, Beschluss vom 3. August 2017 - BVerwG 4 BN 11.17 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2024 - 10 A 14.20

    OVG hebt Erweiterung der Erhaltungsverordnung "Hornstraße" um den Baublock 205 …

    Bei Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (sog. Milieuschutzsatzungen) liegt die Voraussetzung, dass eine Person geltend machen kann, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, bei den Eigentümern von Grundstücken im Gebiet und bei den Inhabern grundstücksgleicher Rechte an Grundstücken im Erhaltungsgebiet vor, ferner bei Bauherren, die nicht Eigentümer sind, aber wie ein Eigentümer bauliche Änderungen vornehmen dürfen (…Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Auflage 2022, § 172 Rn. 126;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Oktober 2023, § 172 Rn. 213; zum Ganzen bereits OVG Berlin-Brandenburg Urteil des Senats vom 17.Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris, Rn. 40).

    Diese vorbereitenden Feststellungen ähneln eher einem Subsumtionsvorgang als einer Abwägung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 50 m.w.N.).

    (BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, juris Rn. 15 f.; Hamburgisches OVG…, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 51 m.w.N…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 38, 43 ff., 51 ff., 54 ff., 68 ff, 76 f.).

    Rn. 49 Bei der Einschätzung, ob eine solche Gefahr vorliegt, handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, deren gerichtliche Kontrolle sich darauf beschränkt, ob die der Prognose zugrunde gelegten Maßstäbe methodisch fachgerecht erstellt wurden oder ob dem prognostischen Verfahren aus Rechtsgründen entgegenzutreten ist, weil der Antragsgegner willkürliche Annahmen zugrunde legt oder von offensichtlichen Unwahrscheinlichkeiten ausgeht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 72 unter Bezugnahme auf BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 - juris Rn. 20 f.), das Ergebnis der Prognose einleuchtend begründet ist und der ihr zugrunde gelegte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 C 12.05 - juris Rn. 55).

    Das widerspricht der "inter omnes"-Wirkung einer solchen Rüge, nach der sie allgemein und absolut für jedermann wirkt und nicht nur zugunsten desjenigen, der den Mangel ordnungsgemäß geltend gemacht hat (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 52 m.w.N).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2024 - 10 A 3.21

    Normenkontrolle eines Bebauungsplanes - Festsetzung von Erhaltungsgebieten im …

    Das bedeutet, Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist die Frage, ob eine Erhaltungssatzung bzw. -verordnung mit einem bestimmten Erhaltungsziel aufgestellt werden kann, d.h. ob das öffentliche Interesse an der Erhaltung baulicher Anlagen oder der Eigenart von Gebieten unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose und anderer städtebaulicher Belange hinreichend gewichtig ist, und wie das Gebiet abzugrenzen ist (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2020, a.a.O. Rn. 59 f.;… Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 38; Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 50).

    Rn. 50 Erstens besteht - wie dargestellt - hinsichtlich der "eingeschränkten" Abwägung ein wesentlicher Teil des Entscheidungsprogramms in der Ermittlung der Tatsachen und Umstände, die vorliegen müssen, um die Festlegung von Erhaltungszielen in dem geplanten Erhaltungsgebiet zu rechtfertigen, wobei teilweise angenommen wird, dass diese Feststellungen eher einem Subsumtionsvorgang als einer Abwägung ähneln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2020, a.a.O. Rn. 60;… Urteil vom 26. März 2021, a.a.O.; Urteil vom 17. Juni 2021, a.a.O.;… Stock, a.a.O. Rn. 68).

    Das widerspricht der "inter omnes"-Wirkung einer solchen Rüge, nach der sie allgemein und absolut für jedermann wirkt und nicht nur zugunsten desjenigen, der den Mangel ordnungsgemäß geltend gemacht hat (so bereits OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 16. April 2021 - OVG 2 A 7.18 -, juris Rn. 52; Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 52).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2024 - 10 A 2.21

    Normenkontrollantrag der Eigentümer von im Plangebiet liegenden Grundstücken auf …

    Das bedeutet, Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist die Frage, ob eine Erhaltungssatzung bzw. -verordnung mit einem bestimmten Erhaltungsziel aufgestellt werden kann, d.h. ob das öffentliche Interesse an der Erhaltung baulicher Anlagen oder der Eigenart von Gebieten unter Berücksichtigung der Gefahrenprognose und anderer städtebaulicher Belange hinreichend gewichtig ist, und wie das Gebiet abzugrenzen ist (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2020, a.a.O. Rn. 59 f.;… Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 38; Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 50).

    Rn. 55 Erstens besteht - wie dargestellt - hinsichtlich der "eingeschränkten" Abwägung ein wesentlicher Teil des Entscheidungsprogramms in der Ermittlung der Tatsachen und Umstände, die vorliegen müssen, um die Festlegung von Erhaltungszielen in dem geplanten Erhaltungsgebiet zu rechtfertigen, wobei teilweise angenommen wird, dass diese Feststellungen eher einem Subsumtionsvorgang als einer Abwägung ähneln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2020, a.a.O. Rn. 60;… Urteil vom 26. März 2021, a.a.O.; Urteil vom 17. Juni 2021, a.a.O.;… Stock, a.a.O. Rn. 68).

    Das widerspricht der "inter omnes"-Wirkung einer solchen Rüge, nach der sie allgemein und absolut für jedermann wirkt und nicht nur zugunsten desjenigen, der den Mangel ordnungsgemäß geltend gemacht hat (so bereits OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26. März 2021 - OVG 2 A 13.19 -, juris Rn. 41;… Urteil vom 16. April 2021 - OVG 2 A 7.18 -, juris Rn. 52; Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 -, juris Rn. 52).

  • VG Schleswig, 19.02.2025 - 8 A 70/21

    Bauvorbescheid für Umnutzung zu Ferienwohnungen - Unwirksamkeit einer …

    Viertens muss die unerwünschte Veränderung in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung negative städtebauliche Folgen befürchten lassen (…vgl. Hamburgisches OVG, Urt. v. 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 - juris Rn. 51;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27. Juni 2024 - OVG 2 A 9.22 - juris Rn. 29).

    Rn. 65 Für repräsentative Datenerhebungen zur Feststellung der zu schützenden Zusammensetzung der Wohnbevölkerung kann der sogenannte Nürnberger Kriterienkatalog zugrunde gelegt werden, der wesentliche Kriterien für eine erhaltenswerte Bevölkerungsstruktur und für ein hohes Verdrängungspotenzial enthält (…Hamburgisches OVG, Urt. v. 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - juris Rn. 26; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 - juris Rn. 56).

  • VG Schleswig, 09.10.2025 - 8 A 174/2

    Baugenehmigung in einem "Mischgebiet"

    Viertens muss die unerwünschte Veränderung in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung negative städtebauliche Folgen befürchten lassen (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2024 - OVG 2 A 9.22 - VG Schleswig, Urteil vom 19. Februar 2025 - 8 A 70/21 -).

    Für repräsentative Datenerhebungen zur Feststellung der zu schützenden Zusammensetzung der Wohnbevölkerung kann der sogenannte Nürnberger Kriterienkatalog zugrunde gelegt werden, der wesentliche Kriterien für eine erhaltenswerte Bevölkerungsstruktur und für ein hohes Verdrängungspotenzial enthält (Hamburgisches OVG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 E 3/13.N - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 - VG Schleswig, Urteil vom 19. Februar 2025 - 8 A 70/21 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2026 - 10 A 8.20

    Verordnung zur Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs, …

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG…, Beschluss vom 3. August 2017 - 4 BN 11.17 - juris Rn. 10 f. …und Beschluss vom 15. April 2010 - 4 BN 41.09 - juris Rn. 4, dort auch für die vorliegende Formulierung, bei der das Grundbuch unter "Eigentümer" mehrere natürliche Personen mit ihrem Namen aufführt und "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" hinzufügt) und entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - OVG 10 A 6.18 - juris Rn. 42).
  • VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 36.20

    Umwandlungsschutz: "Herausteilung" einer einzigen Eigentumswohnung im Vorfeld …

    Auch die materiellen Voraussetzungen für den Erlass der Erhaltungsverordnung (siehe hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juni 2021 - 10 A 6.18 - juris Rn. 50 ff. m.w.N.) lagen und liegen vor und wurden auch von der Klägerseite nicht substantiiert infrage gestellt.
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