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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1117
BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15 (https://dejure.org/2016,1117)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2016 - 10 B 16.15 (https://dejure.org/2016,1117)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2016 - 10 B 16.15 (https://dejure.org/2016,1117)
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  • Bundesverwaltungsgericht
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    Neubewertung der Förderfähigkeit von Aufwendungen

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    Neubewertung der Förderfähigkeit von Aufwendungen

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Fördermitteln aufgrund der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung i.R.v. Hochwasserschäden; Rückforderung eines Teilbetrages der Zuwendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Fördermitteln aufgrund der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung i.R.v. Hochwasserschäden; Rückforderung eines Teilbetrages der Zuwendung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Die maßgebliche Frage sei auch durch das während des Beschwerdeverfahrens ergangene Revisionsurteil des Senats vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - nicht ausreichend geklärt worden.

    Danach fallen unter den Begriff des Ereignisses nur von der Außenwelt wahrnehmbare Handlungen, Erklärungen und Ereignisse, nicht hingegen die verwaltungsinterne Neubewertung von Zuwendungsfragen (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 12).

    Deswegen können Klauseln, die - wie etwa die in Bayern verwendete Ziffer 2.1 ANBest-K 2005 - eine Ermäßigung der Zuwendung vom "Rückgang der zuwendungsfähigen Ausgaben" und damit auch von einer erneuten rechtlichen Kontrolle der Zuwendungsfähigkeit der Ausgabe abhängig machen, nicht als Bedingung begriffen werden (Urteil vom 16. Juni 2015 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Vielmehr sind sie - wie der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts anlässlich eines baden-württembergischen Falles zu einer vergleichbaren Nebenbestimmung entschieden hat - als Zuwendung unter dem Vorbehalt der späteren endgültigen Festsetzung zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 19. November 2009 - 3 C 7.09 - BVerwGE 135, 238 Rn. 14 f.;… vgl. auch Rennert, Regelungen unter Vorbehalt im Subventionsrecht, in: Frenzel/Kluth/Rennert, Neue Entwicklungen im Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrecht im Jahr 2010, Halle 2010, S. 79 ff.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 9. August 2011 - 5 B 15.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Rn. 10 Soweit die Beklagte eine Divergenz der Berufungsentscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2002 (8 C 30.01 - juris Rn. 43) geltend macht, genügt diese Rüge nicht den Darlegungsanforderungen.
  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 4 B 13.727

    Stellt der staatliche Haushaltsplan Fördermittel bereit, so muss der für den …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Rn. 5 Die Beklagte bezeichnet "mehrere rechtlich fehlerhaft bewertete Themenbereiche" und hält es namentlich für grundsätzlich bedeutsam, dass das Berufungsgericht den Eintritt einer auflösenden Bedingung unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (OVG Bautzen…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 1 A 414/11 - juris Rn. 29) und von Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (…Urteile vom 28. Juli 2005 - 4 B 01.25 36 - juris Rn. 28 ff. und vom 25. Juli 2013 - 4 B 13.727 - juris Rn. 24 f.) verneint habe.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Rn. 4 Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden, klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der nun angemahnten Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
  • BVerwG, 09.08.2011 - 5 B 15.11

    Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Eine den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 9. August 2011 - 5 B 15.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.03.2015 - 4 BN 29.14

    Umfang der Geltung des Zitiergebots für eine Landesgesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2016 - 10 B 16.15
    Rn. 4 Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden, klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 17. März 2015 - 4 BN 29.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der …

  • OVG Sachsen, 28.02.2013 - 1 A 414/11

    Zuwendung, Rückforderung, auflösende Bedingung, ANBest-P Nr 2.1

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2016 - 1 L 150/14

    Herabsetzung des Zuwendungsbetrages und Rückforderung der bereits ausgezahlten …

    Rn. 35 Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Januar 2016 (- 10 B 16.15 -, juris, Rdnr. 7) auf diese Auslegungsmöglichkeit verweist, bezieht es sich zugleich auf die Rechtsprechung seines 3. Senats im Urteil vom 19. November 2009 (- 3 C 7.09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2020 - 4 A 436/17

    Subvention auflösende Bedingung Umdeutung vorläufiger Bescheid Schlussbescheid …

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23.1.2019 - 10 C 5.17 -, BVerwGE 164, 237 = juris, Rn. 21, m. w. N., vom 15.3.2017 - 10 C 1.16 -, GewArch 2017, 351 = juris, Rn. 2, 11 ff., m. w. N., und vom 16.6.2015 - 10 C 15.14 -, BVerwGE 152, 211 = juris, Rn. 12, sowie Beschlüsse vom 31.7.2017 - 10 B 26.16 -, Buchholz 316 § 36 VwVfG Nr. 19 = juris, Rn. 7, m. w. N., und vom 15.1.2016 - 10 B 16.15 -, juris, Rn. 7, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 14.6.2018 - 4 A 1781/15 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N.
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 13a ZB 16.1675

    Auslegung eines Bewilligungsbescheids - Reduzierung einer Zuwendung

    Kläger und Verwaltungsgericht verweisen zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 15.1.2016 - 10 B 16.15 - juris; U.v. 19.11.2009 - 3 C 7.09 - BVerwGE 135, 238 = NVwZ 2010, 643), wonach Klauseln, die eine Ermäßigung der Zuwendung vom Rückgang der zuwendungsfähigen Ausgaben und damit auch von einer erneuten rechtlichen Kontrolle der Zuwendungsfähigkeit der Ausgabe abhängig machen, als Zuwendung unter dem Vorbehalt der späteren endgültigen Festsetzung zu verstehen sind.
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