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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10, 10 B 22.10, 10 PKH 11.10   

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https://dejure.org/2010,7263
BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10, 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 (https://dejure.org/2010,7263)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 10 B 22.10, 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 (https://dejure.org/2010,7263)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 10 B 22.10, 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 (https://dejure.org/2010,7263)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens; Darlegungserfordernis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 VwGO, § 86 Abs 2 VwGO, § 98 VwGO, § 411 Abs 3 ZPO
    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens; Darlegungserfordernis

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Darlegung einer Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Bezugspunkt der Verfolgungsprognose bei der Gruppenverfolgung i.R.d. Prüfung des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Darlegung einer Divergenz i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Bezugspunkt der Verfolgungsprognose bei der Gruppenverfolgung i.R.d. Prüfung des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG )

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens; Darlegungserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Im Übrigen würde das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung höchstrichterlich aufgestellter Rechtssätze den Zulässigkeitsanforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge nicht genügen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).

    Denn das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung höchstrichterlich aufgestellter Rechtssätze - für die hier nichts ersichtlich ist - genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Rn. 12 Im Übrigen können die Verfahrensrügen betreffend die Hilfsbeweisanträge Nr. 4 und 8 der Beschwerde schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil sich die Frage, ob das Verfahren der Vorinstanz an einem Mangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichtshofs aus beurteilt, selbst wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Das Berufungsgericht hat die von dem Beigeladenen als Anknüpfungspunkt der befürchteten Maßnahmen, unter anderem die gemischt-konfessionelle Ehe mit seiner aus Marokko stammenden Ehefrau als Sunnitin, unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung unter Bezugnahme auf die dazu ergangene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 2009 - BVerwG 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 39) geprüft.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Ein Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens bzw. einer (nicht-amtlichen) Auskunft, dem nachzukommen das Tatsachengericht in der Regel durch Anordnung des Erscheinens des gerichtlich bestellten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO, § 97 Satz 2 VwGO verpflichtet ist (Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 ; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46, vom 16. Juli 2007 - BVerwG 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 - mit der Ableitung aus §§ 402, 397 ZPO), muss sich eindeutig auf ein bereits vorliegendes Gutachten beziehen und erkennen lassen, in welcher allgemeinen Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll.
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Ein Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens bzw. einer (nicht-amtlichen) Auskunft, dem nachzukommen das Tatsachengericht in der Regel durch Anordnung des Erscheinens des gerichtlich bestellten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO, § 97 Satz 2 VwGO verpflichtet ist (Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 ; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46, vom 16. Juli 2007 - BVerwG 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 - mit der Ableitung aus §§ 402, 397 ZPO), muss sich eindeutig auf ein bereits vorliegendes Gutachten beziehen und erkennen lassen, in welcher allgemeinen Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll.
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Demgegenüber trage die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem fließenden Übergang zwischen Gruppen- und Einzelverfolgung durch eine Zumutbarkeitsformel Rechnung, derzufolge stets - also auch bei einer noch nicht durch die konkrete Gefahr des Schadenseintritts für jedes Gruppenmitglied gekennzeichneten Risikolage - zu prüfen sei, ob dem Einzelnen im Hinblick auf Intensität und Häufigkeit möglicher Verfolgung eine Rückkehr objektiv zuzumuten sei (Urteil vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 ).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Der Verwaltungsgerichtshof stelle auf den ursprünglichen Herkunftsort des Betroffenen ab, während nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das gesamte Staatsgebiet in den Blick zu nehmen sei (Urteil vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 15.99 - BVerwGE 109, 353).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Rn. 10 Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrages aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 m.w.N.; Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 B 131.93

    Darlegungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
    Ein Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens bzw. einer (nicht-amtlichen) Auskunft, dem nachzukommen das Tatsachengericht in der Regel durch Anordnung des Erscheinens des gerichtlich bestellten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO, § 97 Satz 2 VwGO verpflichtet ist (Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 ; Beschlüsse vom 21. September 1994 - BVerwG 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46, vom 16. Juli 2007 - BVerwG 2 B 55.07 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 95 und vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 5 - mit der Ableitung aus §§ 402, 397 ZPO), muss sich eindeutig auf ein bereits vorliegendes Gutachten beziehen und erkennen lassen, in welcher allgemeinen Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll.
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
  • BVerwG, 16.07.2007 - 2 B 55.07

    Anspruch eines an Skoliose erkrankten angestellten Lehrers auf Übernahme in das …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …

    Der mit diesem Hilfsbeweisantrag, auf den § 86 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 VwGO nicht anwendbar ist, verbundenen Anregung zur weiteren Erforschung des Sachverhalts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.8.2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10), ist nicht zu folgen, da es auf die Beweistatsache nach der Rechtsauffassung des Senats nicht ankommt, sie also für die Entscheidung des Rechtsstreits unerheblich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.10.1971 - V C 78.70 - BVerwGE 39, 36, juris Rn. 13 m. w. N.;… Urteil vom 27.5.1982 - 2 C 50.08 - NJW 1983, 187, juris Rn. 30 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19

    Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens

    Rn. 25 1.1.1 Aus der entsprechenden Anwendung (u.a.) der §§ 397 ff. ZPO, die § 98 VwGO für die Beweisaufnahme im Verwaltungsprozess anordnet, ist in gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgeleitet worden, dass aus dem in den §§ 397 ff. ZPO ausgeformten Anspruch auf rechtliches Gehör durch Einwirkung auf die Beweiserhebung in aller Regel auch eine Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung jener gerichtlicher Sachverständiger folgt, die in dem jeweiligen Verfahren ein Gutachten erstellt haben (BVerwG, Urteile vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 und vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.89 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 34 S. 7 ff.;… Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25 S. 5 f., vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 S. 2 ff., vom 13. September 1999 - 6 B 61.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 57 S. 1 f., vom 8. März 2001 - 6 B 15.01 - Buchholz 448.0 § 20b WPflG Nr. 1 S. 1 f., vom 26. Juni 2009 - 8 B 56.09 - juris Rn. 5, vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 14 …und vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 38 f.).

    Dies gilt namentlich auch für einen Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens bzw. einer (nicht-amtlichen) Auskunft im Asylprozess, der sich eindeutig auf ein bereits vorliegendes Gutachten beziehen und erkennen lassen muss, in welcher allgemeinen Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 14).

    Auch sonst hat das Bundesverwaltungsgericht Gutachten und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen im Asylverfahren zur Verfolgungslage als Gutachten bzw. (nicht amtliche) Auskünfte gewertet und § 97 Satz 2, § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO angewendet (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 14;… im Kontext des § 51 Abs. 1 VwVfG insoweit zweifelnd Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 71 Rn. 242).

  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 B 49.19
    Rn. 25 1.1.1 Aus der entsprechenden Anwendung (u.a.) der §§ 397 ff. ZPO, die § 98 VwGO für die Beweisaufnahme im Verwaltungsprozess anordnet, ist in gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgeleitet worden, dass aus dem in den §§ 397 ff. ZPO ausgeformten Anspruch auf rechtliches Gehör durch Einwirkung auf die Beweiserhebung in aller Regel auch eine Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung jener gerichtlicher Sachverständiger folgt, die in dem jeweiligen Verfahren ein Gutachten erstellt haben (BVerwG, Urteile vom 9. März 1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 und vom 1. Dezember 1989 - 8 C 44.89 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 34 S. 7 ff.;… Beschlüsse vom 10. Dezember 1984 - 7 B 93.84 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 25 S. 5 f., vom 21. September 1994 - 1 B 131.93 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 46 S. 2 ff., vom 13. September 1999 - 6 B 61.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 57 S. 1 f., vom 8. März 2001 - 6 B 15.01 - Buchholz 448.0 § 20b WPflG Nr. 1 S. 1 f., vom 26. Juni 2009 - 8 B 56.09 - juris Rn. 5, vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 14 …und vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 38 f.).

    Dies gilt namentlich auch für einen Antrag auf Erläuterung eines Gutachtens bzw. einer (nicht-amtlichen) Auskunft im Asylprozess, der sich eindeutig auf ein bereits vorliegendes Gutachten beziehen und erkennen lassen muss, in welcher allgemeinen Richtung eine weitere Aufklärung herbeigeführt werden soll (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 14).

    Auch sonst hat das Bundesverwaltungsgericht Gutachten und Stellungnahmen von Nichtregierungsorganisationen im Asylverfahren zur Verfolgungslage als Gutachten bzw. (nicht amtliche) Auskünfte gewertet und § 97 Satz 2, § 98 VwGO i.V.m. § 411 Abs. 3 ZPO angewendet (BVerwG, Beschluss vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 14;… im Kontext des § 51 Abs. 1 VwVfG insoweit zweifelnd Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 71 Rn. 242).

    Insbesondere setzt sie sich nicht damit auseinander, dass mit einem - wie hier - nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt wird (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 und vom 19. August 2010 - 10 B 22.10 - juris Rn. 10).

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