Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 5 S. 1, S. 2; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 53 Abs. 1, § 104c
Chancenaufenthaltsrecht, Ausnahmefall, Regelerteilungsvoraussetzung, unvertyptes Ausweisungsinteresse, Spezial- und Generalprävention, wiederholte Androhung der öffentlichen Selbstverbrennung, Wiederholungsgefahr, Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 53 Abs. 1, § 104c AufenthG
Ausländerrecht: Zum sog. unvertypten Ausweisungsinteresse | Chancenaufenthaltsrecht; Unvertyptes Ausweisungsinteresse; Öffentliche Androhung der Selbstverbrennung; Aktualität eines nicht an eine Straftat anknüpfenden generalpräventiven Ausweisungsinteresses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Chancenaufenthaltsrecht; Ausnahmefall; Regelerteilungsvoraussetzung; unvertyptes Ausweisungsinteresse; Spezial- und Generalprävention; wiederholte Androhung der öffentlichen Selbstverbrennung; Wiederholungsgefahr; Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses ...
- rechtsportal.de
Chancenaufenthaltsrecht; Ausnahmefall; Regelerteilungsvoraussetzung; unvertyptes Ausweisungsinteresse; Spezial- und Generalprävention; wiederholte Androhung der öffentlichen Selbstverbrennung; Wiederholungsgefahr; Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses ...
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versagung eines Chancenaufenthaltsrechts
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 53 Abs. 1, § 104c AufenthG
Ausländerrecht: Zum sog. unvertypten Ausweisungsinteresse | Chancenaufenthaltsrecht; Unvertyptes Ausweisungsinteresse; Öffentliche Androhung der Selbstverbrennung; Aktualität eines nicht an eine Straftat anknüpfenden generalpräventiven Ausweisungsinteresses
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 26.03.2024 - Au 1 K 23.1891
- VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (28)
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17
Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Eine Abwägung mit den privaten Bleibeinteressen erfolgt erst im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vorliegt (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 - juris Rn. 15).Auch muss das Ausweisungsinteresse zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch aktuell sein (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris -Rn. 22).
Eine Heranziehung der in § 11 Abs. 3 AufenthG festgelegten Kriterien für die Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots ist nicht möglich, da sie an die Ausreise des Ausländers anknüpfen (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 - juris Rn. 23).
Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.
- BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Rn. 44 Ein Ausweisungsinteresse kann sich auch aus generalpräventive Gründe ergeben, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, sich vergleichbar zu verhalten (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).Auch muss das Ausweisungsinteresse zum Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung noch aktuell sein (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17;… U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris -Rn. 22).
Rn. 46 Es liegen keine besonderen Umstände in der Person des Klägers, seiner Lebenssituation oder der Tatbegehung selbst vor, welche die Eignung einer generalpräventiv gestützten Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis berühren könnten (vgl. zu diesen Erfordernissen BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 19.2.2024 - 19 ZB 22.2483 - juris Rn. 20;… OVG Bremen, U.v. 30.8.2023 - 2 LC 116/23 - juris Rn. 38;… VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 86 zusammenfassend auch VGH BW, U.v. 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 55 f.).
Rn. 50 Jedes generalpräventive Ausweisungsinteresse verliert mit zunehmendem Zeitabstand an Bedeutung und kann ab einem bestimmten Zeitpunkt - auch bei der Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - nicht mehr herangezogen werden (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21/18 - BVerwGE 165, 331 juris Rn. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 11 S 19/21
Ausweisungsinteresse für einen salafistischen Imam
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Rn. 30 Allgemein kann ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG auch dann angenommen werden, wenn keines der vertypten Ausweisungsinteressen nach § 54 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG vorliegt, der Aufenthalt des Ausländers aber gleichwohl eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 13;… Fleuß in Kluth/Heusch, AuslR, Stand 1.10.2024, § 53 AufenthG Rn. 19).Für die Feststellung eines Ausweisungsinteresses gemäß § 53 Abs. 1 AufenthG sowie mit Blick auf die in § 54 AufenthG vorgenommene Typisierung und Gewichtung kann dabei von Bedeutung sein, ob das jeweilige Verhalten des Ausländers im Einzelfall einem der Tatbestände des § 54 AufenthG nahekommt (VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 13).
Mit Blick auf die in § 54 AufenthG vorgenommene Typisierung und Gewichtung kann von Bedeutung sein, ob das jeweilige Verhalten des Ausländers im Einzelfall einem der Tatbestände des § 54 AufenthG nahekommt (VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 13).
- VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22
Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Rn. 46 Es liegen keine besonderen Umstände in der Person des Klägers, seiner Lebenssituation oder der Tatbegehung selbst vor, welche die Eignung einer generalpräventiv gestützten Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis berühren könnten (…vgl. zu diesen Erfordernissen BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 19.2.2024 - 19 ZB 22.2483 - juris Rn. 20;… OVG Bremen, U.v. 30.8.2023 - 2 LC 116/23 - juris Rn. 38; VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 86 zusammenfassend auch VGH BW, U.v. 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 55 f.).Dies ist z.B. der Fall, wenn es an einem rational gesteuerten Verhalten fehlt (vgl. VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 88;… OVG Bln-Bbg, U.v. 26.7.2022 - OVG 2 B 2/20 - juris Rn. 29;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 32), sodass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion andere Ausländer mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von ähnlichen Handlungen abgehalten werden können (…vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1980 - I C 90.76 - juris Rn. 11;… B.v. 18.12.1984 - 1 B 148.84 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Dies ist z.B. der Fall, wenn es an einem rational gesteuerten Verhalten fehlt (…vgl. VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 88;… OVG Bln-Bbg, U.v. 26.7.2022 - OVG 2 B 2/20 - juris Rn. 29;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 32), sodass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion andere Ausländer mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von ähnlichen Handlungen abgehalten werden können (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1980 - I C 90.76 - juris Rn. 11;… B.v. 18.12.1984 - 1 B 148.84 - juris Rn. 7).Weiter wird eine fehlende generalpräventive Wirkung in der Rechtsprechung etwa angenommen bei "Affekttaten" oder reinen "Beziehungs- oder Leidenschaftstaten" (…vgl. OVG LSA, U.v. 29.10.2024 - 2 L 8/23 - juris Rn. 41;… BayVGH, U.v. 29.1.2014 - 10 ZB 13.1137 - juris Rn. 9), "Hangtaten" im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum (…SächsOVG, B.v. 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 20, str.), wenn der Sachverhalt derart singuläre Züge aufweist, dass die beabsichtigte Abschreckungswirkung nicht eintreten kann (…BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 12) oder bei "Augenblicksversagen oder psychischer Ausnahmesituation" (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1980 - I C 90.76 - juris Rn. 11;… B.v. 18.12.1984 - 1 B 148.84 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795
Generalpräventives Ausweisungsinteresse wegen tätlichen Angriffs auf …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28;… U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34;… BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18 jeweils für Straftaten).Rn. 44 Ein Ausweisungsinteresse kann sich auch aus generalpräventive Gründe ergeben, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, sich vergleichbar zu verhalten (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).
- BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Wahrscheinlichkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Dies ist z.B. der Fall, wenn es an einem rational gesteuerten Verhalten fehlt (…vgl. VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 88;… OVG Bln-Bbg, U.v. 26.7.2022 - OVG 2 B 2/20 - juris Rn. 29;… Fleuß, in: Kluth/Heusch, AuslR, § 53 AufenthG Rn. 32), sodass auch in Bezug auf die strengstmögliche Sanktion andere Ausländer mit ähnlicher Veranlagung in vergleichbaren Situationen kaum von ähnlichen Handlungen abgehalten werden können (…vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1980 - I C 90.76 - juris Rn. 11; B.v. 18.12.1984 - 1 B 148.84 - juris Rn. 7).Weiter wird eine fehlende generalpräventive Wirkung in der Rechtsprechung etwa angenommen bei "Affekttaten" oder reinen "Beziehungs- oder Leidenschaftstaten" (…vgl. OVG LSA, U.v. 29.10.2024 - 2 L 8/23 - juris Rn. 41;… BayVGH, U.v. 29.1.2014 - 10 ZB 13.1137 - juris Rn. 9), "Hangtaten" im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum (…SächsOVG, B.v. 13.5.2022 - 3 A 844/20 - juris Rn. 20, str.), wenn der Sachverhalt derart singuläre Züge aufweist, dass die beabsichtigte Abschreckungswirkung nicht eintreten kann (…BayVGH, B.v. 5.10.2021 - 10 ZB 21.1725 - juris Rn. 12) oder bei "Augenblicksversagen oder psychischer Ausnahmesituation" (…vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1980 - I C 90.76 - juris Rn. 11; B.v. 18.12.1984 - 1 B 148.84 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Rn. 30 Allgemein kann ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG auch dann angenommen werden, wenn keines der vertypten Ausweisungsinteressen nach § 54 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG vorliegt, der Aufenthalt des Ausländers aber gleichwohl eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 - juris Rn. 24;… VGH BW, B.v. 21.6.2021 - 11 S 19/21 - juris Rn. 13;… Fleuß in Kluth/Heusch, AuslR, Stand 1.10.2024, § 53 AufenthG Rn. 19).Rn. 34 (1) Die Tatbestandsmerkmale der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" im ausweisungsrechtlichen Grundtatbestand des § 53 Abs. 1 AufenthG sind nach der Begründung des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 18/4097 S. 49) im Sinne des Polizei- und Ordnungsrechts zu verstehen (hierzu und zum Folgenden BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3/16 - BVerwGE 157, 325 juris Rn. 23).
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2023 - 2 M 49/23
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG 2004
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Abweichungen von den in § 104c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG genannten gesetzlichen Vorgaben sind dementsprechend nach der Gesetzesbegründung nur nach umfassender Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls in äußerst ungewöhnlichen, also atypischen Fallkonstellationen zulässig (…BT-Drs. 20/3717, S. 44 f.; vgl. auch OVG LSA, B.v. 1.6.2023 - 2 M 49/23 - juris Rn. 16;… Kluth in: Kluth/Heusch, AuslR, Stand: 1.10.2024, § 104c AufenthG Rn. 26.).Für die Annahme eines atypischen Ausnahmefalls ist ein strenger Maßstab anzulegen (OVG LSA, B.v. 1.6.2023 - 2 M 49/23 - juris Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 11 S 158/08
Altfallregelung; Versagung der Aufenthaltserlaubnis und Schulbesuch der Kinder
Auszug aus VGH Bayern, 31.03.2025 - 10 B 24.1124
Dies ist etwa dann der Fall, wenn schon zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG sicher absehbar ist, dass die Voraussetzungen für eine anschließende, allein in Betracht kommende (vgl. § 104c Abs. 3 Satz 4 AufenthG) Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG nicht erfüllt sein werden, weil Integrationsdefizite vorliegen, die auch im Laufe der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG von 18 Monaten (vgl. § 104c Abs. 3 Satz 3 AufenthG) offensichtlich nicht beseitigt werden können (vgl. zu § 104a AufenthG VGH BW, B.v. 29.7.2008 - 11 S 158/08 - juris Rn. 14;… aA Weiser in Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 4. Aufl. 2025, Rn. 7 zu § 104c AufenthG;… Röder in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Stand 1.1.2025, Rn. 99 zu § 104c AufenthG).Rn. 24 c) Aus systematischen Gründen dürfen bei der Prüfung eines Ausnahmefalls nur Umstände berücksichtigt werden, die nicht bereits in den Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG geregelt sind (vgl. für § 104a AufenthG VGH BW, B.v. 29.7.2008 - 11 S 158/08 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08
Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts; …
- OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95
Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit …
- BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
- OVG Bremen, 30.08.2023 - 2 LC 116/23
Generalpräventive inlandsbezogene Ausweisung nach Betäubungsmitteleinfuhr; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 11 S 1306/23
Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus general- und …
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 2.20
Ausweisung eines Ausländers; Berücksichtigung von zielstaatsbezogenen …
- VGH Bayern, 19.02.2024 - 19 ZB 22.2483
Zum generalpräventiven Ausweisungsinteresse
- VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- BGH, 21.04.1982 - 3 StR 46/82
Einbeziehung der Selbstmorddrohung als beachtliches Mittel zur …
- OVG Sachsen, 13.05.2022 - 3 A 844/20
Keine Verhältnismäßigkeit der Ausweisung nach erfolgreicher …
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2024 - 2 L 8/23
Ausweisung eines Ausländers wegen einer Vergewaltigung; generalpräventive …
- VGH Bayern, 29.01.2014 - 10 ZB 13.1137
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren wegen zweifacher …
- VGH Bayern, 06.11.2023 - 10 CS 23.1074
Erfolgloser Eilantrag eines serbischen Staatsangehörigen gegen Versagung einer …
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18
Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …
- VG Kassel, 19.06.2026 - 4 K 974/24
Mitwirkungspflichten des Ausländers bei der Identitätsklärung - Erteilung eines …
Denn nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Chancenaufenthaltsrecht gerade dazu dienen, während der 18-monatigen Gültigkeitsdauer die noch fehlenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG nachzuholen, die eine Perspektive auf einen dauerhaft rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht (zum Ganzen: Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 -, juris, Rn. 22, 24, 26 …und Urteil vom 21. Mai 2025 - 10 ZB 24.1988 -, juris, Rn. 19; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. April 2025 - 8 L 1143/24 - juris, Rn. 95, 97;… Niehaus, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, § 104c AufenthG, Rn. 36;… Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 11. September 2025, § 104c AufenthG, zu Abs. 1, Rn. 3 ff.;… Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 47. Ed. 1. Oktober 2024, § 104c AufenthG, Rn. 26).Hier ist eine Negativprognose erforderlich, nach der mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass ein Übergang in ein gesichertes Aufenthaltsrecht nach den §§ 25a oder 25b AufenthG nicht erfolgen können wird (Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 -, juris, Rn. 23;… Niehaus, in: Bergmann/Dienelt, 15. Aufl. 2025, § 104c AufenthG, Rn. 37;… Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 11. September 2025, § 104c AufenthG, zu Abs. 1, Rn. 16 f.;… Kluth, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, 47. Ed. 1. Oktober 2024, § 104c AufenthG, Rn. 26;… a.A. Röder, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, 24. Ed. 1. Oktober 2025, § 104c AufenthG, Rn. 99).
Ein solcher Ausnahmefall liegt demnach vor, wenn eine echte "Chance" zur im Sinne des Gesetzes ausreichenden Integration in absehbarer Zeit gar nicht besteht oder in der Vergangenheit nicht genutzt wurde (Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 -, juris, Rn. 22;… Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 11. September 2025, § 104c AufenthG, zu Abs. 1, Rn. 27;… Röder, in: Decker/Bader/Kothe, BeckOK MigR, 24. Ed. 1. Oktober 2025, § 104c AufenthG, Rn. 106).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2025 - 2 L 109/25
Chancen-Aufenthaltsrecht trotz Identitätstäuschung
Es trifft auch zu, dass bei dieser Anwendung die Wertung des § 104c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG zu berücksichtigen ist und deshalb in diesem Rahmen ein Ausweisungsinteresse regelmäßig auch bei solchen strafrechtlichen Verurteilungen zu verneinen ist, die unterhalb der dort geregelten Bagatellschwelle bleiben (vgl. BayVGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 25 und 29 …und Beschluss vom 21. Mai 2025 - 10 ZB 24.1988 - juris Rn. 10).Daneben kann ein Ausweisungsinteresse auch dann bestehen, wenn keines der vertypten Ausweisungsinteressen nach § 54 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG vorliegt, der Aufenthalt des Ausländers aber gleichwohl eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG darstellt (vgl. BayVGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 30).
Auf das Vorliegen eines Ausweisungsinteresses kann die Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis aber nur gestützt werden, wenn das Ausweisungsinteresse noch aktuell ist, das heißt die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, noch besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21/18 - juris Rn. 18; BayVGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 49 f.;… Maor, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 46. Edition, Stand: 01. Oktober 2025, AufenthG, § 5 Rn. 11).
Ob und inwieweit eine Aktualität auch jenseits dieser Grenze anzunehmen ist, bedarf einer wertenden Betrachtung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Fall eines nicht an eine Straftat anknüpfenden Ausweisungsinteresses: BayVGH, Urteil vom 31. März 2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 51).
- VGH Bayern, 22.01.2026 - 10 ZB 25.1202
Ausweisung, unerlaubter Aufenthalt ohne Pass, Generalprävention, außergewöhnliche …
Rn. 8 Ein Ausweisungsinteresse kann sich auch aus generalpräventiven Gründe ergeben, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, sich vergleichbar zu verhalten (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 44;… U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Verhaltensweisen anknüpft, aus denen sich eine Gefahr für ein Rechtsgut im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG ergibt und bei denen die Ausweisung nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von ähnlichen Verhaltensweisen abzuhalten (…BVerwG, U.v. 3.5.1973 - I C 33.72 - juris Rn. 3: "Straftaten oder Verhaltensweisen"; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 34 ff.).
Rn. 9 Besondere Umstände in der Person des Betroffenen, seiner Lebenssituation oder der Tatbegehung selbst können die Eignung des Verhaltens zur Begründung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses berühren (…vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 19.2.2024 - 19 ZB 22.2483 - juris Rn. 20;… OVG Bremen, U.v. 30.8.2023 - 2 LC 116/23 - juris Rn. 38; VGH BW, U.v. 2.1.2023 - 12 S 1841/22 - juris Rn. 86 zusammenfassend auch BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 46;… VGH BW, U.v. 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 55 f.).
- VGH Bayern, 06.10.2026 - 10 CE 26.1895
Anordnungsgrund bei nur befristeter Möglichkeit des Ausbildungsbeginns, …
Hinsichtlich des Vorhalts einer mangelnden Mitwirkung bei der Passbeschaffung und der Umstände der Verlustmeldung dürften diese Umstände schon deswegen keinen Ausnahmefall begründen können, weil der Gesetzgeber Versagungsgründe wegen mangelnder Mitwirkung in § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2, Satz 3 AufenthG abschließend geregelt hat (vgl. zu § 104c AufenthG BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 24 ff.). - VGH Bayern, 12.02.2026 - 10 ZB 26.44
Ausweisung, Generalprävention, unerlaubter Besitz von Cannabis in nicht geringer …
Rn. 9 aa) Ein Ausweisungsinteresse kann sich auch aus generalpräventiven Gründen ergeben, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, sich vergleichbar zu verhalten (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 44;… U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Verhaltensweisen anknüpft, aus denen sich eine Gefahr für ein Rechtsgut im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG ergibt und bei denen die Ausweisung nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von ähnlichen Verhaltensweisen abzuhalten (…BVerwG, U.v. 3.5.1973 - I C 33.72 - juris Rn. 3: "Straftaten oder Verhaltensweisen"; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 34 ff.).
- VGH Bayern, 19.01.2026 - 10 ZB 25.1305
Ausweisung, Spezial- und Generalprävention, unerlaubter Aufenthalt ohne Pass, …
Ein Ausweisungsinteresse kann sich auch aus generalpräventiven Gründe ergeben, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-) Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, sich vergleichbar zu verhalten (…BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 44;… U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Verhaltensweisen anknüpft, aus denen sich eine Gefahr für ein Rechtsgut im Sinne von § 53 Abs. 1 AufenthG ergibt und bei denen die Ausweisung nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von ähnlichen Verhaltensweisen abzuhalten (…BVerwG, U.v. 3.5.1973 - I C 33.72 - juris Rn. 3: "Straftaten oder Verhaltensweisen"; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 34 ff.).
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 10 ZB 24.1988
Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c AufenthG, nicht auszuschließende …
Unterbleibt eine strafrechtliche Ahndung, weil der Täter bei Tatbegehung schuldunfähig war, besteht dennoch kein Anspruch auf Gewährung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, wenn die Tat ein Ausweisungsinteresse begründet (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 30).Im Übrigen dürfen aus systematischen Gründen bei der Prüfung eines Ausnahmefalls nur Umstände berücksichtigt werden, die nicht bereits in den Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c Abs. 1 Satz 1 AufenthG geregelt sind (vgl. BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 24).
- VG München, 18.06.2026 - M 24 K 25.5965
Ausweisung, Betäubungsmittelstraftat, Faktischer Inländer, Keine abgeschlossene …
Rn. 38 Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kann auch dann vorliegen, wenn von dem Ausländer selbst keine Wiederholungsgefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, sich vergleichbar zu verhalten (…vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 17; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 44;… U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.). - VG Karlsruhe, 27.06.2025 - 9 K 6679/24
Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; …
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 31.03.2025 - 10 B 24.1124 -, juris Rn. 38 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 28.08.2025 - 19 CS 25.1192
Erfolgloser Antrag, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung der …
Vielmehr reicht es aus, dass ein Ausweisungsinteresse gleichsam abstrakt, d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen, vorliegt, wie es insbesondere im Katalog des § 54 AufenthG normiert ist (…BVerwG, U.v. 12.6.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 15 m.w.N.; BayVGH, U.v. 31.3.2025 - 10 B 24.1124 - juris Rn. 36).
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