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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15606
BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06 (https://dejure.org/2006,15606)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 10 B 48.06 (https://dejure.org/2006,15606)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 10 B 48.06 (https://dejure.org/2006,15606)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Antrags auf Vertagung eines Termins; Fehlende Wahrnehmung eines Termins ohne Nennung von Hinderungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 2.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer Verletzung des …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06
    Soweit die Beschwerde schließlich darauf abhebt, dem Prozessbevollmächtigten habe Gelegenheit gegeben werden müssen, Rücksprache mit dem Kläger zu nehmen, fehlt es an der erforderlichen Darlegung, was bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag den Ablehnungsgesuchen hätte zum Erfolg verhelfen können (vgl. z.B. Beschluss vom 13. Januar 2000 - BVerwG 9 B 2.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 53 S. 13).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06
    Bei Ablehnung eines Antrags auf Vertagung eines Termins, zu dem das Gericht ordnungsmäßig geladen hat, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Vertagung i.S.v. § 227 ZPO (i.V.m. § 173 VwGO) vorliegt und dem Gericht unterbreitet worden ist (vgl. Beschluss vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - juris Rn. 9 = NJW 2006, 2648).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06
    Denn der ablehnende Beschluss stützt sich auf den Akteninhalt und nicht auf Tatsachen, die den dienstlichen Äußerungen entnommen worden sind (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1968 - 2 BvR 599, 677/67 - BVerfGE 24, 56 ).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2006 - 10 B 48.06
    Es liegt nämlich keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn die Partei es unterlässt, Gebrauch von den ihr verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. z.B. Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    Es liegt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, wenn die Partei es unterlässt, Gebrauch von den ihr verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2006 - 10 B 48.06 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2024 - 3 B 14.23

    Revisionszulassung; Wegfall Hindernis Rechtsverfolgung; Wiedereinsetzung in …

    Darüber hinaus zeigen sie nicht auf, dass sie alle verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2006 - 10 B 48.06 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von …

    Bei Ablehnung eines Antrages auf Vertagung eines Termins, zu dem das Gericht ordnungsmäßig geladen hat, kommt eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nur in Betracht, wenn ein erheblicher Grund für eine Vertagung im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 173 VwGO vorliegt und dem Gericht unterbreitet worden ist ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 14. November 2006 - Az.: 10 B 48.06 -, zitiert nach juris [m. w. N.] ).
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