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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52144
BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17 (https://dejure.org/2017,52144)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2017 - 10 B 5.17 (https://dejure.org/2017,52144)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 (https://dejure.org/2017,52144)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser Wiedereinsetzungsantrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 152a VwGO
    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser Wiedereinsetzungsantrag

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung abgelehnter Richter; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 2 S. 2; VwGO § 152a Abs. 2 S. 1
    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung abgelehnter Richter; Offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts; Statthaftigkeit der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Nur wenn nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts wesentliches, entscheidungserhebliches, tatsächliches oder rechtliches Vorbringen unerwähnt bleibt, lässt das darauf schließen, dass dieses Vorbringen nicht berücksichtigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22 f.).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - NVwZ-RR 2013, 583).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 …und vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. ferner z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Nur wenn nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Gerichts wesentliches, entscheidungserhebliches, tatsächliches oder rechtliches Vorbringen unerwähnt bleibt, lässt das darauf schließen, dass dieses Vorbringen nicht berücksichtigt wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133; BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22 f.).
  • BVerwG, 16.10.2007 - 2 B 101.07

    Bedeutung des Einlegens einer "Gegenvorstellung mit Gehörsrüge"; Erfordernis …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 und vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. ferner z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).
  • BVerwG, 22.01.2013 - 4 B 4.13

    Anhörungsrüge; Rügefrist; Beginn der Rügefrist

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Diese Frist begann spätestens mit der von dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin behaupteten Lektüre des Beschlusses des Senats vom 30. Dezember 2016 am 8. Februar 2017 und endete folglich spätestens mit Ablauf des 22. Februar 2017 (vgl. zur Berechnung: BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 4 B 4.13 - NVwZ-RR 2013, 340).
  • BFH, 14.03.2011 - VI R 81/10

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision: Eingangsstempel - Widerlegung …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Dieser Eingangsstempel erbringt grundsätzlich den Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens (vgl. BFH, Beschluss vom 14. März 2011 - VI R 81/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 und 2 B 110.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3), oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (…vgl. Meissner, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Rn. 61 ff.).
  • BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 154.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Trennung von Verfahren als …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. Dezember 1993 - 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 …und vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. ferner z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545 f.).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 4 B 34.10

    Weitere Mitwirkung eines abgelehnten Richters im Ablehnungsverfahren in Fällen …

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17
    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 und 2 B 110.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3), oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (…vgl. Meissner, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Rn. 61 ff.).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einer Partei in der Besetzung mit dem …

  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot …

    Rn. 31 Vgl. RG, Beschluss vom 23.06.1899 - III 53/90 -, RGZ 44, 402 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 02.11.1960 - 2 BvR 473/60 -, juris, Rz. 14 und vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris, Rz. 30; BVerwG, Urteil vom 05.12.1975 - VI C 129.74 -, juris, Rz. 7, Beschlüsse vom 24.01.1973 - III CB 123.71 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13, vom 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris, Rz. 2 und vom 29.11.2017 - 10 B 5.17 -, juris, Rz. 1; BGH, Beschlüsse vom 14.04.2005 - V ZB 7/05 -, juris, Rz. 9 f. und vom 31.08.2005 - XII ZB 159/05 -, juris, Rz. 2; BFH, Beschluss vom 10.03.1972 - VI B 141/70 -, juris, Rz. 7 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28.02.2019 - 19 A 773/18.A -, juris, Rz. 12.
  • VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22

    Einbürgerung von Ausländern; Erfordernis, den Lebensunterhalt selbst bestreiten …

    Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt; Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den abgelehnten Richter bezogen ist, dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 1).

    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30; BVerwG, Beschl. v. 29.11.2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 1).

  • BSG, 23.02.2022 - B 9 SB 74/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - …

    Es ist anerkannt, dass solche rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuche vom Gericht auch ohne eine vorherige dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters (§ 60 Abs. 1 SGG iVm § 44 Abs. 3 ZPO) in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters behandelt werden können, wenn für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (…vgl BSG Beschluss vom 22.12.2021, aaO, RdNr 22; BSG Beschluss vom 7.9.2016 - B 10 SF 2/16 C - juris RdNr 3; BVerwG Beschluss vom 29.11.2017 - 10 B 5/17 - juris RdNr 1).
  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

    Rn. 2 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 25.10.2024 - 9 A 18.24

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Verwerfung des Ablehnungsgesuchs

    Indizien für einen Missbrauch des Ablehnungsrechts können darin liegen, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist, dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, oder dass verfahrensfremde Zwecke wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1 …und vom 24. Juni 2019 - 6 AV 10.19 - juris Rn. 3, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.07.2018 - 1 BvR 252/18

    Nichtannahme einer mangels substantiierter Begründung offensichtlich unzulässigen …

    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. November 2017 - BVerwG 10 B 5.17 -,.
  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 1.21
    Rn. 2 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2021 - 2 B 23.20

    Berufung, Begründung, Begründungsfrist, Wiedereinsetzung, voriger Stand, …

    Abgesehen davon, dass die Kausalität der Quarantäne für die Fristversäumnis zweifelhaft erscheint, weil diese am Tag des Eingangs des Zulassungsbeschlusses nach eigenem Vorbringen des Beklagten bereits beendet war, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, die erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, um auch bei einer Erkrankung die Wahrung der laufenden Fristen sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2017 - 10 B 5/17 - juris Rn. 7; vgl. auch bezogen auf Büropersonal: BGH…, Beschluss vom 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - juris Rn. 15).

    Das gilt umso mehr, wenn mit krankheitsbedingten Ausfällen gerechnet werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2017, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers

    Dieser Eingangsstempel erbringt grundsätzlich den Beweis für Zeit und Ort des Eingangs eines Schreibens (vgl. BVerwG, B.v. 29.11.2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 13;… BFH, B.v. 14.3.2011 - VI R 81/10 - BFH/NV 2011, 1002 = juris Rn. 15).
  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 B 40.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ; BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2024 - 19 A 2063/24
  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 10 AE 23.1029

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 6.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 7.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

  • VGH Bayern, 27.02.2025 - 11 ZB 25.262

    Missbräuchliche Ablehnungsgesuche gegen gesamten Spruchkörper

  • OVG Sachsen, 14.06.2021 - 6 B 227/21

    Corona-Pandemie; Rechtsanwalt; häusliche Quarantäne; Wiedereinsetzung …

  • VGH Bayern, 12.10.2023 - 10 ZB 23.1471

    Missbräuchliches Ablehnungsgesuch und unbegründete Wiederaufnahmeanträge

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 9/25
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 5/25
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 3/25
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 16.01.2026 - DG 8/25
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,25832
OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17 (https://dejure.org/2019,25832)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2019 - 10 B 5.17 (https://dejure.org/2019,25832)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2019 - 10 B 5.17 (https://dejure.org/2019,25832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 4 S 1 TGV 1986, § 9 Abs 1 TGV 1986
    Auswirkungen der Erhöhung der Obergrenzen bei der Berechnung der Höhe des Trennung Übernachtungsgeldes

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 4 S 1 TGV, § 9 Abs 1 TGV
    Trennungsübernachtungsgeld; Versetzung; Höhe des Trennungsgeldes; Kosten für eine angemessene Unterkunft; Berücksichtigung der Mietobergrenze; maßgebliche Sach- und Rechtslage; Abrechnungszeitraum; "Hineinwachsen";Grundsatz der Sparsamkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Oder - 2 K 1040/14
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2018 - 2 LB 63/18

    Soldat; Gewährung eines Trennungsübernachtungsgeldes; Höchstbetragsgrenze

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Es kommt für die Höhe des Anspruchs auf Trennungsübernachtungsgeld gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 TGV nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags, sondern auf den für den jeweiligen Abrechnungszeitraum festgelegten Höchstbetrag an (zutreffend ein "Hineinwachsen" bejahend OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 34 ff.; VG Berlin…, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.; a.A. OVG RhPf, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 10 A 10121/14.OVG -, S. 2 ff. EA, uv.; VG Koblenz, Urteil vom 9. Januar 2014 - 1 K 657/13.KO -, S. 5 ff. EA, uv.; VG Köln, Urteil vom 6. Juni 2018 - 23 K 5781/17 -, S. 6 EA, uv.; VG Schwerin, Urteil vom 5. April 2017 - 1 A 1082/14 -, S. 6 EA, uv.; wohl auch VG München…, Urteil vom 18. Februar 2016 - M 17 K 15.2928 -, juris Rn. 28).

    Die Trennungsgeldverordnung enthält keine Anhaltspunkte, die - jenseits dieses Grundsatzes - darauf hinzudeuten vermögen, dass bei der Bestimmung des Trennungsübernachtungsgelds auf die von der Beklagten festgelegten Höchstbeträge der notwendigen Kosten für eine angemessene Unterkunft im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses - einem "Einfrieren" des entsprechenden Betrags gleich - abzustellen wäre (vgl. OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 35).

    Für eine andere, etwa auf den Monat der Anmietung abstellende Sichtweise bedürfte es daher einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (so zu alledem bereits OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 36).

    Rn. 26 Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht, dass die hier vertretene Sichtweise, nach der die Höhe des Trennungsübernachtungsgeldanspruchs entsprechend der Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum zu bestimmen ist (s. BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 - juris, Rn. 10) mit der Konsequenz, dass auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen ist, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 (…- BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 16) gestützt wird (ebenso OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 37 f.; VG Berlin…, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.), auch wenn sich die Entscheidung nicht ausdrücklich auf Trennungsübernachtungsgeld, sondern auf einen zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschuss bezieht.

    Denn unabhängig von den - in der Berufungsbegründung der Beklagten ausführlich herausgearbeiteten - Unterschieden in der Natur und der Systematik der hier und in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behandelten Anspruchsgrundlagen lassen sich beide Ansprüche aus der im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommenden Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Art. 33 Abs. 5 GG ableiten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 2015 - BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 10 B 4.91 -, juris Rn. 29; im Anschluss daran wie hier bereits OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 38).

    Allein aus der Tatsache, dass sich dieses individuelle Mehrkosten-Risiko durch die Möglichkeit eines Hineinwachsens in einen angehobenen Höchstbetrag auf lange Sicht reduzieren könnte, kann nicht auf einen Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit geschlossen werden (so überzeugend OVG SchlH, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Mietspiegel; Mietobergrenze; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Dieses Ergebnis entspreche auch der Rechtslage zum Mietzuschuss im Recht der Auslandsbesoldung, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Januar 2015 (- BVerwG 2 C 13.13 -) formuliert habe.

    Rn. 26 Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht, dass die hier vertretene Sichtweise, nach der die Höhe des Trennungsübernachtungsgeldanspruchs entsprechend der Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum zu bestimmen ist (s. BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 - juris, Rn. 10) mit der Konsequenz, dass auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen ist, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 (- BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 16) gestützt wird (ebenso OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 37 f.; VG Berlin…, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.), auch wenn sich die Entscheidung nicht ausdrücklich auf Trennungsübernachtungsgeld, sondern auf einen zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschuss bezieht.

    Denn unabhängig von den - in der Berufungsbegründung der Beklagten ausführlich herausgearbeiteten - Unterschieden in der Natur und der Systematik der hier und in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behandelten Anspruchsgrundlagen lassen sich beide Ansprüche aus der im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommenden Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Art. 33 Abs. 5 GG ableiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 10 B 4.91 -, juris Rn. 29; im Anschluss daran wie hier bereits OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 38).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 5 A 2.12

    Abordnung; Kommandierung; Gleichheitssatz; Höchstbetrag; absoluter -; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Notwendig ist die Gesamtheit der Aufwendungen, um am neuen Dienstort (vorübergehend) einen zweiten Haushalt zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 5 A 2.12 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Die Festlegung eines Höchstbetrags durch Verwaltungsvorschrift - wie sie auch hier von der Beklagten vorgenommen wurde - steht nur dann nicht im Widerspruch zu den Vorschriften der Trennungsgeldverordnung, wenn dieser Höchstbetrag die aktuell an einem bestimmten Ort herrschenden Mietpreisverhältnisse für eine in der Regel angemessene Unterkunftsart widerspiegelt und wenn im Fall einer Überschreitung des Höchstbetrags geprüft wird, ob die konkreten Umstände des Einzelfalls die Übernahme tatsächlich entstandener Mehrkosten gebieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 5 A 2.12 -, juris Rn. 11 ff.).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 42.07

    Trennungsübernachtungsgeld; Miete einer Wohnung im Eigentum des Ehepartners; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Rn. 24 Für das Trennungsgeld ist die Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 -, juris, Rn. 10).

    Rn. 26 Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht, dass die hier vertretene Sichtweise, nach der die Höhe des Trennungsübernachtungsgeldanspruchs entsprechend der Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum zu bestimmen ist (s. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 - juris, Rn. 10) mit der Konsequenz, dass auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen ist, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 (…- BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 16) gestützt wird (ebenso OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 37 f.; VG Berlin…, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.), auch wenn sich die Entscheidung nicht ausdrücklich auf Trennungsübernachtungsgeld, sondern auf einen zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschuss bezieht.

  • VG Berlin, 10.11.2016 - 36 K 268.15

    Anspruch auf Trennungsübernachtungsgeld wegen einer Abkommandierung von Kiel nach …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Es kommt für die Höhe des Anspruchs auf Trennungsübernachtungsgeld gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 TGV nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags, sondern auf den für den jeweiligen Abrechnungszeitraum festgelegten Höchstbetrag an (zutreffend ein "Hineinwachsen" bejahend OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 34 ff.; VG Berlin, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.; a.A. OVG RhPf, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 10 A 10121/14.OVG -, S. 2 ff. EA, uv.; VG Koblenz, Urteil vom 9. Januar 2014 - 1 K 657/13.KO -, S. 5 ff. EA, uv.; VG Köln, Urteil vom 6. Juni 2018 - 23 K 5781/17 -, S. 6 EA, uv.; VG Schwerin, Urteil vom 5. April 2017 - 1 A 1082/14 -, S. 6 EA, uv.; wohl auch VG München…, Urteil vom 18. Februar 2016 - M 17 K 15.2928 -, juris Rn. 28).

    Rn. 26 Wie das Verwaltungsgericht ist auch der Senat der Ansicht, dass die hier vertretene Sichtweise, nach der die Höhe des Trennungsübernachtungsgeldanspruchs entsprechend der Sach- und Rechtslage im jeweiligen Bezugszeitraum zu bestimmen ist (s. BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 42.07 - juris, Rn. 10) mit der Konsequenz, dass auf die für den jeweiligen Abrechnungsmonat geltenden Miethöchstbeträge abzustellen ist, durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2015 (…- BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 16) gestützt wird (ebenso OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 37 f.; VG Berlin, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.), auch wenn sich die Entscheidung nicht ausdrücklich auf Trennungsübernachtungsgeld, sondern auf einen zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschuss bezieht.

  • VG München, 18.02.2016 - M 17 K 15.2928

    Kein Anspruch auf höheres Trennungsübernachtungsgeld

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Es kommt für die Höhe des Anspruchs auf Trennungsübernachtungsgeld gemäß § 3 Abs. 4 Satz 1 TGV nicht auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags, sondern auf den für den jeweiligen Abrechnungszeitraum festgelegten Höchstbetrag an (zutreffend ein "Hineinwachsen" bejahend OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 34 ff.; VG Berlin…, Urteil vom 10. November 2016 - VG 36 K 268.15 -, juris Rn. 17 ff.; a.A. OVG RhPf, Beschluss vom 19. Dezember 2014 - 10 A 10121/14.OVG -, S. 2 ff. EA, uv.; VG Koblenz, Urteil vom 9. Januar 2014 - 1 K 657/13.KO -, S. 5 ff. EA, uv.; VG Köln, Urteil vom 6. Juni 2018 - 23 K 5781/17 -, S. 6 EA, uv.; VG Schwerin, Urteil vom 5. April 2017 - 1 A 1082/14 -, S. 6 EA, uv.; wohl auch VG München, Urteil vom 18. Februar 2016 - M 17 K 15.2928 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 10 B 4.91
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 10 B 5.17
    Denn unabhängig von den - in der Berufungsbegründung der Beklagten ausführlich herausgearbeiteten - Unterschieden in der Natur und der Systematik der hier und in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts behandelten Anspruchsgrundlagen lassen sich beide Ansprüche aus der im Alimentationsgrundsatz zum Ausdruck kommenden Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten und Soldaten aus Art. 33 Abs. 5 GG ableiten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 2015 - BVerwG 2 C 13.13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. April 1991 - BVerwG 10 B 4.91 -, juris Rn. 29; im Anschluss daran wie hier bereits OVG SchlH…, Urteil vom 27. September 2018 - 2 LB 63/18 -, juris Rn. 38).
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