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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.07.2011

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14204
OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11 (https://dejure.org/2012,14204)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 10 B 9.11 (https://dejure.org/2012,14204)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 10 B 9.11 (https://dejure.org/2012,14204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 172 Abs 1 S 1 BauGB, § 172 Abs 4 S 1 BauGB, § 172 Abs 4 S 3 Nr 1 BauGB, § 173 Abs 1 S 2 BauGB
    Ziel von Erhaltungssatzungen zum Schutz der Wohnbevölkerung; Mindestanforderungen an den Einbau von Aufzügen in Gebäuden mit einer höheren Zahl oberirdischer Geschosse; Gegenstand einer Nachtragsbaugenehmigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 1 VwGO, § ... 124a Abs 3 S 4 VwGO, § 172 Abs 1 S 1 BauGB, § 172 Abs 4 S 1 BauGB, § 172 Abs 4 S 3 Nr 1 BauGB, § 173 Abs 1 S 2 BauGB, § 39 Abs 4 S 1 BauO BE, § 39 Abs 4 S 2 BauO BE, § 39 Abs 5 BauO BE, § 60 Abs 1 BauO BE, § 62 Abs 1 Nr 2b BauO BE, § 34 Abs 5 S 1 BauO BB, § 2 Nr 7 BetrKV
    Baugenehmigung; Nachtragsbaugenehmigung; Aufzug; Erhaltungsverordnung; erhaltungsrechtliche Genehmigung; Zusammensetzung der Wohnbevölkerung; Verdrängungsgefahr; zeitgemäßer Ausstattungszustand einer Wohnung; bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen; Wohngebäude; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 124 Abs. 1, § ... 124 a Abs. 3 Satz 4; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 Nr. 1, § 173 Abs. 1 Satz 2; BauO Bln § 39 Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5, § 60 Abs. 1, § 62 Abs. 1 Nr. 2b; BbgBO § 34 Abs. 5 Satz 1; BetrkV § 2 Nr. 7
    Baugenehmigung; Nachtragsbaugenehmigung; Aufzug; Erhaltungsverordnung; erhaltungsrechtliche Genehmigung; Zusammensetzung der Wohnbevölkerung; Verdrängungsgefahr; zeitgemäßer Ausstattungszustand einer Wohnung; bauordnungsrechtliche Mindestanforderungen; Wohngebäude; ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB §§ 172 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 Nr. 1, 173 Abs. 1 Satz 2; BauO Bln §§ 39 Abs. 4 Satz 1 und 2, Abs. 5, 60 Abs. 1, 62 Abs. 1 Nr. 2b; BbgBO § 34 Abs. 5 Satz 1; BetrKV § 2 Nr. 7.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass von Erhaltungssatzungen durch die Gemeinden zur Erhaltung der Bevölkerungsstruktur eines Gebietes und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängungen; Mindestanforderungen an den Einbau von Aufzügen in Gebäuden mit einer höheren Zahl von oberirdischen Geschossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Weitere Aufzugshaltestelle in Altbau zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Bezirk Pankow muss Genehmigung zum nachträglichen Einbau von zusätzlichen Haltestellen bei Aufzügen in Altbauten erteilen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufzug im Altbau

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zu Personenaufzüge - Das tägliche Auf und Ab

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Erhaltungsverordnung behindert Altbau-Modernisierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachträglicher Einbau einer zusätzliche Haltestelle eines Aufzug in Altbau trotz Erhaltungsverordnung - Modernisierungsmaßnahme versetzt durchschnittliche Wohnung in einen zeitgemäßen Ausstattungszustand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass von Erhaltungssatzungen durch die Gemeinden zur Erhaltung der Bevölkerungsstruktur eines Gebietes und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Verdrängungen; Mindestanforderungen an den Einbau von Aufzügen in Gebäuden mit einer höheren Zahl von oberirdischen Geschossen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 737
  • BauR 2012, 1439
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.2004 - 4 B 85.04

    Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; besondere städtebauliche Gründe; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die gegenwärtig geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen einen Standard umschreiben, für den die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zu erteilen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, NVwZ 2005, 445, juris Rn. 10).

    Das Ziel, die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen, kann es nämlich nicht rechtfertigen, vorhandene städtebauliche Missstände oder Substandards in einem Gebiet festzuschreiben; Ziel der Sanierung muss es sein, die Missstände und Substandards zu beheben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - a.a.O., juris Rn. 10; OVG Bln…, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.04 -, BauR 2004, 1775, juris Rn. 41).

    Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass die gegenwärtig geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen einen Standard umschreiben, für den die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zu erteilen ist (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2004, a.a.O., juris Rn. 10).

    Rn. 36 Die vorgenannte Bewertung steht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2004 (a.a.O., juris Rn. 10) im Einklang.

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 2.97

    Bauplanungsrecht - Erhaltungssatzung/Milieuschutzsatzung, Versagung des Einbaus …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Baumaßnahme generell geeignet ist, eine solche Verdrängungsgefahr auszulösen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 2.97 -, BVerwGE 105, 67, juris Rn. 18).

    Da eine Baumaßnahme innerhalb eines Erhaltungsgebietes für sich genommen kaum jemals zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen wird, kommt es darauf an, dass die einzelne zu genehmigende Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O., juris Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2006 - 2 B 13.04

    Denkmalbereich, Ensemble, städtebauliche Bedeutung, Erhaltungsgebiet, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Obwohl § 39 Abs. 4 Satz 1 BauO Bln nur für neu zu errichtende Gebäude gilt (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 8. November 2006 - OVG 2 B 13.04 -, juris Rn. 21), kann der Norm über § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB die gesetzgeberische Wertung entnommen werden, dass es unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen bei bestehenden Gebäuden mit einer hohen Zahl an Geschossen - jedenfalls bei der hier vorhandenen Zahl von sechs Geschossen - zum zeitgemäßen Ausstattungsstandard einer Wohnung i.S.v. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB gehört, dass die Geschosse des Gebäudes mit einem Aufzug erreicht werden können.

    Die Detailanforderungen an die Ausgestaltung (d.h. das "Wie") des Aufzuges nach § 39 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5 BauO Bln gelten - wie ausgeführt - unmittelbar nur in Baugenehmigungsverfahren für die Neuerrichtung von Bauten (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 8. November 2006, a.a.O., juris Rn. 21).

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Entspricht die Berufungsbegründung diesen Anforderungen, so macht sie auch ohne eine Detailkritik an den Gründen der angefochtenen Entscheidung hinreichend deutlich, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen an dem verfolgten Rechtsschutzziel festgehalten wird und erfüllt damit die der Berufungsbegründung zukommende Funktion, die übrigen Beteiligten und das Berufungsgericht über die zur Stützung des Berufungsbegehrens maßgeblichen Gründe zu unterrichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - BVerwG 9 B 71/11 -, juris Ls. und Rn. 3).

    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt im Wesentlichen von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.08 -, BVerwGE 114, 155, juris Rn 10; Beschluss vom 16. Februar 2012 - BVerwG 9 B 71.11 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Die Nachtragsbaugenehmigung, bei der das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt Gegenstand der rechtlichen Prüfung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 C 23.95 -,Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329, juris Rn. 15), ist ein akzessorischer Verwaltungsakt, der von der Wirksamkeit der zugrunde liegenden, ursprünglich erteilten Baugenehmigung abhängt und diese modifiziert, also mit dieser eine einheitliche Baugenehmigung bildet (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 4. Mai 2004 - OVG 10 A 1476.04 -, BRS 67 Nr. 169, juris Rn. 7;… Knuth, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04

    Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Der Beklagte verfolgt damit das legitime Ziel, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, BVerwGE 126, 104, juris Rn. 24 und 26).
  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Welche Mindestanforderungen an die Berufungsbegründung sich aus diesen Grundsätzen ergeben, hängt im Wesentlichen von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Urteil vom 23. April 2001 - BVerwG 1 C 33.08 -, BVerwGE 114, 155, juris Rn 10;… Beschluss vom 16. Februar 2012 - BVerwG 9 B 71.11 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.06.2005 - 10 B 4.05

    Anforderungen an die erforderliche Berufungsbegründung; Substantiierte …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Insbesondere verlangt diese Norm nicht, dass der Berufungsführer im Einzelnen auf die Begründungserwägungen des angefochtenen Urteils eingeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - BVerwG 10 B 4.05 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 10 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revision, Berufungsverfahren, Berufungsbegründung, …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Sie hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 2 B 3.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 10 B 9.11
    Das Ziel, die Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen, kann es nämlich nicht rechtfertigen, vorhandene städtebauliche Missstände oder Substandards in einem Gebiet festzuschreiben; Ziel der Sanierung muss es sein, die Missstände und Substandards zu beheben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - a.a.O., juris Rn. 10; OVG Bln, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.04 -, BauR 2004, 1775, juris Rn. 41).
  • VG Berlin, 21.06.2011 - 13 K 29.10

    Erhaltungsrechtliche Genehmigung eines Aufzuges

  • VG Berlin, 02.04.2025 - 19 K 17.22

    Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten …

    Dies zeigt, dass der maßgebliche Ausstattungszustand einer Wohnung nicht statisch zu betrachten, sondern im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30).

    Dies entspricht auch Sinn und Zweck des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB, zu gewährleisten, dass Wohnungen in einem Milieuschutzgebiet (allmählich) auf das Niveau einer durchschnittlichen Wohnung angehoben werden können (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

    Entsprechend ist davon auszugehen, dass die gegenwärtig geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen einen Standard umschreiben, für den die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zu erteilen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 25. Mai 2023 - VG 19 K 195/21 -, EA S. 8).

    Die "Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen" ist demnach kein selbstständiges Tatbestandsmerkmal, sondern dient der Ausfüllung und näheren Bestimmung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30; vorgehend VG Berlin…, Urteil vom 21. Juni 2011 - VG 13 K 29.10 -, juris Rn. 21;… vgl. auch Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 104 m.w.N.).

    Bestimmend sind insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30; VG Berlin…, Beschluss vom 17. November 2020 - VG 19 L 315/20 -, juris Rn. 31, und Urteil vom 1. November 2022 - VG 19 K 170/21 -, EA S. 7;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 104 m.w.N.).

    Durch eine behutsame Anhebung der Qualität von Wohnungen mit "kleinschrittigen" Verbesserungen des Ausstattungszustands soll ein durchschnittlicher Standard erreicht und der schleichenden Entstehung und Verfestigung von Gebieten mit auffällig schlechtem Wohnstandard entgegengewirkt werden (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

    Eine Gleichsetzung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung mit den jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen ergibt sich auch nicht daraus, dass Sinn und Zweck des § 172 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB häufig mit der Formulierung umschrieben werden, es solle vermieden werden, dass in Milieuschutzgebieten ein "bauordnungsrechtlicher" Substandard festgeschrieben werde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 101).

    Rn. 64 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 172 Abs. 4 Satz 3 BauGB vor, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 99;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 157. EL Nov.

    Rn. 65 Soweit es nach der Rechtsprechung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Einzelfall einer sorgfältigen Betrachtung und Abwägung bedarf, ob aufgrund besonderer Umstände etwas anderes zu gelten hat, und Ausnahmen insbesondere in Betracht kommen, wenn die beabsichtigte Maßnahme, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen vorangegangenen oder gegenwärtigen, die baulichen Anlage ändernden Einzelmaßnahmen oder als Teil einer Gesamtmaßnahme eine "ungewöhnlich kostenaufwändige Anforderung" wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 36), ist diese Rechtsprechung nach Überzeugung der Kammer auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.

    Das Oberverwaltungsgericht hat angenommen, dass diese einen Standard umschreiben, bei dem grundsätzlich eine Indizwirkung für die Erteilung der Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB besteht, es im Einzelfall aber einer sorgfältigen Betrachtung und Abwägung bedarf, ob etwas anderes zu gelten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 33 ff.).

    Rn. 66 Gleiches gilt, soweit nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg auch das Ausmaß der Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch die Änderung der baulichen Anlage von Bedeutung ist und bei überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr ausnahmsweise kein Anspruch auf Genehmigung einer Maßnahme zur Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung bestehen kann, wenn die Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 36).

    Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass in dem Erhaltungsgebiet "Humboldthain Nord-West" ein extremer Verdrängungsdruck auf die vorhandene Wohnbevölkerung besteht und die Errichtung von Erstbalkonen mit einer Größe von 4 m² vor diesem Hintergrund generell geeignet wären, durch eine geringfügige Wohnwertsteigerung eine relevante Verdrängungsgefahr auszulösen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 39).

  • VG Berlin, 02.04.2025 - 19 K 351.23

    Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung für Maßnahmen der …

    Dies zeigt, dass der maßgebliche Ausstattungszustand einer Wohnung nicht statisch zu betrachten, sondern im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30).

    Dies entspricht auch Sinn und Zweck des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB, zu gewährleisten, dass Wohnungen in einem Milieuschutzgebiet (allmählich) auf das Niveau einer durchschnittlichen Wohnung angehoben werden können (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 41; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

    Entsprechend ist davon auszugehen, dass die gegenwärtig geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen einen Standard umschreiben, für den die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zu erteilen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32; VG Berlin, Urteil vom 25. Mai 2023 - VG 19 K 195/21 -, EA S. 8).

    Die "Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen" ist demnach kein selbstständiges Tatbestandsmerkmal, sondern dient der Ausfüllung und näheren Bestimmung des Tatbestandsmerkmals "zeitgemäßer Ausstattungszustand" (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30; vorgehend VG Berlin…, Urteil vom 21. Juni 2011 - VG 13 K 29.10 -, juris Rn. 21;… vgl. auch Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 104 m.w.N.).

    Bestimmend sind insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30; VG Berlin…, Beschluss vom 17. November 2020 - VG 19 L 315/20 -, juris Rn. 31, und Urteil vom 1. November 2022 - VG 19 K 170/21 -, EA S. 7;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 104 m.w.N.).

    Durch eine behutsame Anhebung der Qualität von Wohnungen mit "kleinschrittigen" Verbesserungen des Ausstattungszustands soll ein durchschnittlicher Standard erreicht und der schleichenden Entstehung und Verfestigung von Gebieten mit auffällig schlechtem Wohnstandard entgegengewirkt werden (vgl. OVG Berlin…, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 41; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

    Eine Gleichsetzung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung mit den jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen ergibt sich auch nicht daraus, dass Sinn und Zweck des § 172 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB häufig mit der Formulierung umschrieben werden, es solle vermieden werden, dass in Milieuschutzgebieten ein "bauordnungsrechtlicher" Substandard festgeschrieben werde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - BVerwG 4 B 85.04 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 101).

    Rn. 74 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 172 Abs. 4 Satz 3 BauGB vor, besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 30;… Mitschang, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 172 Rn. 99;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 157. EL Nov.

    Rn. 75 Soweit es nach der Rechtsprechung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Einzelfall einer sorgfältigen Betrachtung und Abwägung bedarf, ob aufgrund besonderer Umstände etwas anderes zu gelten hat, und Ausnahmen insbesondere in Betracht kommen, wenn die beabsichtigte Maßnahme, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen vorangegangenen oder gegenwärtigen, die baulichen Anlage ändernden Einzelmaßnahmen oder als Teil einer Gesamtmaßnahme eine "ungewöhnlich kostenaufwändige Anforderung" wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 36), ist diese Rechtsprechung nach Überzeugung der Kammer auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.

    Das Oberverwaltungsgericht hat angenommen, dass diese einen Standard umschreiben, bei dem grundsätzlich eine Indizwirkung für die Erteilung der Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB besteht, es im Einzelfall aber einer sorgfältigen Betrachtung und Abwägung bedarf, ob etwas anderes zu gelten hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 33 ff.).

    Rn. 76 Gleiches gilt, soweit nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auch das Ausmaß der Gefahr der Verdrängung der vorhandenen Wohnbevölkerung durch die Änderung der baulichen Anlage von Bedeutung ist und bei überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr ausnahmsweise kein Anspruch auf Genehmigung einer Maßnahme zur Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung bestehen kann, wenn die Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 36).

    Jedenfalls ist nicht ersichtlich, dass in dem Erhaltungsgebiet "Müllerstraße Nord" ein extremer Verdrängungsdruck auf die vorhandene Wohnbevölkerung besteht und der Austausch eines Stand-WCs gegen ein wandhängendes WC und der Austausch eines Einfachheizkörpers gegen einen Handtuchheizkörper vor diesem Hintergrund einzeln oder in Kombination generell geeignet wären, durch eine geringfügige Wohnwertsteigerung eine relevante Verdrängungsgefahr auszulösen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 39).

  • VG Berlin, 25.05.2023 - 19 K 195.21
    Bei Vorliegen dieses Tatbestandes wird ein Genehmigungsanspruch ausgelöst (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, - 10 B 9.11 -, zitiert nach juris;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand Oktober 2022, § 172 RdNr. 175).

    Rn. 29 Inhaltliche Zielsetzung der Vorschrift ist es, zu vermeiden, dass in Milieuschutzgebieten ein bauordnungsrechtlicher "Substandard" festgeschrieben wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

    Mit anderen Worten: die gegenwärtig geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen umschreiben einen Standard, für den die Genehmigung nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB grundsätzlich zu erteilen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

    Bestimmend sind insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

    Rn. 31 (a) Die Kammer geht mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.) davon aus, dass sich aus den bauordnungsrechtlichen Regelungen ergibt, dass ein - wie hier - sechsgeschossiges Gebäude (Erdgeschoss, vier Obergeschosse und Dachgeschoss) mit einem Aufzug auszustatten ist, und dass dies einen Genehmigungsanspruch indiziert.

    Rn. 32 Wie bereits ausgeführt, ist es für die Bewertung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen unerheblich, dass § 39 BauO Bln grundsätzlich - wie die ganz überwiegende Zahl der Regelungen der Bauordnung - Neubauten betrifft (vgl. oben und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

    Rn. 34 Der Herstellung eines bauordnungsrechtlichen Mindeststandards entspricht die Errichtung eines Aufzugs auch dann, wenn sie nicht vollständig die bauordnungsrechtlichen Detailanforderungen an das "Wie" der Errichtung erfüllt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.; a.A.: Hess.VGH, Beschluss vom 25.

    Insbesondere älteren Menschen kann so - auch vor dem Hintergrund der Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung - länger eine unabhängige Lebensführung und ggfs. ein Verbleib in ihrer Wohnung erst ermöglicht werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

    Dies hat zur Folge, dass auch bei einer überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr ausnahmsweise kein Anspruch auf Genehmigung eines Aufzugs bestehen kann, wenn der Einbau des Aufzugs aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

    Da eine Baumaßnahme innerhalb eines Erhaltungsgebietes für sich genommen kaum jemals zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen wird, kommt es darauf an, dass die einzelne zu genehmigende Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Berlin, 08.09.2015 - 19 K 125.15

    Erteilung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung zum Zwecke der …

    Rn. 23 Der Beklagte verfolgt mit der Erhaltungsverordnung das legitime Ziel, die ansässige Wohnbevölkerung vor Verdrängung zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2006 - BVerwG 4 C 9.04 -, NVwZ 2006, 1167 ; Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 28).

    Auf die (mögliche) Steigerung der Quadratmetermiete als den Genehmigungsvorbehalt aus § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB auslösenden Grund ist in der Rechtsprechung vor allem bei Maßnahmen abgestellt worden, die die Wohnungsgröße unberührt lassen (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O.: Errichtung einer Aufzugsanlage mit Haltestelle; OVG Berlin…, Urteil vom 10. Juni 2004 - OVG 2 B 3.02 -, juris Rn. 34 f.: Modernisierungs- im Gegensatz zu bloßen Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

    Inhaltliche Zielsetzung der Vorschrift ist es, zu vermeiden, dass in Milieuschutzgebieten ein bauordnungsrechtlicher "Substandard" festgeschrieben wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 32).

  • VG Berlin, 19.05.2022 - 13 K 247.19

    Kein Außenaufzug an denkmalgeschützem Gebäude

    Insbesondere um Menschen mit Behinderungen, die einen Rollstuhl benötigen, oder Älteren - vor dem Hintergrund der Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung - eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen, sollen Aufzüge die Zugänglichkeit aller Geschosse ermöglichen oder zumindest erleichtern (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, Rn. 33, juris).

    Die vorgenannte, auf § 39 Abs. 4 Satz 1 und 2 BauO Bln beruhende Wertung wird auch durch die geltenden bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen an Aufzüge in den anderen Bundesländern bestätigt, nach denen im Allgemeinen Gebäude mit einer Anzahl von mehr als fünf Geschossen Aufzüge haben müssen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, Rn. 34, juris).

    Dies hat zur Folge, dass bei überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr ausnahmsweise kein Anspruch auf Genehmigung eines Aufzugs bestehen kann, wenn der Einbau des Aufzuges aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, Rn. 36, juris;… vgl. in dieser Richtung auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 172 Rn. 190).

    Nach der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt veröffentlichten Berliner Betriebskostenübersicht 2019 betrugen auf Grundlage der Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2017 die Betriebskosten eines Aufzuges im Mittelwert, der vier Fünftel der erhobenen Werte berücksichtigt, monatlich 0, 18 EUR pro qm der Wohnfläche (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, Rn. 37 - 38, juris).

    Da eine Baumaßnahme innerhalb eines Erhaltungsgebietes für sich genommen kaum jemals zu einer städtebaulich ins Gewicht fallenden Änderung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung führen wird, kommt es darauf an, dass die einzelne zu genehmigende Maßnahme aufgrund ihrer Vorbildwirkung geeignet ist, eine Entwicklung in Gang zu setzen, die tendenziell eine überdurchschnittlich hohe Verdrängungsgefahr für die vorhandene Wohnbevölkerung nach sich zieht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, Rn. 39, juris).

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer fingierten erhaltungsrechtlichen …

    Inhaltliche Zielsetzung der Vorschrift ist es, zu vermeiden, dass in Milieuschutzgebieten ein bauordnungsrechtlicher "Substandard" festgeschrieben wird (vgl. ebd. und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

    Bestimmend sind insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 33).

    Rn. 29 (a) Die Kammer geht mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 31 ff.) davon aus, dass sich aus den bauordnungsrechtlichen Regelungen ergibt, dass ein - wie hier - fünfgeschossiges Gebäude mit einem Aufzug auszustatten ist, und dass dies einen Genehmigungsanspruch indiziert.

    Wie ausgeführt, ist für die Frage der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen unerheblich, dass § 39 BauO Bln grundsätzlich - wie die ganz überwiegende Zahl der Regelungen der Bauordnung - Neubauten betrifft (vgl. oben und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 31).

    Rn. 30 Der Herstellung eines bauordnungsrechtlichen Mindeststandards entspricht die Errichtung eines Aufzugs auch dann, wenn sie nicht vollständig die bauordnungsrechtlichen Detailanforderungen an das "Wie" der Errichtung erfüllt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 40).

    Dies hat zur Folge, dass bei überdurchschnittlicher Verdrängungsgefahr ausnahmsweise kein Anspruch auf Genehmigung eines Aufzugs mit Haltestellen in allen Geschossen bestehen kann, wenn der Einbau des Aufzugs aufgrund seiner Vorbildwirkung geeignet ist, diese Entwicklung zu verstärken (vgl. zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 36).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2017 - 10 N 64.13

    Zulässigkeit der Änderung eines bereits gestellten Bauantrags während des …

    Bei nur geringfügigen, modifizierenden Änderungen, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren und in seinem Wesen nicht verändern, ist ein Nachtragsantrag (sog. "Tekturantrag") möglich, der, sofern eine Baugenehmigung bereits ausgereicht sein sollte, zu einer Nachtragsbaugenehmigung führt (vgl. zur Nachtragsbaugenehmigung OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 23;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …

    Während mit einer Nachtragsbaugenehmigung ("Tekturgenehmigung") kleinere modifizierende Änderungen eines bereits genehmigten, aber nicht vollständig ausgeführten Vorhabens zugelassen werden können, die das Gesamtvorhaben in seinen Grundzügen nur unwesentlich berühren und in seinem Wesen nicht verändern (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, BRS 79 Nr. 224, juris Rn. 23 m.w.N.), ist ein aliud anzunehmen, wenn sich das neue Vorhaben in Bezug auf baurechtlich relevante Kriterien von dem ursprünglich genehmigten Vorhaben unterscheidet, und zwar unabhängig davon, ob die baurechtliche Zulässigkeit des abgewandelten Bauobjekts als solche im Ergebnis anders zu beurteilen ist (vgl. zur Abgrenzung etwa OVG NW…, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 10 A 27/07 -, juris Rn. 12 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 14. September 2006 - 25 CS 06.1474 -, juris Rn. 3 ff.; HbgOVG…, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 Bs 13/04 -, juris Rn. 4 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 2 N 64.15

    Zusammenlegung zweier Eigentumswohnungen in einem Erhaltungsgebiet

    Entsprechendes gilt hinsichtlich der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des 10. Senats des erkennenden Gerichts, in der die Genehmigungsbedürftigkeit des Einbaus eines Aufzugs mit der Begründung bejaht wurde, die Maßnahme könne jedenfalls prinzipiell zu Mieterhöhungen und damit zu einer Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung führen (vgl. OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 28).

    Hierdurch soll vermieden werden, dass in Gebieten, in denen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll, städtebauliche oder bauordnungsrechtliche "Substandards" bestehen bleiben (vgl. OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

  • VG Berlin, 10.02.2021 - 19 L 447.20

    Genehmigung im Rahmen einer Berliner Erhaltungsverordnung: Bauliche Änderungen

    Inhaltliche Zielsetzung der Vorschrift ist es, zu vermeiden, dass in Milieuschutzgebieten ein bauordnungsrechtlicher "Substandard" festgeschrieben wird (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 2004, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012 - OVG 10 B 9.11 -, juris Rn. 32).

    Bestimmend sind insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 33).

    Gleichzeitig wird durch den Verweis auf die Zeitgemäßheit zum Ausdruck gebracht, dass der maßgebliche Ausstattungszustand einer Wohnung nicht statisch zu betrachten, sondern im Laufe der Zeit einem Wandel unterworfen ist, mit der Folge, dass insbesondere der technische Fortschritt und gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung, berücksichtigt werden sollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2012, a.a.O., Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 1220/12

    Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - 8 A 3002/11

    Nachbarklagen gegen eine Anlage zur Aufbereitung von Aluminiumschrott in Dormagen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2024 - 2 A 9.22

    OVG bestätigt Milieuschutzverordnung für das Gebiet "Reinickendorfer Straße" in …

  • VG Hamburg, 27.05.2025 - 6 K 1412/22

    Genehmigung von Wohnungssanierungsmaßnahmen (Bad) im Geltungsbereich einer …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2026 - 10 S 1.26

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz; Milieuschutzgebiet; Veräußerung von …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2021 - 2 A 13.19

    Wirksamkeit einer Erhaltungsverordnung

  • VG Frankfurt/Main, 21.12.2020 - 8 K 507/20

    Modernisierungsmaßnahmen im Gebiet einer Erhaltungssatzung

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 315.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Genehmigungsfiktion

  • VG Berlin, 16.05.2018 - 19 K 559.17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2020 - 10 S 67.19

    Bauaufsichtliche Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Rechtsbehelf …

  • VG Berlin, 24.01.2019 - 19 K 308.15

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes

  • VG Gelsenkirchen, 25.11.2014 - 9 K 4291/12

    Nachtragsbaugenehmigung Baugenehmigung Nachbar Hemmung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - 10 N 9.11

    Baugenehmigung; Erweiterung einer Gaststätte; Bestimmung der näheren Umgebung; …

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
  • VG Düsseldorf, 08.12.2016 - 9 K 4202/15

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2024 - 10 A 2134/21

    Voraussetzungen für die Erteilung einer beantragten Baugenehmigung bei …

  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 76.15

    Errichtung einer Dachterrasse im Denkmalbereich

  • VG Berlin, 24.08.2023 - 19 K 99.20
  • VG Köln, 21.12.2016 - 23 K 481/15

    Nachbarschutz bzgl. Erteilung der Baugenehmigung für die Erweiterung des …

  • VG Berlin, 06.08.2019 - 13 K 722.17
  • VG Berlin, 22.03.2022 - 13 K 321.20

    Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: Beginn der …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2011 - 10 B 9.11 (10 C 5.11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21441
BVerwG, 14.07.2011 - 10 B 9.11 (10 C 5.11) (https://dejure.org/2011,21441)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 10 B 9.11 (10 C 5.11) (https://dejure.org/2011,21441)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 10 B 9.11 (10 C 5.11) (https://dejure.org/2011,21441)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich der Klärung der rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anschlussberufung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 127 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich der Klärung der rechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anschlussberufung

  • datenbank.nwb.de
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