Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 80 Abs 1 S 2 BauO BB, § 74 Abs 1 S 1 BauO BB vom 01.01.2010, § 54 BauO BB vom 01.01.2006, § 55 Abs 13 BauO BB vom 01.01.2006, § 34 Abs 2 BauGB
Nutzungsuntersagung eines betrieblich genutzten KFZ-Stellplatzes - keine formelle Legalisierung durch privatrechtliche Nutzungsüberlassung - Zuständigkeit für die Erteilung einer Baugenehmigung nach der Bauordnung 1990 - Genehmigungsbedürftigkeit aufgrund wesentlicher ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 80 Abs 1 S 2 BauO BB, § 74 Abs 1 S 1 BauO BB, § 54 BauO BB, § 55 Abs 13 BauO BB, § ... 34 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 1 BauNVO, § 4 Abs 2 Nr 3 BauNVO, § 3 Abs 1 DBO, § 89e DBO, § 3 Abs 2 BevBauwV, § 11 Abs 3 BevBauwV, § 59 BauO BE, § 61 BauO BE
Nutzungsuntersagung eines betrieblich genutzten KFZ-Stellplatzes - keine formelle Legalisierung durch privatrechtliche Nutzungsüberlassung - Zuständigkeit für die Erteilung einer Baugenehmigung nach der Bauordnung 1990 - Genehmigungsbedürftigkeit aufgrund wesentlicher ...
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 12.04.2018 - 3 K 1023/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
- BVerwG, 05.06.2024 - 4 B 23.23
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (22)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2022 - 10 B 1.21
Instandsetzung/Sanierung eines Wochenendhauses; u.a. Austausch und Veränderung …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Von der Änderung einer baulichen Anlage i.S. des § 54 BbgBO a.F. spricht man, wenn die vorhandene Bausubstanz mehr als nur unerheblich verändert wird (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022 - OVG 10 B 1/21 -, juris Rn. 34;… Reimus, in: Reimus/Semtner/Langer, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 4. Aufl. 2017, § 59 Rn. 3).Denn der Freistellungskatalog des § 55 BbgBO a.F. betrifft nur selbständige Einzelvorhaben und entspricht damit dem Grundsatz, dass ein als Ganzes genehmigungsbedürftiges Vorhaben nicht in genehmigungsbedürftige und genehmigungsfreie Bestandteile aufgespalten betrachtet werden darf (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022, a.a.O., Rn. 38).
Die Anlage ist formell illegal, insbesondere ist die Werbeanlage nach § 55 Abs. 8 Nr. 1 BbgBO 2010 aufgrund der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit der Leistung "Transportdienst" an diesem Standort nicht genehmigungsfrei und auch nach § 62 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. a BbgBO nicht als selbstständige Einzelanlage, sondern als Teil der Gesamtanlage "Stellplatz" zu betrachten, so dass selbst unter der Geltung der neuen Bauordnung eine Genehmigungsfreistellung nicht in Betracht kommt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juli 2022, a.a.O., Rn. 38).
- BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13
Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (st. Rspr. siehe nur BVerwG…, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - BVerwG 4 B 27.19 -, juris Rn. 7 f. m.w.N.), so dass etwa bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung "in der Regel" enger zu begrenzen sein könnte als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - BVerwG 4 B 38.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.).Dabei kann die für § 34 Abs. 2 BauGB kennzeichnende wechselseitige Beeinflussung auch über ein den optischen Zusammenhang unterbrechendes Hindernis noch eintreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014, a.a.O., Rn. 13).
- BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10
Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Selbst wenn anzunehmen sein sollte, dass demgegenüber auch eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit geeignet wäre, um den Gemeinwohlbezug solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - BVerwG 4 C 14.10 -, juris Rn. 11), und im vorliegenden Fall die - nach dem Vortrag der Klägerin - allein unternehmensgegenständliche Erbringung von Schulbeförderungsdienstleistungen für gesundheitlich eingeschränkte Schüler diese Voraussetzungen erfüllen würde, änderte dies - wie im Folgenden ausgeführt wird - an der Unvereinbarkeit der Art der baulichen Nutzung mit dem hier zugrunde zu legenden Gebietscharakter nichts.Zwischen der Zweckbestimmung des Baugebiets und den jeweils zugeordneten Nutzungsarten besteht ein funktionaler Zusammenhang, der für die Auslegung und Anwendung jeder tatbestandlich normierten Nutzungsart maßgeblich ist und den Charakter des Gebietes eingrenzend bestimmt (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 -, juris Rn. 12 f.; Urteil vom 2. Februar 2012, a.a.O., Rn. 16 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02
Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Zwischen der Zweckbestimmung des Baugebiets und den jeweils zugeordneten Nutzungsarten besteht ein funktionaler Zusammenhang, der für die Auslegung und Anwendung jeder tatbestandlich normierten Nutzungsart maßgeblich ist und den Charakter des Gebietes eingrenzend bestimmt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 -, juris Rn. 12 f.;… Urteil vom 2. Februar 2012, a.a.O., Rn. 16 jeweils m.w.N.).Auch muss das in Frage stehende Ruhebedürfnis nicht gleichbedeutend mit einer immissionsschutzrechtlich relevanten Lärmsituation sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, a.a.O., Rn. 15 ff.).
- BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99
Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Ein Identitätsverlust tritt nach allgemeinen Grundsätzen ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berührt und eine statische Nachberechnung erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird oder die Baumaßnahmen sonst praktisch einer Neuerrichtung gleichkommen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Juli 2013 - OVG 10 N 39.13 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22. Dezember 2016 - OVG 10 S 42.15 -, juris Rn. 4;… Reimus, a.a.O., § 61 Rn. 55; zu § 29 BauGB: BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 -, juris Rn. 26 m.w.N.).Grundsätzlich sind für die Frage, ob eine wesentliche Änderung oder Nutzungsänderung vorliegt, nicht alle einzelnen Baumaßnahmen für sich, sondern als Ganzes zu betrachten (vgl. zu § 29 BauGB BVerwG, Urteil vom 14. April 2000, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2021 - 10 B 1.18
Endgültige Einstellung der Nutzung eines Grundstücks als Campingplatz
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Da im Falle einer Nutzungsuntersagung - wie hier - die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist (st. Rspr. des Senats, siehe Urteil vom 26. August 2021 - OVG 10 B 1.18 -, juris Rn. 29 m.w.N.), findet die angegriffene Ordnungsverfügung ihre Rechtsgrundlage in § 80 Abs. 1 Satz 2 BbgBO (Stand des Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018, GVBl. I, Nr. 39, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 2021, GVBl. I, Nr. 5).(1) Es kann dahinstehen, ob - wie die Klägerin meint - das Vorhaben zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme gegen Ende des Sommers 1989 nicht zustimmungsbedürftig im Sinne des zu diesem Zeitpunkt noch geltenden § 3 Abs. 2 BevölkerungsbauwerkeVO 1984 gewesen ist, so dass zu diesem Zeitpunkt die Errichtung bzw. Nutzungsänderung der Anlage selbst formell rechtmäßig gewesen ist, worauf auch die späteren Gesetzesänderungen keinen Einfluss gehabt hätten (hierzu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. August 2021, a.a.O., Rn. 90 ff.).
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71
Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
(2) ausgeführt - ein möglicherweise anzunehmender Bestandsschutz aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten maßgeblichen Änderung und Nutzungsänderung der in Frage stehenden baulichen Anlage erloschen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 -, juris Rn. 18), stand das Vorhaben auch mit dem vor dem 1. August 1990 geltenden Recht nicht in Einklang, so dass ein Bestandsschutz auch von daher nicht in Betracht käme. - BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Hinsichtlich der umstrittenen Nutzung in der K... sowie der Firma für Holz- und Bautenschutz (I... ) handelt es sich um außer Betracht bleibende Fremdkörper, d.h. um singuläre Anlagen, weil sie in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im Wesentlichen homogenen Bebauung stehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 11.05 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95
Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Liegt bei einer solchen Anlage die Trägerschaft in der Hand einer natürlichen oder einer juristischen Person des Privatrechts, so genügt es, wenn mit staatlicher oder gemeindlicher Anerkennung eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen wird, hinter die etwaiges privatwirtschaftliches Gewinnstreben eindeutig zurücktritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 17.95 -, juris Rn. 23 ff., 29; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. Januar 2014 - OVG 2 S 34.13 -, juris Rn. 10). - BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 10 B 9.19
Dabei ist die nähere Umgebung für die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Kriterien jeweils gesondert abzugrenzen (st. Rspr. siehe nur BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - BVerwG 4 B 27.19 -, juris Rn. 7 f. m.w.N.), so dass etwa bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung eines Grundstücks der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung "in der Regel" enger zu begrenzen sein könnte als bei der Ermittlung des Gebietscharakters (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Mai 2014 - BVerwG 4 B 38.13 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung; Wohngebäude; formelle Illegalität; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 10 B 1.14
Vergnügungsstätten; Wettbüro; kommerzielle Unterhaltung; Nutzungsänderung; …
- BVerwG, 04.01.2022 - 4 B 35.21
Faktisches Dorfgebiet (Verkehrslärmbelastung)
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 2 S 34.13
Unverträglichkeit der Einsatzzentrale eines Krankentransportunternehmens in einem …
- OVG Saarland, 19.09.2005 - 2 R 7/05
Gemeindegebietsübergreifender Bebauungszusammenhang; überbaubare …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2023 - 10 N 22.23
Verwirkung bauaufsichtlicher Befugnisse; Gleichbehandlung im Rahmen …
- BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05
Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15
Anordnung der Baueinstellung; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Anfangsverdacht; …
- BVerwG, 07.11.2002 - 4 B 64.02
Begriff der Nutzungsänderung i.S. von § 29 S. 1 BauGB; Baugenehmigungspflicht …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 10 S 35.12
Zum Begriff der Nutzungsänderung baulicher Anlagen i.S.v. § 54 BauO BB
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2013 - 10 N 39.13
Baueinstellungsverfügung; Ausführung eines baugenehmigungspflichtigen …
- OVG Saarland, 21.07.2026 - 2 A 29/25
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Aufstockung eines Hochbunkers im …
Rn. 12 Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20]. - OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …
Rn. 23 Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.3.2004, 7 AV 3/03, juris, Rn. 9, 10 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20][vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.3.2004, 7 AV 3/03, juris, Rn. 9, 10 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20]. - OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22
Bauaufsichtsbehördliches Verbot der Haltung von mehr als drei Hunden in einem …
Rn. 22 Da im Falle einer Nutzungsuntersagung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist,[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20] ist zunächst festzustellen, dass die Tochter der Kläger, die zuvor eine im Wohnhaus der Kläger gelegene Einliegerwohnung bewohnt und zwei Hunde gehalten hat, im Laufe des Widerspruchsverfahrens ausgezogen ist, sodass zum jetzigen Zeitpunkt dahinstehen kann, ob womöglich die Hundehaltung in einem Wohnhaus, das aus mehreren Wohneinheiten besteht, in bauaufsichtsrechtlicher Hinsicht getrennt, nach jeder Wohneinheit und jedem Hundehalter zu betrachten sein könnte.[vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2019 - 8 S 2711/19 -, juris, Rn. 39-40][vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2019 - 8 S 2711/19 -, juris, Rn. 39-40] Die Kläger haben im gerichtlichen Verfahren jedenfalls zum Ausdruck gebracht, dass sie in ihrem eigenen Wohnraum gegenwärtig und künftig die Haltung von mehr als drei Hunden anstreben.
- VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 597/24
Zeitmodell des Bundesverwaltungsgerichts, Geltungsbereich der …
Eine Baugenehmigung im Sinne der seit dem 1. August 1990 mit Einführung der Bauordnung der Deutschen Demokratischen Republik (…Gesetz zur Einführung des Gesetzes über die Bauordnung vom 20. Juli 1990, GBl. DDR I, Nr. 50, S. 950 sowie des Gesetzes über die Bauordnung vom 20. Juli 1990, GBl. DDR I, Nr. 50, S. 929 - Bauordnung 1990) geltenden Rechtslage wurde nicht erteilt (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. September 2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris Rn. 50ff.;… VG Cottbus, Urt. v. 31. August 2023 - VG 3 K 784/22 -, juris Rn. 24ff.).Da die für das Vorliegen der Voraussetzungen für einen Bestandsschutz beweisbelasteten Antragstellerseite (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22. Januar 2019 - OVG 10 N 74.18 -, juris Rn. 13, juris m.w.N.;… VG Cottbus, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 11;… Semtner/Langer/Frey, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 5. Aufl. 2024, § 80 Rn. 7, m.w.N.) wie erläutert keinen Legalisierungstatbestand für die streitgegenständlichen baulichen Anlagen nachgewiesen haben, muss sich das Gericht auch nicht mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit der Wechsel von einer touristisch Wohnnutzung zu einer nicht-gewerblichen Wohnnutzung eine bodenrechtlich relevante Nutzungsänderung darstellt, welche die Genehmigungsfrage neu aufwirft (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. September 2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris Rn. 32, m.w.N.;… für den Wechsel von einer Dauerwohnnutzung zu einer Wochenendnutzung bejahend: VG Cottbus, Beschl. v. 9. Juli 2014 - 3 L 76/14 -, juris Rn. 15;… Semtner/Langer/Frey, Die neue Brandenburgische Bauordnung, 5. Aufl. 2024, § 80 Rn. 19, m.w.N.).
Anderes folgt auch nicht aus der vorgetragenen angeblichen Untätigkeit des Antragsgegners, denn eine Verwirkung bauaufsichtlicher Eingriffsbefugnisse existiert nicht (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. September 2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris Rn. 54, m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2024 - 2 M 18/24
Maßgeblichkeit der tatsächlich vorhandenen Bebauung; Geltungsdauer einer …
Auch im Hauptsacheverfahren ist bei der Frage, ob die Entscheidung an Ermessensfehlern leidet, zu überprüfen, ob die formell illegale Nutzungsänderung offensichtlich genehmigungsfähig ist und deshalb ungeachtet eines noch durchzuführenden Baugenehmigungsverfahrens ausnahmsweise vom Erlass einer Nutzungsuntersagung abzusehen ist (…vgl. Urteil des Senats vom 25. Juli 2013, a.a.O., Rn. 40; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 21. September 2023 - OVG 10 B 9.19 - juris Rn. 54; BayVGH…, Urteil vom 8. Juli 2022 - 15 B 22.772 - juris Rn. 62; VGH BW…, Urteil vom 9. November 2020 - 3 S 2590/18 - juris Rn. 66; OVG NRW…, Urteil vom 7. April 2014 - 10 A 1814/12 - juris Rn. 33). - VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422
Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der …
Rn. 63 Ferner schließt sich die Kammer - unter Bestätigung ihrer früheren Rechtsprechung (…vgl. U.v. 20.10.2003 - M 8 K 02.4972 - juris Rn. 35) - der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg in dessen Urteil vom 22.10.2019 - OVG 10 B 9.19 (…juris Rn. 65 ff.) und der in der Literatur vertretenen Auffassung (…vgl. Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 140. EL Oktober 2020, § 26 Rn. 22; derselbe, ZfBR 1987, 10/15; Burrack, jurisPR-ÖffBaur 9/2018 Anm. 5;… Wissenschaftlicher Parlamentsdienst, Abgeordnetenhaus von Berlin, Gutachten zu den Voraussetzungen eines Vorkaufsrechts des Bezirks Mitte von Berlin vom 19. Juli 2016, S. 10;… Weigelt, Die wachsende Stadt als Herausforderung für das Recht, Diss.jur. Tübingen 2016, S. 213 ff.) an, dass § 26 Nr. 4 Alt. 2 BauGB unter Berücksichtigung seines systematischen Gesamtzusammenhangs, seines Sinnes und Zweckes und der Entstehungsgeschichte im Hinblick auf das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sachgerecht dahingehend auszulegen ist, dass bei der Beurteilung und Bewertung, ob das Grundstück entsprechend den Zielen und Zwecken einer sozialen Erhaltungssatzung als städtebauliche Maßnahme genutzt wird, auch die zu erwartenden künftigen Nutzungen durch den Käufer zu berücksichtigten sind (vgl. dazu im Einzelnen OVG Berlin-Bbg, U.v. 22.10.2019 - OVG 10 B 9.18 - juris Leitsatz 3 und Rn. 65 ff, insbes. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2026 - 10 S 33.25
Nutzungsuntersagung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …
Die Nutzungsuntersagung sei in diesen Fällen nur dann ermessensfehlerhaft, wenn die streitige Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig sei oder unter Bestandsschutz stehe oder wenn bei atypischen Fallgestaltungen ein Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip vorliege (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse des Senats vom 22. Juli 2020 - OVG 10 S 47/20 - juris Rn. 12, 18 …und vom 22. Juni 2023 - OVG 10 S 15/23 - juris Rn. 10, 14, 16 sowie Urteil des Senats vom 21. September 2023 - OVG 10 B 9.19 - juris Rn. 54). - OVG Saarland, 21.02.2024 - 2 A 1/23
Glaubhaftmachung eines Zulassungsgrundes bei mehreren selbständig tragenden …
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20]. - OVG Saarland, 01.07.2026 - 2 A 62/25
Beseitigungsverfügung: Anforderungen an die Bestimmtheit und Abfallbegriff
Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511] Richtigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.9.2023 - OVG 10 B 9.19 -, juris, Rn. 20]. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2023 - 10 N 49.23
Vorliegen von Instandhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 61 Abs 3 BbgBO (verneint) - …
Denn sowohl für die bauplanungs- als auch für die bauordnungsrechtliche Relevanz eines Vorhabens ist nicht der zeitliche Ablauf, also die Aneinanderreihung an sich unmaßgeblicher Einzelmaßnahmen, entscheidend, sondern vielmehr der Umstand, dass zu einem Zeitpunkt alle Veränderungen kumulativ vorgelegen haben (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2023 - OVG 10 B 9/19 -, EA S. 14, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 4. Juli 2022, a.a.O. Rn. 38). - OVG Saarland, 25.06.2026 - 2 A 44/25
Darlegung von Berufungszulassungsgründen
- OVG Saarland, 18.04.2024 - 2 A 214/22
Abfallrechtlicher Gebührenbescheid für Vor-Ort-Besichtigungen (Pauschalgebühren)
- OVG Saarland, 11.06.2025 - 2 A 3/25
Ausweisung eines nicht assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen …
- OVG Saarland, 30.04.2026 - 2 A 38/25
Tierschutz; Haltungsverbot einer Rinderherde
- OVG Saarland, 27.02.2024 - 2 A 2/23
Verlust des Freizügigkeitsrechts
- OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2025 - 3 LB 209/20
Befestigung einer durch einen Gewerbebetrieb bislang unbefestigt genutzten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2024 - 10 S 14.24
Nutzungsänderung bei Nutzung einer ehemaligen Schank- und Speisewirtschaft durch …
- VG Cottbus, 06.10.2023 - 3 K 134/22
- VG Köln, 26.06.2025 - 8 K 5216/22
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