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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09   

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https://dejure.org/2010,220
BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09 (https://dejure.org/2010,220)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2010 - 10 C 10.09 (https://dejure.org/2010,220)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 (https://dejure.org/2010,220)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AufenthG § 60 Abs. 7; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15 Buchst. c; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; Versorgungslage; Mangelernährung; Tee und Brot; Sperrwirkung; richterliche Überzeugungsbildung

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; Versorgungslage; Mangelernährung; Tee und Brot; Sperrwirkung; richterliche Überzeugungsbildung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 60 Abs. 7

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unionsrechtlich begründetes Abschiebungsverbot; vorrangige Prüfung; verfassungskonforme Auslegung des Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004; besondere Anforderungen an richterliche Überzeugungsbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004, § 60 Abs 7 S 2 AufenthG 2004, Art 15 Buchst c EGRL 83/2004, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Unionsrechtlich begründetes Abschiebungsverbot; vorrangige Prüfung; verfassungskonforme Auslegung des Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG 2004; besondere Anforderungen an richterliche Überzeugungsbildung

  • Wolters Kluwer

    Begehren auf Feststellung eines unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbots als Gegenstand eines anhängigen Asylrechtsstreits; Voraussetzungen für den Einbezug neuer und auf einer europäischen Richtlinie beruhender, subsidiärer Abschiebungsverbote in ein anhängiges ...

  • ra.de
  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EGRL 83/2004, Art 15 Buchst c; VwGO, § 108 Abs 1 S 1
    Zur Streitgegenstandserweiterung bzgl. europarechtlich subsidiärer Schutzansprüche und den Anforderungen an die verfassungskonformer Auslegung und Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren auf Feststellung eines unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbots als Gegenstand eines anhängigen Asylrechtsstreits; Voraussetzungen für den Einbezug neuer und auf einer europäischen Richtlinie beruhender, subsidiärer Abschiebungsverbote in ein anhängiges ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz vor Abschiebung nach Afghanistan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 137, 226
  • NVwZ 2011, 48
  • DVBl 2010, 1388
  • DÖV 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (1178)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG wird nach der typischen Interessenlage des Schutzsuchenden vorrangig vor der Feststellung eines sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots begehrt (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.-u. Asylrecht Nr. 22, jeweils Rn. 10 ff.).

    Diese Rechtsansicht ist nach dem inzwischen ergangenen Urteil des Senats vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - (…a.a.O. Rn. 30 ff.) nicht mit Bundesrecht vereinbar, da § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG richtlinienkonform dahingehend auszulegen ist, dass er bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 15 Buchst. c der Qualifikationsrichtlinie bzw. des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG keine Sperrwirkung entfaltet.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann diese Sperrwirkung nur dann im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eingeschränkt werden, wenn für den Schutzsuchenden ansonsten eine verfassungswidrige Schutzlücke besteht (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Eine Schutzlücke besteht für den Kläger indes nicht, falls er die Feststellung eines unionsrechtlichen Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG beanspruchen kann (vgl. hierzu nochmals Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (vgl. Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.).

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. etwa Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Bundesamt für Migration und Flüchtlinie - Bundesamt - in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 20.10.2004 - 1 C 15.03

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Ermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
    Rn. 24 Für das erneute Berufungsverfahren weist der Senat darauf hin, dass es sich vorliegend um ein Asylfolgeverfahren handelt und deshalb zunächst die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens zu prüfen sind (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2004 - BVerwG 1 C 15.03 - BVerwGE 122, 103 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.08.1998 - 4 B 81.98

    Revisionszulassung; Verfahrensmangel; Untersuchungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Überzeugungsgrundsatz dann verletzt, wenn die Überzeugungsbildung - wie hier - an inneren Mängeln leidet (vgl. etwa Beschluss vom 14. August 1998 - BVerwG 4 B 81.98 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 280).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Die damit ausgedrückte Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 22) vernachlässigt, dass diese Auseinandersetzung nicht als Selbstzweck gefordert wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im …

    Rn. 452 Dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 13.06.2013 - 10 C 13.12 -, NVwZ 2013, 1489 Rn. 12 f.; vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 38.; vom 29.09.2011 - 10 C 24.10 -, NVwZ 2012, 451 Rn. 20; vom 08.09.2011 - 10 C 14.10 -, NVwZ 2012, 240 Rn. 22 f. und vom 29.06.2010 - 10 C 10.09 -, juris Rn. 14 f.; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 08.08.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 13, zum insoweit gegenüber § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK strengeren Maßstab des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG; ferner auch BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, Rn. 28 zu den unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylG (§ 60 Abs. 2 AufenthG a.F.) sowie auch Art. 3 EMRK einerseits und § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG andererseits.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …

    Mit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes ist der unionsrechtliche Abschiebungsschutz in Übergangsfällen, in denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG a.F. entschieden hat und hiergegen Klage erhoben wurde, im gerichtlichen Verfahren angewachsen (Fortführung der Senatsrechtsprechung; vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn das Bundesamt in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen aufenthaltsrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteile vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 ).

    Rn. 10 Verfahrensrechtlich hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die dem Asylverfahrensgesetz zugrunde liegende Konzentrations- und Beschleunigungsmaxime betont, die dafür streitet, möglichst alle Fragen, die sich typischerweise in einem Asylverfahren stellen, in einem Prozess abschließend zu klären und nicht weiteren Verfahren vorzubehalten (vgl. etwa Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O.).

    Dies bedeutet im Verhältnis von unionsrechtlichem und nationalem Abschiebungsschutz, dass bei allgemeinen Gefahren ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG in verfassungskonformer Anwendung nicht in Betracht kommt, solange die Zuerkennung von subsidiärem unionsrechtlichen Schutz nicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O. m.w.N.).

    In diesen Fällen bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehung des neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsschutzes in das anhängige gerichtliche Verfahren durch einen der Verfahrensbeteiligten (so Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O.).

    Soweit der Senat im Urteil vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (BVerwGE 137, 226 Rn. 6) davon ausgegangen ist, dass im dortigen Verfahren nur (noch) § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG und nicht (mehr) § 60 Abs. 5 AufenthG Gegenstand des Verfahrens war, handelt es sich um eine vor Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes erklärte Rücknahme, die nach der früher maßgeblichen Staffelung der Streitgegenstände des nationalen Abschiebungsschutzes (vgl. zur früheren Rechtslage Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260) noch zulässig und wirksam war.

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. Urteil vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Soweit das Berufungsgericht hierfür an der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 6. Mai 2008 anknüpft, verweist der Senat auf seine dieses Urteil aufhebende Entscheidung vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - (…a.a.O.).

    Rn. 28 4. Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache ist das Berufungsgericht gehalten, sich auch mit der gegenteiligen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte auseinanderzusetzen (vgl. etwa Urteil des VGH München vom 3. Februar 2011 - 13 a B 10.30394 - juris, das sich seinerseits allerdings auch nicht mit der Rechtsprechung des Berufungsgerichts auseinandersetzt; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 29. Juni 2010 a.a.O. Rn. 22).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 9.09, 10 C 10.09   

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https://dejure.org/2010,3377
BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 9.09, 10 C 10.09 (https://dejure.org/2010,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.2010 - 10 C 9.09, 10 C 10.09 (https://dejure.org/2010,3377)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schutz vor Abschiebung nach Afghanistan

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsschutz wegen kritischer Versorgungslage in Afghanistan?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 9.09
    Rn. 9 Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 29. Juni 2010 in dem weitestgehend parallel gelagerten Verfahren BVerwG 10 C 10.09 im Einzelnen ausgeführt.

    Soweit sich das vorliegende Verfahren, bei dem es sich - anders als in der Sache 10 C 10.09 - nicht um ein Asylfolgeverfahren, sondern um ein asylrechtliches Erstverfahren handelt, in tatsächlicher Hinsicht von dem anderen Verfahren (geringfügig) unterscheidet, wirkt sich dies in der rechtlichen Beurteilung nicht aus.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …

    Auszug aus BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 9.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies jedenfalls dann, wenn - wie hier - das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - in seinem Ablehnungsbescheid über sämtliche zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverbote sachlich entschieden und der Kläger die neuen, auf Unionsrecht beruhenden subsidiären Abschiebungsverbote in das anhängige gerichtliche Verfahren einbezogen hat (vgl. Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes …

    Rn. 208 vgl. auch hier BVerwG, Entscheidungen vom 29.6.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10

    Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige …

    Rn. 10 Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Juni 2010 - 10 C 9.09 - die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

    Rn. 290 vgl. auch hier BVerwG, Entscheidungen vom 29.6.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris.
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 3 A 456/11

    Keine Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak

    Rn. 168 vgl. auch hier BVerwG, Entscheidungen vom 29.9.2011 - 10 C 24.10 - vom 29.6.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris.
  • OVG Saarland, 01.06.2011 - 3 A 429/08

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak; Verfolgungssituation von …

    Rn. 332 vgl. auch hier BVerwG, Entscheidungen vom 29.6.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris.
  • BVerwG, 16.06.2009 - 10 B 52.08
    BVerwG 10 B 52.08 (10 C 9.09).
  • VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 84/19

    Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; Auswirkung der …

    Bei derartigen - auch erheblichen - Gefährdungen ist die Anwendbarkeit des § 60 Abs. 7 AufenthG durch Satz 6 der Vorschrift "gesperrt", wenn diese Gefahren zugleich einer Vielzahl anderer Personen im Abschiebezielstaat drohen.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 u.a. - und vom 23.08.2006 - 1 B 60.06 - sowie Urteil vom 08.12.1998 - 9 C 4.98 u.a. - vgl. auch grundlegend bereits BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, juris, zu der nahezu wortgleichen Bestimmung des § 53 Abs. 6 AuslG a.F.][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 u.a. - und vom 23.08.2006 - 1 B 60.06 - sowie Urteil vom 08.12.1998 - 9 C 4.98 u.a. - vgl. auch grundlegend bereits BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, juris, zu der nahezu wortgleichen Bestimmung des § 53 Abs. 6 AuslG a.F.] Fehlt in einem solchen Fall eine Entscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG, ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Einzelfallentscheidung nach § 60 Abs. 7 AufenthG mit Blick auf Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nur dann ausnahmsweise zulässig und geboten, wenn die obersten Behörden der Bundesländer trotz einer - landesweiten - extremen Gefahrenlage von ihrer Ermessensermächtigung aus § 60a AufenthG keinen Gebrauch gemacht haben (sog. "verfassungskonforme Überwindung der Sperrwirkung").[vgl. BVerwG, Urteile vom 29.06.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, juris][vgl. BVerwG, Urteile vom 29.06.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, juris].
  • OVG Saarland, 01.06.2011 - 3 A 451/08

    Schiiten im Irak; abschiebungsschutzrechtliche Lage

    Rn. 214 vgl. auch hier BVerwG, Entscheidungen vom 29.6.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris.
  • OVG Saarland, 03.12.2010 - 3 A 309/08

    Asylverfahren, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Sri Lanka, Tamilen, …

    auch hier BVerwG, Entscheidungen vom 29.6.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 24.02.2021 - 5 K 738/19

    Afghanistan: Widerruf eines Abschiebungsverbotes, Klage abgewiesen, Covid-19

    5 3 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 u.a. - und vom 23.08.2006 - 1 B 60.06 - sowie Urteil vom 08.12.1998 - 9 C 4.98 u.a. vgl. auch grundlegend bereits BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - 9 C 9.95 juris, zu der nahezu wortgleichen Bestimmung des § 53 Abs. 6 AuslG a.F. 5 4 vgl. BVerwG, Urteile vom 29.06.2010 - 10 C 9.09 und 10 C 10.09 - und Beschluss vom 14.11.2007 - 10 B 47.07 -, juris - 29 -.
  • VG Saarlouis, 18.09.2024 - 5 K 206/24

    Afghanistan: Kein Abschiebungsverbot im verhandelten Fall für jungen, …

  • VG Saarlouis, 05.01.2021 - 5 K 1920/19

    Afghanistan: Widerruf eines Abschiebungsverbotes: Klage abgewiesen. Ausführungen …

  • VG Arnsberg, 02.06.2017 - 4 K 2982/16
  • VG Saarlouis, 23.02.2021 - 5 K 899/20

    Afghanistan: Klage - im Folgeverfahren - abgewiesen. Reiner Kirchübertritt durch …

  • VG Saarlouis, 18.04.2012 - 5 K 205/11

    Afghanistan; beabsichtige Konversion zum Christentum: Der (aufrichtige) Wunsch zu …

  • VG Saarlouis, 18.06.2014 - 5 K 1926/13

    Afghanistan: Keine extreme Gefährdungslage für den männlichen, arbeitsfähigen, 19 …

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