Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165, 10 C 15.2212 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 27a, GG Art. 6 Abs. 1
Beabsichtigte Eheschließung, Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörde, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, Eheschließungsfreiheit - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden bis zur beabsichtigten Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden bis zur beabsichtigten Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung der Abschiebung eines Asylsuchenden bis zur beabsichtigten Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen
Verfahrensgang
- VG München, 16.09.2015 - M 4 E 15.4046
- VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165, 10 C 15.2212
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 21.04.2015 - 10 CE 15.810
Geltendmachung eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach Bestandskraft …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Denn der Antragsteller kann sein Rechtsschutzziel nach der Systematik der insoweit maßgeblichen asylverfahrensrechtlichen Bestimmungen vorrangig und wirksam durch einen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Träger des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gerichteten Antrag nach § 80 Abs. 7 oder § 123 VwGO verfolgen, so dass sich der gegen den Antragsgegner als Träger der Ausländerbehörde gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO als rechtsmissbräuchlich erweist (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 3).Dabei hat das Bundesamt außer der Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 27a AsylVfG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (stRspr; vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4;… B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4;… B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257 - juris Rn. 4;… B.v. 12.11.2012 - 10 CE 12.2428 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4;… B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4;… BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/34 - juris Rn. 12 m.w.N.).
Rn. 9 Sollte hingegen die Anfechtungsklage gegen die Abschiebungsanordnung bereits rechtskräftig abgewiesen und die Abschiebungsanordnung damit bestandskräftig geworden sein, so muss der Antragsteller, will er sich gegen die Annahme der Unzulässigkeit seines Asylantrags nach § 27a AsylVfG durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden und den behaupteten Duldungsgrund der bevorstehenden Eheschließung geltend machen, nach § 51 Abs. 1 VwVfG beim Bundesamt einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens stellen und im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls im Wege der Verpflichtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO eine Sachentscheidung erzwingen (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - Rn. 5 m.w.N.).
Der dem systematisch entsprechende statthafte Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist dann aber ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, mit dem eine vorläufige Verhinderung der angeordneten Abschiebung erreicht werden soll, indem der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsträgerin des Bundesamtes aufgegeben wird, der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass vorläufig nicht aufgrund der früheren Mitteilung und der bestandskräftigen Abschiebungsanordnung abgeschoben werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - Rn. 5 m.w.N.).
Zwar mag es in extrem zugespitzten Ausnahmefällen, in denen auf dem dargelegten vorrangigen Rechtsschutzweg eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung nicht mehr erreichbar ist, etwa weil eine Mitteilung an die Ausländerbehörde, dass vorläufig nicht aufgrund der Abschiebungsanordnung abgeschoben werden darf, offensichtlich zu spät kommen würde, aus Gründen der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Effektivität des Rechtsschutzes möglich sein, im Wege der einstweiligen Anordnung unmittelbar gegenüber der für den Vollzug der Abschiebungsanordnung zuständigen Ausländerbehörde eine vorläufige Aussetzung der Abschiebung zu erstreiten (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Dabei hat das Bundesamt außer der Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 27a AsylVfG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (stRspr;… vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4; B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4;… B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257 - juris Rn. 4;… B.v. 12.11.2012 - 10 CE 12.2428 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).Gegebenenfalls hat das Bundesamt die Abschiebungsanordnung aufzuheben oder die Ausländerbehörde anzuweisen, von deren Vollziehung abzusehen (…vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4; B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4;… BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/34 - juris Rn. 12 m.w.N.).
Insbesondere kann der Antragsteller im Hinblick auf die beabsichtigte Eheschließung und die seiner Ansicht nach daraus resultierende rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO die Änderung des Beschlusses vom 27. Mai 2015, mit dem sein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO in Verbindung mit § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG abgelehnt worden war, wegen veränderter Umstände beantragen (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364
Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.).Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3; B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 24.10.2012 - 10 CE 12.2125
Kostenentscheidung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Duldung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3;… B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m.w.N.).Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3;… B.v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 28.10.2013 - 10 CE 13.2257
Abschiebungsanordnung des Bundesamts; Prüfung inlandsbezogener …
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Dabei hat das Bundesamt außer der Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 27a AsylVfG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (stRspr;… vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4;… B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257 - juris Rn. 4;… B.v. 12.11.2012 - 10 CE 12.2428 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).Rn. 14 Die Entscheidung darüber, ob die Abschiebung eines Asylantragstellers in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat nach § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG angeordnet wird, wird nach dieser Regelung nicht von der Ausländerbehörde, sondern allein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 12.11.2012 - 10 CE 12.2428
Eilrechtsschutz in Fällen des § 34a AsylVfG
Auszug aus VGH Bayern, 14.10.2015 - 10 CE 15.2165
Dabei hat das Bundesamt außer der Unzulässigkeit des Asylantrags nach § 27a AsylVfG die rechtliche und tatsächliche Durchführbarkeit der Abschiebung und damit sowohl zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse als auch der Abschiebung entgegenstehende Vollzugshindernisse zu prüfen, so dass daneben für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde zur Erteilung einer Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG kein Raum verbleibt (stRspr;… vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 - juris Rn. 4;… B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4;… B.v. 28.10.2013 - 10 CE 13.2257 - juris Rn. 4; B.v. 12.11.2012 - 10 CE 12.2428 - juris Rn. 4 jeweils m.w.N.).
- VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266
Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung
Dies ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…vgl. BayVGH, B. v. 24.10.2012 - 10 CE 12.2125 - juris Rn. 3;… B. v. 11.3.2010 - 19 CE 10.364 - juris Rn. 3 m. w. N.; B. v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 04.01.2016 - 10 C 15.2105
Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach Ablehnung eines Asyfolgeantrags
Etwas anderes gilt allerdings im Bereich des § 34aAsylG (…vgl. BayVGH' B. v. 21.4.2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.831 - juris Rn. 4;… B. v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris Rn. 4; B. v. 14.10.2015 - 10 C 15.2165, 10 C 15.2212 - juris Rn. 7). - VG Ansbach, 15.04.2019 - AN 14 S 19.50278
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Italien)
Zwar ist die Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylG bei ihrer Beurteilung inlandsbezogener Abschiebungshindernisse autark und nicht an Weisungen des Bundesamtes gebunden; dies gilt aber nicht für Abschiebungsanordnungen, für die die Prüf- und Entscheidungskompetenz beim Bundesamt und nicht bei der Ausländerbehörde liegt (BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165, 10 C 15.2212 -, juris).
- VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803
Keine Gewährung länderübergreifende Umverteilung während der Dauer des …
Rn. 25 Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N). - VG Ansbach, 27.01.2020 - AN 17 S 19.51203
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Portugal)
Diese Prüfungspflicht umfasst den Duldungstatbestand des § 60a Abs. 2 AufenthG (…Bergmann in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 34a AsylG Rn. 5;… NK-Aus-länderR/Müller, 2. Aufl. 2016, § 34a AsylG Rn. 12;… BVerfG (2. Senat, 3. Kammer), B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 1795/14 - BeckRS 2014, 56447 Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165, 10 C 15.2212 - juris Rn. 7 m.w.N. zur Rspr.). - VG Augsburg, 21.11.2018 - Au 6 K 18.1190
Generalpräventive Ausweisung eines faktischen Inländers wegen Handeltreibens mit …
Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N.). - VG Münster, 23.08.2016 - 2 L 1277/16
Dublinverfahren, Ungarn, systemische Mängel, Aufnahmebedingungen, Asylverfahren, …
Rn. 5 Vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 14. Oktober 2015 - 10 CE 15.2165 u.a. -, juris; VG Stade Beschl. v. 13. Juli 2016 - 1 B 1376/16 - juris. - VGH Bayern, 02.11.2016 - 10 CE 16.1965
Keine Schutzwirkung vor Abschiebung bei unkonkretem Eheschließungsvorhaben
Ein derartiger Schutz würde voraussetzen, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht, was regelmäßig nur dann anzunehmen ist, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165, 10 C 15.2212 - juris Rn. 18, B.v. 20.10.2016 - 10 CE 16.2127 - Rn. 2 jeweils m. w. N.). - VG Augsburg, 06.12.2017 - Au 6 E 17.1806
Überwiegendes öffentliches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht …
Rn. 39 Eine Eheschließung im Bundesgebiet steht unmittelbar bevor, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (…ausführlich OVG Hamburg, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 2.11.2016 - 10 CE 16.1965 - juris Rn. 7): Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die von dem Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 14.10.2015 - 10 CE 15.2165 - juris Rn. 18;… B.v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 - juris Rn. 11 m.w.N). - VG Berlin, 11.02.2016 - 23 L 41.16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung
Der dem Hauptsacheverfahren systematisch entsprechende und damit statthafte Antrag im einstweiligen Rechtsschutz ist der Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO zur Sicherung des geltend gemachten Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, mit dem eine vorläufige Verhinderung der angeordneten Abschiebung erreicht werden soll (vgl. hierzu VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - 10 CE 15.2165, 10 C 15.2212 -, juris Rn. 9, …und vom 21. April 2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813 -, juris Rn. 5 m.w.N.;… VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. Juni 2015 - 22 L 486/15.A -, juris Rn. 14ff., …und vom 17. Februar 2015 - 22 L 378/15.A -, juris Rn. 8; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 3. August 2015 - 9a L 1626/15.A -, juris Rn. 5). - VG München, 03.01.2020 - M 1 E 19.50486
Ablauf der Überstellungsfrist bei Gewährung von sog. Kirchenasyl - erfolgreicher …
- OVG Sachsen, 22.03.2016 - 3 E 3/16
Streitwertbeschwerde; Duldung; Abschiebung; Auffangwert; vorläufiger Rechtsschutz
- VG München, 18.01.2016 - M 22 E 15.31626
Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des …
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 4 E 19.194
Unmittelbar bevorstehende Eheschließung im Bundesgebiet
- VG Stade, 13.07.2016 - 1 B 1376/16
Rechtmäßigkeit der Überstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn zur Durchführung …
- VG Ansbach, 30.03.2016 - AN 3 K 15.50318
Fehlerhafte Angaben im Asylverfahren
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