Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 28.07.2021 - Au 6 S 21.1482
- VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12
Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff.;… BVerwG, U.v. 10.3.2011 - 1 C 7.10 - juris Rn. 10;… BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8;… ferner VGH BW, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 11 ff. u. 37;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.1.2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4).Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles geboten, bei der sowohl der Grad des Autonomieverlusts des nachzugswilligen Ausländers als auch das Gewicht der familiären Bindungen zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der familiären Pflege zu berücksichtigen sind (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 38 f.).
Dies spreche dagegen, die betroffene Person auf die Hilfeleistungen Dritter (im Heimatland) verweisen zu können (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 38;… ferner VGH BW, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 14).
Rn. 29 Im Hauptsacheverfahren wird gegebenenfalls auch die bisher von der Ausländerbehörde und vom Verwaltungsgericht noch nicht geprüfte allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG) bzw. die Möglichkeit, hiervon ausnahmsweise abzusehen, zu klären sein (zu dieser Prognoseentscheidung insbesondere im Hinblick auf Krankenversicherungsschutz siehe BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 13 ff.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2021 - 10 ZB 21.2084 - BeckRS 2021, 33533 Rn. 9;… BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.209 - juris Rn. 9 ff.).
- BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Die hier aufgrund der grundrechtlichen Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 GG und des Art. 19 Abs. 4 GG erforderliche umfassende Würdigung des Einzelfalls kann nur in klar gelagerten Fällen bereits im summarischen Verfahren erfolgen; liegen dagegen ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass der betroffene Ausländer kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann, so muss dem in einem Hauptsacheverfahren weiter nachgegangen werden (so BVerfG, B.v. 20.6.2013 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 14), zumal im Anschluss daran noch weitere Rechtsfragen wie das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bzw. die Möglichkeiten, hiervon abzusehen (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG), und etwaige Ermessensgesichtspunkte zu prüfen sind.Deshalb dürfen bislang ungeklärte oder im Einzelfall schwierige Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (…stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12;… B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.; B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12).
Wie bereits dargelegt, liegen ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass aufgrund einer Demenzerkrankung der Antragstellerin im Hinblick auf Art. 6 GG die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG geboten sein könnte, so dass diesen im Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen ist und sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine umfassende Prüfung bereits im Nebenverfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet (BVerfG, B.v. 20.6.2013 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12 ff.).
- VGH Bayern, 20.10.2021 - 10 ZB 21.2084
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Mazedoniers wegen Erteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Insoweit wäre aufzuklären, ob eine (vorübergehende) Rückkehr der Antragstellerin in Begleitung eines ihrer Kinder in Betracht kommt (siehe dazu BayVGH, B.v. 20.10.2021 - 10 ZB 21.2084 - BeckRS 2021, 33533 Rn. 10 f.); allerdings hat die Tochter der Antragstellerin unter Vorlage ärztlicher Unterlagen substantiiert vorgetragen, dass ihr dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei.Rn. 29 Im Hauptsacheverfahren wird gegebenenfalls auch die bisher von der Ausländerbehörde und vom Verwaltungsgericht noch nicht geprüfte allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG) bzw. die Möglichkeit, hiervon ausnahmsweise abzusehen, zu klären sein (…zu dieser Prognoseentscheidung insbesondere im Hinblick auf Krankenversicherungsschutz siehe BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 13 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2021 - 10 ZB 21.2084 - BeckRS 2021, 33533 Rn. 9;… BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.209 - juris Rn. 9 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20
Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff.;… BVerwG, U.v. 10.3.2011 - 1 C 7.10 - juris Rn. 10;… BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8; ferner VGH BW, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 11 ff. u. 37;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.1.2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4).Dies spreche dagegen, die betroffene Person auf die Hilfeleistungen Dritter (im Heimatland) verweisen zu können (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 38; ferner VGH BW, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 14).
- BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 20 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Deshalb dürfen bislang ungeklärte oder im Einzelfall schwierige Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12;… B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12). - BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Deshalb dürfen bislang ungeklärte oder im Einzelfall schwierige Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (…stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12; B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.;… B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12). - BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Deshalb dürfen bislang ungeklärte oder im Einzelfall schwierige Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (…stRspr d. BVerfG, vgl. z.B. B.v. 4.8.2016 - 1 BvR 380/16 - juris Rn. 12;… B.v. 28.7.2016 - 1 BvR 1695/15 - juris Rn. 16 f.; B.v. 13.7.2016 - 1 BvR 826/13 - juris Rn. 11 f.;… B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.209
Sicherung des Lebensunterhalts und des Krankenversicherungsschutz beim …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Rn. 29 Im Hauptsacheverfahren wird gegebenenfalls auch die bisher von der Ausländerbehörde und vom Verwaltungsgericht noch nicht geprüfte allgemeine Erteilungsvoraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG) bzw. die Möglichkeit, hiervon ausnahmsweise abzusehen, zu klären sein (…zu dieser Prognoseentscheidung insbesondere im Hinblick auf Krankenversicherungsschutz siehe BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 13 ff.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 20.10.2021 - 10 ZB 21.2084 - BeckRS 2021, 33533 Rn. 9; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 19 ZB 20.209 - juris Rn. 9 ff.). - BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96
Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff.;… BVerwG, U.v. 10.3.2011 - 1 C 7.10 - juris Rn. 10; BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8;… ferner VGH BW, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 11 ff. u. 37;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.1.2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 3 S 87.21
Visum - Familiennachzug - außergewöhnliche Härte - Krankheit - geschwisterliche …
Auszug aus VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass der im Ausland lebende Familienangehörige kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff.;… BVerwG, U.v. 10.3.2011 - 1 C 7.10 - juris Rn. 10;… BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8;… ferner VGH BW, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 11 ff. u. 37; OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.1.2022 - OVG 3 S 87/21 - juris Rn. 4). - BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10
Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis; …
- VG Augsburg, 28.07.2021 - Au 6 S 21.1482
Weitgehend erfolgloser Eilantrag gegen abgelehnte Aufenthaltserlaubnis zum …
- VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles geboten, bei der sowohl der Grad des Autonomieverlusts des nachzugswilligen Ausländers als auch das Gewicht der familiären Bindungen zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der familiären Pflege zu berücksichtigen sind (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 38 f.; BayVGH, B.v. 23.5.2022 - 10 CS 21.2240 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles geboten, bei der sowohl der Grad des Autonomieverlusts des nachzugswilligen Ausländers als auch das Gewicht der familiären Bindungen zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der familiären Pflege zu berücksichtigen sind (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 38 f.; BayVGH, B.v. 23.5.2022 - 10 CS 21.2240 - juris Rn. 21). - OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2025 - 2 M 46/25
Nachzug der Mutter aus gesundheitlichen Gründen
Die hier aufgrund der grundrechtlichen Vorgaben des Art. 6 Abs. 1 GG und des Art. 19 Abs. 4 GG erforderliche umfassende Würdigung des Einzelfalls kann nur in klar gelagerten Fällen bereits im summarischen Verfahren erfolgen; liegen dagegen ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür vor, dass der betroffene Ausländer kein eigenständiges Leben mehr führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist und diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann, so muss dem in einem Hauptsacheverfahren weiter nachgegangen werden (so BVerfG…, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 14), zumal im Anschluss daran noch weitere Rechtsfragen wie das Vorliegen der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen bzw. die Möglichkeiten, hiervon abzusehen (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG), und etwaige Ermessensgesichtspunkte zu prüfen sind (BayVGH, Beschluss vom 23. Mai 2022 - 10 CS 21.2240 - juris Rn. 22).
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