Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17423
FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09 (https://dejure.org/2010,17423)
FG Köln, Entscheidung vom 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09 (https://dejure.org/2010,17423)
FG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 10 Ko 4058/09 (https://dejure.org/2010,17423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht zum Vorsteuerabzug bei Verfahren gegen die Festsetzung von aus dem betrieblichen Bereich resultierenden Steuern für die insoweit anfallenden Verfahrenskosten auch bei Beendung des Unternehmens vor oder während des finanzgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung: - Kostenfestsetzung bei Ehegatten als Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1638
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZB 58/04

    Erstattung der Umsatzsteuer des Prozessbevollmächtigten im Streitgenossenprozess

    Auszug aus FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 25. Oktober 2005 VI ZB 58/04, BFH/NV 2006, Beilage 2, 215, wonach die volle Vorsteuer zu erstatten ist, wenn die Erstattungsberechtigten im Innenverhältnis bestimmt haben, dass der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Streitgenosse den zum Vorsteuerabzug berechtigten Streitgenossen von ggf. anfallenden Kosten freistellen soll, denn eine solche Abrede ist im hier zu entscheidenden Fall weder vorgetragen noch erkennbar.
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …

    Auszug aus FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09
    Klagen beide Ehegatten, stellen sie eine einfache Streitgenossenschaft dar (BFH vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/ NV 1995, 225).
  • FG Köln, 06.05.2010 - 10 Ko 4314/08

    Geltendmachung von USt im Rahmen eines Kostenfestsetzungsantrages

    Auszug aus FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09
    Die im Zusammenhang mit der Abwicklung einer unternehmerischen Tätigkeit bezogenen Leistungen - hier die Rechtsanwaltsleistungen im Prozess um Unternehmenssteuern - berechtigen auch nach Beendigung des Unternehmens noch zum Vorsteuerabzug (FG Köln vom 06.05.2010 10 Ko 4314/08, JURIS m. w. N.).
  • BFH, 11.05.1976 - VII B 79/74

    Sonderregelung - Vertretung durch Rechtsanwalt und Steuerberater - …

    Auszug aus FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09
    Eine Mehrheit von Auftraggebern kann auch dann vorliegen, wenn die Kläger zusammenveranlagte Eheleute sind (BFH vom 11. Mai 1976 VII B 79/74, BFHE 119, 14, BStBl II 1976, 574; FG Bremen vom 10. August 1977 I 81/77 ER, EFG 19977, 563 - beide Entscheidungen zur BRAGO).
  • OLG Stuttgart, 28.07.1995 - 8 W 148/94
    Auszug aus FG Köln, 05.07.2010 - 10 Ko 4058/09
    Da die Erinnerungsgegner in der Hauptsache als Gesamtschuldner klagten, geht das Gericht davon aus, dass auch in Bezug auf die Kosten eine Aufteilung des Kostenerstattungsanspruchs nach Kopfteilen sachgerecht ist (vgl. OLG Stuttgart vom 28. Juli 1995 8 W 148/94, Rpfleger 1996, 82;… Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, VV 1008, Rz. 300f.).
  • FG Düsseldorf, 17.10.2022 - 11 Ko 1819/22

    Erstattungsfähigkeit von den Erinnerungsführern in Rechnung gestellter …

    Das Urteil (gemeint ist der Beschluss) des Finanzgerichts (FG) Köln vom 05.07.2010 10 Ko 4058/09 sei nicht anzuwenden.

    Dieser hat insoweit einen Umsatzsteuererstattungsanspruch hinsichtlich des auf ihn entfallenden Anteils der angefallenen Kosten (ebenso FG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 10 Ko 4058/09, juris).

    Dies gilt nur insoweit nicht, als sich der Kostenerstattungsanspruch auf die Erinnerungsführerin als Erstattungsberechtigte erstreckt, da sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und damit einen Umsatzsteuererstattungsanspruch hinsichtlich des auf sie entfallenden Anteils der angefallenen Kosten hat (ebenso FG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 10 Ko 4058/09, juris).

    Da beide Erinnerungsführer in der Hauptsache als Gesamtschuldner (§§ 26, 26b des Einkommensteuergesetzes i. V. m. § 44 Abs. 1 der Abgabenordnung - AO -) geklagt haben, erscheint eine Aufteilung des Kostenerstattungsanspruch nach Kopfteilen sachgerecht (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.1995 8 W 148/94, juris; FG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 10 Ko 4058/09, juris).

  • FG Baden-Württemberg, 12.06.2014 - 8 KO 1022/12

    Tätigwerden in derselben Angelegenheit i.S. des § 15 Abs. 1 RVG - Bemessung des …

    Wie bei einer von zusammenveranlagten Eheleuten angefochtenen Einkommensteuerfestsetzung ist deshalb auch hier die Erhöhungsgebühr anzusetzen (vgl. zur Klage zusammenveranlagter Eheleute FG Köln, Beschluss vom 5.7.2010 10 Ko 4058/09, EFG 2010, 1638 m. w. N.;… Eckert, StBGebV, 5. Auflage, § 40 Tz. 5.7.3).
  • FG Hamburg, 20.12.2014 - 3 KO 242/14

    Gerichtskostengesetz/Finanzgerichtsordnung: Zusammenveranlagte Ehegatten als …

    Bei einer gemeinsamen Klage tragen dagegen auch beide Ehegatten das Prozessrisiko - einschließlich Kostenrisiko - mit allen Folgen gemeinsam (vgl. FG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 10 Ko 4058/09, EFG 2010, 1638, DStRE 2011, 187).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht