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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11468
OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24 (https://dejure.org/2024,11468)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2024 - 10 LA 44/24 (https://dejure.org/2024,11468)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 10 LA 44/24 (https://dejure.org/2024,11468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 AsylG; § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG; Art. 24 GRC; Art. 5 RL 2008/115/EG
    Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen bei der Entscheidung über den Erlass einer Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der Ablehnung eines Asylantrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen bei der Entscheidung über den Erlass einer Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der Ablehnung eines Asylantrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (19)

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 LA 175/21

    Attest ärztliches; Belastungsstörung posttraumatische; Beweisantrag Ablehnung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u.a. Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 4 m.w.N.):.

    Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u.a. Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5).

    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • BVerwG, 11.12.2023 - 1 B 13.23

    Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz Vorliegens eines Abschiebungsverbots?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend nicht auf ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis oder die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Kindes der Klägerin abgestellt (vgl. auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 1.8.2023 - 2 ZB 23.30551 -, juris Rn. 3 bis 6), sondern in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf die von der Beklagten im vorliegenden Fall unterlassene, aber in Art. 5 Buchstaben a) und b) RL 2008/115/EG vorgesehene gebührende Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen vor Erlass der Rückkehrentscheidung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.12.2023 - 1 B 13.23 -, juris Rn. 8) und darauf, dass die Berücksichtigung im vorliegenden konkreten Einzelfall dazu führen müsse, dass aufgrund der durch die Abschiebungsandrohung gegenüber der Klägerin möglichen Trennung von ihrem noch nicht einmal einjährigen Kind, das seiner Abschiebung die Aufenthaltsgestattung entgegenhalten könne, die Rückkehrentscheidung nicht ergehen dürfe.

    Ob im vorliegenden Fall die Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen (Art. 5 Buchstaben a) und b) RL 2008/115/EG) unter Berücksichtigung der Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) des Kindes der Klägerin dazu führt, dass eine Rückkehrentscheidung ihr gegenüber nicht ergehen darf, ist demgegenüber eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. hierzu etwa Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.11.2023 - 13 ME 195/23 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.7.2023 - 11 S 985/22 -, juris Rn. 19 ff.), die einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich wäre (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.12.2023 - 1 B 13.23 -, juris Rn. 3).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gerade nicht genügt, wenn das Kindeswohl und die familiären Bindungen im Rahmen eines nachfolgenden Verfahrens betreffend den Vollzug dieser Rückkehrentscheidung berücksichtigt werden, um gegebenenfalls die Aussetzung deren Vollzugs zu erwirken, wie es die Beklagte wohl im Hinblick auf die von ihr angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 14. April 2023 (Az. 19 K 5933/20.A) vertritt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 11.12.2023 - 1 B 13.23 -, juris Rn. 4, 8).

  • EuGH, 15.02.2023 - C-484/22

    Bundesrepublik Deutschland (Retour d'un mineur sans ses parents) - Vorlage zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    "ob ein bei der Rückkehrentscheidung bzw. dem Erlass einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigendes inlandsbezogenes Abschiebungsverbot, auch eine während des Asylverfahrens bestehende Aufenthaltsgestattung eines Mitglieds der Kernfamilie sein kann bzw. ob die Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylG einen rechtmäßigen Aufenthalt begründet der vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 15. Februar 2023 - C-484/22) im Rahmen des Art. 5 Buchstaben a und b der Rückführungsrichtlinie Berücksichtigung finden muss?".

    Insoweit ist die von der Beklagten aufgeworfene Frage auch bereits grundsätzlich in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt (EuGH, Beschluss vom 15.2.2023 - C-484/22 -, juris): Art. 5 RL 2008/115/EG darf im Hinblick auf seinen Zweck, im Rahmen des mit der Richtlinie eingeführten Rückkehrverfahrens die Wahrung mehrerer Grundrechte - u.a. die in Art. 24 GRC verankerten Grundrechte des Kindes - zu gewährleisten, nicht eng ausgelegt werden (…Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2023 - 13 ME 195/23

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Beschwerde; Duldungsgrund; Familiäre …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Art. 5 RL 2008/115/EG i.V.m. Art. 24 GRC ist darüber hinaus auch dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten vor Erlass einer Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes auch dann gebührend zu berücksichtigen haben, wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Elternteil handelt (EuGH…, Urteil vom 11.3.2021 - C-112/20 -, juris Rn. 43; vgl. zu Ehegatten auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.11.2023 - 13 ME 195/23 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Ob im vorliegenden Fall die Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen (Art. 5 Buchstaben a) und b) RL 2008/115/EG) unter Berücksichtigung der Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) des Kindes der Klägerin dazu führt, dass eine Rückkehrentscheidung ihr gegenüber nicht ergehen darf, ist demgegenüber eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. hierzu etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.11.2023 - 13 ME 195/23 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 25.7.2023 - 11 S 985/22 -, juris Rn. 19 ff.), die einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich wäre (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2023 - 1 B 13.23 -, juris Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 9 LA 29/20

    Drohen einer Gruppenverfolgung von irakischen Staatsangehörigen sunnitischen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (…ständige Rechtsprechung des Senats: u.a. Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5).

    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (…Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • EuGH, 11.03.2021 - C-112/20

    Belgischer Staat (Retour du parent d'un mineur) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Art. 5 RL 2008/115/EG i.V.m. Art. 24 GRC ist darüber hinaus auch dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten vor Erlass einer Rückkehrentscheidung das Wohl des Kindes auch dann gebührend zu berücksichtigen haben, wenn es sich beim Adressaten der Entscheidung nicht um einen Minderjährigen, sondern um dessen Elternteil handelt (EuGH, Urteil vom 11.3.2021 - C-112/20 -, juris Rn. 43; vgl. zu Ehegatten auch Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.11.2023 - 13 ME 195/23 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 28.3.2022 - 1 B 9.22 -, juris Rn. 21, und vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO;… ferner: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: März 2022, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2023 - 11 S 985/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung; familiäre …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Ob im vorliegenden Fall die Berücksichtigung des Kindeswohls und der familiären Bindungen (Art. 5 Buchstaben a) und b) RL 2008/115/EG) unter Berücksichtigung der Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) des Kindes der Klägerin dazu führt, dass eine Rückkehrentscheidung ihr gegenüber nicht ergehen darf, ist demgegenüber eine Frage der konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. hierzu etwa Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 20.11.2023 - 13 ME 195/23 -, juris Rn. 6 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.7.2023 - 11 S 985/22 -, juris Rn. 19 ff.), die einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich wäre (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 11.12.2023 - 1 B 13.23 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.03.2022 - 1 B 9.22

    Behandlung von internationalen Schutz beantragenden Personen in Italien; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Eine Rechtssache ist nur dann im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich bedeutsam, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang noch nicht beantwortete Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im Rechtsmittelverfahren entscheidungserheblich und einer abstrakten Klärung zugänglich ist, im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf, nicht schon geklärt ist und (im Falle einer Rechtsfrage) nicht bereits anhand des Gesetzeswortlauts und der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens beantwortet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 28.3.2022 - 1 B 9.22 -, juris Rn. 21, …und vom 8.8.2018 - 1 B 25.18 -, juris Rn. 5, zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO;… ferner: Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: März 2022, § 78 AsylG Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.02.2024 - 10 LA 44/24
    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (…Senatsbeschluss vom 12.1.2022 - 10 LA 175/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers; …

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 10 LA 12/21

    Abschiebung; Aufnahmebereitschaft; Durchführbarkeit; Einreisebestimmungen

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung …

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 B 44.22

    Keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung für Beschwerde bezüglich der Glaubhaftigkeit …

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19

    Berufung in einem Rechtsstreit um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2021 - 1 LA 43/21

    Zur "Erstentscheidung" im Dublin-Verfahren

  • OVG Hamburg, 30.04.2021 - 6 Bf 42/21

    Rüge der Verletzung der Amtsermittlungspflicht im Berufungsverfahren; Darlegung …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 LA 111/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Darlegung des …

  • VGH Bayern, 01.08.2023 - 2 ZB 23.30551

    Berücksichtigung des Kindeswohls bei Erlass einer Rückkehrentscheidung

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2024 - 10 LA 120/23

    Zulassung der Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; …

    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG verlangt daher nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (u. a. Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.), dass.

    Ob eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage entscheidungserheblich ist, ist anhand der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts zu prüfen, soweit gegen diese keine begründeten Verfahrensrügen erhoben worden sind (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Diese Tatsachenfeststellungen sind im Zulassungsverfahren bindend und unterliegen dort anders als in einem Berufungsverfahren keiner Richtigkeitskontrolle (Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 8 m. w. N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.6.2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Die Begründungspflicht verlangt daher, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage bezieht, substantiiert auseinandersetzt und im Einzelnen aufzeigt, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 8 m. w. N.; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 8 m. w. N.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 LA 29/20 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 23.9.2021 - 4 LA 111/20 -, juris Rn. 25), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, Stand: August 2023, § 78 AsylG Rn. 609 m. w. N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Es reicht deshalb nicht, wenn der Zulassungsantragsteller sich lediglich gegen die Würdigung seines Vorbringens durch das Verwaltungsgericht wendet und eine bloße Neubewertung der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel verlangt (Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 8; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 9.2.2023 - 9 LA 259/21 -, juris Rn. 5;… GK-AsylG, Stand: August 2023, § 78 AsylG Rn. 609 m. w. N.;… vgl. auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Mai 2024, § 78 AsylG Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2025 - 12 N 23.24

    Abschiebungsandrohung; Berücksichtigung familiärer Bindungen bei asylrechtlicher …

    Rn. 7 Die grundsätzliche Bedeutung ist jedoch abzulehnen, da sich die Rechtfrage mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung sowie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unschwer bejahen lässt (vgl. die obergerichtlichen Entscheidungen, die den Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG auf Basis der identischen Rechtsfrage der Beklagten ebenfalls ablehnen: OVG SN…, Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 A 303/23.A -, juris Rn. 8 ff.; OVG NI…, Beschluss vom 27. Juni 2024 - 4 LA 21/24 -, juris Rn. 6 ff.; Beschluss vom 1. Februar 2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14; OVG BE-BB, Beschluss vom 11. April 2024 - OVG 12 N 25/24 -, BA S. 2f.; Beschluss vom 15. März 2024 - OVG 12 N 24/24 -, BA S. 2 f.; vgl. allgemein zur Ablehnung der Zulassung bei fehlender Klärungsbedürftigkeit BVerwG…, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 -, juris Rn. 21;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 143).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2024 - 4 LA 21/24

    Berücksichtigung des Kindeswohls und familiärer Bindungen bei Erlass einer …

    Denn sie ist bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend geklärt (so schon Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14;… siehe auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.4.2024 - OVG 12 N 25/24 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2026 - 10 LA 45/25

    Zuständigkeit für die Prüfung inlandsbezogener Belange bei gestelltem Folgeantrag …

    Der Zulassungsantragsteller hat zur Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Frage im Rahmen einer konkreten Auseinandersetzung mit den Argumenten der angegriffenen Entscheidung im Einzelnen aufzuzeigen, aus welchen Gründen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht zu folgen ist (Senatsbeschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 8 m. w. N.; vgl. ferner Bayerischer VGH…, Beschluss vom 22.1.2026 - 24 ZB 26.30096 -, juris Rn. 2) bzw. aus welchen Gründen der Rechtsauffassung, die der als grundsätzlich bedeutsam bezeichneten Frage zugrunde liegt, zu folgen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17.5.2022 - 1 B 44.22 -, juris Rn. 14 …und Beschluss vom 2.5.2022 - 1 B 39.22 -, juris Rn. 18, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VG Bayreuth, 04.12.2024 - B 7 K 24.32848

    Sekundärmigration Bulgarien, Familie mit Kleinkindern, (keine) unmenschlichen …

    Denn sie ist bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend geklärt (so schon Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.4.2024 - OVG 12 N 25/24 -, n.v.).
  • VG Bayreuth, 06.06.2025 - B 8 K 23.30730

    Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des Nichtbetreibens des Verfahrens …

    Denn sie ist bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hinreichend geklärt (so schon Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 1.2.2024 - 10 LA 44/24 -, juris Rn. 14; siehe auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 1.8.2023 - 6 ZB 22.31073 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.4.2024 - OVG 12 N 25/24 -, n.v.).
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