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| OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21 |
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§ 16 Abs 3 S 1 DirektZahlDurchfG; § 2a Abs 1 DirektZahlDurchfV; Art 4 Abs 1 Buchst h EUV 1307/2013; Art 4 Abs 2I Unterabs 3 Buchst a EUV 1307/2013; Art 44 Abs 1 EUV 639/2014; Art 80 Abs 1 GG
Ausschlussfrist; Dauergrünlandstatus; Feststellungsklage; Genehmigung; Umbruch; Umwandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschlussfrist; Dauergrünlandstatus; Feststellungsklage; Genehmigung; Umbruch; Umwandlung
Verfahrensgang
- VG Stade, 31.03.2021 - 6 A 914/19
- OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
- BVerwG, 10.08.2022 - 3 B 14.22
- BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 23.22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (16)
- OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 10 LC 43/21
Ausschlussfrist; begünstigende Regelung; Beschränkung; Beweismittel; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Eine mündliche Verhandlung erachtet der Senat nicht für erforderlich, da es hier - wie im Folgenden gezeigt wird - hinsichtlich der Sachverhaltswürdigung ausschließlich um die Würdigung der von dem Kläger bis zum 11. Juni 2018 vorgelegten schriftlichen Unterlagen geht und die Beteiligten hinreichend Gelegenheit hatten, sich zu den ihnen auch aufgrund des Urteils des Senats vom 23. September 2021 (- 10 LC 43/21 -, juris) bekannten Rechtsfragen zu äußern.Der Umstand, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers, der auch der Prozessbevollmächtigte des Klägers in dem Verfahren 10 LC 43/21 ist, gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Senat in letzterem Verfahren Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht hat, hindert den Senat nicht an einer Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits durch Beschluss gemäß § 130a Satz 1 VwGO, zumal der Senat nach wie vor keine Gründe für eine Zulassung der Revision zu erkennen vermag.
Rn. 54 I. Zur Zulässigkeit von Feststellungsklagen in den Fällen, in denen es - wie hier - um die Feststellung des Verlustes der Eigenschaft als Dauergrünlandflächen geht, hat der Senat in dem den Beteiligten bekannten und inzwischen auch veröffentlichten grundlegenden Urteil vom 23. September 2021 (- 10 LC 43/21 -, juris Rn. 39 bis 44) in einem gleich gelagerten Fall ausgeführt:.
Rn. 65 1. Auch hinsichtlich der Begründetheit der Klagen, die auf die Feststellung des Verlustes der Dauergrünlandeigenschaft der betreffenden Flächen gerichtet sind, hat der Senat in einem gleich gelagerten Fall, in dem der Kläger ebenfalls durch den Prozessbevollmächtigten im vorliegenden Fall vertreten war, in dem Urteil vom 23. September 2021 (- 10 LC 43/21 -, juris Rn. 45 ff.) bereits grundlegend ausgeführt:.
- BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92
Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (BVerwG…, Urteil vom 22.1.2015 - 10 C 12.14 -, juris Rn. 16, und Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Rn. 104 Als materiell-rechtliche, den Bürger insofern belastende Regelung muss eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist unmittelbar von der Legislative erlassen werden oder auf einer von ihr erteilten Ermächtigung beruhen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn. 15).
- BVerwG, 22.01.2015 - 10 C 12.14
Abzugsfähige Erträge; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Beitrag; Beitragserhebung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Nach Ablauf der Frist kann der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden, sofern das einschlägige Recht keine Ausnahme vorsieht (BVerwG, Urteil vom 22.1.2015 - 10 C 12.14 -, juris Rn. 16, …und Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Wann es danach einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber bedarf, lässt sich jedoch nur mit Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstands beurteilen (BVerwG, Urteil vom 22.1.2015 - 10 C 12.14 -, juris Rn. 27).
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Rn. 82 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entbindet selbst eine unionsrechtliche Verpflichtung zur Durchführung einer Maßnahme oder zur Umsetzung eines europarechtlichen Rechtsakts ins deutsche Recht grundsätzlich nicht von den Anforderungen aus Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 19.9.2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 -, juris Rn. 239). - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsobliegenheiten des Beschwerdeführers bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Rn. 127 Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass § 10a Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InVeKoSV der Bewältigung eines Massenverfahrens dient, sodass der Verordnungsgeber zulässig generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden konnte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.5.2016 - 1 BvR 2217/11 -, juris Rn. 27). - BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15
Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Vertritt ein Landwirt die Ansicht, dass er seine Fläche ohne Genehmigung umwandeln dürfe, kann er die Frage nach dem Genehmigungserfordernis zulässig zum Gegenstand einer Feststellungsklage mit dem Ziel der Feststellung der Genehmigungsfreiheit machen (vgl. für den Fall einer naturschutzrechtlichen Befreiung BVerwG, Urteil vom 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 10). - BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08
Verfassungsmäßigkeit der Behandlung der Klage eines Busunternehmers gegen die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 -, juris Rn. 20). - EuGH, 02.10.2014 - C-47/13
Grund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -Gemeinsame …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Mit Urteil vom 2. Oktober 2014 entschied der Europäische Gerichtshof noch auf Grundlage dieser Vorschrift, dass eine landwirtschaftliche Fläche ihren Status als Dauergrünland nicht dadurch verliert, dass sie binnen des Fünf-Jahres-Zeitraums umgepflügt und auf ihr eine andere als die zuvor dort angebaute Grünfutterpflanzenart eingesät wird (EuGH, Urteil vom 2.10.2014 - C-47/13 -, juris Ls. und Rn. 40). - BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Für ihn ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Beschluss vom 29.10.2002 - 1 BvL 16/95 -, juris Rn. 39). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit unterliegt die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvL 50/92 -, juris Rn. 63 m.w.N.). - BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09
Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …
- OVG Niedersachsen, 15.07.2014 - 1 LB 133/13
Feststellung des Nichtvorliegens der Denkmaleigenschaft
- BGH, 24.11.2017 - LwZR 2/16
Schadensersatzbegehren für den mit der Entstehung von Dauergrünland verbundenen …
- BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13
Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage
- OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11
Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG; …
- OVG Niedersachsen, 27.10.2015 - 10 LA 39/15
Anderweitige Verpflichtungen; Betriebsprämie; CC; Cross Compliance; …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität
Ein Feststellungsinteresse kann sich, wie von der Klägerin dargelegt, jedenfalls aus einem möglichen Anspruch der Klägerin auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine Rücknahme des Bescheides vom 11. Dezember 2020 gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 62; vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, und vom 19.4.2022 - 10 LA 10/22 -, jeweils n.v.).Denn die Klage ist, wie ohne weiteres erkennbar, unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Feststellung von Dauergrünland im Zusammenhang mit der sogenannten Pflugregelung (u.a. Senatsurteil vom 23.9.2021 - 10 LC 43/21 -, juris, sowie Senatsbeschlüsse vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris, und vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris), die den Prozessbevollmächtigten der Klägerin auch bekannt ist, unbegründet.
Später abgegebene Erklärungen und vorgelegte Urkunden sind nicht zu berücksichtigen (…Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 156, und vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 146).
Denn diese wurde offensichtlich nicht von der Klägerin bis zum 11. Juni 2018 eingereicht (vgl. Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 147).
Denn die eigene pauschale, im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebene Erklärung des Vertretungsberechtigten der Klägerin in der Anlage 8 zum Sammelantrag 2018 "Umbruch mit Neuansaat 2016" enthält lediglich die detailarme Behauptung, die betreffenden Schläge zu nicht näher konkretisierten Daten im Jahr 2016 umgebrochen und neu angesät zu haben (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 155, sowie Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 143).
Nach dem 11. Juni 2018 eingereichte Unterlagen und abgegebene Erklärungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht mehr zu berücksichtigen (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 156, sowie vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 146).
Dies gilt auch für die mit der Klageschrift eingereichten weiteren Luftbilder sowie für die in den Verwaltungsvorgängen vorhandenen (Bl. 56 bis 64 VV) Luftbilder vom 7. April 2018 mit dem Ausdruckdatum 30. Juli 2019 (vgl. Senatsbeschluss vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 147), die das Verwaltungsgericht - fälschlicherweise - als dem Antrag der Klägerin beigefügt beurteilt hat.
Rn. 19 Damit handelt es sich bei den streitgegenständlichen Flächen im Jahr 2018 weiterhin um Dauergrünland, das nach § 16 Abs. 3 Satz 1 DirektZahlDurchfG in den Jahren 2020 und 2021 nur mit einer Genehmigung umgewandelt bzw. gepflügt werden durfte (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.3.2022 - 10 LC 46/21 -, juris Rn. 158, 162, sowie vom 14.2.2022 - 10 LC 95/21 -, juris Rn. 149, 153).
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