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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6846
OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19 (https://dejure.org/2019,6846)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2019 - 10 ME 40/19 (https://dejure.org/2019,6846)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2019 - 10 ME 40/19 (https://dejure.org/2019,6846)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 30 NKomVG
    Anspruch; Gemeinde; Gleichbehandlung; Gleichbehandlungsanspruch; Jugendorganisation; Kommune; Nebenorganisation; Neutralitätspflicht; Nutzung; öffentliche Einrichtung; Partei; Parteienprivileg; parteipolitische Veranstaltungen; Praxis; Räume; Räumlichkeiten; Satzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Antrag der Jungen Nationalisten auf Überlassung von Räumlichkeiten zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Harzburg hat keinen Erfolg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen für ortsfremde Junge Nationalisten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11

    Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19
    Als rechtlich selbstständige Nebenorganisation der Mutterpartei unterliegt er dem Vereinsrecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012 - 6 B 19.11 -, juris Rn. 45 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts).

    Rn. 16 3) Der Antragsteller genießt als rechtlich selbstständige Nebenorganisation der NPD nicht das Parteienprivileg des Art. 21 GG (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012 - 6 B 19.11 -, juris Rn. 45 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts) und kann sich daher im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der Veranstaltungsstätten der Antragsgegnerin auch nicht auf den Gleichbehandlungsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz berufen, wonach alle Parteien gleichbehandelt werden sollen, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt.

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19
    Rn. 20 Folglich kann der Antragsteller sich gegenüber der Antragsgegnerin nicht auf den Gleichbehandlungsanspruch berufen, weil dieser nur die Gleichbehandlung von im Wesentlichen gleichen Sachverhalten verlangt (BVerfG, Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11 -, juris Rn. 103).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19
    Zum anderen ist eine Gemeinde zwar im gesamten Vorfeld einer Wahl dem Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 und 38 GG und ihrer daraus folgenden Neutralitätspflicht gegenüber den Parteien im besonderen Maße verpflichtet (Senatsbeschluss vom 14.04.2011 - 10 ME 47/11 -, juris Rn. 30), doch hat die Antragsgegnerin ihrer Neutralitätspflicht entsprochen, da sie ihre Einrichtungen für Wahlkampfzwecke generell nicht zur Verfügung stellt.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2007 - 10 ME 74/07

    Anspruch des niedersächsichen Landesverbands der Nationaldemokratischen Partei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 10 ME 40/19
    Zum einen muss eine Gemeinde ihre öffentlichen Einrichtungen für parteipolitische Zwecke nicht zur Verfügung stellen, soweit dies nicht politische Parteien von der Möglichkeit, parteipolitische Veranstaltungen durchzuführen, völlig ausschließt (vgl. Senatsbeschluss vom 28.02.2007 - 10 ME 74/07 -, juris Rn. 20 m.w.N.), wofür hier keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 10 ME 75/22

    Einrichtung, kommunale; Einrichtung, öffentliche; Landesparteitag; …

    Rn. 26 Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG, wobei eine Reduzierung des Auffangwerts (§ 52 Abs. 2 GKG) nicht stattfindet, weil die begehrte einstweilige Anordnung die Hauptsache vorwegnimmt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.3.2019 - 10 ME 40/19 -, juris Rn. 24, …und vom 27.5.2022 - 10 ME 71/22 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2022 - 10 ME 71/22

    Einwirkungsmöglichkeiten; Kommunalaufsicht; Landesparteitag; Mitwirkungsrechte; …

    Rn. 31 Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1 Satz 1, 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG, wobei eine Reduzierung des Auffangwerts (§ 52 Abs. 2 GKG) nicht stattfindet, weil die begehrte einstweilige Anordnung die Hauptsache vorweggenommen hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 26.3.2019 - 10 ME 40/19 -, juris Rn. 24).
  • VG Stade, 04.12.2019 - 1 A 3460/16

    Kreisverband; kulturelle Daseinsvorsorge; Kulturhaus; Mitwirkungsrecht; …

    Die Kammer lässt offen, ob die Klägerin, ein nicht eingetragener Verein ohne satzungsmäßige Bestimmung des Sitzes (die Satzung der Klägerin vom 9. September 2015 ist abrufbar unter AA., zuletzt abgerufen am 4. Dezember 2019), ihren nach § 24 BGB zu bestimmenden (Verwaltungs-)Sitz in der Stadt M. hat (…vgl. Leuschner, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Auflage, 2018, § 24 BGB, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2019 - 10 ME 40/19 -, Rn. 6, juris).

    Zwar könnte dieser Umstand über den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 und 3 Satz 1 GG zu einer Ermessensbindung der beklagten Stadt und damit zu einem - dem Zulassungsanspruch der Einwohner nach § 30 Abs. 1 NKomVG gleichgerichteten - Anspruch von "ortsfremden" juristischen Personen oder Personenvereinigungen i.S.d. § 30 Abs. 3 NKomVG führen (…vgl. dazu Wefelmeier, in: Blum u.a., Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, Band I, Loseblattsammlung, Stand: März 2012, § 30 NKomVG, Rn. 11 m.w.N. sowie Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2019 - 10 ME 40/19 -, Rn. 17, juris).

  • VG Meiningen, 30.01.2025 - 2 E 155/25

    Überlassung einer öffentlichen Einrichtung der Gemeinde zur Durchführung einer …

    Nach herrschender Auffassung darf eine Kommune sogar die Nutzung bestimmter Einrichtungen für parteipolitische Zwecke generell ausschließen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 07.03.2007 - NdsVBl. 2007 165, 166; OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.03.2019 - 10 ME 40/19 -, NdsVBl. 2019, 327, 329).
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